hausen, Roßbach, Holzheim, Kruspis, Stärklos! Impfung: Donnerstag, den 31. Mai, Vormittags und die fiscal. Oberförsterei Niederaula. n
Impfung: Freitag, den 1. Juni,Nachmittags 4 Uhr.
Revision: Freitag, den 8. Juni, Nachmittags 4 Uhr.
6) Station Niederaula, umfassend die Ortschaften Niederaula, Mengs- hausen, Solms, Niederjossa, Hattenbach, Kleba, Reimboldshausen, Kemmerode und Engelbach. Impfung: Montag, den 4.Juni, Vormittags9Uhr. Revision: Montag,den11.Juni, Vormittags9Uhr.
7) Station Kirchheim,
umfassend die Ortschaften Kirchheim, Reckerode, Gershausen, Goßmannsrode und Rotterterode.
Impfung: Mittwoch, den 6. Juni, Nachmittags 2 Uhr.
Revision: Mittwoch, den 13. Juni, Nachmittags 2 Uhr.
8) Station Frielingen, umfassend die Ortschaften Frielingen, Gersdorf, Allendorf, Heddersdorf und Willingshain.
Impfung: Mittwoch, den 6. Juni, Nachmittags 5 Uhr.
Revision: Mittwoch, den 13. Juni, Nachmittags 5 Uhr.
9) Station Schenklengsfeld, umfassend die Ortschaften Schenklengsfeld, Oberlengsfeld, Wehrshausen, Hilmes, Conrode, Lam- lertsfeld, Landershausen, Unterweisenborn, Wüst- eld, Malkomes, Schenksolz, Dünkelrode, Motzfeld und Hillartshausen.
Impfung: Sonnabend, den 9. Juni, Vormittags 8 Uhr.
Revision: Sonnabend, den 16. Juni, Vormittags 8 Uhr.
10) Station Ransbach, umfassend die Ortschaften Ransbach und Ausbach. Impfung: Sonnabend, den 9. Juni, Nachmittags 2 Uhr.
Revision: Sonnabend, den 16. Juni, Nachmittags 2 Uhr.
11) Station Philippsthal, umfassend die OrtschaftenPhilippsthal u. Röhrigs- Hof mit Nippe.
Impfung: Sonnabend, den 9. Juni, Nachmittags 4 Uhr.
Revision: Sonnabend, den 16. Juni, Nachmittags 4 Uhr.
12) Station Unterhaun, umfassend die Ortschaften Unterhaun, Oberhaun, Eitra, Sieglos, Rotensee, Wippershain, Bien- gartes und die fiscal. Oberförsterei Wippershain. Impfung: Freitag, den 15. Juni, Nachmittags 3 Uhr.
Revision: Freitag, den 22. Juni, Nachmittags 3 Uhr.
13) Station Obergeis,
umfassend die Ortschaften Obergeis, Untergeis, Ana, Gittersdorf, Biedebach und die fiscal. Oberförsterei Neuenstein.
Impfung: Montag, den 18. Juni, Nachmittags
4 Uhr.
Revision: Montag, den 25,Juni, Nachmittags
14) Station Friedewald, umfassend die Ortschaften Friedewald, Lauten- Hausen, Gethsemane, Herfa, Unterneurode und die fiscal. Oberförsterei Friedewald.
erstaunlicher Höflichkeit das Mittagsmahl in seinem bescheidenen Hause nicht zu verschmähen.
Der neu erwählte Bürgermeister nahm die Einladung mit Herablassung an. Doch als er in den Hof ritt und sich von den übermüthigen Junkern umgeben sah, auch die Fenster des Hauses mit neugierigen Gesichtern besetzt fand, legte sich's auf seine Seele wie eine düstere Ahnung.
Die Beine waren ihm von dem ungewohnten langen Ritt stets geworden; wie zwei schmerzhafte Klumpen hingen sie ihm am Körper. Er guckte betrübt den sicheren Erdboden an, der für ihn ebenso entfernt schien, wie für Andere der Himmel. Denn wie gebannt, als sollte er sich nie mehr von ihm trennen, saß er auf dem Gaule.
Um seiner Würde nichts zu vergeben, that er als habe es mit dem Absteigen keine Eile, klopfte seinen alten Schimmel auf den hals und versicherte den Junkern, daß er selten ein flinkeres Pferd geritten habe. Ein schallendes Gelächter war die Antwort. 4
„Rara avis,“ sprach der Notar und trat M1 einer Verbeugung heran, als wollte er Veit Wampel behülflich sein.
.Dummkopf," schrie ihm dieser entgegen, denn in seiner traurigen Lage war ihm selbst die Gelehr- samkett verhaßt.
Mit Achselzucken wendete sich der Notar zu den Junkern. „Blamatus ille! Mea virtute, me involvol“ sprach er, als entschuldigte er seinen
Worauf Josse von Braut so lachen mußte, daß
9 Uhr.
Revision: Donnerstag, den 7. Juni, Vormittags 9 Uhr.
15) Station Widdershausen, umfassend die Ortschaften Widdershausen, Kleinensee und Leimbach.
