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ÜHüftlhtt Kreisbllltt.
Mit wöchentlicher Kratis-Aeilage „Illustrirtes Anterhattungsölatt".
Nr. 66. Dienstag dm 7. Juni 1887.
Amtliches.
Unter Bezugnahme auf die Amtsblatt-Bekanntmachung vom 23. April 1880 (Amtsblatt Seite 99/100) wird der nachstehende Erlaß des Herrn Handelsministers hiermit bekannt gemacht. Cassel den 17. Mai 1887.
Der Regierungs-Präsident.
Schwarzenberg, i. V.
Die Bestimmung in Absatz 3 des Circular- Erlasses vom 24. März 1880, betreffend die Bewilligung von Staatsprämicn für Ausstellungen von Lehrlingsarbeiten — Nr. 3020 —, nach welcher nur im allgemeinen Verkehr gangbare und verkäufliche Lehrlings-Erzeugniffe zur Ausstellung gelangen sollen, ist, wie ich in Einzel- fällen bereits wiederholt zu bemerken Gelegenheit gehabt habe, mehrfach dahin mißverstanden worden, daß in der Regel nur sofort verkäufliche Lehrlingsarbeiten zur Ausstellung zuzulassen feien. Ich nehme hieraus Anlaß, allgemein darauf hinzuweisen, daß jene Bestimmung, wie auch aus dem Zusammenhänge hervorgeht, die im gewöhnlichen Verkehr gangbaren und verkäuflichen Erzeugnisse nur im Gegensatz zu bloßen Schaustücken und Specialitäten als allein geeignete Ausstellungsgegenstände bezeichnet, eine Vollendung der auszustellenden Arbeiten bis zu dem Grade, daß dieselben sofort verkauft werden könnten, aber nicht fordert. Das letztere wird vielmehr in der Regel nicht verlangt werden dürfen, da, wenn auf die sofortige Verkäuflich- keit des einzelnen Stückes Gewicht gelegt würde, die auszustellenden Gegenstände in vielen Fällen in einer die eigene Leistung der Lehrlinge verdunkelnden Weise von anderer Hand überarbeitet werden müßten, bevor sie ausgestellt würden. Dies aber hat stets zu unterbleiben, ohne Rück-
(Unbefugter Nachdruck verboten ) Der Wunderdoctor.
Von Gustav Höcker.
(Fortsetzung.)
„Es ist gut/ bedeutete Denkhausen dem noch wartenden Bedienten, woraus dieser sich entfernte.
Er ließ sogleich seinen Wagen anspannen und fuhr nach der Villa.
Beim Ueberfliegen des Briefes war ein dunkler Verdacht in ihm aufgestiegen, wie schon einmal, als er einen anderen Brief las. Aber wie damals hatte er den flüchtigen Verdacht als unwürdig unterdrückt, auch hatte die bevorstehende Wiederbe- gegnung mit der Verlobten des Barons v. W. eine so bange, qualvolle Aufregung in ihm heroor- gerusen, daß es in seinem Geiste jetzt für nichts anderes Raum gab. Dieser Zustand steigerte sich noch während der Fahrt, und als er ausstieg und vor dem bekannten Gitterthore die Klingel zog, als er auf dem ihm so vertrauten Kieswege nach der Villa schritt und endlich gar die letztere betrat, drohte ihm das Herz zu zerspringen, und vor seinen flimmernden Augen schienen die Gegenstände zu wanken.
In dem Flur empfing ihn bereits Henriette. Nur einen flüchtigen Blick wagte er nach dem theuren Antlitz zu werfen, dessen holdes Erröthen jetzt aufs neue das stumme Geständnitz bestätigte, welches sie an seiner Brust abgelegt hatte.
Dann stand er vor dem Leite des Kranken. Er mußte Anfangs alle seine Kraft zusammen-
| sicht darauf, ob die unfertige Arbeit in Folge dessen zur Zeit unbrauchbar oder unverkäuflich ist. Die auszustellenden Gegenstände dürfen daher, nachdem daran diejenige Arbeit, welche die zeitweilige technische Ausbildung des ausftellen- den Lehrlings darlegen soll, von dem Letzteren ausgeführt worden ist, nicht irgendwie von anderer Hand bearbeitet, z. B. polirt, bemalt, lackirt oder sonstwie decorirt, auch nicht nachträglich durch Zuthaten, wie Anbringung von Schnitzereien, von anderer Hand vervollständigt oder verschönert werden. Andererseits ist zur Klarstellung von Art und Umfang der Leistung des Lehrlings bei jedem Gegenstände, welcher, bevor er dem Lehrlinge übergeben wurde, von anderer Hand bearbeitet worden ist, z. B. bei einem Broncestück, welches ein anderer Arbeiter gegossen und der Lehrling nachher abgedreht hat, das Sachverhältniß durch eine dem Gegenstände mitzugebende Beischrift zu ^läutern.
Im Anschlüsse hieran bemerke nh zur Ergänzung des Circular-Erlasses vom 24. März 1880 noch Folgendes:
Es ist mehr, als bisher geschehen zu sein scheint, darauf hinzuwirken, daß nur die Werkzeichnungen der auszustellenden Arbeiten von den Lehrlingen hergestellt werden, da die letzteren fast ausnahmslos außer Stande sind, für eine Arbeit die Skizze oder den Entwurf anzufertigen. Prämiirt dürfen Zeichnungen überhaupt nicht werden.
Weitere Kosten als diejenigen des Hin- und Hertransports des Ausstellungsgegenstandes dürfen den ausstellenden Lehrlingen durch die Ausstellung nicht erwachsen.
