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tlsMtt Kreishlitt

Mit wöchentlicher Kratis-AeilageMustrirtes IlnterijaltungsKlatt".

Nr. 12G.

Dienstag den 2U Octoicr

1886.

Aöonnements-Ginladung.

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Hersfelder Kreisdlatt mit der wöchentlichen Gratis - Beilage

Mustrirtes Unterl) altungsblatt" für die Monate November und December werden von allen Kaiserlichen Postanstalten, Land­briefträgern und von der Expedition angenommen.

Amtliches.

Unter Aufhebung der Bekanntmachung der vor­maligen Abtheilung des Innern hiesiger König­licher Regierung vom 21. Dezember 1877, betreffend den Erlaß ortspolizeilicher Vorschriften (Amts­blatt von 1877, Nr. 81, S. 402), bestimme ich hierdurch auf Grund des § 144 Abs. 2 des Ge­setzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (G.-S. S. 195 ff.) über die Art der Verkündigung orts- und kreispolizeilicher Vorschriften, sowie über die Form, von deren Beobachtung die Gültigkeit derselben abhängt, für den Umfang des Regierungsbezirks Cassel Folgendes:

1. Eine jede orts- oder kreispolizeiliche Vor­schrift muß

a) die UeberschriftPolizei-Verordnung" haben;

b) im Eingang auf den § 5 der Verordnung über die Polizei-Verwaltung in den neu er­worbenen Landestheilen vom 20. September 1867 (G.-S. S. 1529), sowie je nach der anordnenden Behörde auf einen ber §§ 142 und 143 oder 144 des Gesetzes über die all­gemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (G.-S. S. 195 ff.) Bezug nehmen;

c) das Gebiet angeben, für besten Umfang sie

(Nachdruck verboten.)

Aus den Wogen des Lebens.

Novelle von E. Schlegel.

(Fortsetzung.)

Ich halte schon wieder Todesangst aus vor Deinem Jähzorn, sagte Eulalia. Dem Volke kann es nichts schaden, aber richte nur kein Malheur an."

Willst Du mir Vorschriften machen, hinderlich sein? dann bleibe lieber, wo Du bist!"

Nein, Väterchen, nein! ich wollte Dich nur warnen, nur schützen!"

Schon gut; was ich gesagt, es bleibt dabei. Sie sollen es büßen ich bin der Herr!"

Siebentes Kapitel.

Das Gehöft Wohringer's war verödet, verschneit. Kein Laut drang Tag's über von außen herein, nur Nachts schallte das Bellen der Dorfhunde von fern herüber.

Aus dem Hofe stand der Knecht und schirrte das einzige Pferd auf. Er beschaute das Thier von allen Seiten, bürstete, glättete und putzte stets von Neuem. Die jüngste Ordre desHerrn" lautete: das Thier um jeden Preis so schnell als möglich zu verkaufen. Notte war damit beauftragt und säumte nicht, seinen Herrn zufriedenzustellen. Olrich erhielt keine Mittheilung es brauchte nicht zu sein.

Der Arbeiter schien bemerken zu wollen, daß es zwischen den Beiden nicht mehr ganz richtig sei, und hielt sich zur Partei Wohringer's, da er sich

in Gültigkeit treten soll (vergl. jedoch unten den Schlußsatz von IV.)

I. Außerdem muß im Eingänge

a) bei kreispolizeilichen, d. h. bei allen vom Landrathe in Gemäßheit des § 142 a. a. O. zu erlassenden Vorschriften der Zustimmung des Kreisansschustes;

b) bei ortspolizeilichen Vorschriften in den Städten, soweit sie nicht zum Gebiete der Sicherheitspolizei gehören, der erfolgten Zn- stimmung desStadtrathes (bezw. Magistrats) resp, der Ergänzung dieser Zustimmung durch den Bezirks-Ausschuß

Erwähnung geschehen.

Wird in Fällen, welche keinen Aufschub zulassen, eine Polizei-Vorschrift der unter II b bezeichneten Art vor Einholung der Zustimmung des Stadt­rathes (Magistrats) erlassen, so ist auf den § 143 Abs. 2 a. a. O. ausdrücklich Bezug zu nehmen. Gehört aber eine Polizeivorschrift der unter II b bezeichneten Art dem Gebiete der Sicherbeits- Polizei an, ist statt der erfolgten Zustimmung die voraufgegangene Berathung mit dem Stadtrathe (Magistrat) zu erwähnen.

Bedarf die Polizei-Vorschrift mit Rücksicht auf die gewählte höchste Strafandrohung meiner Ge­nehmigung, fo ist dieser Genehmigung ebenfalls im Eingänge Erwägung zu thun.

III. Jede orts- oder kreispolizeiliche Vorschrift muß gegen deren Uebertretung oder Nichtbefolgung eine Strafandrohung innerhalb des gesetzlich zu­lässigen Betrages dergestalt enthalten, daß als Geldstrafe entweder eine bestimmte Summe, oder ein Mindest- und Höchst-Betrag, oder nur der letztere angegeben wird.

