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Hersstlher Kreislilktt.

Wlt wöchentlicher Kratis-AeitageMustrirtcs Anterhaltungsölatt".

Nr. 56.Donnerstag den 13. Mai 1886.

Amtliches

Hersfeld, den 11. Mai 1886.

Die Herren Ortsvorstände des Kreises werden davon benachrichtigt, daß die nach den bestehen­den Vorschriften von der Jsteinnahme mit 3°/n zu berechnenden Veranlagungskosten von der

Klassensteuer pro 1885/86 zur Auszahlung an die einzelnen Gemeinden durch Vermittelung der betreffenden Steuerkasse angewiesen worden sind und die Abhebung der resp. Beträge alsbald zu geschehen hat.

5308. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz.

Bekanntmachung, die Haupt-Ergebnisse der Rechnung der Elementarlehrer-Witwen- und Waisenkasse für den ^ü-crungs- Bezirk Cassel vom Rechnungsjahr 1. April 1884/85 betreffend

Nachdem die vorgedachte, von der Königlichen Regierunas-.e"'«pirasse dahier ausgestellte Rechnung revidirt, den Kassen-Curatoren nebst den BAä voraelc^i, von denselben als richtig anerkannt und daraufhin abgeschlossen, sowie die Decharge von"uns ertheilt worden ist, theilen wir deren Haupt- Ergebnisse nach § 48 der Statuten den Mitgliedern dieser Witwen- und Waisenkasse in Nachstehendem mit.

Zusammen st eil« i^I der Einnahme und Ausgabe bei der Elementarlehrer-Witwen- und Waisenkasse des Regierungs-Bezirks Cassel für das Rechnungsjahr 1. April 1884/85.

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Gegenstand.

Ist.

Rest.

Inhalt die Kommission nach verschiedenen Richtungen ein« geschränkt hat. Nachdem die Abgg. Seysarth-Liegnitz fdeutschfr.), Dr. Porsch sCentr.) gegen und Abg. von Rauchhaupt (kons.) für die Vorlage gesprochen, wurde di- Diskussion über § 1 abgebrochen und aus morgey -i^ die

Berlin, 11. Mai. Das Abgeordnel-^tzeS in den Lst- zweite Berathung des Lehreran/dch dieselbe schon zu been- lichen Provinzen fort.yohnene Debatte über § 1 wurde digen. Die oeßft fortgesetzt, bei welcher namentlich die noch^f^ngsbedenken wiederum eine ausgedehnte Erörterung erfuhren. Die Mehrzahl der Redner wie auch der Herr Kultusminister Dr. von Goßler war indeß der Meinung, daß diesen Bedenken durch die Kommissionsbeschlüsse voll­ständig genügt werde. § 1 wurde darauf mit einem zu Alinea 1 und 2 vom Abg. von Rauchhaupt (Ions.) ge­stellten Abänderungsantrage, welcher jedoch prinzipielle Aenderungen nicht enthält, angenommen; desgleichen ge­langten die §§ 2 unb 3 a (Unterordnung der Lehrer unter das Disciplinargesetz von 1852; beziehungsweise Vergütung für Umzugskosten betreffend) unverändert zur Annahme. § 2 a erhielt nach längerer Debatte folgende veränderte Fassung:Die Bestimmungen des § 1 finden auf Stadt­kreise und auf die Landkreise Deutsch-Krone, Marienburg, Rosenberg und Elbing, sowie auf die in der Provinz Westpreußen belegenen Städte mit mehr als 10,000 Ein­wohnern auf Antrag der städtischen Vertretung keine An­wendung.« Daraus wurde die Berathung vertagt. Morgen: Fortsetzung derselben und Antrag Knebel.

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11552 09 70008)69 81560 78 8892 06.2357.14

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II a- II b. III. IV.

V.

VI.

Etnnah m e.

Bestand aus d.vor. Rechnung Antritts- und Gehaltsoer- befferungsgelver . . .

'Kapitalzinsen.....

. Abgelegte Capitalien . . Jahresbeitr. d. Kafsenmitgl. Beiträge der Gemeinden . Sonstige Einnahmen . . Zuschuß aus der Staatskassi

Summa der Einnahme

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Politische Nachrichten.

(Deutschland.) Se. Majestät der Kaiser nahm am Dienstag Vormittag persönliche Mel­dungen entgegen, und ließ darauf vom Grafen Perponcher sich Vortrag halten. Mittags hatte Se. Majestät eine Konferenz mit dem Chef der Admiralität von Caprivi, arbeitete demnächst mit dem Generallieutenant von Albedyll, und unter­nahm vor dem Diner eine Spazierfahrt.

