Nr. 25.
Sonnabend den 27. Februar 1886;
Da» „Kreisblatt" erscheint wöchentlich dreimal, Dienstag», Donnerstags und Sonnabends. Preis desselben mit „Jllustrirtem UnterhaltungSblatt" 1 Mk. sv Pfg. pro Quartal exd. Postousschlag.
Jkeis yerssesö.
Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die einspaltige Sar- mondzeile oder deren Raum mit 10 Psg. berechnet und wird bei Wiederholung entsprechender Rabatt gewährt.
Amtliches.
Kreis Hersfeld.
Hersfeld, den 24. Februar 1886.
Zur Vornahme des diesjährigen Ersatz- Geschäftes für den Kreis Hersfeld sind folgende Termine bestimmt worden:
Freitag den 2. April d. I.
von Morgens präcis ^S Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus der Stadt Hersfeld und den Landgemeinden Allmershausen mit Hählgans, Aua, Biedebach, Bingartes, Eich- Hof, Eitra, Friedlos, Gittersdorf, Heenes, Hil- Perhausen, Kalkobes, Kathus, Kohlhausen, Meck- bach, Mecklar und Meisebach.
Sonnabend den 3. April d. J.
von Morgens präcis '/.,8 Uhr ab Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden Obergeis, Oberhaun, Oberrode, Petersberg, Reilos, Rohrbach, Roßbach, Rotensee, Sieglos, Sorga, Tann, Untergeis, Unterhaun, Wippershain, Wilhelmshof, Niederaula, Allen- dorf, Asbach, Beiershausen, Engelbach, Frielin- gen, Gersdorf, Gershausen, Goßmannsrode, Hattenbach, Heddersdorf und Holzheim.
Montag den 5. April d. I.
von Morgens präcis ‘/.jS Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus den Landgemeinden Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Kleba, Kruspis, Mengshaufen, Niederjossa, Reckerode, Reintboldshausen, Rotterterode, Solms, Stärklos, Willingshain, Friedewald, Bengendorf, Gethsemane, Harnrode, Heimboldshausen, Herfa, Heringen und Kleinensee.
Dienstag den 6. April d. I.
von Morgens präcis 4/.28 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus den Landgemeinden Lautenhausen, Leimbach, Lengers, Widdershausen, Wölfershausen und sämmtlichen Gemeinden 2C. des Amtsgerichtsbezirks Schenk- lengsfeld.
Mittwoch den 7. April d. I. von Morgens präcis 8 Uhr ab Loosung und Classification derjenigen
(Nachvruck verboten.)
Eine blaue Schleife.
Historische Novelle von Emma Handen. (Fortsetzung.)
Entsetzt trat die Kammerfrau zwischen sie und die Thür und bat und beschwor sie, nicht zu gehen. Alle Bitten blieben indeß fruchtlos, sie blieb fest; dieselbe Kraft, die einst die trauernde Witte hatte mit Englands König an den Altar treten lassen, trieb sie heute zu dem zürnenden Gatten.
,0 Mylady", rief die Kammerfrau im höchsten Entsetzen, „denken Sie an ihre unglückliche Namensschwester von Aragonien, die beschwor ihn vergebens bei zwanzigjähriger Treue, Sie haben ihm eine Treue von noch nicht zwanzig Monden entgegen zu halten."
»Ich bitte und beschwöre ihn nicht," entgegnete sie in ruhiger Klarheit, »ich will Sühne für mein gekränktes Recht. Er soll mich um Verzeihung bitten, ich will ihm dies Schriftstück zur Unterschrift vorlegen und werde sehen, ob er unterzeichnet, wenn er es aus meinen Händen empfängt."
„O fliehen Sie lieber vor König Heinrichs Zorn," wagte die treue Dienerin noch einmal zu bitten.
»Um damit eine unbegangene Schuld einzuge- stehen. Nein, ich kann, ich darf nicht fliehen, ich muß zu meinem Gatten, bei dem ich allein Schutz zu suchen habe."
„O, so legen Sie vorher wenigstens Wittwen- trauer an, darin sah er Sie zuerst. Sieht er Sie heute wieder im Wittwenschleier, so wird er sich der Stunde erinnern, da Sie zuerst in Latimerhouse sein Herz gewonnen."
„Ich verschmähe alle Toilettenkünste," erwiderte
Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz- Reserve I. Classe, welche wegen häuslicher, gewerblicher oder Familienverhältniffe eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen.
Das Ersatz-Geschäft wird, wie bisher, im hiesigen städtischen Rathhause vorgenommen.
Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreises — selbstverständlich auch die Herren Ortsverwalter — werden angewiesen:
1) die militairpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinden 2c. und zwar:
a) die in der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich den 31. December 1866 geborenen, soweit sie nicht bereits in das Militair eingestellt sind oder einen Ausstand erhalten haben,
b) die in den Jahren 1865, 1864, 1863 oder früher geborenen, welche in den Ersatz- Geschäften des vorigen Jahres zurückgestellt, überzählig geblieben, oder gar nicht erschienen sind, und demnach über ihr Militairverhältniß noch keine feste Bestimmung erhalten haben, zu den vorbezeichneten Musterungsterminen vorzu- laden,
2) dafür zu sorgen, daß diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militairdienst beansprucht wird, sih im Mustemngstermine ebenfalls einfindew,
3) in den Terminen sich persönlich einzusinden oder im Falle einer Verhinderung dafür zu sorgen, daß der Vicebürgermeister anwesend ist,
4) für die rechtzeitige Gestellung der Militairpflichtigen 2C. zum Ersatz-Geschäft Sorge zu tragen und denselben ausdrücklich zu eröffnen, daß-sie mit sauberem Körper und- reiner Wäsche zu erscheinen h äch e n.
