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Htlsseldtr Kreisbllitt.

Mit wöchentlicher Hratis-WeilageILluitrirtes NnterhaktungsökatL".

Nr. 95. Sonnabend den 13. August 1887.

Amtliches.

Hersfeld, den 11. August 1887.

Nachdem die Badekur an den räudekranken Schafen in dem größten Theile der Gemeinden vollzogen worden ist, nehme ich Veranlassung, die Herren Ortsvorstände und die Königliche Gendarmerie des Kreises auf meine Verfügung vom 21. Juli 1885 Nr. 7846, Kreisblatt Nr. 87, die Desinfection der Stallungen 2c. betreffend, hinzuweisen, deren genaueste Beachtung ich erwarten muß.

7960. Der Königliche Landrath ___Freiherr von Schleinitz.

Hersfeld, den 10. August 1887.

Die Ergreifung des flüchtigen Postassistenten Bange aus Laasphe bezw. die Ermittelung des Aufenthaltsortes desselben ist bisher nicht gelungen.

Das Königl. Landrathsamt wird unter Hin­weis darauf, daß auf die Ergreifung des Ge­nannten und die Wiedererlangung des unter­schlagenen Geldes eine Belohnung von 300 Mark ausgesetzt ist, ergebenst ersucht, gefälligst auf den Flüchtling weiter fahnden zu lassen.

Kaiserliches Postamt. V i g e l i u s.

An das Königliche Landrathsamt hier.

Hersfeld, *ben 11. August 1887.

Wird den Ortspolizeiverwaltungen und der Königlichen Gendarmerie des Kreises mit Bezug auf meine Verfügung vom 15. März er. Nr. 2991 (Kreisblatt Nr. 33) zur Kenntnißnahme und weiteren Fahndung nach dem 2c. Bange mit- getheilt.

8034. Der Königliche Landrath

Freiherr von S ch l e i n i tz.

Zu dem Steckbrief vom 30. Juli 1887 hinter

(Unbefugter Nachdruck verboten.)

Das Geständnis

Criminal-Novelle vonGustavHöcker.

(Fortsetzung.)

So haben wir zwei hinreichende Pfänder in der Hand und können das Weitere ruhig abwarten. Sie müssen sofort nach dem Bahnhöfe, während ich zum Bankier Meuselwitz eile, um mich über jene fatale Nachricht zu vergewissern, denn von diesem will mein Gewährsmann die Sache er­fahren haben. Weiß der Bankier nichts davon und es stellt sich heraus, daß man mich nur ohne Grund hat ängstigen wollen, so werde ich noch vor Abgang des Zuges auf dem Bahnhöfe fein, und Sie brauchen dann nur bis zur Grenzstation zu fahren und dort die elftausend Gulden abzu- liefern. Komme ich aber nicht, so bleibt es bet der ersten Verabredung und Sie lösen sich ein directes Billet bis Wien."

So hatte, nach Aussage des Angeklagten, die Weisung des Principals gelautet. Prachwitz war über den unerwarteten Auftrag sehr betroffen ge­wesen. Er hatte entgegnet, seine Frau schwebe zwischen Leben und Tod und der Arzt hätte ihm gesagt, daß heute Nacht die entscheidende Crists zu erwarten sei; unmöglich könne er unter solchen Verhältnissen verreisen. Davon aber hatte Hardt- selder nichts hören wollen. Er selbst könne bet seinen häufigen Gichtanfällen die Reise nicht unter­nehmen und unter dem übrigen Personal fände sich Niemand, dem er ein so wichtiges Geschäft,

Pflüget wegen Diebstahls theile ich mit, daß der Verfolgte nicht Jacob, sondern Johann P f l ü g e r heißt.

Kassel, den 10. August 1887.

Der Erste Staatsanwalt.

Im Auftrag: Dr. Appelius.

Politische Nachrichten.

(Deutschland.) Se. Majestät der Kaiser hat am Mittwoch seine vom besten Erfolge be­günstigte Badekur in Gastein beendet und hat am Nachmittag genannten Tages mit seinem Ge­folge das Wildbad verlassen. Die Ankunft auf Schloß Babelsberg war programmgemäß auf Freitag Vormittag festgesetzt.

Se. Majestät der Kaiser hat die Absicht kundgegeben, nach seiner Rückkehr die in Pots­dam und Berlin stehenden Garde-Regimenter zu besichtigen. Es ist bei seinem gegenwärtigen aus­gezeichneten Befinden anzunehmen, daß die Leib­ärzte gegen diese Absicht nichts cinzuwenden haben werden.

Die Uebersiedelung Sr. Kaiserl. und Königl. Hoheit des Kronprinzen nach Schott- land ist auf den Rath der Aerzte erfolgt, die der dortigen Luft eine größere stärkende Kraft zuschreiben, als der zu mild befundenen auf der Insel Wight. Es ist vorläufig ein Aufenthalt von 3 Wochen in Aussicht genommen. Branmar liegt im schottischen Hochland, ganz in der Nähe der Sommerfrische der Königin, Balmoral.

Fürst B i s m a r ck ist aus Varzin in Berlin eingetroffen.

Die -Luxemb. Ztg.", das Hauptblatt des Großherzogthums Luxemburg, erklärt, daß die Erbrechte des Herzogs von Nassau auf Luxem­burg unbestreitbar und unbestritten sind, und daß die Luxemburger sich folglich wegen ihrer poli- tischen Zukunft nicht beunruhigten.

bei welchem sein halbes Vermögen auf dem Spiel stände, anzuvertrauen wage.

