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Nr. 31.

AreisMmalt

Sonnabend den 13. März 1886;

Da«KreiSblatt" erscheint wöchent« lich dreimal, Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Preis desselben mit Jllustrirtem Unterhaltungsblatt" 1 Mk. 40^fg. pro Quartal excl. Postausschlag.

Kreis ^ersfesh.

Bekanntmachungen aller Art werben ausgenommen und die einspaltige Bar- mondzeile oder deren Raum mit 10 Psg. berechnet und wird bei Wiederho» lung entsprechender Rabatt gewährt.

Amtliches.

Kreis Kersfeld.

Hersfeld, den 24. Februar 1886.

Zur Vornahme des diesjährigen Ersatz- Geschäftes für den Kreis Hersfeld sind folgende Termine bestimmt worden:

Freitag den 2. April d. J.

von Btorgens präcis ^^8 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus der Stadt Hersfeld und den Landgemeinden Allmershausen mit Hählgans, Aua, Liedebach, Bingartes, Eich- Hof, Eitra, Friedlos, Gittersdorf, Heenes, Hil- perhausen, Kalkobes, Kathus, Kohlhausen, Meck- bach, Mecklar und Meisebach.

Sonnabend den 3. April d. J.

von Morgens präcis/28 Uhr ab Musterung der Militärpflichtigen aus den Land­gemeinden Obergeis, Oberhaun, Oberrode, Peters­berg, Reilos, Rohrbach, Roßbach, Rotensee, Sieglos, Sorga, Tann, Untergeis, Unterhaun, Wippershain, Wilhelmshof, Niederaula, Ällen- dorf, Asbach, Beiershausen, Engelbach, Frielin- gen, Gersdorf, Gershausen, Goßmannsrode, Hallendach, Heddersdorf und Holzheim.

Montag den 5. April d. J.

von Morgens präcis */^8 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus den Land­gemeinden Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Kleba, Kruspis, Mengshausen, Niederjossa, Reckerode, Reimboldshausen, Rotterterode, Solms, Stärklos, Willingshain, Friedemald, Bengendorf, Gethsemane, Harnrode, Heimboldshausen, Herfa, Heringen und Kleinensee.

Dienstag den 6. April d. J.

won Morgens präcis 1 /a8 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus den Land­gemeinden Lautenhausen, Leimbach, Lengers, Widdershausen, Wölfershausen und sämmtlichen Gemeinden 2C. des Amtsgerichtsbezirks Schenk- lengsfeld.

Mittwoch den 7. April d. I. vom Btorgens präcis 8 Uhr ab Looff un g und Classification derjenigen

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^Nachdruck verboten.)

Um einen Wosenkrauß.

Novelle von Th. Hem pel.

(Fortsetzung.)

Marka trat ein, aber entsetzt bedeckte sie das Gesicht mit den Händen. Ach, diese schmerzverzerr- ten Züge, die von Fieber glänzenden, unheimlich blickenden Augen der kranken Frau, wie furchtbar! Und dies war ihr Werk.

Die kleine Wärterin trat ihr klagend entgegen. »Ach, die Großmutter ist so krank, die Mutter hat im Dorfe zu thun, ich soll ihr in der Zeit Eis auf die Stirn legen, aber sie leidet es nicht und doch sagte der Doctor heute früh, wenn wir uns nicht genau nach seinen Vorschriften richteten, könne er nicht helfen."

Schnell entschlossen warf Marka Hut und Hand­schuhe von sich. Es gelang ihr. der Kranken den verordneten Trank einzuflößen und den mit Eis ge­füllten Beutel auf der Stirn festzuhalten. Nach längeren Bemühungen beruhigte sich die Kranke, sie schien die Wohlthat der Kühlung zu empfinden, ihre Augen schloffen sich, wennauch nur zu kurzem, un­ruhigem Schlummer. Die Herzensangst ließ kein Nachdenken über ihre eigenthümliche Lage bei Marka aufkommen:Spielen Sie nie mit einem Menschen- leben," diese Worte Gras Kronav's tönten fort und fort an ihr Ohr. Wenn diese Augen sich für immer schloffen, wenn der Körper nicht Widerstand zu leisten vermochte, dann war sie die Mörderin, mit Fingern würde man auf sie weisen und, schlim­mer als das, ihr eigenes Gewissen würde keinen Frieden wieder finden.

