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dicht ifl und auf genügende Entfernung sich noch wirksam zeigt, muß besonders sestgestellt werden.

Als Anhalt für die Beurtheilung dient folgende Norm:

Beträgt der Cylinder-Durchmesser 10 cm und hat die Spritze 24 cm Hubhöhe, so ist der Cubikinhalt des Cy­linders = r‘itH oder 5.5 . 3,14.24 = 1884 cbcm. Dieser mit der Anzahl der Cylinder (2) und der in jeder Minute zu machenden Zahl der Doppelhube (55) multi- Plicirt, ergiebt als Wasserlieferung pro Minute 1884.2 .55 — 207,240 ccm = 207,24 1 in der Minute.

Um die Wassermenge genau controliren zu können, darf nur aus einer geaichten Bütte gesaugt oder in dieselbe gepumpt werden.

Die Wasserlieferung soll

a. bei einem Cylinder-Durchmesser von 100 mm = 160 1 auf 26 m Wurfweite,

b. bei einem Cylinder.Durchmesser von 115 mm = 2201 auf 28 m Wurfweite,

c. bei einem Cylinder-Durchmesser von 1306mm = 2801 aus 30 m Wurfweite,

d bei einem Cylinder-Durchmesser von 145 mm = 350 1 aus 33 m Wurfweite

betragen, Hierbei sind stets 55 Doppelhube in der Minute, sowie die Verwendung eines nicht über 2 m langen Schlauchstüüs angenommen. Die Wurfweite ist vom Mundstück bis zum Ende des Strahles zu messen.

Bei anderen Cylinder-Durchmessern müssen die Leistun­gen den vorstehenden proportional sein und darf die wirk­liche Wasserlieferung nicht weniger als 95 % der berech­neten betragen. Im Allgemeinen muß die Wasserlieferung pro Wann und Minute mindestens 15 1 bei einer Wurf­weite von 25 m betragen.

Cassel am 30. März 1886.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

Hersfeld, den 8. April 1886.

Diejenigen Herren Ortsvorstände des hiesigen Kreises, welche noch mit der Erreichung der Original - Klassensteuer - Rolle pro 1886/87 nebst Offenlegungsbescheinigungim Ruck- stande sind, werden hieran mit Frist bis zum 18. b. Mts. bei Meidung von 3 Mk. Strafe erinnert.

2647. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz.

~ Der Steckbrief hinter dem Schneider Heinrich Richardt aus Breitenbach a/H. vom 20. Ja­nuar 1886 ist durch Ergreifung erledigt.

Cassel, den 9. April 1886.

Der Erste Staatsanwalt.

I. A. Chuchul.

N Die kirchenpolitische Lage.

(Uebersicht.)

Wir stehen gegenwärtig in den kirchenpolitischen Berhältnissen vor einer wichtigen Entscheidung. In einer solchen Lage wird es gut sein, Umschau zu halts»-über daS^mras M in der letzten Zeit ereig­net hat, und klarzustellen, worum es sich handelt.

Am 14. Februar ging dem Herrenhause eine Vorlage zu, welche die bestehendeuLestimmungen über die Vorbildung der Geistlichen und über die kirch­liche Disciplinargewalt ändern sollte. Von der katholischen Kirche war wiederholt und besonders in dem Briefe des Papstes an den Kaiser vom 30. Januar 1883 und in der nachfolgenden Note des Cardinal-Staatssecretärs Jacobini das Bedürfniß zu erkennen gegeben, vornehmlich in diesen beiden Richtungen die Maigesetzgebung einer Aenderung unterzogen zu sehen. Nach der Vorlage sollte dies geschehen durch Abschaffung des sogenannten Cul­turexamens, Erleichterung der Errichtung und Lei­tung von Convicten und Seminarien, Aushebung des Königlichen Gerichtshofes für kirchliche Ange-

Nachdem der erste Freudenrausch des Wieder­sehens vorüber, dankte Laurenz wiederholt den Damen für das gastliche Asyl, das sie seiner Mutter gewährt und dem Jugendfreunde Podl, der ihm seine Mutter so unerwartet zugeführt.

Als sich Letztere bei ihrem Erwachen noch unter den Lebenden fand, ließ sie sich auch nicht mehr abhalten, nach Pollingsried zum Gottesdienst zu gehen. Auf dem Wege dahin begegnete sie Podl, der sie sofort von der Heimkehr ihres Sohnes un­terrichtete. Hoffend, daß er noch am Orte seiner Heimath weile, lenkten sie ihre Schritte zuerst dort­hin und so fanden sich die so lange Getrennten.

