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Nr. 146.

Sonnabend den 10. December

1887.

Erstes Blatt.

Amtliches.

Der Herr Ober-Präsident hat den Vertrieb von Loosen zu der von dem Herrn Ober-Präsidenten der Provinz Pommern dem Comits zur Erbauung einer Lutherkirche in Stettin für das Jahr 1888 gestatteten Ausspielung von Gold- und Silberge- räthen innerhalb der Provinz Hessen-Nassau ge­stattet.

Cassel, am 25. November 1887.

Der Regierungs-Präsident. Rothe.

Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung der vormaligen Abtheilung des Innern hiesiger König­licher Regierung vom 16. April 1885 (Amtsbl. 1885 S. 79) setze ich die Verwaltungs- und Polizeibehörden des Regierungsbezirks davon in Kenntniß, daß dem Central-ComW des Preußischen Vereins zur Pflege im Felde verwundeter und ertränkter Krieger gestattet worden ist, die dritte der demselben in Gemäßheit der Allerhöchsten Be­stimmung von 5. Februar 1885 für die Zwecke der Deutschen Vereine vom Rothen Kreuze ge­nehmigten drei Geldlotterieen nicht in diesem, sondern erst im nächsten Jahre zu veranstalten.

Cassel, am 2. December 1887.

Der Regierungs-Präsident. I. A.r Alt ha us.

Der Herr Minister des Innern hat dem Vor­stände der christlichen Gemeinschaft St. Michael zu Berlin die Erlaubniß ertheilt, am 31. Decem­ber d. Js. eine öffentliche Verloosung von christ­lichen Büchern und Schriften zu veranstalten und die betreffenden Loose im ganzen Bereiche der Monarchie zu vertreiben. Zu dieser Lotterie dürfen 10000 Loose ä 50 Pf. ausgegeben werden und

Das Fegefeuer in Frappcs Wigwam.

Von B a l d u i n M ö l l h a u s e n. (Fortsetzung.)

Nekoma verstummte. Aber lange noch stand sie auf ihrer Warte. So lange, bis delMann, nach­dem er das Grabdenkmal eine Weile betrachtet hatte, dem Gefährten nachsolgte^und mit diesem auf einer trockenen Stelle des Strombettes nach der Insel hinübergegangen war, wo Beide alsbald in dem Weidendickicht verschwanden.

Träumerisch vor sich niederstarrend, verließ sie die Bedachung. In dem Zeit, dessen Vorderseite aufgeschürzt war, saßen Mark und Vilandrie. Vor ihnen brannte ein kleines Feuer. Deren Gruß beantwortete sie durch kaum bemerkbares Neigen ihres Hauptes. Als sie in die Hütte ein- trat, war Kitty bereits anwesend und mit der Herstellung eines Mahls für ihre Gäste beschäf­tigt. Auf den Knieen lag sie vor dem Kamin, ihre Aufmerksamkeit abwechselnd den in der Gluth stehenden Gesäßen und Artemista's Fuß zuwendend. Die Brauen gerunzelt beobachtete sie die dampfen­den Speisen; nicht anders erneuerte sie den küh­lenden Umschlag. Die an sie gerichteten Danles- worte schien sie nicht zu hören. In ihr wogte es bald feindselig, bald einer tiefen Beschämung ähn­lich. Sie halte noch nicht gelernt, durch Mienen und Geberden ihr Denken und Empfinden Lügen zu strafen. Als Nekoma neben sie hintrat und sich in den wärmenden Schein des Feuers niederkauerte, sandte sie ihr einen in Trotz funkelnden Blick zu.

es muß der Gesammtwerth der Gewinne 3000 Mark betragen.

Cassel, am 3. December 1887.

Der Regierungs-Präsident. I. A.: Althaus.

Wir bringen hiermit zur Kenntniß, daß im Garten der Königlichen Pomologischen Anstalt Hierselbst, Frankfurter Landstraße Nr. 50, jetzt und im künftigen Frühjahr große Mengen kräftiger, mustermäßig gezogener Obststämmchen, namentlich Apfelstämme derjenigen Sorten, welche im hiesigen Bezirk vorzugsweise gedeihen, abgegeben werden. Bei Abnahme größerer Parthieen, sowie für Stadt- und Landgemeinden und Gutsbezirke findet Preisermäßigung statt.

Gleichzeitig wird daran erinnert, daß in der Pomologischen Anstalt alljährlich eine Anzahl junger Leute zu Baumwärtern herangebildet wird. Die Anmeldungen zur Theilnahme an den be­züglichen Lehrkursen, welche im Frühjahr statt- finden, müssen in den Monaten December und Januar bei der unterzeichneten Stelle erfolgen. Diese, sowie die Königlichen Herrn Landräthe geben näheren Aufschluß über die Bedingungen der Auf­nahme und über die Kosten, welche den an den Lehrkursen Theilnehmenden erwachsen.

Cassel im November 1887.

Die Administration des Königlichen Pomologischen Instituts.

