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Nr. 121.

DaSKreisblatt" erscheint wöchent» lich dreimal, Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark 40 Psg. pro Quartal.

für den

Bekanntmachungen allerArt werben ausgenommen und die einspaltige Gar« mondzeile ober deren Raum mit 10 Psg« berechnet und wird bei Wiederho­lung entsprechender Rabatt gewährt.

ÄmMches.

Kreis Hersfelv.

Hersfeld, den 8. November 1883.

Damit den evangelischen Volksschulen eine Festgabe zur dauernden Erinnerung an die vierhundertjährige Gedächtnißfeier der Geburt Dr. Martin Luthers zu Theil werde, haben Seine Majestät der Kaiser und König die hierzu erforderlichen Kosten zur Verfügung zu stellen Aller- gnädigst geruht, und ist als solche Festgabe ein lithographirler Abdruck von dem Bilde des Malers Leonhard Geh aus Hannover:

Dr. Martin Luther im Kreise seiner Mitarbeiter die heilige Schrift ver­deutschend"

als besonders geeignet ausersehen worden.

Der Abdruck ist in voller Farbenwirkung mit aufgedruckten ornamentirten Leisten, in welchen die Namen der Dargestellten angebracht sind, hergestellt, das Blatt auf Leinewand aufgezogen, so daß es leicht in einen Rahmen zu setzen ist, und lackirt, damit Glasdeckung nicht nothwendig ist. Dem Bilde ist eine Beschreibung desselben beigegeben.

Die Herren Ortsvorstände derjenigen Landge­meinden des Kreises, in welchen evangelische Volks­schulen sind, werden hiervon mit dem Auftrage in Kenntniß gesetzt, je ein solches mir heute zuge­gangenes Bild dahier abholen zu lassen, dasselbe nebst der dazu gehörigen Beschreibung dem be­treffenden Herrn Lehrer zu übergeben, und eine Bescheinigung des Letzteren über den erfolgten Ein­trag des Bildes in das Inventar der Schule, wobei Seite und Nummer des Eintrags anzugeben ist, binnen 14 Tagen mir einzureichen.

Jedes Bild ist auf eine Holzrolle gewickelt, welche bei etwaiger Versendung des Bildes zum Zwecke der Einrahmung wieder benutzt werden kann. Die dahier vorgelegten Kosten für die Holzrollen und das verwendete Verpackungsmaterial sind im Be­trage von je 47 Pf. von jeder Schulgemeinde gleich­zeitig anher zu senden.

14228. Der Königliche Landrath

Freiherr von B r o i ch.

Sämmtliche Schaafheerden hiesiger Gemeinde sind räudeverdächtig.

Mecklar, den 7. November 1883.

Der Bürgermeister Jffland.

Gewerbeordnung

für das Deutsche Reich.

_ (Fortsetzung.)

95. Die Gemeindebehörde übt die Aufsicht über die Innungen aus. Sie entscheidet Streitigkeiten über die Auf­nahme und Ausschließung von Genossen, über die Wahl der Vorstände und über die Rechte und Pflichten der letzteren. Gegen ihre Entscheidungen steht der Rekurs an die höhere Verwaltungsbehörde offen, welcher binnen einer präklusivischen Frra von vier Wochen bei derGemeindebehörde anzubringen ist.

Jnnungsversammlungen, in welchen über Abänderungen des Statuts oder über die Auflösung der Innung Beschluß gefaßt werden soll, wohnt die Gemeindebehörde durch eines ihrer Mitglieder oder einen Beauftragten bei. An anderen Berathungen der Innung nimmt sie nicht Theil. Die Bestätigung der Wahl der Vorstände steht ihr fortan nicht zu.

8- 96. Alle Bestimmungen der Gesetze oder der Statuten (Jnnungsartikel, Zunftartikel), durch welche der Gemeinde­behörde in Angelegenheiten der Innungen größere Besug- nisse beigelegt sind, als durch gegenwärtiges Gesetz, treten außer Krast.

II. R e u c I n n u n g e n.

§ 97. Diejenigen, welche ein Gewerbe selbständig be-' treiben, können zur Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen zu einer Innung zusammentreten.

Aufgabe der neuen Innungen ist:

l. die Pflege des Gemeingeistes sowie die Aufrechterhal­tung und Stärkung der Standesehre unter den Jnnungs- mitgliedern;

2. die Förderung eines gedeihlichen Verhältnisses zwischen Meistern und Gesellen, sowie die Fürsorge für das Herbergswesen der Gesellen und für die Nachweisung von Gesellenarbeit;

3. die nähere Regelung des Lehrlingswesens und der Fürsorge für die technische, gewerbliche und sittliche Ausbildung der Lehrlinge;

4. Streitigkeiten der im §. 120a bezeichneten Art zwischen den Jnnungsmitgliedern und ihren Lehrlingen an Stelle der Gemeindebehörde (Absatz 2 daselbst) zu entscheiden.