„Jetzt gehts auf Hohenberg und Halts Kirta," rieth Podl mit richtigem Taktgefühl, und sein Rath wurde befolgt. Die Damen jedoch nahmen die Einladung des Ingenieurs, ihr Gast zu sein, für heute nicht an, desto bereitwilliger war Podl.

Die alte Pollingsriederin aber sagte:

„Laßt uns ’n Heiligen Laurenzi Dank fagn, denn der hat si gestern über mi dabarmt in meiner Noth."

Und sie traten in die Kirche, die Podl wieder aufsperrte, und alle dankten dem Heiligen aus vollem Herzen.

Dann wiederholte Laurenz abermals und dringend eine Einladung, aber Frau von Welling meinte, ie möchte die erste Stunde des Beisammenseins -wischen Mutter und Sohn nicht stören, sie hätten sich ja gewiß so unendlich viel zu erzählen, was keiner Zeugen bedürfe, da sie ihn bitte, ihr ein anderes Mal das Vergnügen seiner Gesellschaft zu

legenheiten, Beschränkung des Berufungsrechts auf die Fälle, wo es sich um vermögensrechtliche Nach­theile des von den Kirchenbehörden disciplinarisch Bestraften handelt, und Ersetzung des kirchlichen Gerichtshofs durch das Staatsministerium, den Cultusminister und das Kammergericht zur Ent­scheidung von Berufungen bezw. von Anträgen auf Entlassung von Kirchendienern wegen Verletzung der Staatsgesetze.

Die Commission des Herrenhauses, an deren Verhandlungen der Bischof Kopp thätigen Antheil nahm, erblickte einerseits in diesen Borschlägen sehr weitgehende Zugeständnisse an den Standpunkt der Curie, anderseits glaubte sie aber auch in anderen, in der Vorlage unberücksichtigt gebliebenen Streit­punkten Zugeständnisse machen zu können, in der Hoffnung, hiermit dem Frieden wirkliche Dienste zu leisten. Bei ihrenBeschiüssen ließ sie sich jedoch von der wiederholt ausgesprochenen Voraussetzung, daß die Curie ihrerseits die Erfüllung der Anzeige­pflicht zugestehen werde, leiten: sie nahm demge­mäß den einen Theil der Regierungsvorschläge an, den anderen änderte sie in einem der katholischen Kirche noch weiter entgegenkommenden Sinne ab (hierzu gehörte insbesondere die Zulassung bischöf­licher Seminare, die Regelung der Staatsaufsicht bezüglich der anderen Seminare und Convicte und die Bestimmung, daß die Regelung der Frage wegen Entlassung von Kirchendienern durch Königliche Anordnung getroffen werden soll). Weiter beschloß sie Dispensation der Bisthumsverweser vom Eide, erklärte die Versagung von kirchlichen Gnadenmit- teln als ein vom Staate nicht zu hinderndes Straf- und Zuchtmittel, sprach sich für die Aus­dehnung der Thätigkeit der bestehenden kranken- pflegenden Orden auf Lehre und Erziehung in ge­wissen Wohlthätigkeitsanstalten und für die Einsetzung des Pfarrers als geborenen Vorsitzenden im Kirchenvorstande aus, und proelamirte die Straffreiheit des Lesens stiller Messen und des Spendens von Sacramenten in Nothfällen.

Die Commission gab sich der Hoffnung hin, daß der Bischof Kopp angesichts dieser zahlreichen und i bedeutenden Zugeständnisse für die Plenarberathung | die Einwilligung Roms zur Erfüllung der Anzeige­pflicht bringen werde. Statt dessen wurden von diesem am 27. März im Plenum neue Abände­rungsanträge eingebracht, welche einmal den Ein­spruch des Staates gegen die Anstellung von Lei­tern und Lehrern an den bischöflichen Seminarien beseitigen, sodann diEerufung gegen Entscheidungen kirchlicher Disciplinarbehörden an den Staat, statt sie nur einzuschränken, ganz aufheben, die Bestim­mung über die Regelung der Frage der Entlassung von Kirchendienern durch Königliche Anordnung streichen und schließlich die Straffreiheit des Messe­lesens und Sacramentespendens nicht nur in „Noth­fällen", sondern überhaupt eintreten lassen wollten. Diese Anträge wurden vom Plenum an die Com­mission zur Borberathung überwiesen; dort kam es aber zu keiner materiellen Erörterung derselben, sie wurden vielmehr am 30. März abgelehnt, als der Bischof erklärte, der Papst könne auch nach Annahme dieser Anträge nur das Zugeständniß einer ein» maligen Anerkennung der Anzeigepflicht für die gegenwärtig vacanten Pfarreien machen.

