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Hersstl-tt Kreishlitt.
Mit wöchentlicher Kratis-Meilage „Illustrirtes Unterhaltungsölatt".
Nr. 112.
Sonnabend den 22. September
1888.
Amtliches.
Hersfeld, den 15. September 1888.
Am 1. Januar 1889 geht die Dienstzeit der Schiedsmänner und deren Stellvertreter in den Landgemeinden Allmershausen, Friedlos, Gittersdorf, Hilperhausen, Kathus, Mccklar, Oberhaun, Obergeis und Untergeis, sowie ferner
am 1. Februar 1889 die Dienstzeit der Schiedsmänner und deren Stellvertreter zu Hersfeld, Allendorf, Ausbach, Beiershausen, Bengendorf, Conrode, Dünkelrode, Gersdorf, Gershausen, Gethsemane, Goßmannsrode, Harurode, Hatten- bach, Herfa, Hillartshausen, Hilmes, Holzheim, Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Kleba, Kleinensee, Kruspis, Landershausen, Leimbach, Malkomes, Motzfeld, Oberlengsfeld, Niederjossa, Philippsthal, Ransbach, Reckcrode, Reimboldshausen, Rohrbach, Rotterterode, Röhrigshof, Schenklengsfeld, Sieglos, Stärklos, Unterneurode, Unterweisenborn, Wehrshausen, Widdershausen. Willingshain, Wölfershausen und Wüstfeld zuEn de.
Die Dienstzeit des Schiedsmannes und dessen Stellvertreters zu Biedebach ist bereits am 22. Januar 1887 abgelaufen. Ferner läuft am 1. Januar 1889 die Dienstzeit des Schiedsmannes in Rotensee und am 1. Februar 1889 die des Schiedsmannes in Lautenhausen ab, während die des Stellvertreters des Letzteren am 19. October 1889 ihr Ende erreicht. Am 4. Mai 1889 endigt die Dienstzeit des Schiedsmannes und des Schiedsmanns-Stellvertretersin Lengers, während dieselbe bei dem Schiedsmann und dessen Stellvertreters in Mengshausen bereits am 18. April d. I. abgelaufen ist. Bei dem Schiedsmanne in Reilos hat die Dienstzeit bereits am 26. Mai 1887 und bei dessen Stellvertreter am 28. Februar 1887 ihr Ende erreicht. Bei dem Stellvertreter des Schiedsmannes in Eitra ist die Dienstzeit
^Unbefugter Nachdruck verboten.)
Im richtigen Kurs.
Von Helene P i ch l e r. (Fortsetzung.)
Mancher Tag verging, mancher Barell (Faß) war, voll und fest gepackt mit der besten Ausbeute' dem „Tieswasserhering", — so genannt zum Unterschied von dem näher und ganz nahe der Küste gefangenen und weniger geschätzten „Sand-" und „Strandhering" — im Raum verstaut worden. Endlich war das letzte Fast „gepackt"; Wetter- und arbeitsmüde trat die „nasse Braut", oder vielmehr ihre Besatzung unter Brandfiedels Commando die Heimreise an. Am meisten freuten sich Jost und Cord, daß heute noch ihre Füße den heimathlichen Boden betreten sollten.
Jost hatte sich entschlossen, sein Wanderleben aufzugeben und eine Beschäftigung zu suchen, die ihn auf der Heimathinsel Juist seßhaft machen konnte. Ihm, dem „weitgefahrenen und fixen Kerl" konnte das ja nicht schwer werden.
Cord hatte von den Patron (Eigenthümer) der „nassen Braut" seine Heuer (Bezahlung) erhallen; er meinte „nu wi to twee sünd, gah ick nich mehr in fremden Deenst; nu fahrt wi vor us sülwnst."
Dann wanderten die Beiden Cords Behausung zu.
„Antje, Antje, wo bist do? rief Cord in die geöffnete Stubenthür, wandte sich dann zu Jost zurück und forderte ihn auf, seine Sachen abzulegen. DaS war bald geschehen, dann setzten sich die
bereits am 10. März 1887 abgelaufen und am 1. Januar 1889 läuft die Dienstzeit des Schieds- manns-Stellvertreters inHeenesab; ebenso läuft die Dienstzeit des Schiedsmanns-Stellvertreters in Tann am 1. Februar 1889 ab.
Die Herren Ausschußvorsteher der betreffenden Gemeinden werden deshalb hierdurch aufgefordert, unter genauer Beachtung der Bestimmungen in den §§. 2 und 8 der Schieds- mannsordnung vom 29. März 1879 (Kreisblatt Nr. 51 und 52 pro 1879) die erforderlichen Neuwahlen der Schiedsmänner bezwsr Stellvertreter durch den Gemeinde-Ausschuß baldigst vornehmen zu lassen, und, nachdem die etwa geltend gemachten Ablehnungsgründe erledigt sind, die betreffenden Wahlverhandlungen nebst dem beizufügenden, auf die Person der Gewählten Bezug habenden, für die Bestätigung erheblichen M ttheilungen (Wohnsitz, Alter, Beschäftigung, etwaige Bestrafungen, Vermögenslage bezwse etwaige Beschränkung in der Verfügung über das Vermögen in Folge gerichtlicher Anordnung) bis zum Schlüsse des Monats October c. an das Präsidium des Landgerichts zu Cassel zu senden.
Daß die bisherigen Schiedsmänner bezwse Stellvertreter mit ihrer Zustimmung auf die nächstfolgende dreijährige Amtsperiode wiedergewählt werden können, ist selbstverständlich. Die stattgehabte Erledigung dieser Sache ist mir bis zum 5. November c. von den Herrn Ausschuß- vorstehern anzuzeigen.