Milltairpflichti ge, welche ohne genügenden Entschuldigungsgrund im Musterungstermine nicht erscheinen oder bei Ausrufung ihrer Namen im
Katharina ruhig, „und Halle Wiltwentrauer zu hoch und heilig, um sie als Maskeutracht anzulegen. Nicht durch Toilettenkünste will ich ihn erobern."
Weinend sah ihr die Kammerfrau nach, als sie der Thüre zuschritt, denn sie wähnte die geliebte Herrin schon dem Schaffot verfallen. Aber der Weg zum Gatten war für die Gattin nicht mehr frei, auch hier ertönte ein: „zu spät", denn in dem Moment, wo sie das Zimmer verlassen wollte, trat ihr Wriothesley mit zwei Officieren des Towers entgegen.
Mit einem Blick übersah Katharina die Sachlage, sie sah, wie weit es gekommen, erkannte, daß ihre Macht als Gattin des Königs von England, für den Augenblick null und nichtig sei, und fühlte, daß sie nur noch eine Macht habe, die Macht als Weib. Mit dieser mußte sie siegen, wollte sie zu dem Gatten gelangen, bei dem sie Rettung finden würde, das wußte sie. Eine junge, freundliche Frau, deren Macht Heinrich VIII. Liebe gewesen, die untergegangen war im Meere der Eifersucht, sie schien den Schergen des Tyrannen rettungslos verfallen, der feine vermeintlich beleidigte Gatten - ehre im Blut der Gattin sühnen wollte. Aber sie war eine reine und schuldlose Frau und trat mit der Waffe unbefleckter Weiblichkeit Männern gegenüber.
„Sie sind meine Gefangene, Mylady, laut Königlichen Befehls," rief ihr der Kanzler entgegen.
Entsetzt schrie die Kammerfrau auf, Katharina behielt ihre Klarheit und Seelenruhe.
„Noch bin ich Gattin von Englands König," sagte sie würdevoll, „und wehe denen, die mich verderben wollen. Ich habe nur dem Herrscher Britanniens zu gehorchen, nicht Ihnen, Mylord,
Musterungslokale nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft biszu3 Tagen bestraft; außerdem können ihnen die Vortheile der Loosung entzogen werden. Ist die Versäumn iß in böswilliger Absichtoder wiederholt erfolgt, so kann die alsbaldige Einziehung zum Militairdienst als unsichere Heerespflichtige erfolgen.
Reklamationen Militairpflichtiger um Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militairdienst, oder von Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve I. Classe um Zurückstellung im Falle einer Mobilmachung des Heeres, sind schleunigst bei dem betreffenden Ortsvorstande anzubringen, welcher für ordnungsmäßige und vollständige Ausfüllung des vorgeschriebenen, in L. Funk's Buchdruckerei (Gebr. Funk) dahier stets vorräthigen Fragebogens sorgt; außerdem find die nöthigen Atteste (pfarramtlicher Fami- lienschein, Steuerbuchsauszug, Hypothekenschein und Abschätzung durch die Ortstaxatoren beim Vorhandensein von Grundeigenthum rc.) der Reklamation beizufügen. Einer Beifügung von ärztlichen Attesten bedarf es nicht, da — wie schon erwähnt — diejenigen Personen (Eltern, Geschwister 2C.) zu deren Gunsten eine Zurückstellung rc. vom Militair- dienste beansprucht wird, im Musterungstermine mit zu erscheinen haben, wobei in Betreff ihrer Erwerbsfähigkeit rc. die nöthigen Feststellungen durch den betreffenden Militairarzt, dessen Ausspruch allein maßgebend ist, bewirkt werden.
Sämmtliche Reklamationen sind bis spätestens znm 20. März er. an mich einzureichen, worauf die Vorprüfung derselben vorgenommen werden wird.
Militairpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf ihre Kosten drei glaubhafte Zeugen bei dem Bürgermeister ihres Wohnortes zu sistiren, welcher dieselben an Eides Statt protokollarisch darüber vernimmt, daß, wann, wie oft und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Anfälle an den betreffenden Mi-
und gehe nicht eher in den Tower, als bis ich ihn gesprochen habe."
„Was wollen Sie bei ihm?"
„Können Sie fragen, was die bedrängte Gattin bei dem Gatten will?*
„Sie sind heute schon einmal an der Thüre Heinrich VIII. abgewiesen worden, ein Beweis, daß der König Sie nicht sehen will."
„Ich werde ihn aber sehen und sprechen, denn ich sage Ihnen, so lange ich lebe, soll mich nichts von Heinrich VIII. trennen."
„Ihre begangene Untreue hat Sie bereits getrennt, Mylady, denn der König selbst hat Sie gestern Abend in Mr. Suffolks Armen gesehen."
„Mylord," fuhr Katharina auf, »für diese Beleidigung werden Sie mir Rechenschaft geben am Throne des Königs."
„So," höhnte Wriothesley, »das wollen wir sehen. Sind Sie denn etwa eine Fürftentochtex, die sich ihre Bürgen von jenseits des Meeres tom»' men läßt?"
„Ich bin eine Tochter des englischen Volks," erwiderte Katharina mit einem Adel, als wäre sie auf der Throneshöhe geboren, „und trage meine Zeugen in der eigenen Brust, — die Sicherheit, die sich auf ein reines Gewissen stützt."
„Auch Anna Boleyn behauptete ein reines Gewissen zu haben."
„Die fiel durch Anderer Ränke, soll ich etwa durch Ihre Intriguen fallen, Mylord? O nein, lieber Kanzler, Gott gab mir Energie genug, auch in der schwersten Stunde den Muth nicht zu verlieren. Zittern Sie vor einem Weibe, wenn Sie dasselbe in seinen höchsten Gütern, Ehre und Frauenrecht angreifen."