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HtlsstlLtl Kreisdilltt.

Mit wöchentlicher KraLis-AeikageIllugrirLes NnLerhallungsölatL".

Nr. 144, Dienstag den 6. December ' 1887.

Amtliches.

Auf Grund der §§. 136 und 140 des Gesetzes über die allgemeine Landesoerwailung Dom 30. Juli 1883 erlassen wir die nachstehende

Polizeiverordnung:

Die von uns am 29. August 1879 für die Pro­vinzen Ostpreußen, Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen erlassene Poli­zeiverordnung, betreffend den Verkehr mit explosiven Stoffen, und die denselben Gegenstand betreffenden Pollzeiverordnungen der Königlichen Landdrosteien zu Hannover Dom 13ten September, Hildesheim Dom 9. September, Lüneburg Dom 13. September, Slave Dom 9. September, Osnabrück vom 18. September und Aurich vom Sien September 1879, sowie der Königlichen Regierungen zu Münster vom 15, September, Minden vom lOten Septem­ber, Arnsberg vom 17. September, Caffel und Wiesbaden vom 26. November und Sigmaringen vom 21. November 1879 erhalten am Schlüsse des Iften Absatzes des § 18 folgenden Zusatz:

Die zu Packeten vereinigten Dynamilpatronen sind außerdem mit einer das Eindringen von Wasser oder Feuchtigkeit verhindernden Um» Füllung (z. B. mit Gummilösung verklebten Gummibeuteln) zu versehen.

Berlin am 20. November 1887.

Der Minister des Innern. Der Minister für v. P u t t k a m e r. Handel und Gewerbe.

-___I. B.: Magdeburg.

Caffel, den 18. November 1887.

Ew. Hochwohlgeboren setze ich unter Bezug­nahme auf meine Erlasse vom 4. September und 8. November 1886, Nr. 5395 und 6539, zur gefälligen weiteren Veranlassung ergebenst davon in Kenntniß, daß ich den Vertrieb von Loosen zu der von dem Herrn Oberpräsidenten der Provinz Pommern.dem Comitä zur Erbauung einer Lutherkirche in Stettin für das Jahr 1888 gestatteten Ausspielung von Gold- und Silber- geräthen innerhalb der Provinz Hessen-Nassau gestattet habe.

Die Zahl der auszugebenden Loose beträgt 150,000 und der Preis jedes Looses 1 Mark.

Der Oberpräsident.

gez.: Graf zu Eulenburg.

An den Königlichen Regierungs-Präsidenten Herrn Rothe, Hochwohlgeboren hier.

Caffel, den 25. November 1887.

Abschrift laffe ich Ew. Hochwohlgeboren unter Bezugnahme auf die Circular-Verfügungen vom 9. September und 15. November v. Js. (A. 11. 12810 und 15895) zur weiteren gefälligen Ver­anlassung ergebenst zugehen.

Der Regierungs-Präsident. Rothe.

An sämmtliche Königliche Landräthe des Bezirks.

*

Hersfeld, den 2. December 1887.

Wird veröffentlicht. Der Vertrieb der betreffen­den Loose ist seitens der Polizeibehörden rc. nicht zu beanstanden.

11641. Der Königliche Landrath

Freiherr v on Schleinitz.

Bekanntmachung.

In Folge Erlasses des Herrn Finanz-Ministers vom 16. d. Alts, sind die Königliche Regierungs­Hauptkasse und die Steuerkassen des Regierungs­bezirks angewiesen worden, die am 1. jeden Monats fälligen Civil-Pensionen künftig in den

Fällen, wenn der 1. und 2. Monatstag auf Sonn- bezw. Festtage fallen, schon am letzten Tage des Vor monals zu zahlen.

Caffel, den 25. November 1887.

Königliche Regierung. Rothe. * * *

Wird veröffentlicht.

Hersfeld, den 1. December 1887.

11642. Der Königliche Landrath

__Freibekr vonSchleinitz.

Hersfeld/ den 2. December 1887.

Diejenigen Herren Ortsvorstände des Kreises, welche noch mit der Einreichung des Klaffensteuer- Veranlagungs-Materials pro 1888/89 im Rück­stände sind, werden hieran mit Frist bis zum 12. d. M t s. erinnert.

10192. Der Königliche Landrath

__Freiherr v o n S chlein i tz.

Hersfeld, den 3. December 1887.

Diejenigen Herren Ortsvorstände des hiesigen Kreises, welche noch mit der Erledigung meiner Verfügung vom 12. October er, Nr. 9903, im Kreisblatt Nr. 122, die Einreichung der Ver­zeichnisse des Pferde- und Rindviehbestandes be­treffend, im Rückstände sind, werden hieran mit Frist bis zum 15. d. Mts. bei Meidung von 3 Mark Strafe erinnert.

9903. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz.

Hersfeld, den 2. December 1887.

