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DM M Nl.104 des „Hersfeldt

Hersfeld, den 4. September 1888.

Hersfeld, 3. September. Nach einer Ent­scheidung des Landgerichts Berlin hat der Absender einer zur Postbeförderung bedingt zugelassenen Sendung für jeden während der Postbesörderung durch die betreffende Sendung verursachten Schaden zu haften, sofern der Schaden auf ein Verschulden der Post- oder Eisenbahnbeamten nicht zurückzu- führen ist. Eine Berliner Firma hatte eine Flasche mit 12*/2 1 Olivenöl im Gewicht von 16 kg bei der Post eingeliesert; diese Flasche war während der Postbeförderung zerbrochen, und hatte das auslausende Oel acht andere Packete mehr oder weniger beschädigt. An Schadensersatz hatte den Absendern der beschädigten Packete im ganzen 134 Mk. 50. Pf. aus der Postkasse gezahlt werden müssen. Da die Beschädigung der Glasflasche auf ein Verschulden der Beamten während der Fahrt nicht zurückzuführen war, die absendende Firma aber die Erstattung des Schadens abgelehnt hatte, so ging die Postbehörde im Wege des Pro­cesses gegen die Firma vor. Von der Abtheilung 5 des Amtsgerichts I zu Berlin mürbe auf kosten­pflichtige Abweisung des klagenden Postfiskus er­kannt. In der Berufungsinstanz hat jedoch, der „D. Verk.-Ztg." zufolge, das Landgericht I in Berlin das erstinstanzliche Urtheil abgeändert, bezw. ausgehoben und die betreffende Firma zur Zahlung des eingeklagten Betrages nebst 5 Procent Zinsen kostenpflichtig verurtheilt.

Hersfeld, 3. September. (Bauernregeln für September.) An Septemberregen für Saaten und Reben ist dem Bauer gelegen. — Wie der Neumond im September eintritt, wittertS den ganzen Herbst. — Mariä Geburt (8. Sept.) säe Wetzen und Korn. — Matthäi (21. Sept.) Wetter hell und klar bringt guten Wein im andern Jahr. — Regnets sonst am Michaelstag (29. Sept.), folgt ein wilder Winter nach.

Hrrsfeld, 3. September. Die Verwaltung der hessischen Ludwigs-Eisenbahn-Gesellschaft hat dem Zugpersonal eine Verfügung zur Kenntniß

gebracht, nach welcher es demselben für die Folge verboten ist, Trinkgelder oder sonstige Geschenke anzunehmen. Der Unfug, Trinkgelder oder sonstige Geschenke anzunehmen, sei hauptsächlich zum Schaden der minder bemittelten Reisenden, indem es vorkomme, daß Reisende gegen ein dem be­treffenden Conducteur gegebenes Trinkgeld bessere Plätze reservirt erhalten, während der wenig Be­mittelte oder derjenige, welcher kein Trinkgeld gebe, mit einem ungünstig gelegenen Platz oder mit einem überfüllten Coupee vorlieb nehmen müsse. Zuwiderhandelnde sollen bestraft werden.

Hersfeld, 3. September. Die freie Fahrt der Eisenbahnbeamten auf allen zum Vereinsverbande gehörigen Bahnstrecken ist neuerdings durch einen Erlaß des Ministers wesentlich eingeschränkt worden. Es sollen den Beamten künftighin nur Freifahrscheine für eine einmalige Ferienreise und für besonders dringende Fälle ertheilt werden.

Hersfeld, 3. September. Schon zeitig wird es jetzt dunkel und die bisher nur selten benutzten Lampen müssen wieder hervorgeholt werden; deshalb machen wir darauf aufmerksam, daß der gebrauchte Docht durch neuen ersetzt werden und auch das alte Oel aus den Ballons gegossen und neues hineingefüllt werden muß.

Rinteltt, 24. August. In Brunshausen ist am Sonntag ein Todtschlag verübt worden. Als gegen 11 Uhr Abends eine Anzahl Ziegelarbetter die Wirthschaft verließ, kam es zwischen ihnen und mehreren jungen Glasmachern zu einem Streit, der bald in eine Schlägerei ausartete. An dieser Schlägerei betheiltgte sich auch der 19jährige Glasmacher Biehweg. Der Vater desselben, welcher vor der Thür stand, ging zu den Streitenden, um seinen Sohn herauszuholen und Frieden zu stiften. Hierbei erhielt derselbe einen so wuchtigen Hieb mit einem schweren Stocke über den Hinterkopf, daß er bewußtlos zusammenbrach. Am andern Morgen starb er in Folge der erhaltenen schweren Verletzung.

Rinteln, 31. August. In Uchtdorf brach heute Mittag in der Mühle der mit großen Steinen belegte Fußboden der Küche zum Keller durch. Trotzdem sich in derselben gerade 3 Personen beim MtttagStisch befanden und mit in den co. 14 Fuß tiefer liegenden Keller gerissen wurden, hat doch Niemand ernstlichen Schaden genommen, nur die Frau des Besttzers erlitt am Knie eine ziemlich tiefe Fleischwunde. Die Veranlassung des Zu- sammenbruchs war ein vollständig verfaulter Balken, auf welchem der herabgestürzte Theil des Fuß­bodens ruhte.

Vermischt» s.

— Elberseld, 29, August. Bon einem großen Un­glück ist heute ein erst seit Kurzem vermähltes Ehepaar aus dem Kaufmannsstande betroffen worden. Die junge Dame beschäftigte sich im Hofraum ihres HauseS mit dem Ausschwefeln von kleinen Einmachesäßchen, als, wahrschein­lich durch einen plötzlichen Windstoß, ihre Kleider in Brand gesetzt wurden und die Unglückliche schneller fast als man er denken kann, sich über und über in Flammen gehüllt sah. Leider verlor die Aermfte auch alle Geistesgegenwart und lief, statt sich wenigstens auf die Erde zu werfen in den brennenden Kleidern hilserufend durch den Garten. Die Dame hat so fürchterliche Brand­wunden erlitten, daß man ernstlich für ihr Leben besorgt ist, obwohl alsbald nach dem schrecklichen Vorfälle mehrere Aerzte ihre ganze Kunst aufboten, das Schlimmste abzu- wenden und die Schmerzen der Unglücklichen zu lindern.

— B r e s l a u, 30. August. Bei einem hiesigen Special« arzt fand sich, wie der „Schles. Ztg." von zuverlässigster Seite mitgetheilt wird, gestern ein Bauer aus der Gegend von Obernigk ein mit dem Bemerken, „daß er vor 14 Tagen in einem feuchten Zimmer geschlafen und seitdem Schling­beschwerden habe". Im Verlaufe des Kranken-ExamenS stellte es sich heraus, daß der Mann seit jener Nacht auch sein künstliches Gebiß (4 Oberzähne und Kautschukplattei vermisse. Die weitere Untersuchung stellte fest, daß daS Gebiß in der Speiseröhre des Mannes, 23 Ctm. unterhalb der Mundöffnung festsitzt, also zweifellos vor vierzehn Tagen im Schlafe verschluckt worden ist. Daß der Patient seitdem nur flüssige Nahrung zu sich nehmen konnte, schrieb er der Einwirkung deS Schlafens in einem feuchten Zimmer zu (!). Er suchte gestern zum ersten Male in dieser Ange­legenheit einen Arzt aus, da er bisher größere Beschwerden