§. 97 a. Die Innungen sind befugt, ihre Wirksamkeit auf andere, den Jnnungsmitgliedern gemeinsame gewerb­liche Interessen als die im §. 97 bezeichneten auszudehnen. Insbesondere steht ihnen zu:

1- Fachschulen für Lehrlinge zu errichten und dieselben zu leiten;

2. zur Förderung der gewerblichen und technischen Aus­

bildung der Meister und Gesellen geeignete Einrich­tungen zu treffen;

3. Gesellen, und Meisterprüfungen zu veranstalten und über die Prüfungen Zeugnisse auszustellen;

4. zur Förderung des Gewerbebetriebes der Jnnungsmit» glieder einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb einzu« richten;

5. zur Unterstützung der Jnnungsmitgliedcr, ihrer Singe» hörigen, ihrer Gesellen und Lehrlinge in Fällen der Kranlheit, des Todes, der Arbeitsunfähigkeit oder sonstiger Bedürftigkeit, Kassen einzurichten;

6. Schiedsgerichte zu errichten, welche berufen sind, Streitig­keiten der im §. 120 a bezeichneten Art zwischen den Jnnungsmitgliedern und deren Gesellen an Stelle der sonst zuständigen Behörden zu entscheiden.

§. 98. Der Bezirk, für welchen eine Innung errichtet wird, soll in der Regel nicht über den Bezirk der höheren Verwaltungsbehörde, in welchem die Innung ihren Sitz nimmt, hinausgehcn. Ausnahmen bedürfender Genehmigung der Zentralbehörde.

Bei der Errichtung ist der Innung ein Name zu geben, welcher von dem aller anderen, an demselben Orte ober in derselben Gemeinde befindlichen Innungen verschieden ist.

§. 98 a. Die Aufgaben der Innung, die Einrichtung ihrer Verwaltung und die Rechtsverhältnisse ihrer Mitglieder werden, soweit das Gesetz darüber Nicht bestimmt, durch das Jnnungsstatut geregelt.

Dasselbe muß Bestimmung treffen:

I. über Namen, Sitz und Bezirk der Innung;

2. über die Aufgaben der Innung, sowie über die dauern­den Einrichtungen zur Erfüllung dieser Aufgaben; namentlich sind die nachfolgenden Verhältnisse des Lehrlingswesens zu regeln:

a) die von den Jnnungsmitgliedern bei bet Annahme von Lehrlingen zu erfüllenden Voraussetzungen und Formen, sowie die Dauer der Lehrzeit,

b) die Ueber»achung der Beobachtung der in §§.

120, 126, 127 enthaltenen Vorschriften seitens der Innung,

c) die Verpflichtung der Meister, ihre Lehrlinge zum Besuche der Fortbildungsschule oder der Fachschule anzuhalten,

d) die Beendigung der Lehrzeit, die Ausschreibung der Lehrlinge vor der Innung und die Ertheilung des Lehrbriefes,

e) die Bildung der Behörde und das Verfahren zur Entscheidung der im §. 97 unter Nr. 4 bezeichneten Streitigkeiten._______(F. f.)

Polizei-Verordnung. Da die den Obstbau in hohem Grade schädigende Blutlaus (wolltragende Rindenlaus, Schizoneura lanigera) in mehreren Kreisen unseres Verwaltungsbezirks aufgetreten ist, so verordnen wir zur Verhütung der Weiterver-

Die Danaide.

Von E. von Wildenbruch.

(Unbefugter Nachdruck verboten.)

(Fortsetzung.)

Bitte sehen Sie nur zu, Messieurs ha ha ha." Er brach in ein schneidendes Gelächter aus, indem er den Stuhl, neben dem er stand, krachend auf den Boden stieß, jniö dieses Lachen löste den Bann, der auf allen Seelen und Lippen lag.

Eine Idee! Eine Teufels-Jdee! schrie der Schwarze, der ihm zunächst saß und mit stieren Augen zu dem Sprecher emporgeschaut hatte. und es ist eine Idee!" ging es wie ein Echo durch den ganzen Saal.

Aber Du weißt," sagte Rodolphe, der hinter dem Schanktische vorgekommen war und die Gläser auf's neue füllte, wie vorsichtig und mißtrauisch diese verdammten Prussiens sind; wenn drei von ihnen schlafen, stehen viere immer Wache."

