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gersselifer Kreisblatt.
Mit wöchentlicher Hratis-Aeilage „Illustrirtes Nnterhaktangsölat?.
Rr. 41. Dienstag den 6. April 1886.
S^* Bestellungen auf das „Hersfelder Kreisblatt" mit der wöchentlichen Gratis-Beilage „Jllu- strirtes Unterhaltungsblatt" werden noch fortwährend von allen Kaifer- lichen Postanstalten, Landbriefträgern und von der Expedition angenommen.
Amtliches.
Des Kaisers und Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster Ordre vom 8. März d. I. der Stadtgemeinde Baden-Baden die Erlaubniß zu ertheilen geruht, Loose zu der von ihr mit Genehmigung des Großherzoglich Badischen Ministeriums des Innern zum Besten der diesjährigen Baden-Jffez- Yeimer Rennen zu veranstallenden Ausspielung von Gegenständen der Kunst, der Industrie und des Gewerbes auch im diesseitigen Staatsgebiete, und zwar im ganzen Bereiche desselben, zu vertreiben.
Die Berwallungs- und Polizeibehörden unseres Bezirks werden hiervon mit der Veranlassung in Kenntniß gesetzt, dafür zu sorgen, daß dem Vertriebe der betreffenden Loose innerhalb ihres Verwaltungsbezirks kein Hinderniß entgegen gesetzt wird. Eassel den 27. März 1886.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Der Herr Minister des Innern hat dem Senat der Königlichen Akademie der Künste in Berlin die Erlaubniß ertheilt, mit der im Laufe dieses Jahres daselbst stattfindenden Jubiläums-Kunstausstellung eine Ausspielung von Kunstwerken, bestehend in Oelgemälden, Skulpturen, Werken der Plastik aus edlem Metalle, Aquarellen, Kupferstichen rc., zu welcher 500,000 Loose ä 1 Mark, unter Aussetzung
^Nachdruck verboten.) Der ßröe von Oolkingsried.
Erzählung aus den bayerischen Vorbergen.
Von Maximilian Schmidt. (Fortsetzung.)
Auf dem Fenstergesimse lag ein Rosenkranz; er küßte die Perlenschnur. »Wie oft wird sie dieselbe für mich abgebetet haben!" dachte er.
Dann besah er sich die wenigen Gegenstände im Zimmer, die Kleidungsstücke, welche an den Nägeln hingen und die ihm noch alle wohl bekannt waren. In einer Pappendeckelschachtel war die Ottermütze der einst so hoch angesehenen Bäuerin, unter derselben in Papier eingewickelt, die silberne Halskette verwahrt. Dabei lag ein Zettel, aus dem geschrieben stand: „Das ist alles, was ich mein Lenzt hinterlassen kann, wenn er wiederkommt, so es Gottes Wille ist. Er soll wissen, daß ich an ihn denkt und für ihn bet' hab bis zu mein End."
Jetzt kam der Wirth zurück, aber ohne die Mutter.
„Merkwürdi," sagte er, ,,d' Muatta is seit Mittag surt. Scho' a Paar Tag Hat's von nix gredt, als vom Laurentitag, sagt die alt' Kuchlmagd, und da ihra Elend an' End Habn soll. Jatz is's surt und nemand Hat's mehr gsehan."
„Ich hab's gsehn!" rief Lenz schmerzlich, aber bestimmt aus. „Ja, ja, sie war's, droben im Wald, beim Todtenbrett von mein Bruder. Sie hat ganz unheimliche Reden g'führt, ich hab's für ein arm's, verrückt's Leut g'halten. Hohenberger, sagt mir die Wahrheit, ist meine Mutter nimmer bet gesun
von 28662 Gewinnen zum Totalwerthe von I 300 000 Mark, ausgegeben werden dürfen, zu ver-! binden und die betreffenden Loose im ganzen Staatsgebiete zu vertreiben.
