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E KreisMolall Donnerstag den 22. November 1883

Das ^Kreisblatt" erscheint wöchent­lich dreimal, Dienstags, Donnerstag- und Sonnabends. Preis befleißen bei der Expedition 1 Mark 40 Pfg. pro Quartal.

für den

Kreis Hersfeld.

Bekanntmachungen allerArt werden ausgenommen und die einspaltige Sar» mondzeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet und wird bei Wiederho­lung entsprechender Rabatt gewLhrt.

Die Eröffnung des preußischen Landtages.

Der Landtag der Monarchie ist am 20. d. im Auf­trage Sr. Majestät des Kaisers und Königs durch den Vicepräsidenten des Staatsministeriums, Minister des Innern von P u t t k a m e r, mit folgender Thronrede eröffnet worden: Erlauchte, edle und geehrte Herren von beiden Häusern des Landtages!

Seine Majestät der Kaiser und König haben mich mit der Eröffnung des Landtages der Monarchie zu beauftragen geruhet.

Die Finanzlage des Staates hat sich günstiger gestaltet.

Das letzte abgeschlossene Rechnungsjahr hat, Dank den erfreulichen Ergebnissen der Staats­eisenbahn-Verwaltung, einen verfügbaren Ueber- schuß von erheblichem Betrage hinterlassen. Das laufende Jahr zeigt ungeachtet des nur theilweise befriedigenden Ausfalls der Ernte keinen Rück­gang in der bisherigen allmäligen Besserung der Verhältnisse und läßt auf wachsende Erträgnisse der meisten eigenen Einnahmequellen des Staates auch für das nächste Jahr hoffen.

Der Staatshaushalts-Etat für 1884/85, der Ihnen alsbald vorgelegt werden wird, hat sich unter diesen Umständen, und da wir nach dem bereits festgestellten Reichshaushalts-Etat einen wesentlich geringeren Matricular-Beitrag zu ent­richten und wiederum höhere Herauszahlungen aus dem Ertrage der Zölle und der Tabaksteuer- zu erwarten haben, bei streuger Prüfung und Be­schränkung jedes neuen oder vermehrten Ausgabe­bedarfs so aufstellen lassen, daß die Einnahmen und Ausgaben ohne eine ergänzende Inanspruch­nahme des Staatscredits das Gleichgewicht halten.

Hierin kann indessen selbst nur dafür, daß bei weiterem Verzicht auf die Befriedigung vieler an ich anzuerkennenden Bedürfnisse die Etats der olgenden Jahre sich ebenso gestalten lassen wer- )en, ein genügender Anhalt nicht schon gefunden werden. Dagegen ist es gewiß, daß das seit Jahren hervorgetretene und von der Staats- regierung geltend gemachte Mißverhältniß zwischen den Mitteln des Staats und den Aufgaben, die ihm namentlich aus den immer härter empfundenen Drucke der Communal- und Schullasten und aus der Unzulänglichkeit der Beamtenbesoldungen er­wachsen, unvermindert fortbesteht.

Die in dieser Richtung Ihnen bereits angekün­digten speciellen Gesetzentwürfe sind inzwischen vorbereitet und zum Theil auch soweit gefördert worden, daß Ihnen entsprechende Vorlagen ge­macht werden können. Soweit es an der Hand derselben gelingt, jene Bedürfnisse des Landes, welche über die Preußen allein zur Verfügung gebliebenen Mittel hinausgehen, zu förmlicher Anerkennung zu bringen und im Einverständnisse mit Ihnen gesetzlich festznstellen, wird auch die Mitwirkung des Reichstages zur endlichen Er­öffnung der nothwendigen neuen Hilfsquellen auf dem Gebiete der indirecten Steuern, zu welchen die verbündeten Regierungen ihre ein- müthige Bereitwilligkeit bereits wiederholt ans- gesprochen haben, nicht dauernd vergeblich in Anspruch genommen werden. Darauf rechnet die Staatsregrerung mit derjenigen Zuversicht, mit welcher sie von Anfang an jene großen Ziele nur hat ins Auge fassen können und ohne welche sie auf deren weitere Verfolgung zu ihrem tiefen Bedauern würde verzichten müssen.