Habe ich Dir nicht gesagt," erwiderte der Forsthüter, indem er ihm sein Glashinhielt,daß wir sie sicher machen werden? Dazu müssen und die Damen helfen."

Die Frauen lauschten auf und drängten näher, als sie hörten, daß von ihnen die Rede war.

Ja ja, meine schönen Damen," fuhr der Alte fort,wenn Sie zurückhaltend bleiben wie bisher, dann ist's kein Wunder, daß die Prussiens nicht aus dem Mißtrauen herauskommen; ein wenig freundlich müssen Sie sich zeigen, ein wenig entgegen­kommend."

Pest sie sollen schön thun mit diesen Hunden von Allemands?" Ein dumpfes Gemurr unter den

Männern bekundete, daß dieser Vorschlag wenig Anklang fand.

Das große Unglück," sagte der Waldläufer verächtlich,ich bin freilich kein verheiralheler Mann, aber wenn ich's wäre und wüßte, daß ich jede Umarmung, die man meiner Frau zu Theil werden läßt, fünf Minuten später mit einem fa­mosen Messerstich rächen könnte -- Sakrament darauf hin möcht' ich noch jetzt auf meine alten Tage heirathen!"

Darin hat er auch wieder recht" sagte der Schwarze, indem er mit der Faust auf den Tisch schlug,wir^werden wie Wölfe über sie kommen, und unsere Stöße werden um so tiefer sitzen.

Außerdem für das Vaterland" hörte man hier und da.

Ja, die Frauen müssen uns helfen" entschied plötzlich die allgemeine Stimme,sie müssen uns die Prussiens ins Netz locken."

Die Frauen hatten bisher kichernd diesen Be­rathungen zugehört und sich gegenseitig heimlich angestoßen, nun wurden sie still, die Sache ward ernst. Der Gedanke an das, was man von ihnen verlangte, drang in ihr Blut, und die Gluth, welche er darin erzeugte, trat in der dunklen Nöthe ihrer Wangen zu Tage.Aber man möchte doch gerne genauer wissen, was man zu thun hat" sagte Eine von ihnen, ein schönes, schlank gewachsenes Weib mit keckem lächelnden Gesicht.

Eine französische Frau, und fragt, wie man es anzufangen hat, um liebenswürdig zu sein?" fragte der Forsthüter, indem er die Sprecherin mit eingekniffenen Augen von der Seite ansah.Par- bleu, man empfängt die Einquartirung an der Hausthür, man freut sich, daß man endlich ein­

mal diese berühmten Ulanen so in nächster Nähe sehen kann, man hat sich vor ihnen gefürchtet hu schrecklich gefürchtet, aber man findet sie liebenswürdig, wahrhaftig, viel liebenswürdiger als die Infanterie, die vor ihnen dagewesen ist."

Der Alte begleitete alle diese Worte mit so tol­len Grimassen, daß seine Zuhörerinnen in Helles Gelächter ausbrachen und jauchzend in die Hände klatschten. Die finsteren Gesichter der Männer lächelten, und plötzlich bemächtigte sich eine grau­same lüsterne, wilde Lustigkeit der ganzen Gesell­schaft.Einen Tanz!" ertönte es,einen Tanz!"

Im Augenblick aber, als man Tische und Stühle bei Seite zu räumen begann, erhob sich noch ein« mal die Commandostimme des Waldläufers.

Noch einen Moment, meine Kinder," rief.er, noch einen Moment! Dies Wort bringt mich auf einen guten Gedanken: Diese Prussiens, und namentlich die Osficiere gehen nie ohne Säbel und Revolver; das könnte unbequem für Euch werden, wenn Ihr hereinkommt. Wir werden es veran« stalten, daß sie an dem Abend, wenn sie hier bei Rodolphe sind, tanzen; dabei müssen sie die Waffen ablegen, und dann ist die Arbeit halb gethan."

Mit wem sollen sie tanzen?" fragte Rodolphe.

Mit Deinen Stühlen nicht," antwortete der Alte,aber mit den Damen. Diese Damen wer- den die Gefälligkeit haben, sich hier einzufinden, nicht alle, etwa ein Dutzend, sie werden sich hübsch gemacht haben und werden sehr artig und liebens­würdig sein, und werden sich untereinander be­klagen, daß mau keine Männer zum Tanzen hat und dann und dann werden sie mit den Prussiens -

tanzen."

Aber das wird auffallen, wenn wir hier plotz-