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^ersftlhtr firtisblatt.
Mit wöchentlicher Kratis-Aeilage „Illustrirtes NnterhaktungsökatL".
Nr. 69. Dienstag den 14. Juni 1887.
Amtliches.
Caffel, den 1. Juni 1887.
Der Central-Vorstand des Feuerwehr-Verbandes für den Regierungsbezirk Cassel hat beantragt, die Verfügung vom 7. Dezember 1882 (A. II. 13284) dahin abzuändern, daß den Feuerwehren der Landgemeinden und kleineren Städte wieder gestattet werde, die zu ihrer Ausbildung erforderlichen Uebungen am Sonntag Morgen mit Ausschluß der hohen Festtage — des ersten Öfter-, Pfingst- und Weihnachts-Feiertages, des Charfreitages, des Buß- und Bettages und derjenigen Sonntage, an welchen in der Ortskirche das heilige Abendmahl gespendet wird — unter der Bedingung vornehmen zu dürfen, daß die Uebungen so zeitig beendet sein müssen, daß die Mannschaften spätestens eine Stunde vor Beginn des Gottesdienstes in ihren Behausungen sein können.
Die zur Begründung dieses Antrages hervor- ~ "gehobenen Gesichtspunkte verdienen insofern eine gewisse Berücksichtigung, als die Uebungen der Feuerwehren in hervorragendem Maße dem Wohle der Gesammtheit dienen und sich als eine äußerst „ gemeinnützige Veranstaltung kennzeichnen.
Gleichwohl trage ich Bedenken, das durch die Regierungs-Circular-Verfügungen vom 4. Februar 1878 (A. I. 716), 20. October 1879 (A. I. 10939) und vom 7. December 1882 (A. 11. 13284) erlassene Verbot von Feuerwehr-Uebungen vor Schluß des Nachmittags-Gottesdienstes allgemein aufzuheben. Um jedoch eine Berücksichtigung besonderer lokaler Verhältnisse zu ermöglichen, will ich die Herren Landräthe in Abänderung der genannten früheren Verfügungen hierdurch ermächtigen, den einzelnen Ortsfeuerwehren auf deren Antrag und nach sorgfältiger Prüfung der Bedürfnißfrage die Vornahme von
Uebungen an Sonn- und Feiertagen vor Beginn des Vormittags-Gottesdienstes mit den Eingangs erwähnten Einschränkungen zu gestatten.
Der Regierungs Präsident. Rothe.
An sämmtliche Königliche Landräthe des Regie- rungs-Bezirks. I. A. II. Nr. 7321.
* *
Hersseld, den 10. Juni 1887.
Wird den Herren Ortsvorständen des Kreises im Anschluß an die Verfügung vom 21. December 1882 Nr. 15775, Kreisblatt Nr. 102, zur Kenntnißnahme mitgetheilt.
Anträge auf Gestatlung der Abhaltung von Feuerwehr-Uebungen an Sonn- und Feiertagen vor Beginn des Vormittags-Gottesdienstes sind von vornherein zu begründen.
6174. Der Königliche Landrath
__________________Freiherr von Schleinitz.
Hersfeld, den 10. Juni 1887.
Wie von dem Königlichen Kreisthierarzt bei den vor Kurzem abgehaltenen Revisionen der Schasbestände festgestellt worden ist, herrscht außer in den in meinem Ausschreiven vom 21. December v. I. Nr. 13430, Kreisblatt Nr. 153, bezw. vom 15. April d. J. Nr. 3981, Kreisblatt Nr. 47, angeführten Ortschaften die S ch a f r ä u d e auch in den Gemeinden Lc. Friedlos, Kruspis, Reckerode, Hof Beiersgraben, Unterbaun, Ausbach, Heringen, Hillartshausen, Malkomes, Oberlengsfeld, Röhrigshof, Schenklengsfeld, Schenk- solz, Unterneurode resp. Oberneurode und Hof Weisenborn.
Nachdem bereits in vier Jahren das Tilgungsverfahren wiederholt worden, der erwünschte Erfolg, die Seuche auszurotten, aber immer noch nicht erzielt worden ist, soll und muß nach dieser Richtung hin in diesem Jahre noch einmal mit aller Gründlichkeit zu Werke gegangen werden. Es sind dieserhalb sämmtliche verseuchten Bestände ermittelt worden, welche, wie in meiner
Verfügung vom 21. December v. I. Nr. 13430 bereits angeordnet, sofort nach beendeter W o l l s ch u r dem Heilverfahren, durch Anwendung der Räudebäder, zu unterziehen sind.
Ich erwarte seitens der betreffenden Herren Ortsvorstände, daß sie die energische Durchführung der vorgeschriebenen bezw. nach §. 120 ff. der Jnstruction vom 24. Februar 1881 (Extra- Beilage zu Nr. 17 des Amtsblatts pro 1881) anzuordnenden Maßregeln sich mit besonderem Eifer werden angelegen sein lassen, und sehe ich unfehlbar bis zum 30. Juni d. I. dem Berichte entgegen, daß die räudigen Schafe der Badekur unterzogen sind.
Säumige Herren Ortsvorstände werde ich alsbald zur Verantwortung ziehen.
6142. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz.
Hersfeld, den 9. Juni 1887.
