Einzelbild herunterladen
 

Erscheint wöchentlich drei Mal am Dienstag, Donnerstag und Sonnabend

BbonnementspreiS: vierteljährlich 1 Mark 40 Pfg. exel.

Postaufschlag.

Die Jnsertionsgebühren betragen sür den Raum einer Spaltzeile 10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Pfg. Reklamen die Zeile 20 Pfg. Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.

Hersskliier KreisRitt.

Mit wöchentlicher Kratis-AeitageMustrirLes Nnterhattungsökatt".__________

Nr. 64 Donnerstag den 2. Juni 1887.

AmLUchss.

Bekanntmach u n g wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe XIII zu den Neumärkischen Schuldverschreibungen.

Die Zinsscheine zu den Neumärkischen Schuld­verschreibungen Reihe Llll Nr. 1 bis 8 über die Zinsen für die Zeit vom 1. Juli 1887 bis 30. Juni 1891 werden vom 13. Juni d. I. ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst Oranienstraße 92 Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats, ausge­reicht werden.

Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in Empfang genommen oder durch die Regie- rungs-Hauptkassen, sowie in Frankfurt a/M. durch die Kreiskasse bezogen werden. . Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauf­tragten die zur Abhebung der neuen Reihe berech­tigenden Zinsscheinanweisungen mit einem Ver­zeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 2 unentgeltlich zu haben sind. Ge­nügt dem Einreicher eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheini­gung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar mit einer Empfangsbescheinigung versehen sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzu- geben. In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staatspapiere sich mit den innerhalb der Monarchie wohnenden Inhabern der Zinsschein­anweisungen nicht einlassen.

(Unbefugter Nachdruck verboten.) Der Wunderdoktor.

Von Gustav Höcker.

(Fortsetzung.)

Im Allgemeinen traf er bet seinen Besuchen mit der Dame des Hauses nur selten zusammen. Sie war meist ausgebeten oder hielt sich in strenger Absonderung in ihren Zimmern auf, und die zunehmende Mißstimmung Brunos bewies, daß der Riß seines zerstörten Eheglücks nur immer klaffender wurde. Dieser Vereinsamung Brunos aber hatte unser Doctor einen unschätzbaren Vortheil zu verdanken. Mit treuer Schwesterliebe suchte Henriette dem Verlassenen die Gattin zu ersetzen, sie nahm sich der Geschäfte des Hauses an, soweit sie die von Arabella gänzlich vernach­lässigten Bedürfnisse des Bruders betrafen, suchte ihn zu erheitern oder las ihm vor, so daß sie im eigenen väterlichen Hause fast nur noch ein Gast war und den größten Theil ihrer Zeit bei Bruno verbrachte. So kam es, daß Doctor Denkhausen bei fast allen seinen Besuchen in der Villa Henrietten antraf und er fühlte sich diesem glücklichen Umstand um so mehr zu Dank verpflichtet, als ihm das Haus des Geheimraths, in welchem er einst eine so unwürdige Abweisung erfahren hatte, so gut wie verschlossen war.

Es waren glückliche Stunden, die er mit dem sansten, blauäugigen jungen Mädchen verlebte. Ost löste er sie ab in ihrem Amt als Vorleserin des Bruders, obwohl er viel lieber den Zuhörer

Wer die Zinsscheine durch eine der oben ge­nannten Provinzialkassen beziehen will, hat der­selben die Anweisungen mit einem doppelten Ver­zeichnisse einzureichen.

Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfangs­bescheinigung versehen sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder ab- zuliefern.

Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden besonderen Kassen unentgeltlich zu haben.

Der Einreichung der Schuldverschreibungen be­darf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Zinsscheinanweisungen ab­handen gekommen sind; in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Pro­vinzialkassen mittels besonderer Eingabe einzu­reichen.

Berlin, den 11. Mai18^7.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

I. 547.

gez. Sydow.

Cassel, den 18. Mai 1887.

Die vorstehende Bekanntmachung wird hier­durch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die Formulare zu den in derselben gedachten Ver­zeichnissen bei der Regierungshauptkasse hier und den sämmtlichen Steuerkassen des Regierungsbe­zirks unentgeltlich zu haben sind.

Königliche Regierung.

S ch w a r z e n b e r g, i. V.

C. I. K. 2625.

Im Jahre 1886 sind im Regierungsbezirk Cassel von 1755 amtlichen Fleischbesckauern 227 301 Schweine untersucht und darunter 57 Stück trichinös und 118 Stück finnig befunden worden.

machte, um ungestört auf ihrem lieblichen Antlitze weilen zu können und die Musik ihrer süßen Stimme zu vernehmen. Er wurde mit ihr zum Kind, und häufig jagten sie beide im Garten um Brunos Rollstuhl herum, daß selbst der arme, schwer zu erheiternde Invalide vor Lachen fast ersticken wollte. Vollständig aber war das Glück des Dociors, wenn es sich traf, daß die schon vor­gerückte Abendstunde ihr seine Begleitung aus den langen Nachhausewege nöthig machte, dann sprachen beide nur von hochernsten Dingen, und es war dem Doctor kein ungünstiges Zeichen, daß die Ge­danken des von Natur lebensfrohen Mädchens vor­wiegend gern eine ernste Richtung nahmen, wenn sie sich mit ihm allein sah.

