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Hersseliler Kleisbllltt.
Mit wöchentlicher Kratis-Aeilage „Illustrirtes Anterhaltnngsölatt".
Nr. 75. Dienstag den 28. Juni 1887.
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Die Expedition.
Amtliches.
Berlin, den 26. Mai 1887.
Nach § 109 Absatz 2 der Civilprozeßordnung ist den Gesuchen um Bewilligung des gerichtlichen Armenrechts ein von der obrigkeitlichen Behörde der Partei ausgestelltes Zeugniß beizufügen, in welchem unter Angabe des Standes oder Gewerbes, der Vermögens- und Familienverhält- nisse der Partei, sowie des Betrages der von dieser zu entrichtenden direkten Staatssteuern das
(Unbefugter Nachdruck verboten.)
Die MolfskUppe.
Erzählung aus dem Seeleben von Reinhold Werner.
(Fortsetzung.)
„Am Lande fand ich ein Unterkommen, das mich vor dem Verhungern schützte, aber mich auch redlich arbeiten lehrte. Glückliche Umstände verschafften mir dann eine Stellung in einem Handelshause in Matanzas. Fleiß und Kenntnisse brachten mich bald empor; nach einigen Jahren konnte ich mich selbstständig machen und wurde ein reicher Mann. Dann bescheerte mir Gott eine Frau; mit ihr und unserem Kinde erblühte ein reines Glück für mich, die Vergangenheit lastete weniger schwer auf mir, ich konnte sie sogar schon zeitweise vergessen und Gott nicht genug für die mir gewährte Gnade danken, als vor einem halben Jahre mich der schwere Schlag traf, den guten Engel meines Lebens, mein treues Weib zu verlieren. Ich war ein gebrochener Mann, hatte weder Ruhe noch Rast. ES trieb mich mit Gewalt fort von der Stätte, wo ich mein Lebensglück begraben und zog mich unwiderstehlich zur alten Heimath, zu meinem geliebten Spanien. Ich machte meinen Besitz zu Gelde und war im Begriff, den damals vergrabenen Schatz zu holen, um in mein Vaterland zurückzukehren, ihn dort für gute Werke zu verwenden und dadurch ebenfalls meine schwere Schuld zu sühnen. Es hat nicht sein sollen," fuhr xr mit immer schwächer werdender Stimme fort,
Unvermögen zur Bestreitung der Prozeßkosten ausdrücklich bezeugt wird. Nach Mittheilungen, welche mir von dem Herrn Justizminister zugegangen sind, haben sich die Gesuche um Bewilligung des gerichtlichen Armenrechtes in der letzten Zeit in Bedenken erregender Weise vermehrt, und es werden namentlich auch in den Kreisen der Rechtsanwälte die Klagen über die Last, welche ihnen durch die überhand nehmende Bestellung zu Armenanwälten erwächst, immer lauter. Ich habe hieraus den Eindruck gewonnen, daß die Polizeibehörden bei der ihnen obliegenden Ausstellung der im §. 109 der Civilprozeßordnung vorgesehenen Zeugnisse nicht durchweg mit der nöthigen Vorsicht verfahren, und daß bei der Prüfung der bezüglichen Anträge die individuellen Verhältnisse des einzelnen Falles häufig nicht die entsprechende Berücksichtigung finden. Ich sehe mich in Folge dessen veranlaßt, die Mitwirkung Euer Hochwohlgeboren dahin in Anspruch zu nehmen, daß den Polizeibehörden die sorgfältigste Erörterung der ihnen zugehenden Anträge auf Ausstellung von Armuthsbescheinigungen zur besonderen Pflicht gemacht werde. Dieselben werden hierbei namentlich darauf zu achten haben, daß in den zur Zuständigkeit der Amtsgerichte gehörigen Rechtsstreitigkeiten die Parteien sich nicht, wie in den landge- richtlichen Prozessen, durch Rechtsanwälte vertreten lassen müssen und daß in Folge dessen der zum Betriebe der Prozesse erforderliche Aufwand ein minder erheblicher ist. Auch bei den vor den Landgerichten zu verhandelnden Rechts- streitigkeiten hängt die Höhe der Kosten so sehr von dem Werthe des Streitgegenstandes ab, daß auch hier das Prozeßobjekt häufig für das Urtheil darüber maßgebend sein kann, ob die Partei in der Lage ist, die Kosten des beabsichtigten Prozesses zu bestreiten.
In allen Fällen, in denen es sich um die Er-
so daß ich seine Worte nur noch mit Mühe verstehen konnte, „aber trotzdem würde ich ruhig sterben, wenn nicht der Gedanke an mein armes Kind meine Seele schwer bedrückte. Allein und freundlos bleibt sie zurück und ich empfinde eine unnennbare Angst, wenn ich daran denke, welchen Gefahren das unglückliche Mädchen ausgesetzt sein wird. Meine letzte irdische Hoffnung beruht nur auf Euch, hochwürdiger Pater, Wollt Ihr mir versprechen, ihr Schutz und Berather zu sein, so nehmt dafür mein halbes Vermögen."