Am 5. April trat die Herrenhauscommission wieder zu einer Sitzung zusammen, um eine Erklä­rung des Cultusministers über den Stand der kirchenpolitischen Angelegenheiten entgegenzunehmen.

schenken, sei es in Seeshaupt oder Hohenberg.

Der junge Mann wußte dieses Zartgefühl zu schätzen und drang nicht weiter in sie. Er bat die Damen, ihnen bald seine Aufwartung machen zu dürfen, um nochmals seinen herzlichsten Dank zum Ausdruck zu bringen.

Die Pollingsriederin aber küßte den beiden unter Weinen und Lachen die Hände.

„Bergelts Gott!" sagte sie. „I bet' scho', daß dös liabe Fraaln an' recht braven Mo' kriegt."

Emma meinte lächelnd, dazu hätte es noch Zeit, aber sie erröthete dennoch, denn sie fühlte, wie Lenzens Blicke bei den Worten seiner Mutter wohl­gefällig aus ihr ruhten.

Podl erbot sich, die Damen zu begleiten und ihnen den Weg nach Seeshaupt zu zeigen und man trennte sich nach verschiedenen Seiten. Laurenz aber konnte nicht umhin, ihnen einen Hellen Juh- schrei nachzusenden, den Podl kräftig erwiderte.

Vorüber war ja die grauenvolle Angst und lichte Freude erfüllte wieder die Herzen.

5.

In Hohenberg angekommen, begaben sich Mutter und Sohn sofort in die kleine Kammer, welche nun schon seit geraumer Zeit seiner Mutter zur Woh- nung diente. Der Hohenberger, hocherfreut über das glückliche Wieder finden der alten Frau, sorgte für ein gutes und ergiebiges Mahl und nun gings ans Erzählen. Die Mutter hatte zu berichten von lauter Elend, der Sohn vom Kampf ums Dasein in der fremden Welt und von seinen.Erfolgen.

Derselbe bestätigte, daß nach Mittheilung des nach Berlin berufenen preußischen Gesandten von Schloe- zer der Papst, wenn die Commissionsbeschlüsse nebst den neuen Kopp'schen Anträgen Gesetz werden, „ge­neigt sein werde, die Bischöfe für die vacanten Pfarreien mit den zur Anzeigepflicht erforderlichen Jnstructionen versehen zu lassen und dieses Zuge- ständniß auch auf die zukünftigen Vacanzen auszu- dehnen, sobald der religiöse Friede, wie se. Heilig­keit fest vertraue, hergestellt sein werde." Weiter aber würde nach den Wünschen des Papstes auch das von dem Staate beanspruchte Einspruchsrecht in der Weise geändert, bezw. geregelt werden müssen, daß die Regierung ihre Gründe für die Ausschließung des vom Bischof vorgeschlagenen Individuums geltend machen könne, im Falle sie die Zulassung desselben wegen wichtiger ihr nachge­wiesener Thatsachen mit der öffentlichen Ordnung für unverträglich erachte."

Das Herrenhaus wird nun zunächst am 12. April seinerseits zu dieser Sachlage Stellung zu nehmen haben.

Aus den Parlamenten.

Berlin, 9. April. Der Reichstag genehmigje den Gesetzentwurf, betreffend die Unzuläffigkeit der Pfändung von Eisenbahn-Fahrbetriebsmitteln, nach den Beschlüssen der Kommission und erledigte dann den Gesetzentwurf, betreffend die Unfall- und Krankenversicherung der in land» und sorstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen in dritter Berathung. Abgesehen von einigen redaltionellen Aenderungen, wurden materiell die Beschlüsse zweiter Lesung nur betreffs einer Bestimmung über die Zusam­mensetzung der Schiedsgerichte geändert. Der Gesetzent­wurf wurde schließlich im Ganzen gegen die Socialdemo- craten und Deutschsreisinnigen angenommen. Den Schluß der Sitzung bildeten Wahlprüfungen. Dabei wurden die Wahlen der Abgg. Dr. Haarmann, Dr. Frege, Frhr. v. Maltzahn-GUltz, von Wurmb, Lohren für gültig erklärt, und wegen der Wahlen der Abgg. v. Puttkamer-Plauth, v Funcke beschlossen, weitere Erhebungen zu veranlassen.