Sind die Handlungen oder Unterlassungen, auf welche die Polizei-Vorschrift sich bezieht, bereits in einem Reichs- oder Landesgesetze sei es un­bedingt oder für den Fall eines etwa zu erlassen­den polizeilichen Ver- oder Gebots mit Strafe

durch das veränderte Benehmen des Jnspectors tief gekränkt fühlte. Elisabeth hatte für diese Leute überhaupt wenig Aufmerksamkeit und wurde deshalb von den drei Töchtern Notte's fast gehaßt. Die Aelleste derselben halte bereits in der Stadt als perfekte Köchin gedient und besaß eine überaus hohe Meinung von ihrer Kunst und städtischen Ausbildung. Durch den Umgang mit Olrich's und deren vertraulichen Mittheilungen betrachteten sich diese dreisten Menschen als völlig ebenbürtig zur Familie und erlaubten sich über jedes Vor- kommniß ein Urtheil. Als nun so ohne Weiteres eine Grenze zwischen Herrschaft und Dienstboten errichtet wurde, da gings nicht ohne Aergerniß und es war bereits zu spät, um eine respektable Stel- lung zu behaupten.

Nun wurde gar das letzte Pferd verkauft! Der Inspektor mußte wenig gelten; offenbar, der Herr wollte mit dem wunderlichen Alten auseinander, und das war dem pflichttreuen Aufseher eine brillante Aussicht.

Die Hausthür stand offen und ließ den warmen Sonnenschein des klaren Wintertages voll in's Haus. Es war eine blendende Helle draußen und Olrich legte die Hand über seine Augen; nach­lässig lehnte er am Thürpfosten und sprach mit Elisabeth.

Auch eine Ausgeburt der Rache;" sagte die Tochter auf das Pferd weisend.

Ja," erwiderte der alte Mann;damit uns die Stadt unerreichbar wird, wir verrathen drinnen zu viel."

bedroht, so genügt statt dieser besonderen eine allgemeine Strafandrohung unter Hinweis auf den betreffenden Gesetzes-Paragraphen.

IV. Jede kreis- oder ortspolizeiliche Vorschrift ist durch Abdruck in dem Kreisblatte des betreffen­den Kreises bezw. dem für amtliche Bekannt­machungen bestimmten Lokalblatte zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Eine Ausnahme machen diejenigen Polizei-Vorschriften, welche sich nur auf eine eng begrenzte Oertlichkeit, z. B. einen Weg, eine Brücke, eine öffentliche Anlage u. dgl. m., beziehen; bei diesen genügt statt des Abdrucks die Aufstellung einer die Polizei-Vorschrift ent­haltenden Tafel an Ort und Stelle bezw. die Anheftung eines entsprechenden Placats; auch bedarf es für derartige Polizei-Vorschriften der oben unter I c geforderten Angabe nicht.

V. Sofern in der Polizei-Vorschrift nicht ein Anderes ausdrücklich bestimmt wird, tritt dieselbe mit dem Beginn des vierten Tages nach Ablauf desjenigen Tages, an welchem die betreffende Nummer des Kreis- 2c. Mastes ausgegeben worden ist, in Kraft. Erfolgt die Bekanntmachung durch Aufstellung einer Tafel oder mittelst An- bestens, so beginnt die Rechtskraft unter dem gleichen Vorbehalte sofort nach dieser Aufstellung oder Anheftung.

Casfel, den 12. October 1886.

Der Regierungs-Präsident. ______I. V.: Schwarzenberg.

Hersfeld, den 23. October 1886.

Der Sattlergeselle Gustav H a r w i g, geboren am 2. März 1862 zu Udenstädt, Verwaltungsbe­zirk Marienburg, hat um Entlassung aus dem diesseitigen Staatsverbande behufs Auswande­rung nach Amerika nachgesucht.

11166. Der Königliche Landrath ___Freiherr von Schleinitz.

Zugelaufen: ein Hund, männlichen Geschlechts.

Würdest Du Dich durch den Weg schrecken lassen, Vater?"

Im Gegentheil, nun gehe ich erst recht."

Und ich gehe mit, auch durch den tiefsten Schnee. Das Werk muß vollendet werden, der meilenweite Weg soll mir kein Hinderniß sein."

Ich möchte nur wissen, wie lange die Geschichte sich hinziehen wird; fatale Sache, daß der Haupt­zeuge nicht recht glaubwürdig erscheint. Natürlich habe ich am meisten darunter zu leiden, verliere mein Geld und erreiche kein Ziel alles Nach­wehen der ersten Uebereilung."

Die Tochter fühlte den Stich; nichtsdestoweniger fragte sie:Welcher Uebereilung?"

Deine Hetrathl" antwortete der Vater kurz und lehnte sich gegen die andere Seite der Thür, weil die Sonne den übrigen Theil verlassen.

Daß Du stets meine Verbindung mit Hubert für den Anfang alles Unglücks erklärst. Was hat mein Mann jetzt mit Eurer Uebersiedelung nach hier zu schaffen? er der sich jahrelang von Allem zurückzog!"

Das bleibt sich ganz gleich wenn Scherler nicht gekommen wäre, hätte ich diesen Kerl auch nicht kennen gelernt; mithin trägt Dein Mann die Schuld."

Wenn Du Jemand gefunden hättest, Vater, durch den Euer Glück in demselben Maße wie Euer Unglück nach Deiner Ansicht, begründet wäre, würdest Du dann Demjenigen wohl auch ein gleiches Theil zuerkennen? oder wäre es dann eigenes Verdienst?