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Hersftli>tl Kreisdlitt.

Mit wöchentlicher Kratis-ZLeilageIllustrirtes Unterhaltungsölatt".

Nr. 68.

Sonnabend den 11. Juni

1887.

Aus dem Reichstag.

Berlin, 8. Juni. Im Reichstage gelangten heute die aus die Arbeiterschutzgesetzgebung bezüglichen Anträge in zweiter Lesung zur Verhandlung und zwar kam zunächst die Frage der Kinderarbeit zur Erörterung. Die betreffende Commission schlägt die Abänderung des §. 135 der Gewerbe­ordnung, nach welchem Kinder unter zwölf Jahren in Fabriken nicht beschäftigt werden dürfen, dahin vor, daß vom 1. April 1890 nur die Beschäftigung solcher Kinder gestattet werden solle, welche das 13. Lebensjahr vollendet und ihrer landeSgesetzlichen Schulpflicht genügt haben. Zu­gleich soll an die verbündeten Regierungen in einer Reso­lution daS Ersuchen gerichtet werden, thunlichst bald dem Reichstage ein Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen die Veschästigung von Kindern im Gewerbe außerhalb der Fabriken unter der nöthigen Rücksichtnahme aus die körper­liche, sittliche und intellektuelle Entwickelung der Kinder ge­regelt wird. Der Antragsteller Abg. Hitze (Centr.) sprach seine Befriedigung über das bisherige Resultat der Ver­handlungen au«; auch Abg. Schmidt-Elberseld (deutschfr.) erklärte sich mit den Comwissionsbefchlüssen einverstanden. Eine Industrie, die nur mit Hilfe der Kinderarbeit bestehen könne, habe überhaupt keine Existenzberechtigung. Abg. Merbach (Reichep.) hielt indeß dafür, daß viele Arbeiter- samilien die Mithilfe der Kinder gar nicht entbehren könnten, ede-io «bx. Niethammer Wt-»N-./, »welcher die Commiffionsanträge zwar vom humanitären Standpunkte gerechtfertigt hielt, aber doch davor warnte, ohne Rücksicht aus die wirthschastlichen Verhältnisse aus dem betretenen Wege vorzugehen, Sächsischer Bundesbevollmächtigter Graf von Hohenthal betonte, daß auch die sächsische Regierung gewiß die Regelung der Kinderarbeit wünsche, jedoch der Ansicht sei, daß ein etwaiger Ausschluß der Kinder aus den Fabrilen diese Arbeitskräfte der Hausindustrie in die Arme treiben würde, was im hohen Grad bedenklich er­scheine. Der Abg. Klemm (deutschkons.) und Cegielski (Pole) traten für die Commissionsbeschlüsse ein, während Abg. Meister (Soc.-Dem.) ein Amendement zu dem Com- missionsantrage .empfahl, welches die Beschäftigung von Kindern in Fabriken auch noch vollendetem 13. Lebensjahre von der Beibringung eines ärztlichen Attestes über die physische und geistige Tauglichkeit des betreffenden Kindes abhängig machen will.Abg. Miguel (noi.-Ub.) sprach für die Com- wissionsdcschlüsse. Aus vollswirthfchasllichen Gründen würden indeß vorläufig Ausnahmen von der Regel ein­treten müssen. Abg. v. Kleist-Retzow (deutschlons.) erkannte

(Unbefugter Nachdruck verboten.)

Der Wunderdoktor.

Von Gustav Höck er.

(Schluß.)

Arabella ließ sich am Postschalter eine größere Anzahl Freimarken geben und zog dann zwei Briese aus der Tasche. In den einen derselben, der noch offen war, legte sie die gelösten Marken, bis aus zwei. Dann verschloß sie den Brief, klebte die eine der übrig behaltenen Marken darauf, versah mit der letzten auch den anderen Brief und warf beide in den Schalter, ohne eine Ahnung, was ein gleich darauf tönendes dumpfes Klopsen zu be­deuten hatte, welches einer müßigen Untersuchung zu gelten schien, ob der Kasten von Holz oder von Blech sei.

Aber während sie weiter ging, gefolgt von dem einen Polizeiagenten, der seinen Fuß in ihre Schatten setzte, hielt schon dessen College die beiden Briefe in der Hand, die sie dem Schalter anver­traut hatte.