Marka, das stolze Mädchen weinte, weinte bittre,

Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz- Reserve I. Classe, welche wegen häuslicher, ge­werblicher oder Familienverhältnisse eine Zurück­stellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen.

Das Ersatz-Geschäft wird, wie bisher, im hiesigen städtischen Rathhause vorge­nommen.

Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreises selbstverständlich auch die Herren Ortsverwalter werden ange­wiesen:

1) die militairpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinden rc. und zwar:

a) die in der Zeit vom 1. Januar bis ein­schließlich den 31. December 1866 ge­borenen, soweit sie nicht bereits in das Militair eingestellt sind oder einen Aus­stand erhalten haben,

b) die in den Jahren 1865, 1864, 1863 oder früher geborenen, welche in den Ersatz- Geschäften des vorigen Jahres zurückge­stellt, überzählig geblieben, oder gar nicht erschienen sind, und demnach über ihr Militairverhältniß noch keine feste Bestimmung erhalten haben, zu den vor­bezeichneten Musterungsterminen vorzu- laden,

2) dafür zu sorgen, daß diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militairdienst beansprucht wird, sich im Musterungstermine ebenfalls einfinden,

3) in den Terminen sich persönlich einzufinden oder im Falle einer Verhinderung dafür zu sorgen, daß der Vicebürgermeister anwesend ist,

4) für die rechtzeitige Gestellung der Militair­pflichtigen 20. zum Ersatz-Geschäft Sorge zu tragen und denselben ausdrücklich zu eröff­nen, daß sie mit sauberem Körp er und reiner Wäsche zu erscheinen haben.

Militairpflichtige, welche ohne ge­nügenden Entschulvigungsgrund im Musterungstermine nicht erscheinen oder bei Aufrufun g ihrer Namen im

heiße Thränen in der Angst ihres Herzens, sie ahnte nicht, daß der Ausbruch ihres Schmerzes einen Zeugen gefunden hatte, daß Graf Kronau, der seine Reise verzögert hatte, um nochmals nach der Kranken zu sehen, an der Thür stehend, jeder ihrer Bewegungen mit leuchtenden Blicken folgte. Erst als sie sich zum Gehen wandte, verschwand er leise, er wollte ihr die Beschämung ersparen, hier mit ihr zusammenzutreffen.

3.

Am Abend des anderen Tages erglänzte die Um­gebung des Teiches im Parke zu Schönau in fest­licher Beleuchtung. Am User lagen Kähne und Gondeln mit bunten Laternen geschmückt, bereit zur fröhlichen Fahrt. Die Damen erschienen in kost­baren Umhüllungen am Arme der Herren, Marka voraus mit dem Prinzen Adolph lachend und scherzend, Niemand konnte bemerken, welcher Sturm noch vor Kurzem ihr Inneres durchtobt hatte. Niemand war Zeuge gewesen, wie sie vor wenigen Minuten ein Briefchen empfing, welches, nachdem sie es flüchtig gelesen, in kleine Stückchen zerrissen, in die Lüfte verwehte.Ach, daß das Schicksal gerade diesen Grafen, bei jenem Unfall, mir in den Weg führte, er verreiste also nicht, um der Kranken womöglich Beistand zu leisten, er will mir unruhige Stunden ersparen und theilt mir mit, daß der Zustand der Kranken sich bessert. Ich soll nicht fürchten, daß ein hartes Urtheil mich treffe, er habe den Frauen die Begebenheit als einen unglücklichen Zufall hingestellt. Er behandelt mich wie ein Kind, welches er an seinem Gängelbande leiten kann, er drängt sich mir auf, mit seiner widerwärtigen Schonung. Daß ich auch mit ihm dieses unglück­

Musterungslokale nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft biszu3 Tagen bestraft; außerdem können ihnen die Vortheile der Loosung ent­zogen werden. Ist die Versäumnißin böswilliger Abslchtoder wiederholt erfolgt, so kann die alsbaldige Ein­ziehung zum Militairdienst als un­sichere Heerespflichtige erfolgen.