Impfung: Mittwoch, den 30. Mai, Vormittags 9 Uhr.
Revision: Mittwoch, den 6. Juni, Vormittags 9 Uhr.
16) Station Heringen,
umfassend die Ortschaften Heringen, Bengendorf, Lengers und die fiscal. Oberförsterei Heringen. Impfung: Mittwoch, den 30. Mai, Nachmittags 1 Uhr.
Revision: Mittwoch, den 6. Juni, Nachmittags 1 Uhr.
17) Station Heimboldshausen,
umfassend die Ortschaften Heimboldshausen, Wölfershausen, Harnrode und die fiscal. Ober- försterei Heimboldshausen.
Impfung: Mittwoch, den 30. Mai, Nachmittags 5 Uhr.
Revision: Mittwoch, den 6. Juni, Nachmittags 5Uhr.
In der Stadt Hersfeld findet die Impfung und Revision im oberen Rathhaussaale statt; in den übrigen Jmpfstationen des Kreises werden hierzu die Schulräume benutzt.
Die Impfung wird seitens des Jmpfarztes auf den vorstehend bezeichneten Jmpfstationen und in den betreffenden Terminen unentgeltlich ausgeführt.
Außer Denjenigen, welche sich aus freier Entschließung impfen lassen wollen, unterliegen der Impfung im Jahre 1888:.
1) jedes im Jahre 1887 geborene Kind, sofern es nicht nach ärztlichem Zeugniß die natürlichen Blattern überstanden hat.
2)
3)
die Kinder, welche im Jahre 1886 oder früher geboren und im Jahre 1887 ohne Erfolg, ohne genügenden Erfolg oder gar nicht geimpft worden sind, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blattern überstanden haben,
jeder Schüler einer öffentlichen Schule, oder Privatschule, welcher
a) in diesem Jahre das 12. Lebensjahr zurückgelegt hat bezw. zurücklegt, oder
b) den Nachweis der geschehenen Impfung resp, wenn er über 12 Jahre alt ist, auch den der Wiederimpfung nicht erbracht hat.
Die Herren Ortsvorstände des Kreises haben Vorstehendes, namentlich aber die Termine, auf ortsübliche Weise zu wiederholten Malen bekannt machen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, daß alle zu impfenden Kinder und Schüler an Ort und Stelle sind, auch deren Angehörigen die den Ortsvorständen in der Kürze zugehenden Verhaltungsvorschriften vor der Impfung sämmtlich erhalten.
Bei der Bekanntmachung der Termine rc. ist gleichzeitig nachdrücklichst darauf aufmerksam zu machen, daß nach § 14 des oben erwähnten Gesetzes Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche den ihnen obliegenden Nachweis, daß die Impfung ihrer Kinder oder Pflegebefohlenen erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist,
er nicht stehen bleiben konnte und die Anderen etnstimmten, obgleich sie vom Latein nicht viel mehr als Bett Wampel verstanden.
Nun wollte es diesem dünken, als ob die Herren ihn doch nicht mit dem genügenden Respekt behandelten und der Angstschweiß brach ihm aus.
„Ach Junker Josse", bat er kläglich, „mir ist das Zipperlein in die Beine geschlagen — lasset mich ungestört hinunterkommen; es ziemt einem Bürgermeister von Braunschweig nicht wegen leiblicher Gebrechen verspottet zu werden."
Da überkam den Besttzer ein menschliches Rühren und er nöthigte die Herren in's Haus; konnte aber nicht verhindern, daß sie an die Fenster stürzten.
Unter Stöhnen und Fluchen Bett Wampels brachten seine Leute ihn vom Pferde; aber unmöglich jchien's, daß er mit seinen stetsen Untergestellen jemals das Haus erreichte.
Da faßte ihn der Notar energisch unter den einen, ein Schreiber unter den andern Arm; die Pagen halsen von hinten nach, und so brachten sie den Unglücklichen vorwärts.
„Dulce est desipere in loco“ (lieblich ist's zu seiner Zeit den Thoren zu spielen), rief der Notar mit einer Handbewegung nach seinem Herrn, als wollte er sagen: .dieses Präparat ist von besonders heilsamer Wirkung."
Die Wirkung war abermals eine Lachexplosion.
Veit Wampel in seiner traurigen Lage höchst peinlich davon berührt, gab seinem Notar einen Rippenstoß und raunte ihm zu: „Haltet doch Euer Maul mit dem verdammten Lateinisch.
zu führen unterlassen, mit einer Geldstrafe bis zu 20 Mk. und Eltern, Pflegeeltern und Vormünder deren Kinder und Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund und trotz amtlicher Aufforderung derJmpfung oder der ihr folgenden Revision entzogen geblieben sind, mit Geldstrafe bis zu 50 Mk. oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft werden.