Es war eine vortreffliche Polizeimaßnahme ge­wesen, gleich ihre ersten Schritte mit solcher Peinlich­keit überwachen zu lassen. Sie konnte, was sie nach dem Tod ihres Gemahls etwa im Verborgenen zu thun hatte, in der fremden Stadt unbefangener ausführen als daheim. Darauf gründete sich zu­nächst die Berechnung der wachsamen Behörde, und wie richtig diese Berechnung war, bewies der In­halt der beiden ausgefangenen Briefe. Der eine derselben war an die Expedition einer vielgelesenen

das Hauptmotiv für diese Gesetzgebung in dem nothwendi­gen Schutze der Familien, der Grundlage des Staates.

Abg. Baumbach (deutschfr.) wünschte Vorsicht bei dem Ver­bot der Kinderarbeit. Abg. -Dr. Windthorst (Centrum) hielt eine möglichst einstimmige Annahme deS Commissions­beschlusses für erforderlich, um dadurch einen Druck» auf die verbündeten Regierungen auSzuüben. Das Resultat der Berathung war die Annahme der vier ersten Alineas des § 135 (Kinderarbeit) in unveränderter Fassung nach den Beschlüssen der Commission. Daraus wurde die Be­rathung abgebrochen. Nächste Sitzung Freitag, 10. Juni,

1 Uhr (Gesetzentwurf für Elsaß-Lothringen, betreffend die Ernennung und Besoldung der Bürgermeister und Beige­ordneten; Novelle zum Postdampfergesetz; Fortsetzung der heute abgebrochenen Berathung.)

Die neue Felddienftordmmg

ist durch Colbinetsordre des Kaisers vom 23. Mai in Kraft getreten. Dieselbe ist soeben bei E. S. Mittler und Sohn erschienen und dadurch für weitere Kreise zugänglich gemacht. Wie der Kaiser in seinem Erlaß hervorhebt, ist in dieser Felddienstordnung für die praetische Ausübung des Felddienstes absichtlich ein Spielraum offen gelassen, welcher der selbstständigen Entschließung der Führer aller Grade zu Gute kommen soll; eine Beschränkung dieser unbedingt erforder­lichen Selbständigkeit durch weitergehende for­melle Festsetzungen soll unter keinen Umständen statthaft sein." Die einleitenden allgemeinen Be­merkungen der Felddienstordnung spiegeln den Geist wieder, welcher nach der Absicht des Aller­höchsten Kriegsherrn in der Armee herrschen soll und welchen zu erzeugen und zu Pflegen Zweck der gesummten Ausbildung der Soldaten ist. Vor Allem ist die Nothwendigkeit der Manns­zucht betont.Wohl kann der Soldat so heißt es wörtlich das Marschiren und die Handhabung der Waffen durch Uebung erlernen, auch seine geistigen und körperlichen Kräfte lassen sich entwickeln und stählen. Aber nur im Laufe

Zeitung der Residenz gerichtet und enthielt ein Inserat, für welches die Bezahlung in Briefmarken beilag. Der mystische Wortlaut dieses Inserates war folgender:

Für den bewährten Rathgeber liegt ein Brief unter der bewußten Chiffre bereit."

Der andere Brief war ebenfalls nach der Re­sidenz adressirt und trug die Aufschrift:X. Y. 10, poste restante, jedenfalls diebewußte Chiffre." Inwendig standen folgende kurze Zeilen:

Für bewährten Rath folgt hiermit die andere Hälfte des verheißenen Honorars."

Dabei lag eine aus den Inhaber lautende An­weisung aus ein Frankfurter Bankhaus. Die an­gewiesene Summe betrug genau die Hälfte des Sündenlohnes, die in jenem Badener Briefe ge­boten worden war.

Durch diese verrätherische Correspondenz war die Schuld Arabellas so gut wie erwiesen und die Möglichkeit gegeben, daß auch der ihr selbst unbe­kannte Theilnehmer ihres Verbrechens dem Arme des Gesetzes nicht entging. Beide Briese wurden der Post zur regulären Beförderung übergeben und die Polizeibehörde der Residenz sofort telegraphisch ersucht, den Empfänger des postlagernden Briefes verhaften zu lassen.

