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mscUtt Kreisliiütt.

Mit wöchentlicher Kratis-AeitageIllustrirtes Unterhattungsötatt".

Nr. 70.

Donnerstag den 16. Juni

1887.

Amtliches

ein«

darüber

Hersfeld, den 10. Juni 1887.

Die bisher über die polizeilichen Maß- und Gewichts-Revisionen getroffenen Bestimmungen haben sich nicht als ausreichend erwiesen, um eine wirksame Controle über die im Verkehr be­findlichen Maße, Gewichte und Waagen herbei- zuführen und die Erhaltung eines geordneten Zustandes im Maß- und Gewichtswesen sicher zu stellen. Bei dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung, welche die periodische Wiederholung der Atchung der Maße nicht vorschreibt, ist der sorgfältigen Handhabung der polizeilichen Maß- und Gewichtsrevisionen eine um so größere Be­deutung beizumessen, als diese zur Zeit das ein­zige Mittel sind, um eine Controle darüber auszuüben, daß die in den öffentlichen Verkehr übergegangenen Maße 2c. dauernd in einem guten und richtigen Zustand erhalten und vom ferneren Gebrauche nnagefdiloffen nwh.- j^i g- !- Nolge äußerer ^mMemwernieM etuReten« beu Abweichungen von der absoluten Richtig­keit die zulässigen Grenzen überschreiten.

Auf Veranlassung der Herren Ressort-Mimster sind deshalb seitens der Königlichen Regierung zu Cassel unterm 30. October 1885 für den dies- leitigen Regierungsbezirk besondereBestimmungen über die Ausführung der periodisch zu wieder­holenden polizeilichen Maß- und Gewichts-Revi- fionen" erlassen worden, wonach I. p o liz ettiche und II. technische Revisionen unterschieden

werden.

Die volizeilichen Revisionen werden in der tigkeit Zweifel entstehen, so sind dieselben m Be- bisber üblichen Weise in den Landgemeinden von schlag zu nehmen und hat bezüglich der unge- den Ortsvorständen, jedoch fortab unter Mitwir- stempelten Maße rc. ohne Weiteres Bestrafung Sg welch- rechtzeiM Don dem des tetoffenben G°«rb°trnb-,,d-» und Em. ^eitvunkte der Revision zu benachrichtigen sind,: Stellung der Maße rc. (§. 369 Nr. 2 des «traf vorgenommcn, in der hiesigen Stadt dagegen durch gesetzbuches) zu erfolgen. Den ungestempelten'

(Unbefugter Na-hdru-k verboten)

Die Wotfskiippe.

Erzählung aus dem Seeleben von ReinholdWerner.

(Fortsetzung.)

Zm ersten Augenblicke machte mich das Gehörte sehr stutzig und die Aussicht, längere Zeit als einziger Passagier in der Gesellschaft und gew sser- maßen auch unter der Jurisdiction eines solchen gewaltthätigen Characters zu sein, ließ in mir das Verlangen auflommen, den soeben geschlossenen Vertrag wieder zu lösen. Dann aber uberwogen andere Gedanken. Verhielt sich das Erzählte auch wirklich so und hatte nicht die bekanntlich sehr rege Einbildungskraft eines gewöhnlichen Matrosen vieles hinzugefetzt ? Der Mann erk ar e la selbst, den Verlauf nicht genau gesehen zu haben, und wenn der Junge freiwillig über Bord gesprungen war, wurde der Capitän wenigstens nicht birect mit seinem Tode belastet, wenngleich eine erwähn- ten Worte immer von außergewöhnlicher Rohheit zeugten. Ueberdem war der Letztere ein älterer, schmächtiger Mann, dem ich bei einem etwaigen versönlichen Conflict mich mehr als gewachsen glaubte. Endlich aber lag im Haien kein anderes Schiff, das in nächster Zeit nach Jamaika segelte, «eit drängte, und wenn ich nicht die von mir so gewünschte Stellung durch zu spätes Eintreffen auf das Spiel setzen wollte, so mußte ich mit- " Ich unterdrückte deshalb die in mir aufgestiege.

die Organe der örtlichen Polizei-Verwaltung. Den polizeilichen Revisionen sind insbesondere auch die auf den Märkten verkehrenden Gewerbe­treibenden zu unterwerfen.

b) c)

Bei den Revisionen ist zu prüfen, ob die im Verkehr befindlichen Maße rc.

a) von vorschriftsmäßiger äußerer Beschaffen­heit, (Material, Gestalt, Bezeichnung,) und in Gemäßheit der Maß- und Gewichts-Ord- nung gehörig gestempelt sind, sowie

ob dieselben äußere Mängel oder Beschädi­gungen aufweisen, welche Zweifel an ihrer Richtigkeit begründet erscheinen lassen.

Eine Prüfung der Gegenstände auf ihre Rich­tigkeit innerhalb der für den Verkehr zugelasse­nen Grenzen findet nicht statt.

Die Revisionen sind stets unvermuthet vorzu- nehmen und es ist darauf zu achten, daß die Ge­werbetreibenden nicht einen Theil ihrer Maße 2C, verheimlichen und der Revision entziehen.