— Morgen: Verschiedene Gesetzentwürfe in dritter Lesung und Rechnungssachen.

Berlin, 10. April. Der Reichstag erledigte zunächst Rechnungssachen. — Der Gesetzentwurf, betreffend die Rechtspflege in den deutschen Schutzgebieten wurde, nach­dem der Staatssekretär des Reichs-Justizamts Dr. von Schelling Namens der verbündeten Regierungen deren Stellung den Beschlüsjen zweiter Lesung gegenüber darge­legt hatte, und nach kurzer weiterer Debatte, in welcher der Abg. Windthorst die Rückverweisung in die Kommission beantragt hatte, unverändert genehmigt. — Bei der dritten Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Unzuläffigkeit der Piändung von Eisenbahn-Fahrbetriebsmitteln, nahm der Staatssekretär des Innern, Staatsminister von Boet- ticher, Veranlassung, die gestern von dem Abg. Schrader ausgesprochene—Behauptung von der bedeutungslosen Stellung, zu welcher das ReichSeisenbahnamt herabgesunken sei, zurückzuweisen. Der Gesetzentwurf selbst wurde defini­tiv genehmigt, ebenso ohne Debatte der Gesetzentwurf, be­treffend den Anspruch des Statthalters in Elsaß-Lothringen auf Gewährung von Pension und Wartegeld. — Auch der Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des Militär- pensionsgesetzes, veranlaßte nur eine kurze Debatte und wurde mit der früheren Mehrheit endgültig angenommen. — Demnächst wurde auch der Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des Zolltarisgesetzes (Verzollung der Petrole­umfässer), nach kurzer Diskussion in dritter Berathung de- finitiv genehmigt. Damit war die Tagesordnung erledigt. — Der Präsident bemerkte darauf, daß ihm der Stellver­treter des Reichskanzlers die Mittheilung gemacht habe, daß dem Reichstage noch die Vorlagen, betreffend die Branntweinsteuer und die Zuckersteuer, zugehen würden; daß das aber wohl erst Mitte nächsten MonatS geschehen könne. Da demnach die Möglichkeit ausgeschlossen sei, die Arbeiten des Reichstags vor dem Osterfeste zu beendigen, so schlage er dem Hause vor, schon heute eine längere Pause eintreten zu lassen und die nächste Sitzung aus Mon«

| „Also darf i nimmer von Almosen lebn,.* rief 1 die Alte, zufrieden die Hände faltend. „O met Lenzt, was is dös no' für a Glück für mit Aber oans versprich mir, daß d' es thuast, gwiß thuast, wennst mt ganz glückli machen willst." (F. f.)

— Chemnitz. Auf dem hiesigen Kirchhofe fand der Aufseher kürzlich des Morgens eine Familiengruft erbrochen; der Sarg eines vor drei Jahren verstorbenen Kindes war zertrümmert; der Leichnam, von dem der Kopf abgetrennt vorgefunden wurde, war gegen die Kirchhofsmauer gestellt worden. Von dem Leichenschänder fehlt noch jegliche Spur.

— Budapest. Die Löwenbändigerin Miß Cora, die sich gegenwärtig im Thiergarten zeigt, schwebte dieser Tage in großer Gefahr. Während einer der Vorstellungen sprang ein Löwe aus sie los und biß sie ins Gesicht. Kaltblütig verband sie mit dem Taschentuch die Wunde, packte dann das ungeberdige Thier und steckte, trotz der Protest­rufe des Publikums, ihren Kopf in den Rachen des Löwen. Hierauf ließ sie den Löwen durch brennende Reife springen, wobei die Mähne eines Thieres Feuer fing. Brüllend lief es im Käfig umher und konnte erst beruhigt werden, als man die Flamme mit Sand erstickt hatte.

— (Erster Wunsch) Neuverlobte: „Vor allem, Arthur, kaufe mir einen dicken Verlobungs­ring; die dünnen bemerkt man unter dem Hand­schuh gar nicht."