Alle Bitten des Buchhalters waren vergebens gewesen und als er sich endlich geradezu weigerte, fein todtkrankes Weib im Stiche zu lassen, war es zu einem heftigen Auftritt gekommen und tzardtfelder hatte ihm mit Entlassung gedroht.

Um seine Existenz nicht zu gefährden, hatte sich Prachwitz endlich dem Willen des Principals ge­fügt, umsomehr, als er an der Wahrheit des Ge­rüchts über die prekäre Lage des Berliner Getreide- speculanten zweifelte und die Hoffnung hegte, nur bis zur Grenzstation reisen zu müssen, von welcher er noch in derselben Nacht wieder zurück sein konnte.

Für den Fall seiner Weiterreise nach Wien hatte ihm noch der Principal das Versprechen gegeben, selbst nach seiner Frau zu sehen und auch mit dem Arzte zu reden, damit die Kranke, falls sie sich am nächsten Tage besser befände, über die Abwesenheit ihres Gatten beruhigt werde. Nachdem diese Ver­abredung getroffen war, hatte Hardtfelder den Schränk aufgeschlossen und die elftausend Gulden dem Buchhalter eingehändigt.

Dieser war rasch nach Hause geeilt, um nach seiner Frau zu sehen und seinen Ueberzieher zu holen und hatte sich dann auf den Bahnhof be- geben, wo er bis zur letzten Minute vor Abgang des Zuges vergebens auf Hardtfelder wartete und daher das Billet nach Wien nahm.

Das war die Aussage des Buchhalters; ihr stand die Ueberzeugung des Gerichtshofes entgegen,

Der am 1. Juli 1883 in Kraft getretene Handels- und Schifffahrtsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Italien konnte bis zum 31. Juli d. J. von jedem der vertragschließenden Theile mit der Wirkung gekündigt werden, daß der Vertrag am 1. Februar 1888 außer Wirk­samkeit trat. Da eine solche Kündigung weder seitens des Deutschen Reiches noch Italiens er­folgt ist, so bleibt jetzt dieser Handels- und Schifffahrts-Vertrag bis zum 1. Februar 1892 in Geltung und kann erst dann von Jahr zu Jahr gekündigt werden.

Generale aus den Kriegsjahren 1870/71 zählt, wie wir einer Zusammenstellung derVossischen Zeitung" entnehmen, die preußische Armee, wenn man von den Fürstlichkeiten und hochgestellten Personen mit Generalrang absieht, gegenwärtig nur noch 17. Es sind dies: der Kronprinz, Graf Moltke, sowie die Generale Prinz Wilhelm von Baden, Graf Blumenthal, v. Kameke, Graf v. d. Goltz, v. Treskow, Prinz Albrecht von Preußen, v. Obernitz, v. Pape, die Grafen v. Brandenburg 1 und II, Freiherr v. Schlotheim, V. Strubberg, Prinz Kraft zu Hohenlohe-Jngel- fingen, v. Rauch II und v. Stichle. Im wirk­lichen activen Dienst befinden sich von diesen Generalen, wenn man die Generaladjutanten u. s. w. unberücksichtigt läßt, nur 10.

In dem Feldlager der Pioniere bei Gonsen- Heim werden zur Zeit Versuche mit Hänge- matten gemacht. Diese Lagerstätten sagen den Mannschaften recht wohl zu.

In der Nacht zum Mittwoch wurde in Leipzig in der zu einem Tanzlokal gehörigen Kegelbahn eine geheime Versammlung vonSocialdemo- c r a t e n aufgehoben.

Der »Deutsche Verein gegen den Mißbrauch geistiger Getränke" will jseine Jahresversammlung am [13. und 14. September in Darmstadt ab- 1 halten, wo nicht allein ein rührig und umsichtig

daß sie nur eine geschickte Erfindung des Ange­klagten sei, um das Doppelverbrechen von sich ab- zuwälzen.

Sein Versuch, den Besitz der elftausend Gulden und die Reise nach Wien zu begründen, scheiterte an den Zeugenaussagen. Dem Contorpersonal war von der Absicht des Ermordeten, sich zur Uebermittelung der Frachtbeträge nach der Grenz­station künftig eines seiner Angestellten bedienen zu wollen, nichts bekannt, und der Commis Mar- quarbt, der ursprünglich zur Ueberbringung von elftausend Gulden ausersehen gewesen und davon in Gegenwart des Buchhalters vom Chef vor­läufig benachrichtigt worden sein sollte, verneinte dies aufs bestimmteste, trotzdem sich annehmen ließ, daß er lieber zur Entlastung des Angeklagten beigetragen hätte, da er mit demselben näher be­freundet und in dessen Familie ein häufiger Gast war.

Auch das drohende Falliment der Berliner Ge­treidefirma, wodurch die Reise nach Wien noth­wendig geworden sein sollte, erwies sich als eine Fabel; dem Bankier Meuselwitz war es gar nicht in den Sinn gekommen, gegen irgend jemand eine derartige Aeußerung zu thun.

Daß ein anderer den Mord begangen haben könne, dafür lag nicht der geringste Anhalt vor und so wurde über Prachwitz dasSchuldig" aus­gesprochen.

Das Urtheil lautete auf Todesstrafe, welches die Gnade des Landesfürsten in lebenslängliches Zucht­haus verwandelte.