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gtlssel-cr Kreisbiiltt.

Mit wöchentlicher Kratis-AeikageIllustrirtes Anterhaktungsblatt".

Nr. 151. Sonnabend den 25. December 1886.

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Die Expedition.

Amtliches.

Berlin, den 29. November 1886.

Die in Folge meiner Circular-Verfügung vom 23. Mai v. Js. (II 3957) erstatteten Berichte haben es als zweckmäßig erkennen lassen, einheit­liche Festsetzungen darüber zu treffen, inwieweit die im Königlichen oder Gemeinde-Dienste ange­stellten uniformirten Polizci-Exekutivbeamten beim

(Unbefugter Nachdruck verboten.) Der Hannhofseröe.

Erzählung von A. von der Elbe.

(Fortsetzung.)

Welch' ein Weh, welch' eine fromme Innigkeit sprach aus diesen dunklen, weinenden Augen, lag in diesen zuckenden Lippen! Das letzte Abend- sonnengold irrte durch die Zinnen und umgab der Betenden Haupt mit warmem Glanz.

Es schien Heinrich, als wende sich ihre geängstigte Seele geradewegs an ihn selbst, und nur Span­nung und Ehrfurcht hemmten ihn, die Worte des Trostes und der Ermuthigung hinunter zu rufen, welche sich ihm auf die Lippen drängten. Jetzt erhob sich die Jungfrau und verließ den Hof.

Als er noch versunken dastand, legte sich ihm eine Hand auf die Schulter. Es war sein Be­gleiter von vorhin, der ihn zu dem Grasen rief.

Heinrich mußte stch auf das besinnen, was ihn hergeführt; der eben empfangene Eindruck hatte ihn gänzlich der Wirklichkeit entrückt.

Wahrend sie die enge Wendeltreppe des Thurmes weiter hinauf verfolgten, sah Heinrich im Geiste die Beterin noch immer vor sich; zugleich gewann er aus dem Wenigen, was er wußte und gehört hatte, einen klaren Einblick in die Lage der un­glücklichen Blanka. Sie befand sich völlig in der Gewalt ihres Lehnsvetters und Schwagers, der die Macht und den Willen besaß, sie zu einer verhaß­ten Heirath zu zwingen. Sollte es denn nicht Möglich sein, ihr zu helfen s Wie konnte der

Erscheinen vor Gericht und anderen öffentlichen Behörden die einen Theil ihrer Uniform bildende Kopfbedeckung aufzubehalten oder abzunehmen haben.

Ich bestimme demgemäß im Einvernehmen mit dem Herrn Justiz-Minister:

daß die Polizeibeamten ihre Helme vor Gerichts- und sonstigen öffentlichen Behörden beim Erscheinen in dienstlichen Angelegen­heiten aufzubehalten, beim Erscheinen in Privatangelegenheiten als Partheien oder Zeugen :c. aber abzunehmen haben.

Andere Kopfbedeckungen als Helme sind vor den bezeichneten Behörden stets abzunehmen. Ich bemerke indeß unter Bezugnahme auf meinen Circular-Erlaß vom 18. Januar 1882(11 11718), daß das dienstliche Erscheinen bei Verhandlungen öffentlicher Behörden zu denjenigen Anlässen zu rechnen ist, bei welchen Polizei-Exekutivbeamte auch in kleineren Orten der Regel nach von dem Helme Gebrauch zu machen haben.

Ew.Hochwohlgeboren wollen hiernach gefälligst die weiteren Anordnungen treffen.

Der Minister des Innern.

(gez.) von Puttkamer.

An den Königl. Regierungs-Präsidenten, Herrn Magdeburg, Hochwohlgeboren zu Cassel. 1112069.

* * *

Cassel, den 10. December 1886.

Abschrift erhaltenEw.Hochwohlgeboren rc.zur gefälligen Kenntnißnahme und weiteren Veran­lassung.

Der Regierungs-Prästdent.

Im Auftrage: Althaus.

An die Kgl. Landräthe des Bezirksrc. AII17182.

* * *

Hersfeld, den 21. December 1886.

Wird den Herren Ortsvorständen des hiesigen Kreises zur Kenntnißnahme und entsprechenden

Heimburger den Thränen dieses holden Geschöpfes widerstehen!

