Nr. 131. ♦-------------------
für den
Dienstag den 4. Dezember 1883.
Das „Kreisblatt" erscheint wocheut» lich dreimal, Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Preis befleißen bei der Expedition 1 Mark 40 Pfg. pro Quartal.
Mreis ^erssefö.
Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die einspaltige Gar» mondzeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet und wird bei Wiederholung entsprechender Rabatt gewährt.
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Kreisblatt für den Kreis Hersseld für den Monat December werden von allen Kaiserlichen Postanstalten, Landbries- trägern und von der Expedition angenommen.
Inserate haben, da das „Kreis, blatt" die
KS“ grösste "HMU
Verbreitung im hiesigen Kreise hat, sichern Erfolg.
Die Expedition.
Amtliches.
Kreis Hersfeld.
Hersfeld, den 29. ^obeuiber 1883.
Nach einer Mittheilung des ständischen Bau- amts dahier sind noch mehrere Gemeinden mit dem Einbauen und Bedecken der eingebauten Ba- altstcine sowie Abziehen des Kothes 2c. im Rück- tande.
Die Herren Ortsvorstände der betreffenden Gemeinden werden hierdurch angewiesen, die fraglichen Arbeiten bei Meidung des ä Conto-Verfahrens bis spätestens zum 10.Dezember d. J. zur Ausführung bringen zu lassen.
15176. Der Königliche Landrath _______ Freiherr von Broich.
Hersfeld, den 1. Dezember 1883.
Zur Abhaltung von Stutenbesichtigungen im hiesigen Kreise sind Seitens des Königlichen Kreisthierarztes Herrn S chmitt dahier folgende Termine anberaumt worden:
Mittwoch den 5. Dezember er. Vormittags 10 Uhr in Niederaula.
Denselben Tag Nachmittags 2 Uhr in Beiers- hausen.
Donnerstag den 6. Dezember Vormittags 11 Uhr in Hersfeld auf dem Viehmarkte.
Montag den 10, Dezember Vormittags 10 Uhr in Heringen.
Denselben Tag Nachmittags 3 Uhr in Heimboldshausen.
Montag den 17. Dezember Vormittags 11 Uhr in Schenklengsfeld.
Die Herren Ortsvorstände des Kreises haben diese Termine wiederholt aus ortsübliche Weise zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
15299. Der Königliche Landrath ________ Freiherr von Broich.
Hersfeld, den 1. Dezember 1883.
Die Ortspolizeibehörden und die Königliche Gendarmerie des Kreises benachrichtige ich hierdurch, daß durch Beschluß des Königuchen Amtsgerichts zu Posen vom 25. October c. die Beschlagnahme des bei dem Buchhändler I. Leitgeber daselbst gedruckten Liederbuches „Wybor Pies’rü narodowych“ (Auswahl nationaler Volkslieder) augeordnet worden ist, weil der Inhalt desselben gegen §. 130 Strafgesetzbuchs verstößt.
1525511. Der Königliche Landrath
Freiherr von Broich.
Molizei-Ierordnung.
Auf Grund des §. 5 der Verordnung vom 20. September 1867 über die Polizei-Verwaltung in den neu erworbenen Landestheilen, ist mit Zustimmung der Gemeindevertretung folgende für den Bereich der Gemeinde Eitra gültige ortspoli- zeiliche Anordnung getroffen worden:
: Wer während der Saatzeit vom^ 1. April bis zum 10. Mat und vom 20. September bis Ende October seine Haustauben ins Feld stiegen läßt, wird mit einer Geldstrafe bis zu neun Mark oder entsprechender Haft bestraft.
Eitra, am 14. November 1883.
____ Der Bürgermeister Görk. _
Unter den Schaasen hiesiger Gemeinde ist die Räudekrankheit ausgebrochen.
Eitra, den 1. Dezember 1883.
_____Der Bürgermeister Görk.
Unter sämmtlichen Schaafheerden hiesiger Gemeinde ist die Räudekrankheit ausgebrochen. Reckerode, den 1. Dezember 1883.
Der Bürgermeister Weiershausen.
Gefunden: eine Pferdegurte. Meldung des Eigenthümers bei dem Ortsvorstand zu Schenksolz.
