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b . Kolonisten, welche wegen schlechten Betragens aus einer Kolonie entlassen sind oder dieselbe in strafbarer Weise ohne Abvcrdicnung der Klei­dungsstücke verlassen haben, dürfen in einer anderen Kolonie nur aufgenommen werden, wenn die erstere Kolonie ihre Zustimmung ertheilt. Zu dem Ende und zur Verhütung einer mißbräuchlichen Aus- nützung der Arbeiterkolonien wird jeden Monat an das Centralbureau eine Lifte sämmtlicher ans der betreffenden Kolonie ausgeschiedenen Arbeiter mit Angabe des Grundes eingeschickt, welche von hier aus sofort vervielfältigt sämmtlichen Kolonien zugeht. —

Die Berathung des Punktes 3: Stellung der Kolonien zu beii Natural-Verpfleguugsstationen, wurde von der Tagesordnung abgesetzt, dagegen der Centralvorstand beauftragt, die Frage weiter zu erwägen und Anträge zu stellen.

Zu Punkt 4 der Tagesordnung: Gemeinsames Vorgehen der Kolonien in Bezug auf nothwendige Aenderungen der einschlägigen Gesetzgebung, wurde von Beschlüssen abgesehen, da die Behörden die Sache bereits in btc Hand genommen haben.

Punkt 5 der Tagesordnung lautete: Wie ist der materielle Stand der Kolonien zu sichern? worüber folgende Beschlüsse acceptirt wurden: In erster Linie sollen freie Liebesgaben in Be­tracht kommen, ferner regelmäßige Sammlungen in Kirche und Haus. Diese Sammlungen sind an sich eine unbedingte Nothwendigkeit, — ganz abgesehen von dem Ertrage — um dem schwersten Sinderniffe beider ganzen Sache, dem leichtsinnigen eben der Bevölkerung entgegenzutreten. Es wurde sodann eine Petition an den Ober-Kirchen- rath und den Kultus-Minister sowie die bischöflichen Verwaltungen um eine Kirchenkollekte empfohlen. Die Stände, welche einen großen Vortheil durch Verringerung der Korrigendenzahl erhoffen können, sollen ersucht werden, den Ankauf von paffenden Grundstücken durch zinsfreie Darlehn zu erleichtern; die Städte und Kreise um freiwillige Zuschüsse angegangen werden. Insbesondere kann die Jubiläumsgabe aus dem zur silbernen Hochzeit des Kronprinzlichen Paares gesammelten Fonds dazu dienen, die Begründung der Kolonieen wesent­lich zu fördern. Se. Kaiserliche und König­liche Hoheit der Kronprinz hat bereits circa 170000 Mk. zur Errichtung von Arbeiter­kolonien in jeder einzelnen Provinz Deutschlands, bestimmt, so daß, da zunächst aus 17 Kreisen die Zusage zur Juslebenrufung solcher Institute vor- kregt, auf jede einzelne Kolouie durchschnittlich 10000 Mk. entfallen.

Schließlich wurde als 6. These empfohlen, einen Centralvorstand für die Arbeiterkoloniefache in der Weise zu wählen, daß jede Kolonie welche sich den vorstehenden Normen anschließt, ein resp, zwei Mitglieder delegirt. Aus denselben soll ein ge- schäftsführender Ausschuß vou höchstens fünf Ver­tretern eingesetzt werden.

Bei der Wahl wurde Graf Ziethen-Schwerin, der Vorsitzende des Brandenburger Comites, zum provisorischen Vorsitzenden, der Herzog vvnRatlbor zum Ehrenvorsitzenden von der Versammlung ge­wählt. Dieses Präsidium wird nach Eingang der Namen der Mitglieder Seitens der einzelnen Vorstände den Ausschuß demnächst zu einer Sitzung einberufen.

Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen wurde in einer künstlerisch ausge­statteten, von sämmtlichen Theilnehmern an diesem Kongresse unterzeichneten Adresse Mittheilung von den gefaßten Beschlüssen gemacht und gleichzeitig die Glückwünsche der Versammlung zu Seinem Namensfeste ausgesprochen.

Nachdem die Anwesenden dem Herzog von Ratibor ihren Dank für die umsichtige Leitung der Ge­schäfte votirt hatten, erhob sich die Versammlung auf Aufforderung Sr. Durchlaucht zu Ehren des Pastors von Bodelschwingh, des geistigen Urhebers der Arbeiterkoloniesache, von den Sitzen, und schloß nunmehr die Delegirtenkonferenz gegen 10 Uhr.