Der gerichtlich ernannte Administrator des Nachlasses des im vorigen Jahre zu Corvallis im Staate Oregon verstorbenen Schuhmachers

Henry Manns hat dem hiesigen Kaiserlichen Konsulate angezeigt, daß bis jetzt keine Erben aufgefunden werden1 konnten. In einer im Jahre 1866 abgelegten notariellen Erklärung des Verstorbenen gibt der­selbe an, daß er aus Hessen-Cassel stamme, und alle Diejenigen, welche Ansprüche an den auf, circa 10000 Mark abgeschätzten Nachlaß des |

Eine kurze Frage richtete sie in der Pawnee- Sprache an die alte Pflegerin, die ähnlich ant­wortete, dann herrschte wieder schweigen. Der Professor hatte sein Lager längst verlassen. Auch er saß vor dem Feuer, dessen hellen Schein sich eifrig zu Nutze machend und in einem eng beschrie­benen Notizbuch blätternd und lesend. Hin und wieder wendete er sich mit einer Bemerkung an seine Tochter, die von ihm ausgespeicherten Beobach­tungen betreffend. Er fühlte sich so zufrieden, wie kaum jemals in dem heimathlichen studirzimmer. Die unverkennbare Besserung des verletzten Fußes hatte ihn nicht nur beruhigt, sondern auch seine ganze Stimmung günstig beeinflußt; denn immer wieder glitt seine Hand, als Ausdruck des Be­hagens, über sein schart geschnittenes kluges Ant­litz und den kurzen weißen Bart. Als er der ein« tretenden Nekoma ansichtig wurde, blickte er mit einer gewissen Scheu zu ihr empor. Gefällig, wie sie sich jederzeit erwies, war er doch dem Einfluß unterworfen, welchen sie durch ihr finsteres Wesen und die geisterhafte Ruhe der Haltung und Be­wegungen auf Jeden ausübte, der in ihre Nähe trat.

AehnUch erging es Artemista. Wohl rührte sie die Sorgfalt, mit welcher die Alte sie während der Nacht pflegte, wogegen deren durch nichts zu erschütternder Ernst ihr freundliches Vertrauen zurückscheuchte, die Ausdrücke des Dankes aus ihren Lippen ersterben ließ. Erleichtert athmete sie da­her auf, als während Nekoma's Abwesenheit Kitty deren Stelle einnahm, jedoch nur um nach kurzer Zeit auf Grund ihres gänzlich veränderten Be-

Henry Manns zu haben glauben, werden hier­durch aufgefordert, dieselben unter Angabe der Beweise, welche sie liefern können, bei Herrn M. Jacobs in Corvallis, Oregon, anzumelden.

Portland, am 9. November 1887.

Kaiserlich Deutsches Konsulat. Caesar.

Hersfeld, den 3. December 1887.

Die Herren Ortsvorstände der in meinem Ausschreiben vom 7. November d. I. Nr. 10718, Kreisblatt Nr. 134, aufgeführten Ortschaften haben mir bis zum 20. d. Mts. berichtlich anzuzeigen, welche Maßregeln zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Schafräude Ihrerseits angeordnet worden sind.

Hierbei mache ich gleichzeitig den betreffenden Herren Ortsvorständen sowohl als auch der Königlichen Gendarmerie des Kreises zur ganz besonderen Pflicht, auf das S t r e n g st e darüber zu wachen, daß von den alsräudig" be­kannten Heerden im Frühjahr k. I. keine Schafe in benachbarte Gemeinden zum Weidegang für den Sommer übergetrieben werden, wie solches viel­fach geschieht und wodurch die Räude in raube» freie Heerden besonders verschleppt wird. Eine jede derartige Uebertretung ist auf Grund des § 66 pos. 4 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880 (R. G. Bl. S. 167) betreffend die Abwehr und Unterdrückung der Viehseuchen, mit ange­messener Strafe zu ahnden, auch mir über jeden einzelnen Fall umgehend Bericht zu erstatten.

Das Heilverfahren mit den räudekranken Heerden ist im kommenden Frühjahr, und zwar unmittelbar nach der Wollschur selbstredend zu wiederholen. Diese alljährliche Wiederholung der Badekur wäre wohl nicht mehr erforderlich, resp, die Räude nicht mehr in dem Maaße, wie solches der Fall, verbreitet, wenn seitens der Schafbe­sitzer mit mehr Ernst und mehr den Vorschriften

nehmens irre an ihr zu werden. Vergeblich suchte sie in dem blühenden Antlitz nach einer Spur jener Regungen, welche vor wenigen Stunden noch dessen rührenden Ausdruck kindlichen Erstaunens, einer zügellosen Bewunderung bestimmten, ihre, trotz der nachlässigen Haltung überaus anmuthige Gestalt wie ein liebliches Räthsel erscheinen ließen. ES hatte sich eben eine geheimnißvolle Wandlung in der nur auf sich allein Angewiesenen vollzogen. Und es konnte nicht anders sein: Im langjährigen fast ausschließlichen Verkehr mit den braunen Ein­geborenen hatte sie Vieles von deren Sitten sich angeeignet, sogar deren Aberglauben zu dem ihrigen gemacht, wie vor Allem die Gewohnheit, bei eifrigen Mittheilungen sich der eigenthümlichen bilderreichen indianischen Redeweise zu bedienen. Statt der den eingeborenen Frauen angestammten Unterwürfigkeit hatte sich dagegen jener von herrischem Eigenwillen getragene Trotz bei ihr ausgebildet, zu welchem sie auf Grund ihrer Her­kunft sich für berechtigt, sogar für verpflichtet hielt. Und so war nichts natürlicher, als daß ein mißfälliges und doch unschuldiges Wort, ein mißverstandener Blick ihre Leidenschaften bis zur Zügellosigkeit entflammte, um bald darauf, nach­dem sie ihre Rechte gewahrt zu haben meinte, ihre melodische Stimme im hellen Gesang gleichsam triumphirend erklingen zu hören. Der Stolz aus ihre Herkunft war aber zugleich ihr Schutzengel; ungestümes, keinen Widerstand kennendes Auf- brausen, todtverachtende Unerschrockenheit und eine unglaubliche Gewandtheit bildeten die Wehr, deren