Eassel den 25. März 1886.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Verzeichnis über das am 1. April 1886 bei Stürzung der dem Waifeuhause zu Hersfeld gehörigen, in den hiesigen Gasthäusern rc. befindlichen und zum Einsammeln von Almosen bestimmten Armenbüchsen vorgefundene Aufkommen:
Im Gasthaus zum Deutschen Haus . M. 1,45
Im Gasthaus zum Löwen..... 0,45 Im Vorsaal des Königlichen Amtsgerichts .......... 1,25
zusammen „ 3,15
Der Waisenhausverwalter Adams.
Wird veröffentlicht.
Hersseld, den 2. April 1886.
Der Königliche Laudrath
Freiherr von Schletnitz.
Aus den Parlamenten.
Berlin, 3. April. Der Reichstag berieth die Zuckersteuervorlage in dritter Berathung. Die grundlegenden §§. 1 und 2 des Art 1 wurden nach langer Berathung trotz des Widerspruchs der Regierung nach den Anträgen des Abg. Grafen zu Stolberg angenommen. Danach beträgt die Zuckersteuer 1,60 M., die Exportbonifikation a) für Rohzucker 17,40 beziv. vom 1. Oktober 1887 ab 16,40 M„ b) für Kandis rc. 21,45 bezw. 20,20 M., c) für allen übrigen harten Zucker 20,10 bezw. 19 M. Der übrige Theil des Gesetzes wurde nach kurzer Berathung in der Fassung der zweiten Lesung und dann das Gesetz im Ganzen angenommen. — Montag 1 Uhr: Kleine Vorlagen und Rechnungssachen.
Das Abgeordnetenhaus erledigte zunächst nach längerer Diskussion in zweiter Berathung den Gesetzent^ wurs, betreffend die Errichtung und Unterhaltung von
dem Verstand?"
„Mei, sie is halt an' alts Leut," versetzte der Hohenberger. »'s Elend macht oft an' starken Menschen wanken, was sollts nit aa r an' alts Wei rabiat macha? d' Weibatsleutsagn halt, daß's alleweil davon gred't hat, daß's z' Laurenzi mit ihran Lenzl zamkemma will. Hat's denn gwußt von dein Kemma?"
„Wie sollts das, Hohenberger? Ich hab nichts gschrieben. Sie wird mich doch nicht für todt halten und sich etwa gar a Leid anthun?" fragte Lenz erschrocken.
„Dazu möcht i nit Amen sagn," antwortete der Wirth.
„So viel ist mir jetzt klar, die Frau beim Waldkreuz war mei' Mutter," sagte der Ingenieur in Aufregung. „Ihre seltsamen Wort' — heiliger Schutzpatron! — wenn sie sich im See ertränket? Mein Bleiben ist nimmer da, ich eil', so schnell ich vermag, nach Seeshaupt. B'hüt Gott! Jeder Augenblick Verzögerung kann Unglück bringen."
„Jetzt bei der Nacht, was soll dös nutzen?" fragte der Wirth. „Wart ma den morgigen Tag ab."
.Ich hätt keinen Augenblick Ruh!" rief der geängstigte Sohn.
„So gib i dir etli Leut mit, die in der Nachbarschaft rumfragen könna," sagte der Hohenberger. „Leicht, daß's in oan von der Ellmannerhöf zurikehrt is. Aber i halt's für a unnütz's Werk, so auf grathwohl auf d' Suach z'gehn in der Nacht."
„Mir laßt's keine Ruh," entgegneteLenz, indem er seine Geldtasche abnahm und dem Hohenberger
Fortbildungsschulen in den Provinzen Westpreußen und Posen überall nach den Beschlüfien der Kommission und begann darauf die Berathung des Gesetzentwurfs über die Bestrafung der Schulversäumnisse in Westpreußen und Schlesten, die indeß schließlich abgebrochen und auf Dienstag vertagt wurde. Auf der Tagesordnung dieser Sitzung stehen außerdem noch die Sekundärbahn-Vorlage und das Ansiedelungsgesetz in dritter Lesung.