* Hersfeld, 5. November. Dem heutigen S ch w e i n e m a r k t waren 278 Stück Schweine znge- trieben.

* Nach einer Regierungsentscheidung haben für die Lerumittel der Schüler notorisch unvermögen- der Eltern die zur Erhaltung der Schule Ver­pflichteten zu sorgen. Ebenso sind Eltern, welche in der Lage sind, ihren Kindern die erforderlichen Lernmittel zu gewähren, sich dessen aber weigern, im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens dazu anzuhalten.

* Die' neue Subhastationsordnung ist mit dem 1. d. Mts. bereits in Kraft getreten.

* Der praktische Arzt August Pfeil hat sich als solcher in Notenburg niedergelassen. — Ernannt wurden der Gerichtsassessor Henkel in Großalme- rode zum Amtsrichter in Fronhausen und der Mi- litär-Anwärter Wiegaud zum GerichtSdiener bei

dem Amtsgericht in Frankenberg. — Dem bishe­rigen Pfarrer in Ropperhausen, Jacob Karl Moutoux, ist die Pfarrstelle zu Zella, Klasse Zie- venhain, verliehen worden.

* Auf Anordnung der Reichspostbehörde werden sowohl Post-Ober- wie Post-Unterbeamte, nament­lich aber die im Bahndienst beschäftigten Beamten, im Samariterdienst ausgebildet werden. Es finden zu diesem Zwecke Unterrichts-Kurse unter Leitung hervorragender Aerzte statt,

Watteubach, 2. November. Ein trauriger Unglücksfall ereignete sich Anfangs dieser Woche im hiesigen Kohlenbergwerke, indem ein im Berg­werk beschäftigter Arbeiter aus Wellerode infolge eines Sturzes sich nicht unerhebliche Verletzungen zuzog. Hoffentlich kommt der so schwer Betroffene mit dem Leben davon.

Grebsnstein, 31. October. Aufsehen erregte hier die Selbstvergiftung eines Gärtners, da der­selbe durch reichliche Aufträge Beschäftigung fand und gut situirt zu sein schien. Jetzt vernimmt man, daß ihn schon länger schwebende finanzielle Obliegenheiten und darnach zu erwartende Cala- mitäten zu dem beklagenswerthen Schritt geführt haben sollen.

Hauau. 3L October. Ein raffinirter Streich ist von einem Deserteur des 81. Regiments in Kilianstädten, Kreis Hanau, verübt worden. Der­selbe trieb sich in der letzten Zeit in dortiger Ge­gend herum und verdingte sich in voriger Woche bei einem bedeutenden Oekonomen Schneider in Kilianstädten. Sonntag war an letzterem Platze eine große Hochzeit. Die Leute lagen des Mor­gens noch tief im Schlaf; mein Deserteur machte sich in den Stall, sattelte das beste Pferd und ging mit demselben auf Nimmerwiedersehen durch. Kein Mensch hatte im Anfang eine Ahnung von dem Diebstahl, bis die Person des Verschwundenen dem Signalement nach festgestellt wurde; so unter­lag es keinem Zweifel, daß der Deserteur das Pferd zu seiner Flucht benutzt hatte. Bis jetzt hat man noch keine Spur von Pferd und Reiter.

(Fr. I.)

Treysa, 1. November. Eine unangenehme Erfahrung machte dieser Tage ein schon bejahrtes Mädchen von Ascherode, welches sich seit Jahren viel — namentlich Leinen und Flachs — erspart hatte. Dieselbe hatte sich mit einem Manne zu Flörshain, Namens Schenk, verheirathet und mußte nun noch erleben, daß ihre Aussteuersachen — welche sie bei einem vor einem Jahre stattge- fundenen Brande aus dem Hofe ihres Bruders sämmtlich gerettet — auf dem Wagen, auf welchen sie selbst oben auf saß, auf dem Wege von Asche­rode nach^Flörshain, in Brand gerieben und zum größten Theil ruinirt wurden. Zum Glück war ein Wassergraben in der Nähe, sonst wäre der Wagen, welcher bereits ungebrannt war, auch mit verbrannt. Die Brandstätte sieht, mit verbrannten Flachstheilen 2C. besäet, noch heute traurig aus. Ueber die Ursache des Brandes ist noch nichts bekannt geworden.