Der Ankauf ausgestellter Lehrlingsarbeiten ' für die Zwecke einer mit der Ausstellung etwa verbundenen Lotterie wird sich bei strenger Jnne- Haltung der Eingangs aufgestellten Grundsätze in vielen Fällen von selbst verbieten und hat
nehmen, um zu verstehen, was dieser sagte, denn es war ihm wie im Traume. Auch Henriette sprach zu ihm, — die Besorgniß um den Bruder löste ihr die stockende Zunge. Bruno zürnte ihr ernstlich, daß sie den Doctor hergerufen habe.
Denkhausen zwang sich zu einem humoristischen Ton. Er sprach über gleichgültige Dinge, über die Neuigkeiten des Tages und der Politik und wußte durch dazwischen geworfene Fragen dem Kranken allmählig die genaueste Auskunft zu ent» locken, wie dessen Unwohlsein sich äußere. Schon Brunos Aussehen hatte ihm nicht gefallen, und je mehr sich das Urtheil klärte, welches er im Laufe der Unterhaltung über den Zustand des Kranken erlangte, desto ernster wurden seine Mienen und voll Unruhe bemerkte Henriette, daß etwas ganz Ungewöhnliches in seinem Innern vorging. Es war auch wirklich so.
Alle an Bruno beobachteten Krankheitserscheinungen deuteten auf eine Catastrophe hin, die, wenn nicht rasche Hilfe eintrat, einen töotlichen Ausgang nehmen konnte. Jeder andere Arzt würde den bedenklichen Fall auf eine natürliche Ursache zurückgeführt und selbst im tödtlichen Verlaufe desselben nichts Ungewöhnliches gefunden haben. Aber Denkhausen sah mit anderen Augen, — es gab für alle die beobachteten Erscheinungen für ihn noch einen zweiten Schlüssel. Es gab ein nur Eingeweihten bekanntes Gift, dessen Wirkungen sich ganz in derselben Weise äußern konnten und jeden Arzt irre führen mußten, dem der Gedanke an eine Vergiftung ferne lag. Wenn Denk
daher, schon um eine ungleiche Behandlung der Aussteller zu vermeiden, ganz zu unterbleiben. Demgemäß sind mit Ausstellungen, welche sich auf Lehrlingsarbeiten beschränken, Lotterien überhaupt nicht zu verbinden.
Schließlich mache ich darauf aufmerksam, daß der Zweck des Erlasses vom 24. März 1880 beeinträchtigt wird, wenn die Gesuche um Bewilligung von Staatszuschüssen für Ausstellungen von Lehrlingsarbeiten, wie häufig geschieht, hier nicht so rechtzeitig eingehen, daß noch die Möglichkeit bleibt, die Bedingungen, unter welchen die einzelne Ausstellung stattfinden soll, erforderlichenfalls abzuändern. Dies wird nahezu ausgeschlossen, wenn die Staatsunterstützung erst lange nachdem die Veranstalter der Ausstellung ihre Vorbereitungen getroffen haben, bei mir nachgesucht wird. Die in Absatz 7 des mehrerwähnten Erlasses bestimmte Frist — der erste October jeden Jahres — bezieht sich nicht auf Ausstellungen, welche während des laufenden Etatsjahres stattfinden sollen, sondern auf solche, welche für das nächstfolgende in Aussicht genommen sind.
Berlin den 30. April 1887.
Der Minister für Handel und Gewerbe.
In Vertretung: Magdeburg.
Polizei-Verordnung. — Unter Bezugnahme auf §. 137 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (G. S. S. 195 ff.) und die §§. 6, 12 u. 13 der Verordnung vom 20sten September 1867 (G. S. S. 1529) wird nach Zustimmung des Bezirks-Ausschusses für den Umfang des Regierungsbezirks mit Ausnahme der Stadt Cafsel bezüglich des Verkehrs von Fuhrwerken und Reitern auf den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen Folgendes verordnet:
§. 1. Jedes Fuhrwerk muß einen besonderen Führer haben. Der Eigenthümer des Fuhrwerks
hausen dem abscheulichen Ansinnen, welches ihm in jenem Brief aus Baden gestellt wurde, hätte entsprechen wollen, so hätte er kein anderes Mittel namhaft machen können als dieses.
Sein früherer Verdacht wuchs fast zur Gewißheit, daß Arabella die Brietschreiberin und jene verschleierte Dame in einer Person gewesen sei, die — zu früh für die erst später rege gewordene Wachsamkeit der Polizeibehörde — einen Brief mit der verdächtigen Adresse in Empfang genommen hatte, und es schien nur zu wahrscheinlich, daß irgend ein Schurke die Wissenschaft mißbraucht habe, um sich den gebotenen hohen Preis zu verdienen.
Denkhausen machte sich jetzt die heftigsten Vor- würfe, daß er der Stimme des Mißtrauens, die sich schon einmal so lebhaft in ihm geregt, nicht Gehör geschenkt hatte, aber was sie ihm zuraunte, war seines stets guten Glaubens an die Menschheit zu unwürdig, und die Stunden, die er in dieser Villa erlebt, waren zu heiter und glücklich gewesen, als daß er hätte glauben können, eS' werde unter demselben Dache auf eine so finstere That gesonnen.
Nun war diese furchtbare Wahrscheinlichkeit vorhanden.
Aber noch war Rettung möglich.
Denkhausen verschrieb eilig ein Recept und schickte einen Diener Brunos in seinem eigenen Wagen nach der Apotheke.
Als die verordnete Arznei ankam, weigerte Bruno sich hartnäckig, sie zu nehmen. Vergebens