Das „Kreisblatt" erscheint wöchent- lich dreimal, Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark 40 Pfg. pro Quartal.
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Kreisblatt für den Kreis Hersseld für die Monate November und December werden von allen Kaiserlichen Postanstalten, Land- briefträgern und von der Expedition angenommen.
Die Expedition.
Amtliches.
Kreis Hersfeld.
Cassel, den 25. Oktober 1883.
Es ist in neuerer Zeit mehrfach wahrgenommen worden, daß öffentliche Elementarlehrer resp. Mitglieder der Elementarlehrer-Witwenkaffedes hiesigen Regierungsbezirks sich theils zum Iten theils zum 2ten mal verheirathet haben, ohne daß uns hiervon zwecks Berichtigung des Hauptgrundbuchs des Kassenbezirks Mittheilung gemacht worden ist. Da jedoch das qu. Grundbuch seinen Zweck nur dann vollständig erfüllt, wenn dasselbe genau und richtig geführt wird, so sehen wir uns veranlaßt, die Herren Landräthe und Amtmänner des hiesigen Regierungsbezirks auf die genaue Befolgung unseres Ausschreibens vom 28. April 1873 B. 3937 hinzuweifen, wonach von jeder seitens eines Mitglieds der Kasse eingegangenen Ehe mit Angabe des Datums der näher zu bezeichnenden (iten 2ten) Eheschließung, sowie der Namen und der Geburtszeit der Verehelichten, Anzeige anher zu erstatten ist.
Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen.
Mittler.
An
die sämmtlichen^Königlichen Landräthe 2C. B. 12227.
Hersfeld, den 29. Oktober 1883.
Wird den Königlichen Lokalschulinspectoren des hiesigen Kreises zur Kenntnißnahme mit dem Ersuchen ergebenst mitgetheilt, die Ihnen unterstellten Lehrer nach dieser Regierungsverfügung gefälligst bescheiden zu wollen und mir über die bei den be
Die Danaide.
Von E. von Wildenbruch.
(Unbefugter Nachdruck verboten.)
Friede. — Welch' ein süßes Wort Du gefunden hast, schöne, deutsche, mütterliche Sprache, um deu seligsten Zustand zu malen, welcher der Welt bereitet ist. Friede. — Hingegossen wie ein schlum- mer-trunkenes Weib, den: Ruhe die Glieder gelöst hat, so liegt die weite Erde unter dem Himmel, da, gebadet in dem Meere goldener Wellen, die der heiße stille Sommer-NUttag ihr hernieder schickt. Ueber den Aehren-Spitzen der schwankenden Felder zittert und flimmert die Luft, aus den Schornsteinen des Dorfes steigt lautlos der häusliche Rauch, nur der Heimchen feines Gezirp ertönt aus den Wiesen, nur ein leiser Schauer durchrieselt das Laub der träumenden Bäume — sonst Ruhe überall und tiefe Stille. Aber diese Ruhe lähmt nicht, dieses Schweigen bedrückt nicht, denn es ist das Schweigen der in sich gekehrten, gesättigten Wonne, und wer mit aufmerksamer ©eele hinauslauschen wollte in die geheimnißvolle Stunde, der würde den tiefen Athemzug der schlafenden Mutter Erde vernehmen, der würde hören, wie sie im Traume lispelnd das eine süße Wort wiederholt: „Friede — Friede."
Da plötzlich — welche Veränderung: in die blühende, duftende Stille ist ein Laut hinein ertönt, kurz und rauh wie ein abgerissener Donnerschlag — Krieg! Und nun ist es, als führe die Erde jählings empor, als schüttelte sie den Schlummer ab und als blickte sie entsetzten Auges umher; ihr Antlitz verwandelt sich, und wer sie vorher gesehen, erkennt sie nicht wieder.
treffenden Lehrern in der letzten Zeit stattgefun- denen Verheirathungen, worüber bis jetzt noch keine Mittheilungen hierher gelangt sind, die nöthigen Notizen zu machen.
13621. Der Königliche Landrath ________Freiherr von Broich.
Hersfeld, den 30. October 1883.
