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__________Mit wöchentlicher Kratis-Weilage „Illustrirtes Anterhattungsökatt"
Nr. 88. Donnerstag den 29. Juli 1886.
Amtliches.
Hersseld, den 28. Juli 1886.
Diejenigen Herren Ortsvorstände rc. des hiesigen Kreises, welche mit der Erledigung meiner Verfügung vom 8. Januar d. J. Nr. 60 im Kreisblatt Nr. 6, die Einreichung der Nachwei- sungen über die im II. Quartal — April — Juni — er. zur Zwangsvollstreckung überwiese- nen Rückstände an directen Kommunal-, Kreis- und Provinzialsteuern sowie Schulgeld betreffend, noch im Rückstände sind, werden hieran mit Frist bis späte stens zum 10. August er. bei Meidung von 3 Mk. Strafe erinnert.
I. Nr. 8318. Der Königliche Landrath Freiherr von S ch l e i n i tz.
Hersfeld, den 26. Juli 1886.
Die am 3. Juni 1862 zu Unterhaun geborene Dienstmagd Anna Maria Thamer hat um Er- theilung eines Reisepasses behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht.
8274. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz.
—Hersfeld, den 22. Juli 18867
Indem ich nachstehend eine Bekanntmachung des Reichs - Versicherungsamtes vom 10. Juni d. I., betreffend die Anmeldung unfallversiche- rungspflichtiger Baubetriebe zur öffentlichen Kenntniß bringe, fordere ich die betreffenden Betriebsunternehmer hierdurch auf, die in ihren Betrieben beschäftigten versicherungspflichtigen Personen bis spätestens zum 1. September d. J. unter Benutzung des nachstehenden Formulars dahier bei 5 Mk. Strafe anzumelden.
Zugleich erhalten die Herren Ortsvorstände des Kreises die Auflage, mir bis zum erwähnten Zeitpunkte über die in ihren resp. Gemeinderuc.
(Unbefugter Nachdruck verboten.)
Tom Sawyer's Abenteuer.
Nach dem Englischen des Mark Twain.
(Fortsetzung.)
Die Spannung ängstlichen Wartens lastete wie Berge aus Huck'S Seele, nur um zu wissen, ob Tom noch leve, wünschte er sich einen Strahl aus Tom's Laterne zu seh'n — wenn's ihm auch einen tödtlichen Schrecken einjagen würde. Unendlich dünkte ihm die Zeit, seitdem Tom fort war. War er ohnmächtig geworden, war er gar schon todt, hatte ihn vor Angst und Aufregung ein tzerzschlag getroffen ? In seiner Unruhe näherte er sich mehr und mehr dem Seitengäßchen, die entsetzlichsten Dinge schwebten ihm vor, jeden Augenblick mußte eine Catasirophe hereinbrechen, die ihm den Athem rauben würde, wenn's auch nicht viel war, denn er stockte ihm schon lange und das Herz klopfte zum Zerspringen. Plötzlich fiel ein Lichtstrahl auf ihn. Tom stürzte herbei und rief: „Lause, lauf, als ob's Dein Leben gälte."
Er hätte es nicht zweimal zu sagen brauchen, einmal genügte; bevor die zweite Aufforderung heraus war, hatte Huck bereits ein Tempo, vierzig Meilen die Stunde, eingesetzt. Nicht eher als bis sie ein verlassenes Schlachthaus am unteren Ende des DorjeS erreicht hatten, hielten die beiden an. Kaum hatten sie das schützende Dach erreicht, so brach der Sturm los und der Regen floß in Strömen. Als er erst wieder etwas zu Athem gekommen war, erzählte Tom: „Huck, es war
wohnhaften betreffenden Gewerbetreibenden Verzeichnisse einzureichen.
8084. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz.
Bekanntmachung, betreffend die Anmeldung unfallversicherungs- pflichtiger Baubetriebe. Vom 10. Juni 1886.
Laut Bekanntmachung vom 27. Mai 1886 im Reichs-Gesetzblatt Nr. 17 Seite 190 hat der Bundesrath auf Grund des §. 1 Absatz 8 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 (Reichs-Gesetzblatt Seite 69) beschlossen
Arbeiter und Betriebsbeamte, welche von einem Gewerbetreibenden, dessen Gewerbebetrieb sich auf die Ausführung von Schreiner- (Tischler-), Einsetzer-, Schlosser- oder Anschlägerarbeiten bei Bauten erstreckt, in diesem Betriebe beschäftigt werden, mit der Wirkung vom 1. Januar 1887 an für ver- sicherungspflichtig zu erklären.
Gemäß §. 11 des Unfallversicherungsgesetzes hat daher jeder Unternehmer eines der vorgenannten Betriebe denselben unter Angabe des Gegenstandes und der Art des Betriebes, sowie der Zahl der durchschnittlich darin beschäftigten versicherungspflichtigen Personen binnen einer vom Reichs-Versicherungsamt zu bestimmenden Frist bei der unteren Verwaltungsbehörde anzumelden.
Diese Frist wird hiermit aus die Zeit bis zum 1. September 1 886 einschließlich festgesetzt.