Die ungünstigen Nachrichten über das Befinden des Königs von Württemberg werden von offi- ciöser Seite als völlig unbegründet bezeichnet. Das Befinden des Königs soll im Gegentheil ein ausgezeichnetes sein.

Der neue Plan der preußischen Klassenlotterie soll demnächst bekannt gegeben werden. Die Be­werbungen um Einnehmerstellen waren ungewöhn­lich groß und in gar keinem Verhältniß zu den anzustellenden Einnehmern. Jeder hat außer dem Geschäftsnachweis noch 9000 Alk. Bürgschaft zu hinterlegen, und kann die Bestallung jederzeit ohne Verfahren entzogen werden.

Der Strafsenat des Kammergerichts hat am 11.d. entschieden, daß denpreußischen Zeitungen die Veröffentlichung der Ziehungsresultate der aus­wärtigen Lotterien verboten sei.

In der bekannten WochenschriftExport" weist ein deutscher Kaufmann in Westindien auf die grobe Rücksichtslosigkeit im Grunde ein viel zu milder Ausdruck hin, mit welcher deutsche Waaren, welche über England ins Ausland gehen, von den britischen Geschäftsleuten, ja selbst von den Zollbehörden behandelt werden, offenbar um unseren Verkehr mit der außereuropäischen Welt nach Möglichkeit zu hindern und zu stören. Die einzige praktische Lehre, die sich für das deutsche überseeische Geschäft hieraus ziehen läßt, ist die, die Waaren, wenn irgend thunlich, nicht mehr über England zu befördern, sondern sie direct über deutsche Häfen abzusenden. Daß das bei der auch heute noch bestehenden Mangelhaf- tigkeit unserer eigenen Verbindungen mit den großen Weltplätzen nicht immer möglich ist, wissen wir wohl. Ohne Zweifel läßt es sich in vielen Fällen aber dürchführen, wo man bisher, dem alten Schlendrian folgend, zu englischen

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Ausgabe. Lerwaltungskosten . . Zur Anlegung als Capital Pensionen ..... Sonstige Ausgaben . . Summa der Ausgabe

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I.

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Mithin Bestand

Cassel, den 27. April 1886.

B. 4837.Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen. Mittler.

Hersfeld, den 10. Mai 1886.

Diejenigen Herren Ortsvorstände des hiesigen Kreises, welche noch mit der Erledigung meiner Verfügung vom 15. April er. Nr. 4578 im Kreisblatt Nr. 46, die Frühjahrs-Körung der Zuchtbullen betreffend, im Rückstände sind, wer­den hieran mit Frist bis zum 20. d. M. b e i M e i d u n g von je 3 M k. S t r a f e erinnert. 4578. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz.

Gefunden: ein Casseler Pferdemarkt-Loos. Meldung des Eigenthümers bei dem Ortsvor­stand zu Ransbach.

Aus dem Landtage.

Berlin, 10. Mai. Das Abgeordnetenhaus berieth heute zunächst in dritter Lefung die kirchenpolttifche Vorlage. In der Generaldiskussion beschränkten sich die einzelnen Redner im Wesentlichen auf eine kurze Wiederholung des von den Parteien der Vorlage gegenüber in den früheren

Lesungen eingenommenen Standpunktes. Am ausführ­lichsten verbreitete sich noch der Abg. Dr. Gneist (nat.dib.) über die Gründe, welche seine politischen Freunde veran­laßten, gegen das Gesetz zu stimmen, während Abg. Dr Brüel (Hospitant des Centrums), sowie der Abg. Dr. Windthorst (Centrum) für das Gesetz eintraten. Abg. Lubrecht (nat.-lib.) trat den neulichen Ausführungen des konservativen Abg. von Hammerstein entgegen, daß die Nationalliberalen lediglich aus Feindschaft gegen jene Kirche den Kulturkampf gewünscht hätten, Abg. Dr. Vir- chow (deutschfr.) bezeichnete dagegen die Vorlage haupt­sächlich ihrer Unseriigleit wegen für unannehmbar, wäh­rend Abg. Szumann Namens der Polen ertlärte, daß sie mit Rücksicht aus die im Gesetze für die Diöcese Posen und Culm befindlichen Ausnahmebestimmungen gegen das Gefitz im Ganzen stimmen würden. Die Annahme des Gesetzes erfolgte in namentlicher Abstimmung mit 260 gegen 108 Stimmen (14 Mitglieder jPolenj enthielten sich der Abstimmung) dagegen die Nationalliberalen, von denen nur der Abg. Vygen für die Vorlage stimmte, ein Theil der Freikonservativen und die größere Mehrzahl der Deutschsreisinnigen. Schließlich wurde noch in die zweite Berathung des Lehreranstellungsgesetzes für Die östlichen Provinzen eingetreten, dessen Geltungsbereich und sonstigen