Frankfurt tu M», 2. November. Bei der Suche nach dem Urheber des Dynamitattentats gegen das hiesige Polizeipräsidialgebünde ist man auf einen Umstand aufmerksam geworden, der vielleicht einen Anhaltspunkt zur Ermittelung des Thäters abgiebt. Vor etwa vierzehn Tagen miethete ein Fremder im Ostend ein möblirtes Zimmer und bezahlte die Miethe für zwei Wochen voraus. Ehe jedoch die Miethszeit abgelaufen war, reiste der Fremde plötzlich ab, ohne feinem Hauswirthe irgend welche Mittheilung zu machen, und zwar am 29. October, dem Tage des Attentats. Der Polizei ist von diesem Umstände bereits Mittheilung ge­macht. Wenn der Vorfall mit dem verbreche­rischen Anschläge in Verbindung stehen sollte, so wäre dadurch der Beweis geliefert, daß derselbe vorher geplant war. Dagegen erweist sich die große Bedeutung, welche den im Schütte gefunde­nen Bleikugeln beigelegt wurde, als übertrieben. Man hat in ihnen keine mit Nitroglycerin gefüllte Sprenggeschosse entdeckt, wie anfänglich angenom­men wurde, ja man ist sogar überhaupt zweifel­haft geworden, ob die meist plattgedrückten Blei­kugeln zu der Sprengmasse gehörten, denn sie können auch von der durch die Explosion geschmol­zenen Bleifüllung der Fensterscheiben des alterthüm- lichen Gebäudes herrühren. Die Zahl der zerstörten Fensterscheiben beträgt 270.

Frankfurt a. M Von dem hiesigen Opern- Hause wurde dieser Tage eine vierfache Telephon- Drahtleitung nach dem Oberpostamtsgebäude ge­legt, um von da nach dem Schlosse des Land­grafen von Hessen zu Philippsruhe weitergeführt zu werden. Auf der Rampe des Bübnenprosce- uiums dahier sind zwei Ader'sche Mikrophone aufgestellt, welche, mit den erwähnten Draht- leitungen verbunden, Ton und Wort der Solo­säuger und der Chöre, sowie der Klänge des

Orchesters in die in einem der Directionszimmer des Postgebäudes befindlichen Siemens'schen Telephone übertragen, mittels deren die Oper bis in die feinste Nüancirung der Compositionen gehört werden kann. Ein Probeversuch, welchem der Landgraf und Familie daselbst beiwohnte, ist sehr günstig ausgefallen, in Folge dessen die erwähnte Leitung im Laufe der nächsten Tage bis nach Philippsruhe fortgeführt werden wird, um die hiesigen Opernaufführungen allabendlich dahin zu übertragen.

Zum Gedächtniß des hundertjährigen Geburtstages der hochseligen Königin Louise hat sich im Jahre 1876 in Berlin ein Verein gebildet, der den Namen: „Die Louisen-Stiftung 1776 — 1876" führt und welcher den Zweck verfolgt, begabten und würdigen, bedürftigen Kindern beiderlei Geschlechts ohne Unterschied der Confession bis zu ihrer Selbstständig. keit zu Erziehungs- und Ausbildungszwecken Unterstützungen zu gewähren. Um diesen Zweck zu erreichen, gewährt der Verein alljährlich feste Geldunterstützungen an solche Kinder, welche das Curatorium auf Grund der beigebrachten Nach­weise ic. für geeignet erachtet. Die Mittel, welche dem Verein hierzu zur Verfügung stehen, sind das angesammelte sich zur Zeit auf 40850 Mark belaufende, in 4prozentigen landschaftlichen Central-Pfandbriefen angelegte Kapitalver­mögen, der zur Zeit 5707 Mark betragende baare Betriebs­fonds, die Beiträge der Mitglieder und sonstige Geschenke und Zuwendungen. Mitglied des Vereins wird jede unbe­scholtene Person, welche sich zur Zahlung eines fortlaufenden jährlichen Beitrages von mindestens einer Mark verpflichtet; Ehrenmitglied, wer eine einmalige Zahlung von 200 Mark oder mehr an die Vereinskaffe leistet.