Reklamationen Militairpflichtiger um Zu­rückstellung bezw. Befreiung vom Militairdienst, oder von Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve I. Classe um Zurückstellung im Falle einer Mobilmachung des Heeres, sind schleunigst bei dem betreffenden Ortsvorstande anzubringen, welcher für ordnungsmäßige und vollständige Ausfüllung des vorgeschriebenen, in L. Funk's Buchdruckerei (Gebr. Funk) dahier stets vorräthigen Fragebogens sorgt; außerdem sind die nöthigen Atteste (pfarramtlicher Fami- lienschein, Steuerbuchsauszug, Hypothekenschein und Abschätzung durch die Ortstaxatoren beim Vorhandensein von Grundeigenthum rc.) der Reklamation beizufügen. Einer Beifügung von ärztlichen Attesten bedarf es nicht, da wie schon erwähnt diejenigenPersonen (Eltern, Geschwister 20.) zu deren Gunsten eine Zurückstellung rc. vomMilitair- dienste beansprucht wird, im Muste­rungstermine mit zu erscheinen haben, wobei in Betreff ihrer Erwerbsfähig­keit 20. die nöthigen Feststellungen durch den be­treffenden Milltairarzt, dessen Ausspruch allein maßgebend ist, bewirkt werden.

Sämmtliche Reklamationen sind bis spätestens znm 20. März er. an mich einzureichen, worauf die Vorprüfung derselben vorgenommen werden wird.

Militairpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf ihre Kosten drei glaubhafte Zeugen bei dem Bürgermeister ihres Wohnortes zu sistiren, welcher dieselben an Eides Statt protokollarisch darüber vernimmt, daß, wann, wie oft und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Anfälle an den betreffenden Mi-

selige Geheimniß theilen muß. Ein Glück, daß er gestern nicht in der Nähe war, als die Verhältnisse mir die Rolle einer Krankenwärterin in der Hütte der alten Frau aufnöthigten. Nun er mag seine Samariterrolle weiter spielen, ich kreuze seinen Weg nicht wieder!

Bet den munteren Klängen der Musik zog die kleine Flotille durch den Weiher dahin. Lachen und scherzen ertönte, und bunte Blumen flogen von einem Fahrzeug zum andern. Als eine der Fröhlichsten erschien Marka, die schöne Tochter des Hauses. Ein Gewinde von weißem Atlas und Spitzen schlang sich ihr um Kopf und Schultern, ihre Schönheit erhöhend, den Prinzen, ihren Nachbar, in das höchste Entzücken versetzend.

Die älteren Damen lustwandelten am Ufer und die Baronin beobachtete mit der Befriedigung wie Prinz Adolph sich so ganz und ausschließlich ihrer Tochter widmete. Sie hoffte einen ganz in der Stille genährten Wunsch sich erfüllen zu sehen.

Der Prinz gehörte einer Seitenlinie des regieren- den Herrscherhauses an, ohne die geringste Aussicht, je an die Regierung zu gelangen. Er erschien ihr als der passende Gatte für ihre einzige Tochter, deren Reichthum der Stellung des Prinzen, der selbst keine großen Reichthümer besaß, den rechten Glanz zu verleihen vermochte. Ihr alter Adel und die Jugendfreundschaft zwischen dem regierenden Landesherr» und ihrem Gemahl, sollte ihrem Kinde, so hoffte sie, den Eintritt in die Herrscherfamilie ermöglichen, was man sich sonst über die lockeren Sitten des Prinzen erzählte, und wegen solcher er sich wieder einmal eine Art Verbannung vom Hofe zugezogen hatte, das schien die Baronin nicht zu bekümmern.