Im Anschlüsse an mein Ausschreiben vom 25. d. Mts. Nr. 13464 (Kreisblatt Nr. 115 u. 116) werden die Herren Ortsvorstände 2C. des Kreises noch darauf aufmerksam gemacht, daß der in der Einkommens- Nachweisung zur Klassensteuer-Rolle in Colonne 8b und 9b unter b anzugebende Nutzungswerth der Gebäude bezw. Grundsteuer- Reinertrag der Liegenschaften, welche Angaben seither nicht zu machen waren, überall pünktlich einzutragen ist und beim Mangel des erforderlichen Materials diese Einträge durch das Königliche Katasteramt bewirken zu lassen sind.
13683. Der Königliche Landrath _________________ ____________Freiherr v o n Broich.
Hersfeld, den 30. October 1883.
Die Ortspolizeiverwaltungen und die Königliche Gendarmerie des Kreises werden hierdurch benachrichtigt, daß durch Verfügung des Herrn Untersuchungsrichters bei dem Königlichen Landgerichte zu Bonn auf den Antrag der Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme aller im Besitze des Verfassers, Druckers, Herausgebers, Verlegers und Luchhänd- lers. befindlichen, sowie aller öffentlich ausgelegten oder öffentlich angebotenen Exemplare
1) der Ankündigungen der „Jsaakiade oder der ewige Jude des 19ten Jahrhunderts," Herausgegeben von Dr. Antisemitius, erschienen im Verlage von August Maaß jun. in Bonn
— enthaltend ein Gedicht und Aufforderung zum Abonnement;
2) der drei ersten Hefte der vorbezeichneten Druckschrift wegen Vergehens gegen die §§. 130 und 166 Strafgesetzbuchs augeortmet worden ist.
1360411. Der Königliche Landrath
_ Freiherr v o nBr ochch.
Hersfeld, den 26. October 1883.
Die unter dem Rindviehbestand der Gemeinden
In der Hecke, welche dort mit grüner Wand die Felder umschließt, wo nur die Käfer schwirrten und die Bienen summten, ist ein neues schreckliches Leben erwacht: Rauchwolken zischen darans hervor, in kurzen Stößen dicht über der Erde hin — das sind Schüsse; in den Zweigen der Hecke prasselt es — das sind Kugeln, die von drüben hineinschlageu.
Ueber den Spitzen der Aehren-Felder taucht es auf, dunkel, finster, unheimlich, Menschen-Gesichter, RofseShäupter, Haufen von Fußvolk uub Reiter- geschwader. Langsam schieben sie sich voran, wie von unsichtbarer Macht gestoßen, kein Wort ertönt, nur das dumpse Klirren ihrer Waffen begleitet ihre Schritte. Unter ihren Füßen beugen sich die Aehren, unter ihren Hufen verwandelt sich die grünende Wiese in farblosen Staub — sie achten nicht darauf; für sie gibt es keinen Schmuck und keine Zier der Natur, ja ihrer Seele lebt nur eiiiS vor ihren Augen 'ist nur eins: das Dorf drüben, das Ziel, dem der Angriff gilt.
Und dieses Dorf selbst, das vorhin so friedlich seinen Rauch zum Himmel steigen ließ, wie schauerlich verwandelt erscheint es jetzt: die Bäume, die den Abhang beschatteten, sind abgehauen und ragen nur noch in häßlichen Strünken aus der Erde, die Häuser scheinen enger aneinander gerückt, und das Ganze sieht aus wie ein zum Sprunge zusammengerolltes Ungeheuer, das sich im nächsten Augenblicke mit tausend brüllenden Schlünden auf die Männer herabstürzen wird, die dort unten heranziehen.
Ein gewaltthätiger Bildner .ist der Krieg, und nicht mit der Oberfläche begnügt er sich, tiefer greift er hinein, bis in das Mark und das Leben, bis in die Seelen der Völker, die er nach den
: Nenterode und Baumbach, Kreis Rotenburg ausgebrochene Maul- und Klauenseuche ist erloschen. 13544. Der Königliche Landrath
_______________ Freiherr von Broich.
Gewerbeordnung
für das Deutsche Reich.
(Fortsetzung.)
§. 60 c. Der Inhaber eines Wandergewerbescheins ist verpflichtet, diesen während der Ausübung des Gewerbebetriebes bei sich zu führen, auf Erfordern der zuständigen Behörden oder Beamten vorzuzeigen und, sofern er hierzu nicht im Stande ist, auf deren Geheiß den Betrieb bis zur Herbeischaffung des Wandergewerbescheins einzustellen. Auf gleiches Erfordern hat er die von ihm geführten Waaren vorzulegen.