Berlin, 2. April. Der Reichstag erledigte in dritter Lesung den Gesetzentwurf, betr. die Verlängerungsdauer des Socialistengesetzes. Zunächst sprach gegen denselben der Abg. Kröber Namens der Volkspartei, während der Abg. Kalle (nat.-lib.) nach ihm aus den eigenen Aeußerungen der socialdemokratischen Führer die Nothwendigkeit des Gesetzes nachwies. Abg. Dr. Bamberger sdeutfchsreis.) rechtserligte in eingehender Rede sein ablehnendes Votum, und veranlaßte den Herrn Minister v. Puttkamer zu kurzer Entgegnung, in welcher dieser die Berechtigung seiner vorgestrigen Ausführungen vollinhaltlich aufrecht hielt. Abg. von Kardorff (ReichSpartei) betonte, daß die Rückkehr zum gemeinen Recht zur Zeit nicht thunlich und daß die Verlängerung des qu. Gesetzes namentlich bei der gegenwärtigen wirthschastlichen Depression unabweisbar sei. Die socialdemokratischen Anschauungen dem Gesetze gegenüber vertrat schließlich noch der Abg. Liebknecht in breiter Ausführung. Die Specialberathung war nur kurz und das Ergebniß der namentlichen Abstimmung über das ganze Gesetz die Annahme befleißen mit 169 gegen 137 Stimmen. Für das Gesetz stimmten die beiden konservativen Fraktionen, die Nationalliberalen und ein Theil des Centrums, von dem sich außerdem drei Mitglieder der Abstimmung enthielten. Morgen: Dritte Lesung der Zuckersteuervorlage und Wahlprüiungcn.
Das Abgeordnetenhaus beendete heute die Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Beförderung deutscher Ansiedelungen in den Provinzen Westpreußen u. Posen. Die Diskussion beschränkte sich säst ausschließlich aus die von der Kommission zu 8 2 zusätzlich beschlossene Bestimmungen, wonach die Besitzübertragung nicht nur gegen Kapital und aus Zeitpacht, sondern auch gegen feste Geldrente erfolgen solle. Die von den Gegnern des Gesetzes gegen die Bildung von Rentengülern geltend gemachten sachlichen und verfassungsmäßigen Bedenken wurden sowohl von dem Regierungskommissar, Unterstaats« secretär Marcard, als dem Herrn Landwirthschastsminister Dr. Lucius Punkt für Punkt widerlegt; die Einfügung dieser Rechtsinstitution entspreche durchaus dem Zwecke des Gesetzes und befinde sich in Uebereinstimmung mit der
einhändigte. „Hebt mir die Tasche gut auf. Ich komme nicht arm zurück; ich hab' soviel verdient, daß meine Mutter nicht mehr auf fremde Hilf angewiesen ist!"
„Dös gfreut mi für di, Lenz, und für bei’ Muatta," sagte der Hohenberger. „Verhalt di an' Augenblick. J schick dir die zwoa Knecht, die di begleiten solln. I mag di nit länger abhalten, mir ließ's aa koa' Ruah, wißt' i mei Muatta in a solchen Lag. Bet' zum heiligen Laurenzi, daß er dir hilft — heut is sei' Nacht, heut falln seine Thräna vom Himmi, und die Thräna bring« oft a Glück. Möchts der Fall sei' bet dir, hoff' ma's best'."
Er eilte von bannen. Laurenz aber trat gleichfalls in's Freie, und der Rede des Wirths gedenkend, blickte er vertrauensvoll auf zum sternbesäten Firmamente.
Jetzt hörte man ein fröhliches Künstlerlied. Es klang so schön durch die Nacht, als gäbe es nur lauter glückliche Menschen. Millionen Sterne blinkten am Himmel, dort und da huschte ein feuriges Ding durch den weiten, dunklen Raum, der Sternschnuppenfall mehrte und mehrte sich, gleich Blitzen fuhr es hernieder, flackerte auf und verschwand. Die Künstler jubelten laut ob des herrlichen Naturschauspiels.
Lenz aber blickte mit Thränen in den Augen nach jenen leuchtenden Sternschnuppen, welche der Volksmund die „Thränen des heiligen Laurentius" nennt, und sagte im Stillen:
»Heiliger Laurenzi, bewahr mir meine Mutter