Von dem nächsten Stockwerke des Thurmes führte ein zur Rechten offener Geländergang, von welchem aus man den Burghof übersah in das Haupthaus. Als die Männer auf demselben entlang schritten, sah Heinrich Blanka über den Hof gehen, in die Burg treten und jetzt auf dem Geländergange erscheinen. Er zögerte um ihr zu begegnen, aber der Diener öffnete eine Thür zur Seile und sie traten in das Gemach, in welchem der Graf sich befand. Der Knappe ging, und Heinrich stand dem ritterlichen Herrn allein gegen­über.

Der Graf von Heimburg war ein starker Mann in seinen besten Jahren, wenig älter als der Kommende. Weinkrüge und Becher auf dem Tische, abgerückte Sessel und eine flackernde Nöthe auf des Grafen Angesicht bewiesen, daß er hier soeben mit seinen Gästen gezecht hatte. Ja, es wollte Heinrich bedünken, als sei der Gang des gewalti­gen Herrn, welcher ein paar Schritte auf ihn zu that, nicht ganz fest.

Du kommst aus Goslar, Gesell!" herrschte der Gras ihn an.Kann mir denken, was Dich her- führt. Die Krämer sind sich nicht Mannes genug, heischen Beistand. Was 'geht mich ihr erbärmlich Gezänk an?"

Was jeden Starken der auf Recht hält, das Unrecht, welches in seiner Nähe geschehen, angeht," erwiderte Heinrich fest.Sind doch viele mächtige Herren auf dem Harze der Meinung, das Eigen­

Jnstruirung des Polizei- rc. Personals mitgetheilt.

13389. Der Königliche Landrath

Freiherr von S ch l e i n i tz.

Aufruf

zur Anstellung von Gewitterbcobachtungen im Kreise Hersfeld.

Das Königlich Preußische meteorologische In­stitut in Berlin w., Schinkelplatz 6, bedarf einer Anzahl von Gewitterbeobachtungs-Stationen im Greife §er§felb*

Das Königliche Landrathsamt ist bereit, An­meldungen hierzu entgegen zu nehmen. Zu den Beobachtungen find Instrumente nicht erforderlich; die Beobachter müssen, vermöge Ihrer Beschäf­tigung in der Lage sein, allen Gewittern Ihrer Gegend die nöthige Aufmerksamkeit zuwenden zu können, müssen daher auch derartig wohnen, daß sie einen freien Ueberblick über ein weiteres Terrain haben.

Für die Beobachtungen wird eine Rcmms-itiorr nicht gezahlt; die zu den Berichten nöthigen Post­karten werden frankirt und mit entsprechendem Vordruck versehen, geliefert, sonstige Portokosten vergütet. Außerdem werden die Publikationen des Königlichen meteorologischen Instituts, so­weit sie Gewitter betreffen, den Beobachtern rechtzeitig übermittelt werden. Für den Kreis Hersfeld werden gegen 4 Beobachter und zwar besonders in den Ortschaften Heringen, Friede­wald, Schenklengsfeld und Niederaula erwünscht sein.

Hersfeld, den 18. December 1886.

13340. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz.

thum müsse gesichert werden, so endlich Ordnung und Gedeihen ins Land kommen sollen.

Bundesbrüder von mir haben Euch ein paar elende Kühe genommen und darum alle der Lärm!" sagte der Graf verächtlich.Ihr Goslarer müßt Lumpenvolk sein, daß ihr den kleinen Verlust nicht verwindet."

Ich bin kein Goslarer Kind, kann darum desto freier sagen, daß die Reichsstädter keine Lumpen und in ihrem guten Rechte sind."

Wer bist denn Du, und was geht Dich der Handel an?"

Ich bin einer von den gekorenen Räthen der Stadt aus den Sechsen die sieWeise-Waldleute" heißen, und es ist meine Pflicht, für der Stadt Bestes zu sorgen."

Also gehörst Du in Den Wald?" fragte der Heimburger achtsamer.

Ja, ich bin des Tannenwirthes Aeltester, vom Berggute am Brockenfuß, und der Name der Tannensippe kann Euch nicht sremd sein."

Die Tannen hielten sich bundessreundlich zu den Swicheldes und thaten wohl daran. Der Harzburg Schatten fällt weit in's Land!" rief der Graf. Er stützte sich schwer auf den großen Eichenttsch und fuhr fort:mich kriegt Ihr nicht auf Eure Seite; aber zeig' her, was bietet ein hochweiser Rath?" Bevor er jedoch die Hand nach der Goslarer Botschaft ausstreckte, rührte er an einer Schelle und befahl dem eintretenden Knappen: Frischen Wein her! Ich verschmachte bei diesem trockenen Gesellen; Blanka hat den Krug zu