Welche Staats- oder Gemeindebehörden als untere Verwaltungsbehörden im Sinne des Unfallversicherungsgesetzes anzusehen sind, ist von den Centralbehörden der Bundesstaaten in Ge- mäßheit des §. 109 des genannten Gesetzes seiner Zeit bestimmt und öffentlich bekannt gemacht worden (vergl. Amtliche Nachrichten des R. V. A. 1886 Seite 19 ff.).
entsetzlich! So sacht als möglich versuchte ich's mit zwei Schlüsseln nacheinander, aber sie machten beide solch' Geräusch, daß mir vor Angst der Athem verging. Sie ließen sich durchaus nicht im Schlosse drehen. Ganz zufällig und arglos fasse ich auf die Klinge — da geht die Thür auf — sie war gar nicht zugeschlossen! Ich mit einem Satz hinein, ziehe das Handtuch von der Laterne und — Geist des großen Cäsar!"
„Was — was sah'st Du, Tom?"
„Huck! Ich trat beinahe auf Jnjun Joes Hand!"
Nein I*
^Wahrhaftig — da lag er auf dem Fußboden mit dem allen Pflaster auf dem Auge, die Arme weit von einander gesperrt, fest im Schlase."
„Ach je! Was machtest Du da? Wachte er aus?"
„Rührte sich nicht, wahrscheinlich besoffen. Ich packe mein Handtuch auf und kneife aus."
„Na, an das Handtuch hätte ich da auch nicht gedacht!"
„Ich aber, ich würde von meiner Tante schön etwas abgekriegt haben, wenn's weg gewesen wäre."
„Na, aber Tom, sah'st Du denn den Kasten nicht."
„Huck, mein Freund, ich nahm mir nicht die Zeit mich umzuseh'n. Ich bemerkte den Kasten nicht. Nichts sah ich als eine Flasche und einen zinnernen Becher bei Jnjun Joe aus der Erde liegen! Ja, und dann sah ich noch einige Fässer und eine Menge Flaschen im Zimmer steh'n. Be- greijst Du jetzt, was es mit der Stube, in der es spukt, auf sich hat?"
Im Uebrigen wird wegen der Anmeldung auf den nachstehend abgedruckten §. 11 des genannten Gesetzes, sowie auf das beigefügte Anmeldungsformular hingewiesen.
Die Anmeldungspflicht erstreckt sich nicht auf die Unternehmer von Betrieben, welche bereits aus Grund des §. 1 Absatz 3 und 4 a. a. O. als Betriebe mit Motoren oder mit mindestens zehn Arbeitern in das Kataster einer Berufsgenossenschaft ausgenommen worden sind.
Berlin, den 10. Juni 1886.
Das Reichs-Versicherungsamt. Bödiker.
§. 11 des Unfallversicherungsgesetzes.
Jeder Unternehmer eines unter den §. 1 fallenden Betriebes hat den letzteren binnen einer von dem Reichs-Versicherungsamt zu bestimmenden und öffentlich bekannt zu machenden Frist unter Angabe des Gegenstandes und der Art desselben, sowie der Zahl der durchschnittlich darin beschäftigten versicherungspflichtigen Personen bei der unteren Verwaltungsbehörde anzumelden.
Für die nicht angemeldeten Betriebe hat die untere Verwaltungsbehörde die Angaben nach ihrer Kenntniß der Verhältnisse zu ergänzen.
Dieselbe ist befugt, die Unternehmer nicht angemeldeter Betriebe zu einer Auskunft darüber innerhalb einer zu bestimmenden Frist durch Geldstrafen im Betrage bis zu Einhundert Mark anzuhalten.
Die untere Verwaltungsbehörde hat ein nach den Gruppen, Klassen und Ordnungen der Reichs- Berufsstatistik geordnetes Verzeichniß sämmtlicher Betriebe ihres Bezirks unter Angabe des Gegenstandes und der Art des Betriebes, sowie der Zahl der darin beschäftigten versicherungspflich- tigen Personen aufzustellen. Das Verzeichniß ist der höheren Verwaltungsbehörde einzureichen | und von dieser erforderlichenfalls hinsichtlich der I Einreihung der Betriebe in die Gruppen, Klaffen
„Wie so?"
„Na, Whisky spukt drin. Muthmaßlich haben alle „Mäßigkeits"-Wirthshäuser eine Gespenster- stube. Nicht, Huck?"
„Ja. das mag gerne sein. Wer hätte so etwas gedacht. Aber Tom, jetzt wo Jnjun Joe betrunken ist, wäre die Gelegenheit den Kasten abzuholen, doch ausgezeichnet."
„So, meinst Du; na denn probire es mal."
Huck schauderte. „Nein, ich nicht."
„Auch ich nicht, Huck. Eine leere Flasche neben Jnjun Joe — viel zu wenig. Wärens drei gewesen, so wäre er vielleicht besoffen genug und dann ginge es."
Eine lange Pause tiefen Nachdenkens erfolgte nun, bis endlich Tom das Schweigen brach.
„Höre 'mal, Huck, wir wollen die Geschichte nun nicht eher wieder anfangen, als bis wir bestimmt wissen, daß Jnjun Joe nicht hier ist. Es ist zu gefährlich, wenn wir Nacht für Nacht auspaffen, so bekommen wir ihn gewiß einmal beim Hinausgehen zu sehen, und dann drauf auf den Kasten wie der Blitz."
„Abgemacht. Ich wache diese ganze Nacht und so jede, wenn Du den Stretch selber ausführen willst."
„Das will ich. Du brauchst dann nur nach Hooper Street zu kommen und zu miauen — wenn ich schlafe, so wirf ein Steinchen an das Fenster und ich komme."
„Soll geschehen." „ _ .
„Nun ist das Wetter vorüber gezogen, Huck;