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Hcrsstliikr Kreisblatt.

Mit wöchentlicher Kratis-AeitageIssukrirtes NnLerfiaktungsßkatt".

Nr. 50. Donnerstag den 29. April 1886.

Amtliches.

Bekanntmachung

betreffend die Ausreichung neuer Zinsscheine (Reihe IV.) zu den Schuldverschreibungen des vormals kurhessischen Staatsanlehns vom

1. Juni 1863.

Die Zinsscheine Reihe IV Nr. 1 bis 8 zu den Schuldverschreibungen des obigen Anlehns für die Zeit vom 1. Mai 1886 bis Ende April 1890 nebst Anweisungen (Talons) zur Abhebung der Zinsscheine Reihe V werden vom 20. Mai d. I. ab von der Königlichen Regierungs - Hauptkaffe hierselbst im hiesigen Regierungs-Gebäude, hohes Erdgeschoß, Zimmer Nr. 18, Vormittags von 9 bis */4l Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, ausgereicht.

Die neuen Zinsscheine und Anweisungen können bei der genannten Hauptkasse selbst in Empfang genommen oder durch die auswärtigen Steuer­kassen des diesseitigen Bezirks, die Königlichen Regierungs-Hauptkassen zu Wiesbaden, Minden und Arnsberg, sowie durchs Vermittelung der Königlichen Staatsschulden - Tilgungs-Kasse in Berlin und des Bankhauses M. A. von Roth- schild und Söhne zu Frankfurt a/M. bezogen werden.

Die alten Talons (d. h. die Anweisungen zur Abhebung der Zinsscheine Serie IV) sind bei den oben bezeichneten Kassen oder dem genannten Bank­hause mit einem in duplo aufzustellenden Ver­zeichnisse derselben, wozu die Formulare bei den sämmtlichen vorgedachlen Stellen unentgeltlich zu haben sind, durch den Inhaber oder einen Beauf­tragten in Person abzugeben.

Die Einreicher erhalten das eine Exemplar des Verzeichnisses mit einer Empfangsbescheinigung

(Nachdruck verboten.)

Der Erbe von UoMngsried.

Erzählung aus den bayerischen Vorbergen.

Von Maximilian Schmidt.

(Fortsetzung.)

Muatterl, i laß dir nix thoa'," rief der kleine Lenzt.

Der Wucherer suchte sich eiligst hinter dem Ge­richtsvollzieher zu decken.

Dieser aber lachte und sagte zu dem erschrocke­nen Meier:

Sie werden sich doch nicht vor dem Kinderzeug da fürchten?*

Dann aber wandle er sich an Hanni, und einen Akt, den er unter dem Arme getragen, öffnend, sagte er der Frau, ^af) er im Austrage Martin Meiers für rückständige Zinsen wiederholt Pfän­dung vornehmen müsse, daß dieser übrigens auch das Kapital eingeklagt habe und den Hof zum Zwangsverkauf bringen wolle, weshalb derselbe unter Sequester gestellt werde.

Was wollts mir denn no' nehma?* fragte die Bäuerin.Habl's ja eh scho' alles furt, 's Vieh und d' Ärnt' was wollts denn no' von mir?"

Die Flausen kennen wir", versetzte der Wuche­rer mit einem gräßlich anzusehenden Lächeln. Mir ist für bestimmt gesagt worden, daß Ihr noch werthvolle Schmucksachen besitzt. Herr Ge­richtsvollzieher, ich verlange, daß der Schwarz­bäuerin alles abverlangt wird. Was braucht Die

versehen, sofort zurück und haben dasselbe bei Aushändigung der neuen Zinsscheine rc. quittirt wieder abzuliefern.

Diejenigen, welche die neuen Zinsscheine bei der hiesigen Regierungs-Hauptkasse unmittelbar empfangen wollen, brauchen, wenn ihnen eine nummerirte Marke als Empfangsbescheinigung genügt, das obige Verzeichniß nur einfach einzu- reichen, und haben bei demnächstigem Empfang der neuen Zinsscheine rc. die Marke zurückzu- geben.