Den beiden geheimen Agenten blieb nach diesem überraschendem Resultate nichts mehr übrig, als sich der Person Arabellas zu versichern und die ge­packten Reisekoffer zu durchsuchen, in denen sich leicht noch irgend etwas Verdächtiges vorfinden 1 konnte.

der Zeit kann die Mannszucht erreicht werden, welche den Grundpfeiler der Armee, die Vorbe­dingung für jeden Erfolg bildet und welche für alle Verhältnisse mit Energie begründet und er­halten werden muß."

Ueber die Aufgaben des Officiers sind folgende bedeutsame Grundsätze aufgestellt:Lehrer und Führer auf allen Gebieten ist derOfficier. Das bedingt für ihn sowohl Ueberlegenheit an Kennt­nissen und Erfahrungen, wie Stärke des Charakters. Ohne Scheu vor Verantwortung soll jeder Officier in allen Lagen auch den außergewöhnlichsten seine ganze Persönlichkeit einsetzen, um seinen Auftrag zu erfüllen, selbst ohne Befehle für Einzelheiten abzuwarten. Die persönliche Haltung des Officiers ist dabei für die Truppe von bestimmendem Einfluß, denn der Untergebene folgt dem Eindruck, welchen Kalt­blütigkeit und Entschlossenheit vor der Front hervorbringen. Es genügt nicht, daß man be­fiehlt, auch nicht, daß man das Rechte dabei im Auge hat; vielmehr hat die Art, wie man be­fiehlt, einen großen Einfluß auf die Untergebenen. Haltung und Beispiel stählen das Vertrauen und reißen die Truppen zu Thaten fort, welche den Erfolg verbürgen." Es werden alsdann die Hülfsmittel für die Ausbildung des Officiers wie den Truppen aufgezählt und in ihrer Be­deutung gewürdigt, und zum Schluß folgende Gesichtspunkte hervorgehoben:

Bei einer systematischen Ausbildung in allen Dienstzweigen, welche vom Einfachen zum Schweren, vom Einzelnen zum Ganzen steigend, fortschreitet, darf der gewichtige Grundsatz nicht außer Acht gelassen werden, daß eine Hauptstärke des Heeres in seiner steten Bereitschaft beruht. Um beiden Rücksichten möglichst gerecht zu wer­den, dürfen alle Uebungen, welche der unmittel­baren kriegerischen Thätigkeit am nächsten stehen,

Sie begaben stch in Arabellas Wohnung und überraschten sie in dem Augenblicke, wo sie im Be­griff war, von Monsieur Charles zärtlichen Ab­schied zu nehmen.

Das schöne Weib stand starr und unbeweglich, als sie erfuhr, daß sie eine Gefangene sei. Ueber ihre bleichen verbissenen Lippen kam kein Wort.

Monsieur Charles war vor einem auserlesenen Cirkuspublikum ein ungleich größerer Held, als vor der Polizei. Er hatte für die unglückliche Ge­liebte weiter nichts als einen Blick des Schreckens und machte sich eilig aus dem Staube.

Arabella wurde ins Untersuchungsgefängntß ab­geführt.

Der elterlichen Wohnung gegenüber befand sich das Amtsgefängniß, vor welchem sich eines TageS eine dichte Volksmaffe drängte. Was wollten diese neugierigen Menschen? Sie wollten die Kindes- Mörderin sehen, welche Tags vorher von den Asstsen verurtheilt worden war und nun nach dem Zuchthaus abgeführt werden sollte. Deutlich noch sieht Arabella das junge Mädchen vor sich, wie es in den Wagen steigt, um die traurige Fahrt anzu- treten. Was war es, wovon Arabella damals so erschüttert wurde? Es war die hinreißende Schön­heit der jugendlichen Mörderin, die Arabellas Herz rührte und selbst der gaffenden Menge ein Mur­meln der Bewunderung entlockte.

Als vor Jahresfrist Arabella ihre HeimathS- stadt besuchte, hatte man sie aus ein häßliches Weib aufmerksam gemacht, das in den Gassen bettelte; ihr kurzes Haar war fast ganz ergraut,