Die zur besonderen Freude Seiner Majestät in der letzten Session- von Ihnen angenommene Befreiung wenigstens der zu dcu beiden untersten Stufen der Klassensteuer eingeschätzten Bevölkerung von dem Drucke dieser Steuer und der Heim­suchung mit Steuerexecution kann nach überein­stimmender Auffassung der Staatsregierung und des Landtages nicht als A/bschlnß einer Reform der directen persönlichen Staatssteuern gelten, sondern nur als der erste dringlichste Schritt zu eiutr solchen.

Dem unveränderten Königlichen Willen folgend, der auf baldige weitergehende Befreiungen der nur geringes Einkommen habenden Bevölkerungsklaffen gerichtet ist und zugleich den bei den Verhandlungen des Landtages in weitgehender Uebereinstimmung geäußerten Ansichten über die sonstigen steuerpoli- tischen Ziele entgegenkommend, hat die Staatsre­gierung sich die Ausarbeitung eines weiteren Ge­setz-Entwurfs zur Umgestaltung der directen persönlichen Steuern und Einführung einer Capitalrentensteuer angelegen sein lassen, der Ihnen binnen Kurzem unterbreitet werden wird.

Mit der Ueberführung der meisten größeren Privat-Eisenbahn-Unternehmungen in die Hände des Staates und der gleichzeitigen Erweiterung des Slamseisenbahnnetzes durch Herstellung neuer wichtiger Schienenverbindungen ist das Staatseisen­bahnsystem in dem größten Theil der Monarchie mit steigendem Erfolge zur Durchführung gelangt. Um die bedeutungsvolle Reform zum weiteren Abschluß zu fördern und die Vortheile derselben auch denjenigen Landestheilen zuzuwenden, welche der Staatsbahnen bisher zum Theil noch gänzlich entbehrten, wird Ihnen die Staatsregierung den Erwerb einer weiteren Reihe wichtiger Privateisen- bahnen in Vorschlag bringen.

Die mit den Gesellschaften vereinbarten Verträge bieten wiederum zugleich die Mittel für eine der Landeswohlfahrt dienende Erweiterung und Ver­vollständigung des Staatseisenbahnnetzes in den verschiedensten Theilen des Landes; über dieVer- Wendung dieser Mittel wird Ihnen eine Vorlage zugehen.

Von der angelegentlichen und unverminderten Fürsorge, welche die Staatsregierung der Entwicke­lung der natürlichen wie der künstlichen Waffer- straßen zuwendet, wird auch der Entwurf des Staatshaushalts-Etats Zeugniß ablegen.

Nachdem dank Ihrer Zustimmung die Organi­sation der Verwaltung die dem Bedürfnisse des Landes entsprechende einfachere und übersichtlichere Einrichtung erfahren hat, ist es an der Zeit, der weiteren Ausdehnung des Reformwerkes näher zu treten. Zu dem Ende werden Ihnen zunächst die Entwürfe einer Kreis- und Provinzial-Ordnung für die Provinz Hannover vorgelegt werden, da die hiervon abhängige Einfügung dieses Landes­theiles in den Behördenorganismus derGesammt- monarchie als eine der dringlichsten Aufgaben unserer inneren Politik zu bezeichnen ist.

Der Entwurf einer für die ganze Monarchie be­stimmten Jagdordnung, welche den Mängeln der bestehenden JagdpolizeigesetzeAbhülfe verschaffen soll, wird Ihnen im Laufe Ihrer Berathungen zugehen.

Steine Herren! Indem ich Sie am Eingänge einer neuen Session im Namen Seiner Majestät begrüße, lade ich Sie dazu ein, Ihre Arbeiten unter dem Schutze gesicherter, friedlicher Verhält­nisse wieder aufzunehmen und in einträchtigem Zusammenwirken mit der Staatsregierung einem gedeihlichen Ziele entgegenzuführen.

Im Auftrage Seiner Majestät des Kaisers und Königs erkläre ich den Landtag der Monarchie für eröffnet.

ÄnMiches.

Kreis Hersfeld.

Cassel, den 7. November 1883.

Obwohl wir zur Ausübung des Drchorgelspieler- gewerbes nur 14 Gewerbelegitimationsscheine er­theilt und nur 8 von anderen Regierungen ertheilte derartige Scheine auf den hiesigen Bezirk ausge­dehnt haben, sind von vielen weiten Klage über Belästigungen durch die herumziehenden Drehorgel- spieler laut geworden. Wir müssen annehmen, daß bei der geringen Zahl der berechtigten Ge­werbetreibenden diese Belästigungen namentlich von solchen Drehorgelspielern ausgehen, welche sich nicht im Besitze eines von uns ertheilten oder aus^ gedehnten Gewerbelegitimationsscheines befinden.

