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Nr. 114. Dienstag Tch 27. September 1887.
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Die Expedition.
Amtliches.
Verordnung, betreffend die Ausführung des Fischereigesetzes im Regierungsbezirk Cassel. Vom 8. August 1887.
(Schluß.)
§. 4. Für die Dauer der im §. 3 Ziffer 1, 2 und 3 bezeichneten wöchentlichen und jährlichen
Schonzeiten kann der Regierungspräsident ausnahmsweise nachfolgende Fischereibetriebezulassen:
1) der Fang solcher Fische, welche in größeren Zügen plötzlich zu erscheinen und rasch wieder zu verschwinden pflegen, wie namentlich Neunauge, Stör und Stint, kann mit solchen Gerälhen, die nur zum Fang dieser Fischarten bestimmt und geeignet sind, gestattet werden. Dieselbe Ausnahme kann auch für den Maifischfang zugelassen werden, jedoch darf derselbe im Stromgebiete des Rheins während der im §. 3 Ziffer 1 bezeichneten wöchentlichen Schonzeit nicht gestattet werden. Ebenso kann der Aalfang gestattet werden;
2) den Fischern, welche die sogenannte stille Fischerei ohne ständige Vorrichtungen mit Schließen, Reusen, Körben oder Angeln betreiben, kann gestattet werden, die ausgelegten Gezeuge auszunehmen und wieder auszulegen, wenn daraus nachlbeilige Hindernisse für den Zug der Wanderfische nicht zu befürchten sind. Dieselbe Ausnahme kann auch für die nur zum Aalfang bestimmten und geeigneten ständigen Vorrichtungen und Geräthe oben genannter Art gewährt werden;
3) das Angeln mit der Ruthe kann zugelassen werden;
4) im Interesse wissenschaftlicher Untersuchungen oder gemeinnütziger Versuche, oder für Zwecke der künstlichen Fischzucht, oder endlich zum Schutze der anderen Fische gegen Raubfische kann, soweit erforderlich, unter geeigneten Controlmaßregeln auch der Fang einzelner, oben nicht genannter Fischarten ausnahmsweise gestattet werden.
Bet jeder Gestattung des Fischfanges während der Schonzeiten ist indeß die Verwendung solcher an sich erlaubter Fangmittel auszuschließen, welche vorzugsweise geeignet sind, die junge Fischbrut zu zerstören.
§. 5. Wenn dringende Rücksichten auf die Er
haltung des Fischbestandes dies erfordern, kann der Fischereibetrieb während der im §. 3 Ziffer 3 bezeichneten Frühjahrsschonzeit im Wege der Bezirks-Polizeiverordnung für einzelne Gewässer oder Gewässerstrecken gänzlich untersagt oder über das vorstehend angegebene Maß eingeschränkt, namentlich auch der Fang einzelner Fischarten oder der Gebrauch bestimmter Fangmittel für die Dauer der Schonzeit ganz verboten werden.
§. 6. Für Gewässer, in welchen Maränen oder Aeschen in größeren Mengen vorkommen, kann im Wege der Bezirks-Polizeiverordnung der Fang der Maräne auf die Dauer von vier Wochen innerhalb der Zeit von Anfang November bis Ende Dezember, und der Fang der Aesche auf die gleiche Dauer innerhalb der Zeit von Mitte Februar bis Ende Juni verboten werden.
Auf demselben Wege kann der Fang einzelner anderer wirthschaftlich wichtiger Fischarten für bestimmte Gewässerstrecken, wenn es sich darum handelt, die Fischart darin zu erhalten, auch außerhalb der jährlichen Schonzeiten bis zur Dauer von sechs Wochen untersagt werden.
§. 7. Der Regierungspräsident ist ermächtigt: 1) die wöchentliche Schonzeit (8. 3 Ziffer 1) für den ganzen Bezirk, für einzelne Gewässer oder Gewässerstrecken auf die Zeit von Sonntag Morgen 6 Uhr bis Montag Morgen 6 Uhr zu verlegen;
2) nach langanhaltenden kalten Wintern die Frühjahrsschonzeit (§. 3 Ziffer 3) für den ganzen Bezirk, für einzelne Gewässer oder Gewässerstrecken anderweit auf die Dauer von sechs Wochen innerhalb der Zeit von Anfang April bis Ende Juni festzusetzen.
§. 8. Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten ist befugt:
1) für einzelne der oben im §. 3 Ziffer 3 bezeichneten Gewässer, sobald dieselben für den Aufstieg der Wanderfische erschlossen oder darin Salmoniden eingebürgert werden, die
(Unbefugter Nachdruck verboten.)