Die Herrn Bürgermeister der in Betracht kommenden Gemeinden haben gegenwärtige Verfügung sofort den Herren Ausschußvorstehern eventuell deren Stellvertretern zur Einsicht und genauesten Beachtung vorzulegen.
9497. Der Königliche Landrath
__Freiherr von Schleinitz.
Hersfeld, den 19. September 1888.
In Folge eines Specialfalles ist die Wahr
Männer an den großen Tisch, der fast den halben Raum des Zimmerchens einnahm, und stopften sich die Pfeifen, die Cord eiligst herbeigeholt hatte.
„Do Heft dat gans nett, man ’n beten minne"*), sagte Jost, indem er seine beiden Daumen in die Aermelausschnttte seiner Weste hängte, denn der Jacken hatten sich die Beiden längst entledigt.
Cord drückte den Tabak in seiner Pfeife fester zusammen und lachte vor sich hin.
Die Bemerkung über die Dürftigkeit seiner Behausung hatte er offenbar nicht verstanden, oder wollte sie nicht verstehen — wie sollte ihm, der mit seiner Antje so still glücklich in dem Fischerhäuschen lebte, wie sollte ihm das Gefühl des Mangels bekannt sein?
Nach einer langen Pause, während der Cord immer glückselig vor sich hinlachte, sagte er: „Paß up! Ne, de Ogen, wenn Antje Di süht. Ach, dat dat is ’n Wies, aS de Helle Sünn sülvest, oder as de stille Maand."
„Nanu? okso wetterwendsch?" fragte Jost lachend. „Din Antje mott jo ’n Wunner wäsen (Wunder sein)?'
Ehe aber die Antwort erfolgen konnte, ward die Thür geöffnet und Antje trat ein.
Cord hatte Recht. Hell und licht wie die Sonne, still und ernst wie der Mond, so war die Erscheinung dieser blonden Friesin.
Antje hatte „große Wäsche" gehabt — in dem mageren Gärtchen, dicht unter den Dünen flatterte
*) Minne — minder, dürftig,
nehmung gemacht worden, daß seitens der Herrn Schornsteinfegermeister des hiesigen Kreises nicht überall gleichmäßig nach den Bestimmungen des Ministerial-Ausschreibens vom 29. Januar 1824 (Ges.-S. S. 2) verfahren worden ist. Nach § 1 Abs. 2 pos. a. dieser Bestimmung sollen die Schornsteine unter welchen nur einmastiges Feuer gehalten zu werden pflegt:
a. in den Provinz-Hauptstädten sowie an denen Orten, wo gewöhnlich Tannenholz gebrannt wird, drei Mal im Jahre, nämlich in den Monaten Februar, August und December,
b. an anderen Orten hingegen in den Monaten Januar und August vollständig gereinigt werden.
Bei keiner Gemeinde des hiesigen Kreises kommt es nach den angestellten Ermittelungen vor, daß ausschließlich Buchen- oder anderes Laubholz gebrannt wird, sondern es gelangt vielmehr Laub- und Tannenholz gemeinschaftlich zur Verwendung und hat somit die Bestimmung unter a des Abs. 2 im § 1 gedachten Ministerial- Ausschreibens auf sämmtliche Gemeinden entsprechende Anwendung zu finden und habe ich die Herren Schornsteinfegermeister deshalb heute angewiesen, in Zukunft nur nach Maßgabe dieses Ministerial-Ausschreibens zu verfahren, welches ich den Herrn Bürgermeistern des hiesigen Kreises zur Kenntnißnahme und entsprechenden weiteren Bekanntgabe an die Einwohner ihrer Gemeinden hierdurch mittheile.
9517. Der Königliche Landrath _________________Freiherr von Schleinitz.
Hersfeld, den 19. September 1888.
Diejenigen Herren Ortsvorstände des hiesigen Kreises, welche mit der Erledigung meiner Verfügung vom 8. September 1881 Nr. 10411 im Kreisblatt Nr. 73, die Körung der Zuchtbullen betreffend, noch im Rückstände sind, werden hieran
das saubere Linnen in der Frühlingssonne — die festen runden Arme, an denen die groben Hemdärmel hoch aufgestreilt waren, zeigten noch die Nöthe, die das heiße Seifenwasser zurückgelassen hatte.
„Gu'n Dag ok, Cord! un — ?"
„Dat is Jost, us leiw Jost", rief Cord, überglücklich in dem Gefühl, eine angenehme Ueber- raschung bereiten zu können.
„Jost?" fragte Antje. Sie sah den Fremden an, der in voller jugendlicher Lebenskraft vor ihr stand und ihre eigene schöne kräftige Erscheinung mit den Augen zu verzehren schien. Unter diesem Blicke stieg eine glühende Nöthe an ihren Schläfen auf, ergoß sich über Stirn und Wangen. Antje fühlte es heiß zum Herzen dringen, sie mußte für einen Moment die Augen schließen, Nach einer Pause wiederholte sie:
„Jost? mt unbekannt!" und setzte sofort gleichgültigen Tones hinzu: „Ji sünd wol flau? (hungrig)."
„Nu giff ehm doch irst n’ gau Wurt; (gieb ihm doch erst ein gutes Wort); he blivt nu up de Insel", rief Cord.
Jost hatte sich inzwischen erhoben. Er stellte sich vor Antje hin und machte ihr eine schöne Verbeugung, wie er sie auf seinen Weltfahrten gelernt hatte und von der er glaubte, daß sie auf jedes Frauenzimmer tiefen Eindruck machen müsse.
„Cord ist Cord un Jost ist Jost! Cords gifft datt vör mi man Een, aberst Jost kann Jede wederein sten," (Cords giebt es für mich nur Einen, aber Soft kann' Jedermann sein,) sagte