Indem wir darauf aufmerksam machen, daß in solchen Fällen die Ortsvorstände und dies wird denselben zu eröffnen sein nicht befugt sind, die nach §. 59 der Gewerbeordnung zur Aus­übung des Gewerbes erforderliche Erlaubniß zu ertheilen, veranlassen wir Ew. Hochwohlgeboren dafür Sorge zu tragen, daß das ambulante Polizeiversonal dem gedachten Unfuge entgegen- tritt, sich überall, wo derartige Musik aus­geübt wird, die Gewerbelegitimationsscheine vor­zeigen läßt und, im Falle des Fehlens einer Berechtigung, die Contravenienten zur Anzeige und Bestrafung bringt, auch, soweit dies zulässig, von dem Rechte der Verhaftung der Contravenienten, überall aber von dem Rechte der Beschlag­nahme der zum Gewerbebetriebe im Umherzichen mitgeführten Gegenstände (Drehorgel zc.), soweit sie zur Sicherstellung der Steuer, Strafe und Kosten, oder auch zum Beweise der strafbaren Handlung erforderlich ist, Gebrauch macht. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

Kühne.

An die sämmtlichen Herrn Landräthe 2C. J,A. II. Nr. 15304.

* *

Hersfeld, den 20, November 1883.

Wird den Herren Ortsvorständen des Kreises sowie der Königlichen Gendarmerie zur entsprechen­den Beachtung hierdurch mitgetheilt.

14328. Der Königliche Landrath _____ Freiherr von Broich.

Hersfeld, den Ä. November "1983.

Die Herren Ortsvorstände zu:

Aua, Eichhof, Eitra, Hattenbach, Holzheim, Kalkobes, Kathus, Kleba, Meckbach, Mengs- Hausen, Sorga, Tann, Unterhaun, Wippers- Hain, Bengendorf- Heringen, Hillartshausen, Kleinensee, Lautenhausen, Leimbach, Röh- rigshos, Unterneurode, Wehrshausen und Wüstseld

werden hierdurch an die Erledigung meiner Ver­fügung vom 25. v. Mts. Nr. 13459 im Kreis­blatt 3ir. 116, die Erreichung der Nachweisung über die in den Jahren 1874 bis incl. 1880 in den resp. Gemeindebezirken vorgekommenen Blitzschläge betreffend, mit Frist bis zum 2 7. d. M t s. N a ch in i t t a g s 2 11 h r bei Mei- dung von Strafe erinnert.

13459. Der Königliche Landrath

__________________Freiherr von Broich.

Hersfeld, den 21. November 1883.

Die Herren Ortsvorstände zu:

Aua, Beiershausen, Eitra, Engelbach, Fried­los, Hattenbach, Hilperhausen, Holzheim, Kathus, Kleba, Mecklar, Mengshausen, Nie- deraula, Oberhaun, Oberrode, Petersberg, Rohrbach, Sorga, Unterhaun, Bengendorf, Herfa, Heringen, Kleinensee, Leimbach, Mal- komes, Röhrigshof, Unterneurode, Unter- weisenborn, Wehrshausen, fiscal. Ober­försterei Meckbach, fiscal. Oberförsterei Wippershain, fiscal. Oberförsterei Friede­wald und fiscal. Oberförsterei Heimbolds­hausen werden hierdurch an die Erledigung meiner Ver­fügung vom 31. August c. Nr. 11159 im Kreis­blatt Nr. 93, die landwirthschaftliche Bodenbe- nutzung zc. betreffend, mit Frist bis zum 2 7. d. M t s. Nachmittags 2 Uhr bei Mei« dung von Strafe erinnert.

11159. Der Königliche Landrath

Freiherr v ^^ B r o i ch.

Hersfeld, den 20. November 1883.

Die Herren Ortsvorstände 20. zu:

Engelbach, Holzheim, Kirchheim, Meisebach, Meugshausen, Niederaula, Oberrode, Sieglos, Bengendorf, Conrode, Friedewald, Hillarts­hausen, Landershausen, Lautenhausen, Schenk« solz, Unterueurode und Wülfershausen

werden hierdurch an die Einzahlung der noch rück­ständigen Beträge für das Klassensteuer-Formular«