Zum Zweck des Gewerbebetriebes ist ohne vorgängige Erlaubniß der Eintritt in fremde Wohnungen, sowie zur Nachtzeit das Betreten fremder Häuser und Gehöste nicht gestattet. :
Denselben Bestimmungen — Absatz 2 — unterliegt das Feilbieten der im §. 59 Ziffer 1 und 2 aufgesührten Gegenstände.
§. 60d. Der Wandergewerbeschein darf einem Anderen nicht zur Benutzung überlaffen werden.
Wer für einen Anderen ein Gewerbe im Umherziehen zu betreiben beabsichtigt, unterliegt für seine Person den Bestimmungen dieses Gesetzes.
Wenn mehrere Personen die im §. 55 Ziffer 4 bezeichneten Gewerbe in Gemeinschaft mit einander zu betreiben beabsichtigen, so kann auf ihren Antrag ein gemeinsamer Wandergewerbeschein für die Gesellschaft als solche ausgestellt werden, in welchem jedes einzelne Mitglied auszuführen ist. Werden für die einzelnen Mitglieder besondere Wandergewerbeschein« ausgestellt, so kann in die letzteren ein Vermerk ausgenommen werden, nach welchem dem Inhaber der Gewerbebetrieb nur im Verbände einer bestimmten Gesellschaft, oder einer Gesellschaft überhaupt, gestattet sein soll.
Umherziehenden Schauspielergesellschasten wird der Wander- gcwerbeschein nur dann ertheilt, wenn der Unternehmer die im §. 32 vorgeschriebene Erlaubniß besitzt. In dem Wander- gewcrbescheine für den Unternehmer einer Schausptelerge« fellschaft ist ausdrücklich zu vermerken, daß der Gewerbetreibende als Unternehmer austreten will.
§. 61. Die Enheilung des Wandergewerbescheins erfolgt durch die für den Wohnort oder Aufenthaltsort des Nachsuchenden zuständige höhere Verwaltungsbehörde. Dik Verwaltungsbehörde des Aufenthaltsortes kann den Nachsuchenden an die Behörde seines Wohnortes verweisen.
In dem Falle des §, 55 Ziffer 4 erfolgt die Ertheilung des Wandergewerbescheins durch die höhere Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk das Gewerbe betrieben werden soll.
Die Zurücknahme des Wandergewerbescheins erfolgt durch
Eingebungen seiner wilden Phantasie gestaltet.
Wer die Gabe besäße, die Millionen von Gesichtern eines solchen, gegen einen gemeinsamen Feind ringenden Volkes in einem einzigen Gesichte verkörpert vor sich zu sehen, der würde eine schauerliche Wahrnehmung machen: er würde sehen, wie dieses Angesicht sich vor seinen Augen zu verzerren beginnt, wie in demselben ein Zug hervortritt, von dem er sich schaudernd abwenden würde, indem er sagte „das ist kein menschliches Gesicht mehr." — Ja doch, aber freilich kein solches, wie wir es heute kennen, nachdem Jahrtausende in langsamer aber stetiger Arbeit an dem Antlitz der Menschheit gebildet und geformt haben; es ist ein Gesicht aus düsterer, lange verschollener Zeit, als unter den furchtbaren Geschöpfen, welche damals die Erde bevölkerten, das furchtbarste und wildeste dasjenige war, welches aufgerichtet auf den Füßen ging und welches sich „der Mensch" nannte.
Einen solchen Zug erblickte man im Jahre 1813 in dem Antlitz des deutschen, insbesondere des preußischen Volkes, als die Märkischen Bauern bei Nacht sich zusammenthaten, die Quartiere der Franzosen überstelln und die Letzteren abschlachte- len wie gefangene Jtanbtbiere, als bei Hagelsberg die preußischen Landwehren zu schießen sich weigerten und mit den Kolben die französischen Bataillone erschlugen, weil der Haß sich nicht damit begnügt, den Feind aus der Ferne zu erschießen, sondern fühlen will, wie er ihn unter seinen Fäusten zermalmt.
Und einen solchen Zug gewahrte man 1870 im Angesichte des französischen Volkes, als dieHeeres- körper Frankreichs unter dem stürmenden Sieges- Gange der deutschen Heere verschwunden waren, als das Wort „Le Prussien“ zum Inbegriff alles