Die Stiftung wird durch ein Curatorium, welches aus mindestens 7 und höchstens 15 Mitgliedern besteht, geleitet und in allen ihren Angelegenheiten vertreten. Diese Mit­glieder werden von der alljährlich am 10. März, dem Stift tungstage des Vereins, stattfindenden Generalversammlung, bei welcher jedes persönlich erscheinende Mitglied eine Stimme hat, gewählt. Dem Curatorium liegt unter anderem die Sicherung des Vermögens der Stiftung und die Be­willigung der Geldunterstützungen ob; dasselbe versammelt sich ebenfalls an jedem 10. März und außerdem so oft, als der Vorsitzende eine Sitzung beruft.

Die Mitglieder und Ehrenmitglieder der Louisen-Stiftung können sich zu Localvereinen, welche durch ein Localcomite geleitet werden, verbinden und es werden bei Bewilligung von Geldunterstützungen die auf derartige Bewilligungen gerichteten Anträge der Localvereine grundsätzlich nach Ver­hältniß der von dem betreffenden Localvereine zur Stistungs- kasse gelangenden Beiträge thu^ichst berücksichtigt.

Der hessische Forstverein hat bei seiner XII. in Geln- Hausen am 17. und 18. September d. J. stattgehabten Ge­neralversammlung einstimmig beschlossen: „sein Präsidium möge durch Circular und durch die Amts-, Kreis- etc. Blätter zum Beitritt zur Louisen-Stiftung auffordern und hierdurch die so segensreichen Bestrebungen derselben unter, stützen."

Indem das unterzeichnete Präsidium in Ausführung dieses Vereinsbeschluffes Ew. etc. etc. hiervon in Kenntniß setzt, bittet dasselbe Sie ergebenst, nicht allein persönlich dem Vereine, dessen Bestrebungen in dem Vorstehenden kurz ge­schildert und dessen Statuten in dem am Mittwoch den 26. September a. er. erschienenen Amtsblatte N. 42 der Königlichen Regierung zu Cassel ihrem Wortlaute nach ver­öffentlicht worden sind, beizutreten, sondern auch in den Ihnen nahestehenden Kreisen und besonders bei dem Ihnen untergebenen Personale zum Beitritt auffordern zu wollen.

Zum Schlüsse weist es darauf hin, daß sich in Kassel im Jahre 1879 ein Zweigverein der Louisen Stiftung ge­bildet hat, der zur Zeit 1235 Mitglieder zählt und durch dessen Vermittelung bereits 13 Pfleglinge mit einer Summe von 5164 Mark unterstützt worden sind. Da der Stistungs- Vorstand durch die Vermehrung der Mitgliederzahl in die Lage gesetzt wurde, den gewiß schönen und edlen so ganz dem Geist und der Gesinnung der hochseligen Königin Louise entsprechenden Zweck des Vereins innerhalb unserer hessischen Gauen immer mehr zu verwirklichen, so hoffen wir, nicht ohne Erfolg unsere Vereinsgenossen zum Beitritt sowie zur Unterstützung der segensreichen Bestrebungen der Louisen-Stiftung hiermit aufzutordern.

Cassel, im October 1883.

Das Präsidium des Hessischen Forstvereins. Janisch- Friedrich Wilhelm Grebe.

Erbprinz zu Issenburg-Büdingen.

— Gefährlicher Beruf. Das Geldzählen ist unter Umständen keine so angenehme Beschäf- tigung, wie viele Leute es sich manchmal vorstelleu. In dem Bureau zur Einlösung der Nationalbank- uoten in Washington sind etwa 120 Frauenzimmer eingestellt. Sie haben während der Geschäftsstunden von Morgens 9 Uhr bis Nachmittags 4 Uhr nichts zu thun, als Noten zu zählen, und erwerben darin eine Gewandtheit, der es selbst der flinkeste Bauk- kassirer nicht gleichthun kann. Aber obwohl die meisten Angestellten jung sind, sehen sie meist blaß und abgespannt aus ; viele haben wunde Hände und bei manchen zeigen sich offene Wunden im Gesicht und kranke Augen. Das kommt von dem Arsenik in der grünen Farbe der Noten. Trotz der größten Vorsicht, die alle anwenden, kommt das Uebel früher oder später zum Ausbruch. Eine kleine Hautabschürfung an der Hand genügt, um eine Entzündung zu veranlassen, und durch die Hände wird das Gift ins Gesicht und zu den Augen geführt. Jeden Morgen erhält jede Zählerin ein neues Schwämmchen zum Anfeuchten der Finger; aber vor Abend ist es schwarz von dem Arsenik. Manche werden durch das Gift so angegriffen, daß sie ihre Kletten aufgeben müssen. Die Besoldung ist 75 DollarS den Monat.