Gewerbeordnung für das Deutsche Reich.
(Fortsetzung.)
§. 136. Die Arbeitsstunden der jugendlichen Arbeiter (§. 135) dürfen nicht vor 5'/, Uhr Morgens beginnen und nicht über 8'/, Uhr Abends dauern. Zwischen den Arbeits» stunden müssen an jedem Arbeitstage regelmäßige Pausen gewährt werden. Die Pausen müssen für Kinder eine halbe Stunde, für junge Leute zwischen vierzehn und sechSzehn Jahren Mittags eine Stunde, sowie Vormittags und Nachmittags je eine halbe Stunde mindestens betragen.
Während der Pausen darf den jugendlichen Arbeitern eine Beschäftigung in dem Fabrikbetriebe überhaupt nicht und der Aufenthalt in den Arbeitsräumen nur dann gestattet werden, wenn in denselben diejenigen Theile des Betriebes, in welchen jugendliche Arbeiter beschäftigt sind, für die Zeit der Pausen völlig eingestellt werden.
An Sonn- und Festtagen, sowie während der von dem ordentlichen Seelsorger für den Katechumenen- und Konfirmanden-, Beicht- und Kommunion-Unterricht bestimmten Stunden dürfen jugendliche Arbeiter nicht beschäftigt werden.
§. 137. Die Beschäftigung eines Kindes in Fabriken ist nicht gestattet, wenn dem Arbeitgeber nicht zuvor für dasselbe eine Arbeitskarte eingehändigt ist. Dasselbe gilt hinsichtlich der noch zum Besuche der Volksschule verpflichteten jungen Leute zwischen vierzehn und sechszehn Jahren. Eines Arbeitsbuches bedarf es in diesem Falle nicht.
Dw Arbeitskarten werden aus Antxag oder mit Zustimmung des Vaters oder Vormundes durch die Ortspolizeibehörde kosten- und stempelfrei ausgestellt; ist die Erklärung des Vaters nicht zu beschaffen, so kann die Ge- weindebeHrde die Zustimmung desselben ergänzen. Sie haben um Namen, Tag und Jahr der Geburt, sowie die Religion des Kindes, den Namen, Stand und letzten Wohnort des Vaters oder Vormundes und außerdem die zur Erfüllung der gesetzlichen Schulpflicht (§. 135) getroffenen Einrichtungen anzugeben.
Der Arbeitgeber hat die Arbeitskarte zu verwahren, auf amtliches Verlangen jederzeit vorzulegen und am Ende deS Arbeitsverhältnifses dem Vater oder Vormund wieder aus- zuhändigen. Ist die Wohnung des Vaters nicht zu er» Mitteln, so erfolgt die Zustellung der Arbeitskarte an die Mutter oder den sonstigen nächsten Angehörigen des Kindes.
§. 138. Sollen jugendliche Arbeiter in Fabriken beschäftigt werden, so hat der Arbeitgeber vor dem Beginn der Beschäftigung der Ortspolizeibehörde eine schriftliche Anzeige zu machen.
In der Anzeige sind die Fabrik, die Wochentage, an welchen die Beschäftigung stattfinden soll, Beginn und Ende der Arbeitszeit und der Pausen, sowie die Art der Beschäf-
Verjährt!
Von Ewald August König.
(Fortsetzung.)
Damit schied Siegfried aus seinem bisherigen Wirkungskreise und ohne Zögern schlug er jetzt den Weg zur Wohnung seines Bruders ein.
Als er dort ankam, verließen eben die Commis das Comptoir, um sich zum Mittagstisch zu be- geben, der Chef des Hauses saß noch vor seinem Schreibtisch.
„Jetzt ist es entschieden", sagte Siegfried eintretend, „ich habe meinen Abschied in der Tasche und bin entschlossen, Deinen Rath zu befolgen." „So plötzlich?" fragte sein Bruder bestürzt.
„Es wird Dich nicht mehr überraschen, wenn ich Dir sage, daß Hedwig's Mutter an meinen Director geschrieben und ihm die wider mich erhobene Beschuldigung berichtet hat. Der Director war sehr geneigt, an meine Schuld zu glauben —' „Und da ist es zu einem Wortwechsel gekommen?" „Das allerdings, aber wir sind in Friede und Freundschaft von einander geschieden."