„Irdische Schätze," erwiderte der Priester, „haben keinen Werth für Jemand, dessen Hoffen und Wünschen nicht auf diese Erde, sondern nur auf den Himmel gerichtet ist, wie das meine. Mein Leben ist allein dem Dienste meines Schöpfers geweiht und der Bekehrung unwissender Heiden zum allein selig machenden Glauben. Lediglich zu fol» chem Zwecke kam ich in das Land. Aber wenn ich ihm meine Kräfte zuwende, wie viel mehr hat eine Tochter unserer heiligen Kirche Anspruch auf meine Liebe und Sorgfalt. Ja, ich verspreche Euch, Euren letzten Wunsch zu erfüllen. Ich will der väterliche Freund Eures Kindes sein und sie in meine schützende Obhut nehmen, soweit mir Gott dazu hilft und die heilige Jungfrau."
„Nehmt den Dank eines Sterbenden für Eure christliche Liebe," jagte Munoz offenbar erleichtert, „aber da Ihr sür Euch irdische Güter verschmäht, o erfüllt wenigstens noch eine Bitte. Es ist mir elbst unmöglich gemacht, so gehet Ihr denn hin, hebet den Schatz und nehmet ihn für die Kirche,
theilung eines Zeugnisses zur Erlangung des gerichtlichen Armenrechts handelt, wird daher durch Befragung der betreffenden Antragsteller oder auf andere Weise der Gegenstand des in Aussicht genommenen oder anhängigen Rechtsstreites näher festzustellen und die Entschließung darüber, ob dem Gesuche stattzugeben ist oder nicht, wesentlich von dem Maße der darnach zur Führung des Prozesses erforderlichen Mittel abhängig zu machen sein.
Ew. Hochwohlgeboren ersuche ich ergebenst, nach vorstehenden Andeutungen die Ortspolizeibehörden Ihres Bezirkes gefälligst mit weiterer Anweisung zu versehen.
Der Minister des Innern: gez.v. P uttkam e r. An den Königlichen Regierungspräsidenten, Herrn
Rothe, Hochwohlgeboren zu Caffel. I. B. 3370.
Caffel, den 9. Juni 1887.
An 1) die Königlichen Landräthe des Regierungsbezirks und den Königlichen Polizeidirektor hier, 2) Die Herren Oberbürgermeister zu Caffel, Fulda, Hanau und Marburg sowie die Herren Bürgermeister der übrigen Städte des Regierungsbezirks in Abschrift zur gefälligen geeigneten Veranlassung. .
Der Regierungs-Präsident.
A. 1.6269. Schwarzenberg i. V.
* * *
Hersfeld, den 24. Juni 1887.
Vorstehender Ministerial. Erlaß wird den Herren Ortsvorständen des Kreises zur Kenntnißnahme und mit dem Auftrage mitgetheilt, künftig bei Ertheilung von Armenzeugnisfen die Verhältnisse der Antragsteller auf das Sorgfältigste zu prüfen, bezw. nach dem Inhalt obigen Erlasses zu verfahren.
6549. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz.
um ihn zum Besten der Armen und Nothleidenden zu verwenden — vielleicht werden diese dann meine Fürsprecher im Himmel werden."
„Auch diese Bitte erfülle ich gern, mein Sohn," versprach der Priester, „und da Du Deine Jugendsünden so eifrig bereut hast, so wird auch der gütige Gott Dir dieselben vergeben, wie ich es in seinem Namen thue, und Du darfst getrost vor sein Angesicht treten."
„Ich bin der einzige Mensch," fuhr der Kranke mit immer matterer Stimme und öfter stockend fort, „der die Stätte kennt, daher bitte ich Euch, aufzumerken, damit ihr sie finden könnt. An der Nordküste Venezuelas erhebt stch eine Kette unbewohnter felsiger Inseln. Die nördlichste und am meisten seewärts gelegene dieser Gruppe heißt die Wolfsklippe und auf ihr liegt der Schatz. Auf ihrer westlichen vorspringenden Spitze steht ein alter Manzanillabaum; seine Krone ist abgebrochen, doch streckt ein einzelner starker Zweig sich seewärts. Wenn um das Fest des heiligen Jago der Mond seinen höchsten Stand am Himmel erreicht hat, wirft er den Schatten des Baumes gerade nach Osten und wenn dann Stamm und jener einzelne Zweig in eine Linie zusammenfallen, so bezeichnet den äußersten Punkt des Schattens und grabet nach, dort werdet ihr in einer Tiefe von 4 Fuß eine eiserne Kiste mit dem Golde finden."
„Hiermit hochwürdiger Vater habe ich meine Beichte beendet," schloß der Spanier, der nur noch mit größter Mühe und in abgebrochenen Sätzen sprechen konnte, „aber ich fühle auch, daß der Tod