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Herchl-tl KmMett.
Wit wöchentlicher Kratis-ZLeitage „ILustrirtes IlnLerhattungsölatt".
Nr. 4. Sonnabend den 8. Januar 1887.
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aus das „Hersfelder Kreisblatt" pro erstes Quartal 1887 werden noch fortwährend von allen Kaiserlichen Postanstalten, Landbriefträgern und von der Expedition angenommen.
Amtliches.
Cassel, den 25. November 1886.
In Folge des Ministerial-Erlaffes vom 17. Januar 1884 — U. III. a. 21415 — und der in der Rodenberg'schen Reallasten-Ablösungssache ergangenen Entscheidung der höchsten Instanz sind wir mit dem Königlichen Konsistorium dahin übereingekommen, das Vermögen einer jeden organisch verbundenen Schul- und evangelischen Kirchendienerstelle, also das Vermögen beider Stellen, welches von dem betreffenden Stellenin- Haber als ein gemeinschaftliches ungetrennt genutzt wird, vorläufig derartig als gemeinschaftlich anzusehen, daß auch alle Theile desselben als gemeinschaftlich beiden Stellen gehörig gelten sollen. Indessen soll dem Rechte einer jeden der organisch verbundenen Stellen, bei einer etwaigen spateren Vermögensauseinandersetzung ihre Ansprüche an den einzelnen Vermögenstheilen geltend zu machen, hierdurch nicht präjudicirt werden.
Demzufolge soll der gesummte Grundbesitz solcher organisch verbundenen Stellen, soweit derselbe nicht schon im Grundbuche eingetragen ist, auf den Namen der betreffenden Schul- und Kirchendienerstelle im Grundbuche eingetragen werden, und zwar mit dem Vermerke in der Abtheilung II., daß den beiden organisch verbundenen Stellen für den Fall einer späteren Vermögensauseinandersetzung das Recht vorbehalten
bleiben soll, ihr Alleineigenthum an den betr. Grundstücken nach^uweisen. Dies bezieht sich jedoch nicht auf dieienigen Schulhäuser, welche gemäß Ministerial-Erlaß vom 3. August 1881 — U. III. a. 15223 — mitgetheilt durch unser Cir- cular vom 19. August 1881 — B. 8810 — nach wie vor auf den Namen der Schule in das Grundbuch einzutragen sind.
Bei denjenigen Grundstücken verbundener Stellen, welche bereits im Grundbuche eingetragen sind, behält es hierbei — wenn nicht besondere Umstände eine anderweite Regelung wünschenswert erscheinen lassen — sein Bewenden, doch sollen auch hier auf Antrag der Vertretung derjenigen Stelle, welche nicht als Miteigenthümerin im Grundbuch erwähnt ist, für den Fall einer Vermögensauseinandersetzung alle Rechte durch einen besonderen Grundbuchvermerk in der Abtheilung II. des Grundbuchs vorbehalten werden.
Auch bei denjenigen Grundstücken, welche schon jetzt auf den Namen beider verbundenen Stellen im Grundbuche eingetragen stehen, kann ein solcher Vermerk auf Verlangen eingetragen werden.
Bei Neuerwerbungen von Grundstücken, sowie bei Ueberführung von Consols in das Staatsschuldbuch ist diesen Grundsätzen entsprechend zu verfahren. In den letzteren Fällen muß, was besonders hervorgehoben wird, der Antrag bei organisch verbundenen Schul- und Kirchendienerstellen stets auf Eintragung auf den Namen der betreffenden Schul- und Kirchendienerstelle gerichtet werden; besteht für die betreffende Stelle im Staatsschuldbuch bereits ein Konto, welches nur auf den Namen einer dieser verbundenen Stellen lautet, so ist gleichzeitig der Antrag auf Aenderung der Bezeichnung des Berechtigten dieses Konto's zu richten.
Die Herren Landräthe des Bezirks wollen diese Grundsätze bei nächster Gelegenheit den Schul- vorständen mittheilen und deren Jnnehaltung
sich angelegen sein lassen. Betreffs derjenigen Schulftellen, die mit katholischen Kirchendienerstellen organisch verbunden sind, wird besondere Anweisung ergehen.
Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen.
Opitz.
An sämmtliche Königlichen Landräthe des Bezirks. I. B. 13059.
* * *
Hersfeld, den 6. Januar 1887.
Vorstehender Erlaß wird den Königlichen Lo- kalschulinspectoren des Kreises hierdurch zur Kenntniß gebracht.
12711. Der Königliche Landrath
__Freiherr von Schleinitz.
Hersfeld, den 4. Januar 1887.
Diejenigen Herren Ortsvorstände des hiesigen Kreises, welche mit der Erledigung meiner Verfügung vom 4. December 1886 Nr 12852 im Kreisblatt Nr. 144, die Einreichung eines Verzeichnisses über die im Jahre 1886 ohne Entlassung aus dem Unterthanen-Verbande in das Ausland ausgewanderten Personen betreffend, noch im Rückstände sind, werden hieran mit Frist bis spätestens zum 9. d. Mts. bei Meldung von je 3 Mark Strafe erinnert.
12852/86. Der Königliche Landrath ______________Freiherr von Schleinitz.
Hersfeld, den 4. Januar 1887.
Diejenigen Herren Ortsvorstände des hiesigen Kreises, welche mit der Erledigung meiner Verfügung vom 1. März 1881 Nr. 2605 im Kreisblatt Nr. 19, die in fremder Pflege befindlichen Kinder unter 6 Jahren betreffend, noch im Rückstände sind, werden hiermit an dieselbe mit Frist bis späte stens zum 15. d. Mts. bei Meidung von 3 Mk. Strafe erinnert.
107. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz.
(Unbefugter Nachdruck verboten.)
Der Hannhofseröe.
Erzählung von A. v o n d e r E l b e.
(Fortsetzung.)
»Ihr müßt einsehen, Heinrich Tannen," hub Blanka an, »daß, so gut Ihr für mich sorgt, dies Leben hier doch nicht lange so fort dauern kann. Aber da Ihr mich vor dem Entsetzlichen errettet habt, werdet Ihr mich nicht in dasselbe Elend zurück stoßen wollen, dem ich entronnen bin."
»Bei Leibe nicht, Gräfin," rief er hastig, „aber Ihr dürst nicht all zu bald an den Ausbruch denken. Da die Ritter heute beim Tageslichte ihre Nachforschungen fortsetzen werden, lauft Ihr jetzo draußen größere Gefahr als gestern zur Nachtzeit."
»Vielleicht finden sie meinen Schleier, der mir an der Radau zerriß, und halten mich für ertrunken," sagte sie. „Daß ich mich in diesen glänzenden Kleidern nirgend sehen lassen darf, weiß ich." Traurig blickte sie dabei auf ihr Prachtgewand. »Könntet Ihr mir nicht einen anderen Anzug schaffen? Werthstücke, die mein eigen sind, um denselben reichlich zu bezahlen, trage ich an mir."
»Und wohin denkt Ihr Euch zu wenden, falls ich Euch in bescheidener Kleidung glücklich von hier fort zu bringen vermöchte?" fragte er gespannt.
»Mir bleibt nur eine Zuflucht - das Kloster." Er erschrak. »Das Klostert" murmelte er. .Glaubt Ihr denn nicht, daß Euer Schwäher und die Swicheldes an alle Klöster in der Runde klopfen
und nach Euch forschen werden? Vielleicht müßt Ihr auch den frommen Frauen Euren Namen nennen und Eure Geschichte erzählen, und dann wagt kein Kloster, aus Furcht vor den Rittern, Euch aufzunehmen."
»Ich trage diese Bedenken auch; — wo soll ich aber ein Obdach finden?" sie seufzte tief, um ihre Lippen zuckte es, und ihre Augen verschleierten sich feucht.
»O Gräfin Blanka," sprach er eindringlich und ergriff ihre Hand, „gönnet mir das Glück, weiter für Euch zu sorgen! Ich will Euch mit Aufgebot aller Kraft herbei schaffen, wonach Euer Sinn steht; ich will diese kleine Insel in einen Garten umwandeln, das Hüttlein will ich mit Teppichen, Polstern und guten Gerüchen für Euch zu einer feinen Kemmenate heraus putzen. Kein Weg soll mir zu weit, keine Last zu schwer, keine Mühe zu groß sein, um Euch zu erfreuen und Euch hier bet mir festzuhalten!" Sein bräunliches Angesicht färbte sich dunkler, seine ernsten Augen strahlten sie an, während er also zu ihr sprach.
Blanka schüttelte den Kopf und entzog ihm sanft ihre Hand. »Ich kann Euren guten Willen nicht annehmen. Ich darf Euch nicht Euren früheren Pflichten und Geschäften abwendig machen."
Hatte er denn in der Welt noch anderes zu schaffen, als was sie anging? Lag nicht Alles leer hinter ihm, seit er sie gesehen? Einen Augenblick stiegen bet ihrer Mahnung die Eltern — der Tannenhof - Gesa, vor ihm auf, aber ein Blick
auf sie und alles versank werthlos und wie ausgelöscht in's Nichts. Er beschwor sie, sein Erbieten anzunehmen, bei ihm zu bleiben, seinen Zufluchtsort durch ihre Gegenwart zu schmücken!
Blanka zog sich vor seiner leidenschaftlichen Bitte immer scheuer zurück.
»Soll ich auch vor Euch fliehen — meinem Retter — soll ich das Vertrauen zu Eurer Einsicht verlieren?' stammelte sie. »Ich kann nicht mit Euch hier auf dem Eilande Hausen; es wäre unziemlich, wenn ich darein willigte."
Wie Feuer glühte es ihm in den Adern, es hämmerte in seinem Kopfe, die Scham, etwas gefordert zu haben, was sie beleidigte, ließ ihn aus Zorn gegen sich selbst mit den Zähnen knirschen. „O Blanka!' rief er, »vergebt, daß ich einer edlen Maid reines Empfinden verletzen konnte! Thut was Ihr wollt, rechnet auf mich, bestimmt was geschehen soll! Und vergebt, daß ich verlangte, was Euch unziemlich erscheint."
Sie nickte ihm trübe zu und fragte: ob er nicht eine Matrone wiffe, der sie Magdsdienste leisten, ein Haus, und sei eS noch so arm, in dem sie verborgen leben und arbeiten könne.
»Ihr Herrin, Magdsdienste!' fuhr er auf, »das kann nicht sein, das ertrüge ich nicht!"
»Es giebt für mich nichts Anderes," sagte sie ernst, „ich muß mit eifriger Arbeit das Brod verdienen, welches ich essen will. Seht mich nicht so erschrocken an, Heinrich, zweiselt nicht an meinem redlichen Willen und an — meinem Können. Unsere
1 treue, verstorbene Mutter hat mich in allen Weiber-