Die Herren Ortsvorstände des hiesigen Kreises als Ortspolizeibehörden und die Königliche Gendarmerie mache ich hierdurch zufolge höherer Verfügung auf die im Amtsblatt Nr. 28 l. Js. (S. 126 ff.) enthaltene und auch im Kreisblatt Nr. 66 l. Js. abgedruckte Polizeiverordnung des Königlichen Regierungs-Präsidiums zu Cassel vom 30. März 1887, betreffend den Verkehr von Fuhrwerken und Reitern auf den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, welche vom 1. Juli d. Js. an in Kraft tritt und die Polizei-Verordnung vom 30. April 1881 (Amtsblatt S. 95 ff.) aushebt, aufmerksam.
5668. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz.
Hersseld, den 7. Juni 1887.
Unter den Schafen in der Gemeinde Mühlbach Kreis Homberg ist die Schafräude ausgebrochen. 6068. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz.
(Unbefugter Nachdruck verboten.)
Die Wolfsklippe.
Erzählung aus dem Seeleben von Reinhold Werner.
Von Jugend auf war mein ganzes Sinnen darauf gerichtet, zur See zn gehen. Es stellten sich der Erfüllung meiner Wünsche jedoch unüberwindliche Hindernisse entgegen; ich mußte endgültig darauf verzichten und widmete mich dem Studium der Medicin.
Während meiner Universitätsjahre traf mich das herbe Geschick, bald nach einander beide Eltern zu verlieren. Nach Ueberwindung des ersten heftigen Schmerzes erwachte aber in mir aufs neue der Drang in die Ferne so lebhaft, daß ich beschloß, ihm nachzugeben, da mich jetzt nichts mehr hinderte. Mit Ausnahme ferner Verwandter stand ich allein und war in den Besitz eines Vermögens gekommen, das mir gestattete, bis auf Weiteres ohne Sorgen leben und reisen zu können. Um noch Seemann zu werden, war ich leider schon zu alt, dagegen wollte ich mich in der weiten Welt umschauen und war überzeugt, daß mein Beruf mir dabei sehr zu Stätten kommen würde. Aerzte sind in fremden Landen immer gesucht und geschätzt.
Ich vollendete deshalb mit regem Eifer meine Studien und traf gleichzeitig alle diejenigen Vor- berMMU von denen ich glaubte, daß sie mir für mMZwecke nützlich sein könnten. Ich übte
Reiten, Schwimmen und Rudern, und trieb Englisch und Spanisch mit solcher Energie, daß ich beide Sprachen bald zu beherrschen lernte.
Sobald ich die Staatsprüfung bestanden und mein Doctor-Diplom summa cum laude einge- heimst hatte, sagte ich dem Vaterlande Lebewohl und begab mich zunächst nach Liverpool, wo ein intimer Freund meines verstorbenen Vaters ansässig war und mich zu einem Besuche eingeladen hatte.
Durch seine Vermittelung wurde mir in Jamaika bei einem hochländischen Regiment eine Stellung als Arzt angeboten, die ich um so lieber annahm, als sie mich nur auf zwei Jahre band, ich auf der Insel einen der schönsten Theile der Tropen genießen und kennen lernen und, wenn es mir nicht gefiel, nach Ablauf meines Vertrags meine Schritte anderswo hinrichten konnte.
Für meine Ueberreise hatte ich selbst Sorge zu tragen und da ich meinen Posten in spätestens zwei Monaten übernehmen mußte, war es geboten, mich nach einer Fahrgelegenheit umzusehen.
Ich hörte, daß im Hafen eine Brigg fast segel- fertig liege, um nach Kingston, der Hauptstadt von Jamaika, abzugehen und begab mich an Bord derselben. Die Erscheinung des Capitäns machte zwar keineswegs einen günstigen Eindruck auf mich, aber das Schiff galt für einen guten Segler, die mir zugedachten Räumlichkeiten entsprachen meinen Wünschen und so wurden wir bald Handels einig. Der »Blitz," so hieß das Fahrzeug, sollte am an
deren Morgen segeln, und es wurde abgemacht, daß ich mich schon am Abend einzuschiffen hätte.
AIs ich danach wieder das Bollwerk betrat und noch einige Augenblicke verweilte, um das hübsche Schiffchen, das mich sobald dem Ziele meiner Jugendwünsche entgegen und über den Ocean tragen sollte, noch einmal von außen zu betrachten, schlenderten zwei Matrosen am Hasen daher und blieben in meiner Nähe stehen.
„Sie soll morgen früh segeln," äußerte der Eine, „ich höre, es fehlen ihr noch zwei Mann. Was meinst du Bob, sollen wir einen Versuch mit mit ihr machen? Ich sitze so ziemlich auf dem Trockenen und mit dem Handgelde könnten wir uns heute zu guter Letzt noch einen vergnügten Tag machen."
„Dafür soll Gott mich bewahren," erwiderte der Andere sehr ernst, „meinen Fuß je wieder auf ihre Deckplanken zu setzen."
„Was hast Du gegen siefragte der Erste erstaunt zurück, „bist Du schon aus ihr gewesen? sie ist doch ein so schmuckes Fahrzeug."
„Das wohl," sagte sein Kamerad, „und gegen das Schiff habe ich auch nichts, aber gegen den, der es commandirt. Vor drei Jahren machte ich eine Reise mit ihm, aber ich denke noch mit Schauder daran. Wir wissen ja, daß die meisten Capitäne Tyrannen sind und unser Einer kann nichts dagegen machen, weil sie das Gesetz ^ür sich und wir armen Teufel stumm zu gehorcheiWben, wenn wir nicht desertiren oder es uns naWmerer