In Schriftwechsel kann sich Behufs Ausreich­ung der neuen Zinsscheine mit den Inhabern der alten Talons im Allgemeinen nicht eingelassen werden.

Des Einreichens der Schuldverschreibungen selbst bedarf es zur Erlangung der neuen Zins­scheine 2C. nur dann, wenn die alten Talons ab­handen gekommen sind. In diesem Falle sind die betreffenden Schuldverschreibungen an die Regie- rungs-Hauptkasse hier mittelst besonderer schrift­licher Eingabe einzureichen.

Schließlich machen wir darauf aufmerksam, daß die Anweisung zur Abhebung der Zinsscheine Reihe V die demnächstige Ausreichung von 20 Stück Zinsscheinen sür einen Zeitraum von 10 Jahren vom 1. Mai 1890 bis 30. April 1900 entspricht.

Cassel, den 16. April 1886.

Königliches Regierungs-Präsidium. Magdeburg.

Bekanntmachung.

Zum Behufe der im laufenden Jahre zu leistenden Rück­zahlung von 154 300 Thlr. 462 900 Mark aus das vor­mals kurhessische Eisenbahn-Anlehn vom Jahre 1863 über 10 Millionen Thaler sind am heutigen Tage die nachbe­zeichneten Obligationen dieses Anlehns:

Li t. A. ; u 1 0 0 0 2 Ei q t e r. Nr. 11 bis einschließl. 15, Nr. 568, Nr. 588 bis einschließl. 592, Nr. 628 bis einschließl. 632, Nr. 975 bis einschließl. 979, Nr 1164 bis einschließl. 1168, Nr. 1194 bis einschließl, 1198,

Schmucksachen. Sie soll zuerst zahlen, das ist der schönste Schmuck.*

D' Halsketten, dei' erst's Geschenk!* sagte Hanni mit schmerzlichem Tone zu Laurenz.

Der Ingenieur, welcher bis jetzt stillschweigend zugehört, fühlte sein Blut auswallen, als er den Verruchten so sprechen hörte. Er warf ihm einen Blick voll Verachtung zu, dann sagte er:

Bevor hier weiter exekutirt wird, verlange ich mit Ihnen, Herr Meier, eine kleine Unterredung unter vier Augen.*

Wer sind denn Sie? Ich kenne Sie nicht*, sagte Fleier, den Fremden mißtrauisch anblickend. Ich weiß nicht, was Sie unter vier Augen mit mir zu reden hätten?*

Das wird Ihnen alsbald klar werden*, ver­setzte Laurenz.Dars ich sie einladen, mit mir in den Garten hinaus zu gehen?*

Ich habe nicht viel Zeit", wendete Meier ein. Herr Gerichtsvollzieher, suchen Sie alles genau aus, und notabene, alles wird gepfändet.*

Das habe ich allein zu bestimmen, was gepfän­det wird*, entgegnete der Beamte in kurzem Tone. Sie haben das Recht, als Zeuge der Pfändung beizuwohnen, zu befehlen aber haben Sie nichts. Verstanden?'

Aus diesen gereizten Worten ersah Laurenz, wie widerwillig der Gerichtsvollzieher dieses Mal seine Pflicht that.

Ich würde Sie bitten, mit der Pfändung aus- zusetzen, bis Herr Meier wieder zurückkommt*, sagte er zu ihm.Ich weiß bestimmt, daß die

8 i t. 8. zu 5 0 0 Thaler. Nr. 1229 bis einschließl. 1238, Nr. 1343 bis einschließlich 1352, Nr. 1634 bis ein­schließlich 1643, Nr. 1904 bis einschließlich 1913, Nr. 2397 bis einschließlich 2406, Nr. 3586 bis einschließlich 3589, Nr. 3657 bis einschließlich 3666, Nr. 4118 bis einschließlich 4127, Nr. 4785 bis einschließlich 4794, Nr. 5181 bis ein­schließlich 5190, Nr. 5241 bis einschließlich 5250, Nr. 5751 bis einschließlich 5760, Nr. 6391 bis einschließlich 6400, Nr. 6681 bis einschließlich 6690, Nr. 7641 bis einschließlich 7650, Nr. 9351 bis einschließlich 9360.