Zum Ge^rauchede^ ist.eüje

den Herren Ortsvorständen in den nächsten Tagen zugehen wird und in das Gemeinde-Inventar einzutragen ist. Dieselbe giebt diejenigen Ge­sichtspunkte an, welche bei den Revisionen haupt­sächlich zu beachten sind. (Kurze Beschreibung der zulässigen Maße rc., Angabe der am häufig­sten vorkommenden Mängel, Beschädigungen rc). Ueber das Ergebniß der Revisionen sind wie seit­her, die vorgeschriebenen Tabellen auszufüllen und

einzureichen. _ Q

Werden ungestempelte, unvorschrfftsmaßige oder solche Maße 2C. vorgefunden, an deren Rich­tigkeit Zweifel entstehen, so sind dieselben in Be-

nen Bedenken und kehrte in meine Wohnung zu­rück, um meine Habseligkeiten zu packen und mich Abends einzuschiffen. Eine gewisse Vorsicht trieb mich jedoch, mir unterwegs noch ein Paar gute Doppelpistolen zu kaufen sie konnten mir ja einmal auf irgend eine Weise zu statten kommen.

Außerdem suchte ich im Laufe des Tages noch Erkundigungen über Moorson so hieß der 6a» pitän einzuziehen, die indessen nichts besonders Belastendes gegen ihn ergaben. Nur galt er für sehr streng gegen seine Untergebenen; da mir je­doch bekannt war, daß Schiffsbesatzungen oft Ele­mente enthalten, die einer festen Hand bedürfen, um im Zaum gehalten zu werden, so mochte um so mehr jene Erzählung von dem Schiffsjungen an­ders zusammenhängen und ich schiffte mich deshalb ziemlich beruhigt am Abend ein.

Andern Morgens segelten wir, indessen schon nach wenigen Tagen drängte sich mir die Ueber- zeugung auf, daß Moorsons Charakter doch be- benklicher sei, als man ihn mir am Lande geschil­dert. Geistig erhob er sich nicht über die gewöhn­liche Sorte damaliger Schiffscapitäne, dagegen zeigte er sich desto leidenschaftlicher, grenzenlos hochmüthig und schien von seiner Stellung so ein- genommen, daß er sich wie ein unumschränkter Herrscher geberdete und seine Untergebenen geradezu despotisch behandelte. Ais ob er zu zeigen beabsich- tigte, daß er sich auch nicht scheue, zur Erzwingung des von ihm geforderten blinden Gehorsams zum äußersten zu schreiten, erschien er sogar oft mit einer geladenen Pistole im Gürtel.

Maßen gelten diejenigen gleich, deren Aichstempel unkenntlich geworden sind.

Die Maße rc., deren Richtigkeit zweifelhaft befunden worden ist, sind dem nachbenannten technischen Revisor ßur Prüfung zu übergeben; je nach dem Ergebniß der Prüfung hat die Po­lizeibehörde entweder dieselben dem Eigenthümer zurückzugeben oder wegen Bestrafung und Ein­ziehung das Weitere zu verfügen.

Die technischen Revisionen werden von dem besonders hierzu ausgebildeten und für den hie­sigen Kreis bestellten Klempnermeister Herrn George Rössing zu Hersfeld ausgeführt und finden in der Weise statt, daß jeder Gewerb- treibende in der hiesigen Stadt von zwei zu zwei Jahren, aus dem Lande von vier zu vier Jahren, revidirt wird. Die Revisionen werden unter Hinzuziehung der Herren Ortsvorstände vorge­nommen und sollen in diesem Jahre zunächst bei den Gewerbetreibenden im Amtsgerichtsbezirk in der Stadt Hersfeld vom 20. Juli ab,

in den Ortschaften Eichhof, Kohlhausen, Roß­bach, Hilperhausen am 17. August,

in den Ortschaften Kalkobes, Heenes, Allmers- Haufen am 22. August,

in den Ortschaften Gittersdorf, Untergeis, Ober- geis, Aua am 24. August,

in den Ortschaften Mecklar und Meckbach am

26. August,

in den Ortschaften Friedlos, Reilos, Rohrbach am 29. August,

in den Ortschaften Tann, Biedebach am 31. August, in den Ortschaften Wilhelmshof, Sorga, Kathus am 2. September,

in den Ortschaften Petersberg, Wippershain, Rotensee am 5. September,

in den Ortschaften Bingartes, Unterhaun, Ober- haun am 7. September,

Schlimmer war es jedoch, daß er außerdem sehr dem Genusse von Sptrituosen fröhnte, und wenn er sich auch nicht geradezu betrank, so machte dies doch seinen Zustand nur noch erregter und reiz- barer. Dieses Laster und die Einwirkung der Tropensonne hatten seinem Gesichte eine rothbraune Färbung gegeben, welche die mir von Anfang an unangenehmen Züge nur noch abstoßender machte. Ich hielt mich deshalb so fern wie möglich von ihm und kam fast nur bei den Mahlzeiten mit ihm in nähere Berührung, was jedoch unser gegen­seitiges Verhältniß keineswegs besserte. Er be­merkte sehr wohl meine absichtliche Zurückhaltung, und Wort und Blick zeigten mir oft genug, wie feindselig er mir gesonnen sei, wenngleich ich mich dadurch nicht beirren ließ.

Unsere Besatzung bestand aus 12 Mann außer dem Steuermann. Letzterer war ein noch runger Mann aus guter Familie und der Einzige am Bord, mit dem ich in nähere Beziehungen trat, die sich allmählig freundschastlich gestalteten. Da er seinen immerhin viel Umsicht und Erfahrung fordernden Posten zum ersten Male bekleidete und ihm letztere noch in manchen Dingen abging, so machte er bisweilen kleine Versehen, die dann der Capitän auf das maßloseste rügte.

Die zweite Wache commandirte der Bootsmann, ein roher Patron, der an Gewaltsamkeit Moor- fon nichts nachgab. Gegen letzteren zeigte er sich sehr unterwürfig, gegen feine Untergebenen, mit Ausnahme des Zimmermanns, eines ähnlichen Charakters, tote er selbst, desto herrischer und auch