» Der Kaufmann schüttelte sinnend das Haupt.
„Ich habe gestern Abend mit dem Doctor Weise geredet", jagte er, .„Du wirst Dich erinnern -" „Und welches Zeugniß gab er seinem Schreiber?" „Eigentlich gar keinS. Der Schreiber ist seit jenem Abend nicht Mehr iu's Bureau gekommen, er hat am Morgen darauf sich krank gemeldet und gestern dem Advokaten geschrieben, er wolle sich als Rechtsconsulent etabliren."
„Und ist dies ein verdächtiges Zeichen?"
„Das habe ich auch gefragt, Doctor Weise meinte aber, der Schreiber sei längst mit seinem
। Loose unzufrieden gewesen, und er fühlte sich nicht veranlaßt, ihm etwas in den Weg zu legen. Uebrigens sei die Mutter des Schreibers eine vermögende Frau, und so könne der Mann es immerhin einige Monate absehen, er habe es nicht nöthig, sich an fremden Eigenthum zu vergreifen."
„Also würden auch nach dieser Seite hin etwaige Nachforschungen fruchtlos bleiben," sagte Siegfried. „Da ist es besser, wir vermeiden den Lärm und lassen die Sache auf sich beruhen. Kannst Du mir das Empfehlungsschreiben heute noch geben?"
„Gewiß, noch in dieser Stunde, wenn Du es wünschest."
„Und Du glaubst, daß man mich daraufhin engagiren wird?"
Ich bin davon überzeugt, der Geschäftsfreund, dem ich Dich empfehle, ist mir verpflichtet, ich habe ihm manchen Gefallen erzeigt."
„Gut, dann reise ich heute^Abend ab; ich werde ja bald erkennen, ob die Stelle von Dauer ist, sollte sie es nicht sein, so finde ich in der Residenz wohl ein anderes Engagement."
„Jedenfalls", nickte sein Bruder, „im schlimmsten Falle brauchst Du mir nur zu schreiben, dann । sende ich Dir sofort, was Du bedarfst. Nur den einen guten Rath gebe ich Dir, halte Dich den Eltern Deiner Braut fern und greife sie nicht an, Du weißt nun, daß diese Leute vor keinem Mittel zurückschrecken, um Eure Verlobung zu lösen."
Siegfried blickte gedankenvoll vor sich hin, langsam fuhr er mit der Hand über Stirne und Augen.
„Ich kann und darf nicht zu Allem schweigen", erwiderte er, „aber bis jetzt habe ich noch nicht darüber nachgebacht, was ich thun soll, um meine
Ehre von dem Makel zu reinigen. Ich werde den rechten Weg wohl finden, zerbrechen wir uns jetzt nicht den Kopf darüber."
Ich wollte Dir nur einen guten Rath geben; nach meiner Ansicht ist es besser, wenn die Eltern Hedwig's nicht erfahren, daß Du Dich in der Residenz befindest. Willst Du heute Mittag mit uns speisen?"
„Ich muß leider danken —"
„Meine Frau wird dadurch nicht in Verlegenheit kommen."
„Davon ganz abgesehen, muß ich Deine freundliche Einladung schon deshalb ablehneu, weil ich vor meiner Abreise noch Vieles zu besorgen habe. Ich spreche im Laufe des Nachmittags noch einmal vor, um Abschied zu nehmen und das Empfehlungsschreiben zu holen. Bis dahin Gott be» fohlen."
Ohne eine Antwort abzuwarten, eilte Siegfried hinaus; Romberg schloß das Comptoir zu und ging inS Wohnzimmer, um seiner Frau das Vorgefallene mitzutheilen.
Achtes Kapitel.
Hedwig konnte ihrer Entrüstung kaum gebieten, als sie bei ihrer Ankunft im elterlichen Hause erfuhr, ihre Mutter sei in einer Soiree und befinde sich so wohl und munter, wie man es ihr nur wünschen könne. . , ,a
So hatte also Siegfried Recht gehabt, als er behauptete, die plötzliche Erkrankung der, Commer- zienräthin sei nur ein Vorwand, um Hedwig in die Residenz zu locken!
Die Commerzienräthin gab, als sie am nächsten