Einquartierung.
Novelle von Carl Eissen - Stetn. (Fortsetzung.)
„Duuußtmehr lernen, alter Bursche!" sagte er zu dem geängstigten Thiere. Dieses gab zornig zur Antwort: „Käthe, ich liebe Dich!" als sei das genug für alle Zeit.
In dem großen Eßsaale ging es heiter zu. Mr. Smit hatte sich ein kleines Räuschchen getrunken und in solchen Momenten verfehlten die Blicke seiner besseren Hälfte immer vollständig ihre Wirkung. Da war er sein eigener Herr, da schwelgte er in Jugenderinnerungen und wer noch nicht wußte, in welcher Seifensiederei er seine Laufbahn begonnen, dem wurde dies bereitwillig mitgetheilt. Mrs. Smit saß in solchen Augen- blicken wie auf glühenden Kohlen. Ein adliger Lieutenant, dem sie Eindruck machen wollte mit englischem Gelde und daneben der entsetzlich mit- thetlsame Exseifensieder — ste befand sich in einem Zwiespalt ihrer Gefühle, aus dem nur Claires mustkalisches Talent sie erretten konnte und damit glückte es auch. Auf den Flügel gestützt, zog der Gast die Musik der Unterhaltung vor und überließ seinen Wirth sich selbst oder vielmehr seiner Wirthin, die mit wahrhaft rührender Geduld ihn
zu fesseln bestrebt war, eine Mühe, welcher fiel sich sonst nur höchst selten unterzog
Das blonde Käthchm nahm an allen diesen Vorgängen keinen Anlheil. Der Dificier ließ sie trotz aller Liebenswürdigkeit kalt. Mit ihrer Handarbeit auf der Veranda sitzend, schaute sie träumend in die Ferne hinaus. Dachte sie daran, wie viel hübscher der arme Soldat dort im Gartenhause sei, als sein Officier und wie wenig man für ihn sorgte. Bon einem plötzlichen Gedanken erfaßt, erhob sie sich, holte eine Champagnerflasche und bändigte sie dem Diener ein.
„Was soll's damit, gnädiges Fräulein?* fragte dieser stutzend.
„Sie gehen sofort hinunter und bringen diese Flasche dem Soldaten, verstanden?"
„Ja wohl, gnädiges Fräulein und?".....
„Er möge mittrinken auf Deutschlands Größe - verstanden?"
„Ja wohl, gnädiges Fräulein und?".....
„Was denn noch „und" ? Er möge trinken, habe ich gesagt! Haben Sie das nicht verstanden?"
„Und w e r schickt die Flasche, gnädiges Fräulein ?"
„Kennen Sie mich nicht? Miß Käthe! — Sagen Sie „Miß Käthe Smit" — verstanden?"
„Miß Käthe Smit, ja wohl, gnädiges Fräu- leinl" — Und wie er die Allee hinabging, die Flasche unter dem Arm, da sah sie ihm nach und dann setzte sie sich wieder an ihre Arbeit, aber sie stickte nicht — den Kopf in die Hand gestützt,
schaute sie zum Himmel empor und dachte, ob er wohl von dem Wein trinke und dabei ihrer gedenke? Friedrich hatte die Flasche abgeliefert — er kam jetzt die Allee wieder herauf — sie rief ihn heran, er hörte nicht.
„Friedrich!" rief sie nochmals.
„Gnädiges Fräulein!?"
„Was sagte der Mann, als Sie ihm die Flasche gaben?"
„Nichts!"
Nichts — das war mehr als wenig, das war gar nichts I Käthe lehnte sich enttäuscht in ihren Stuhl zurück. Jetzt war ihr ganz klar, daß er ein gewöhnlicher Mensch war und es lohnte sich nicht, weiter an ihn zu denken.
Sie versuchte, ihrer Schwester zuzuhören und ihren Aerger zu vergessen, aber das markige Antlitz mit den listigen Augen wird durch die Töne nicht weggescheucht, immer steht es wieder vor ihr — es ist nicht auszuhalten — und dazu die unerträgliche Zungengeläufigketten des Lieutenants, sobald die Musik schweigt, er plappert wie ein Papagei.
Dabei fällt ihr der arme Joco ein! Käthe hatte ihn ganz vergessen, Friedrich sollte ihn heraus bringen, damit die Abendluft ihm nicht schadet; Friedrich war aber beschäftigt, so mußte sie wohl selbst ihren Liebling zur Ruhe bringen. Warum auch nicht?
Aus einem Baume, nahe dem Gartenhause sah