Die Herren Lehrer haben ebenfalls, als Vor- steher der Schulanstalten, die Verpflichtung, bet der Aufnahme von Schülern durch Einfordern der vorgeschriebenen Bescheinigungen festzustellen, ob die gesetzliche Impfung erfolgt ist, bezw. dafür zu sorgen, daß die während des Besuches der Anstalt impfpflichtig werdenden Zöglinge dieser Verpflichtung genügen. Schließlich mache ich noch speciell darauf aufmerksam, daß gemäß der zur Sicherung der gehörigen Ausführung des Jmpfgeschäfts ergangenen Vorschriften im Amtsblatt Nr. 23 pro 1886 u. A. ein Vertreter der Ortspolizeibehörde und (für die Wiederimpfung) ein Lehrer in dem betr. Jmpfgeschäftstermine zur Unterstützung des Jmpfarztes und Aufrechterhaltung der Ordnung zu erscheinen haben.
Für Bereithaltung des Jmpflocals und Stellung der erforderlichen Schreibhülfe beim Jmpfgeschäft ist Seitens der Herrn Bürgermeister der Impf» stationsorte Sorge zu tragen.
5998. Der Königliche Landrath __Freiherr von Schleinitz.
Bekanntmachung.
Für die Zeit vom 15. Mai bis Ende September wird in Bad Wildungen wieder eine Postanstalt mit Telegraphenbetrieb als Zweigstelle des Kaiserlichen Postamts in Wildungen Stadt unterhalten werden.
Cassel, den 9. Mai 1888.
Der Kaiserliche Ober-Postdirector. zur Linde.
Aus dem Abgeordnetenhause.
Berlin, 14. Mai. Das Abgeordnetenhaus nahm heute zunächst in zweiter Abstimmung den Gesetzent- wurs, betr, die Erleichterung der Bolksschullasten, in der in dritter Berathung beschlossenen Fassung definitiv an, nachdem zuvor von Rednern der Polen und des Centrums erklärt worden war, daß sie die Beschlüsse dritter Lesung durchaus ausrechterhalten wollten, während Abg. v. Rauchhaupt Namens der Conseroativen seiner zustimmenden Erklärung hinzusügte, daß diese ihre weiteren Entschließungen von der Stellungnahme des Plenums des Herrenhauses abhängig machen müßten. — Der Gesetzentwurf, betreffend die Verbesserung der Ober und der Spree, wurde in zweiter Berathung in der von der Commission beantragten Fassung einschließlich der bezüglich des Dortmund-Ems-Canals bei schloffenen Aenderungen nach einiger DiScussion, bei der mbeß prinzipielle Gesichtspunkte nicht hervortraten, unverändert genehmigt. — Schließlich führte der Bericht der Rechnungscommission über die Allgemeine Rechnung deS Staatshaushalts vom 1. April 1884/85 zu einer längeren Debatte, die indeß wiederum nicht zum Abschluß führte; vielmehr wurde bei Zählung mit 135 gegen 132 Stimmen beschlossen, den Gegenstand zur nochmaligen Prüfung an die Rechnungscommission zurückzuverweisen. Morgen: Dritte Lesung des Gesetzentwurfs, betreffend die Verbesserung der Oder und der Spree.
Berlin, Ib. Mai. In der heutigen letzten Sitzung des Abgeordnetenhauses vor Pfingsten wurde der Gesetzentwurf betreffend die Verbesserung der Oder und der Spree, sowie Abänderung des GesetzeS vom 9. Juli 1886, betreffend den Bau neuer Schiffsahrtskanäle und die Verbesserung vorhandener Wasserstraßen iDortmund-Emü- Canal), in dritter Berathung definitiv angenommen. Die Vorlage selbst wurde eigentlich nicht bekämpst, eine Debatte
Merkt Ihr nicht, daß man Euch in dieser Gesellschaft nur auslacht?"
„Ich dachte das Lachen gelte Euch," erwiderte unbewegt der Notar.
Daran hatte Veit Wampel selbst gedacht. „Ich bin in eine verteufelt unangenehme Lage gerathen," überlegte er und blickte sich mit seinen vorstehenden Augen hülfeflehend um; dabei fühlte er, daß er in seiner Stellung etwas Bedeutendes sagen müßte und doch wollte ihm nichts einfallen.
Da trat wie ein rettender Engel ihm die Hausfrau entgegen, und nachdem sie hinter ihre« Taschentuch einen Hustenansall überwunden hatte, vermochte sie zu sagen: „Lieber Herr, ich sehe, daß Ihr vor allen Dingen jetzt der Ruhe bedürft. Ich habe schon ein Lager herrichten lassen und Eure Diener sollen Euch sofort dahin führen.
„Rara Avis,“ sprach der Notar.
Bett Wampel aber bekam zum ersten Male Respect vor der Klugheit und Einsicht eines Frauenzimmers,
Als er spät am anderen Morgen erwachte, empfand er ein gerechfertigtes Grauen die Reise zu Pferd fortzusetzen; es gelang auch von dem Edelmann ein Wägelchen geliehen zu erhalten, in welchem er bis Helmstädt fahren wollte, während den Schimmel seine Diener geleiteten.
„Versäumt nur nicht den Rektor der Universität zu besuchen," ermähnte ihn noch Josse von Brant. „Es möchte Euch üble Nachrede zuziehen, hättet Ihr dem Haupt des Juleums nicht die Reverenz gemacht." (F. f.)