Lit O. zu 200 Th'aler. Nr. 1077 bis einschließlich 1101, Nr. 1252 und 1253, Nr. 2379 bis einschließlich 2403, Nr. 4529 bis einschließlich 4553,

8it. v. zu 100 Thaler, Nr. 1851 bis einschließlich 1900, Nr. 5554 bis einschließlich 5603, Nr. 7905 bis ein­schließlich 7954, Nr. 8005 bis einschließlich 8013, Nr. 12909 bis einschließlich 12958, Nr. 13709 bis einschaeßlich 13758, Nr. 17359 bis einschließlich 17408, ausgeloost worden.

Den Inhabern dieser Obligationen werden dieselben zum 1. November d. J. hiermit gekündigt unter dem Ansügen, daß mit diesem Tage deren Verzinsung aufhört.

Die Rückzahlung erfolgt von dem vorbemerkten Tage ab täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, bei der hiesigen Regierungs-Hauptkasse und bei dem Bank- Hause M. A. von Rothschild u. Söhne zu Frankfurt a. M. gegen Rückgabe der Obligationen nebst den Coupons Serie IV. Nr. 2 bis 8 und den Talons.

Die Erhebung der rückzahlbaren Beträge kann jedoch auch bei allen übrigen Königlichen Regierungs-Hauptkassen, der Königlichen Staatsschulden-Tilgungskasse zu Berlin und der Königlichen Kreiskasse zu Frankfurt a. Main ge­schehen, in welchem Falle die Schuldverschreibungen bereits vom 15. October d. I. ab bei der betreffenden Kasse ein­gereicht werden können, da dieselben von letzterer zunächst an die hiesige Regierungs-Hauptkasse zur Festsetzung ein» gesandt werden müssen.

Zugleich bringen wir zur öffentlichen Kenntniß, daß von den zum 1. November 1885 und früher gekündigten Obli­gationen des obigen Anlehns, sowie des kurhessischen Staats-Anlehns vom Jahre 1834 die nachverzeichneten noch nicht zur Einlösung gebracht sind.

1 Von dem Anlehn vom Jahre 1863:

Lit 8. über 5 0 0 Thaler. Nr. 581 682 683 1131 1155 2694 3081 4874 7233 7235 7317 7313 7903 9016.

Pfändung dann unterbleibt.*

Oho!* rief Meier, noch blässer werdend, als er ohnedies schon war.Sie wollen mir vielleicht was anthun?*

Auf meine Ehre, nein!* versicherte der In­genieur.

Unter bangen Gefühlen schlich der Wucherer dem jungen Mann nach in den Garten.

Wer ist der Herr?" fragte der Gerichtsvoll­zieher die Bäuerin.

Der Sühn von der Pollingsriederin is's, der Lenz, der erst von Amerika zruckkemma is. Koa' Mensch hat' n mehr erwart.*

Sie verhüllte wieder ihr Gesicht. Es waren nicht die freundlichsten Gedanken, die sie bestürmten.

Der könnt' dem Wucherer aus's Collet steign, wie's ihm ghört*, sagte der Beamte.Ich erkenn schon lang, wie unsauber der Mensch gegen euch handelt. Glaubt mir, mir macht es keine Freude, den Leuten mit meiner Person 's Unglück in's Haus z'bringen, noch dazu in solcher Begleitung! Aber ich muß meine Pflicht thun, wenn's mir auch oft recht hart wird."

Mei, Herr, ich woaß wohl enka Amt von enkera Person z' trenna*, erwiderte die Bäuerin.Daß's menschlt seids, dös hon i scho' oft gmirkt und i hon enks dankt. Aber was giebt's denn da draußen ?*

Die beiden Männer im Garten schienen sich nicht gut zu sprechen. Erst hörte man die durchdrin­gende Stimme Meiers, dann die ernste des In­genieurs und Worte, wieGesetz* undRecht* undZahIns mich!* lösten einander ab.