Diejenigen Herren Ortsvorstände der Landge­meinden des hiesigen Kreises, welche noch Quartier­bescheinigungen sowie Quittungen über gelieferte Marschfourage und geleisteten Vorspann, gelegent­lich des diesjährigen Herbstmanövers, in Händen haben, werden hierdurch angewiesen, solche noch umgehend an mich einzureichen, damit die desbezüglichen Beträge noch nachträglich liquidirt werden können.

11693. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz.

Hersfeld, den 3. December 1887.

Die Herren Bürgermeister und Ortsverwalter des Kreises haben ein Verzeichniß derjenigen Personen ihrer Gemeinden bezw. Ortsverwaltungs­bezirke, welche im Jahre 1887 ohne Entlassung aus dem Unterthanen-Verband in das Ausland ausgewandert sind, nach dem hierunter abgedruckten Schema aufzustellen und spätestens bis zum 28. d. Mts. anher einzusenden, oder sofern solche Auswanderungen im laufenden Jahre nicht vor­gekommen sind, dieses binnen gleicher Frist be- richtlich anzuzeigen.

11718. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz.

Nachweis der Auswanderungen, welche im Jahre 1887 aus der Gemeinde ...... stattgefunden haben, ohne daß den betreffenden Personen Entlassungsurkunden ertheilt worden sind.

Zahl der ausgewanderten

Personen

Familien- zusammen- gehörigkeit.

Religionsbekenntniß

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sonstiger und unbekannter

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9.

10.

Gesunden: Auf der Straße zwischen Wilhelms­hof und Hersfeld eine Hemmkette. Meldung des Eigenthümers bei dem Ortsvorstand zu Conrode.

Aus dem Reichstag.

Berlin, 2, December. Der Reichstag beendete die erste Berathung der Getreidezollvorlage. Das Wort erhielt zuerst Abg. Leemann (Württemberg), welcher den­jenigen Theil der NationalNberalen vertrat, der für die Vorlage zu stimmen entschlossen ist. Er rechtfertigte die Vorlage hauptsächlich vom Standpunkte des süddeutschen kleineren Grundbesitzes, während Abg. Singer (Soc-Dem.) in derselben einen Angriff aus den Magen der großen Masse des Volkes zu Gunsten einer kleinen Minderheit zu erkennen glaubte. Abg. Dr. v. Frege (deutschcons.) be­tonte demgegenüber, daß eS sich bei dieser Vorlage gerade um die Erhaltung des mittleren und kleinen ländlichen Grundbesitzes handle und wies dann des Näheren nach, daß die deutsche Landwirthschast der außereuropäischen und der russischen gegenüber, welche bedeutend billiger produciren, ohne genügenden Zollschutz nicht mehr lebens­fähig sei, während er andererseits barlegte, daß in dieser Frage die Interessen der Landwirthschast ohne Unterschied der Größe des Hiesiges solidarisch seien. Der eigentliche Grund der Schutzzölle liege übrigens in der Goldwährung; werde diese beseitigt, dann würden auch jene unnöthig. Abg. Dr. Barth (bfr.) würde sich selbst dann gegen die Erhöhung der Getreidezölle erklären, wenn ein wirklicher Nothstand in der Landwirthschast vorhanden, weil eine Hülse aas Kosten der Gesammtheit sich nicht rechtfertig«»

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lasse. Eine solch« Nothlage ei aber gar nicht erwiesen; die ganze agrarische Agitation bezwecke nur eine Erhöhung der Bodenrente zu Ungunsten der consumirenden Be­völkerung. Abg. v. Kardorff (ReichSpartei) betonte die Nothwendigkeit der Erhaltung der deutschen Landwirth- schaft in ihrem jetzigen Bestände auch im Interesse der Ausrechthaltung der politischen Machtstellung Deutschland» da auf der Landwirthschast die Stärke der Wehrkraft bei Reiches beruhe. Angesichts der Thatsache, daß in den letzten Jahren in der Landwirthschast Millionen verloren gegangen, einen Nothstand derselben leugnen zu wollen, sei ihm unerfindlich. Staatsminister Dr. Lucius wiederholte, daß die Vorlage keineswegs Elasseninteressen diene, betonte noch einmal, daß die bezüglich der Produk­tionskosten gemachten Angaben der Wirklichkeit entsprächen und daß die vorgeschlagenen Zollsätze nicht zu hoch ge, griffen seien, vielmehr denjenigen der romanischen Staaten entsprächen, wo indeß noch neben den Zöllen ein Octroi bestehe. Er bat um möglichste Beschleunigung der Be­rathung. Abg. Grub (nat.»lib.) bekämpfte die Vorlage im Interesse der Industrie im Allgemeinen, speziell in dem der Mühlenindustrie, während Abg. Frhr. v. Landi- berg-Steinfurt Namens eines großen Theils deS CentrumS für dieselbe eintrat, da namentlich die Erhaltung des Bauernstandes in ihrem Nahrungsftande diesen Zollschutz nothwendig mache. Die Vorlage ging daraus an eine bes andere Comission von 28 Mitgliedern, welche morgen Nachmittag gewählt werden wird. Montag: Kleinere Gesetzentwürse.