Die Beziehungen zwischen Denkhausen und dem Geschwisterpaare hatten sich allmählig so innig ge­staltet, daß allen dreien ein Gefühl gemeinsam ward, als sei das Leben des einen mit dem des anderen verkettet, und es umschwebte den Doctor und Henrietten so wahrnehmbar das Geheimniß der Liebe, daß Bruno sich zarter Anspielungen in beider Gegenwart nicht enthalten konnte. Sie wurden von der Schwester mit unschuldigem Lachen hingenommen, wohl auch durch eine schalkhafte Ableugnung erwidert; nur wenn Doctor Denk­hausen sich im Scherz eifersüchtig stellte und auf den oder jenen jungen Herrn von Henriettens Be­kanntschaft, den sie gelegentlich erwähnt halte, als aus einen bevorzugten Rivalen hinwies, wurde sie verlegen und erröthete, als fürchte sie, daß sich

Die Untersuchung von 13480 Schweinen in der Stadt Cassel hat 9 Stück trichinöse und 14 Stück finnige ergeben. Cassel am 3. Mai 1887.

___Der Regierungs-Prästdent. Rothe.

Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge­bracht, daß dem Aichungs-Amle in Marburg neben den bisherigen Befugnissen auch die erweiterte Be- fugniß zur Aichung von Fässern bis zu einem Rauminhalte von 300 Litern bis auf Weiteres beigelegt worden ist.

Cassel den 10. Mai 1887.

Der Regierungs-Prästdent, i. V.

Bei der am heutigen Tage stattgefundenen Aus- loosung von Rentenbriefen der Provinz Hessen- Nassau für das Halbjahr vom 1. April bis SOfien September 1887 sind folgende Apoints gezogen worden:

1) Litt. A. ä 3000 Mark: Nr. 476. 494. 538.

2) Litt. B. ä 1500 Mark: Nr. 19. 160. 375.

3) Litt. C. ä 300 Mark: Nr. 232. 450. 508. 541. 633. £30. 875. 1570. 1575. 1655. 192LWL. 2130. 2386. 2419. 2589. 2610. W7. 2934. 4) Litt. D. ä 75 Mark: Nr. 126. 140. 376 601. 781. 907. 1092. 1179. 1240. 1291 1356. 1542. 1585. 1949. 2538. 2666. 2696, 2715. Die ausgeloosten Rentenbriefe, deren Verzinsung vom 1. October 1887 ab aufhört, werden den In­habern derselben mit der Aufforderung gekündigt, den Kapitalbetrag gegen Quittung und Rückgabe der Rentenbriefe im coursfähigen Zustande mit den dazu gehörigen nicht mehr zahlbaren Zins- coupons Serie II Nr. 6 bis 16 nebst Talons vom 1. October 1887 ab bei der Rentenbankkasse hier­selbst in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr in Empfang zu nehmen.

Auswärts wohnenden Inhabern der gekündigten Rentenbriefe ist es gestattet, dieselben mit der Post, aber frankirt und unter Beifügung einer nach I folgendem Formular:

hinter Denkhausens Reden ernsthaftes Mißtrauen verbergen könne.

Jedoch sollte diese innige Freundschaft gar bald eine schwere Trennung erfahren. Ein naher Ver­wandter des Geheimraths, Rittergutsbesitzer v. W. hatte schon vor mehreren Jahren, als Henriette noch ein Kind war, um die Hand von Marlows Tochter gebeten. Der Geheimrath, welcher dieser Verbindung sehr zugeneigt war, hatte schon damals seine Zustimmung ertheilt. Jetzt nun, nachdem Henriette zu einer blühenden Jungfrau herange­wachsen war, kam Baron v. W , um sein Wort einzulösen. Der Geheimrath beschied daher feine Tochter nach seiner Wohnung und theilte ihr den Antrag des Baron v. W. mit. Henriette sträubte sich, in eine Vermählung mit dem Baron einzu' gehen. Erst als der Vater ihr mit Bestimmtheit erklärte, daß er trotz jeglicher Einwendung aus seinem Willen verharre, gab sie unter Thränen ihre Einwilligung.

Baron v. W. war nun feit einiger Zeit ein täg­licher Gast in dem Hause Brunos. Es war da- her auch zu erkennen, daß seine Besuche Niemand anderem als Henrietten galten, die er nicht mehr im väterlichen Hause antraf und nun beim Bruder zu finden wußte. Er hatte ihr, wie Bruno ge- legentlich äußerte, schon früher einige Aufmerksam­keiten erwiesen, jetzt trat er mit offenen Hul­digungen hervor, wie Denkhausen sie nie gewagt haben würde. Wahrscheinlich sand er es an der Zeit, mit seiner Bewerbung um die reizende Ge- heimrathslochter Ernst zu machen, da er Denk«