Das „Kreisblatt" erscheint wöchent« lich dreimal, Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark 40 Pfg. pro Quartal.
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Kreisblatt für den Kreis Hersfeld für die Monate November und December werden von allen Kaiserlichen Postanstalten, Land- briefträgern und von der Expedition angenommen. Neu hinzutretenden Abonnenten wird das Kreis- blatt vom Tage der Bestellung an bis 1. November c. gratis und franko zugesandt.
Die Expedition.
Manches.
Kreis Hersfeld.
Hersfeld, den 25. October 1883.
Den Herren Ortsvorständen rc. des Kreises werde ich in den nächsten Tagen das nöthige Formularpapier für die
Klassensteuer Veranlagung pro 1884/85 (Klassensteuer - Rollen und Einkommens - Nach- weisungen) sowie außerdem die nöthigen Formulare zu den Klassensteuer-Zu- und Abgangslisten rc. für das Rechnungsjahr 1884/85 mittheilen und zugleich zwecks Benutzung bei Aufstellung der neuen Einkommens-Nachweisung, die Einkommens-Nach- Weisung pro 1883/84 beifügen.
In Betreff der Borarbeiten für die Klassensteuer- Veranlagung pro 1884/85 verweise ich auf 1Ds Ausschreiben vom 17. October 1877 Nr. 10576 (Kreisblatt Nr. 84 pro 1877), hebe aber dabei noch ausdrücklich hervor, daß als Norm für den Beginn bezw. die Vornahme der Personenstandsaufnahme der 12. November bestimmt worden ist. Es bleibt den Herren Ortsvorständen überlassen, diese Personenstandsaufnahme auf die Ihnen am geeignetsten dünkende Weise zu bewirken; für größere Gemeinden wird es sich empfehlen, daß Seitens des Ortsvorstandes an die Haushaltungsvorstäude und Einzelnsteuernden schon vor dem 12. November entsprechende Formulare zur ordnungsmäßigen Ausfüllung und Rückgabe ausgehändigt werden. Die Herren Ortsvorstände sind speciell dafür verantwortlich, daß die Personenstandsaufnahme richtig und vollständig erfolgt.
Sodann haben die Herren Ortsvorstünde:
1) auf Grund des bei der Personenstanos-Ausnahme oder auf sonstige Weise gewonnenen Materials die Einträge in den Spalten 1 bis incl. 20 der Einkommens-Nachweisung bezw. 1 bis incl. 6 der beiden Klassensteuer-Rollen pro 1884/85 genau und sauber zu bewirken;
2) die Schulden-Nachweisung in vorgeschriebener Weise aufzustellen und deren Resultate in Spalte 17 a und 17 b der Einkommens-Nach- weisung anzumerken, inzwischen auch
3) die Mitglieder der EinschätzungS-Commission wählen zu lassen (wegen deren Zahl, cfr. das Ausschreiben vom 17. October 1877 (Kreisblatt Nr. 84 pro 1877) und hierauf
4) noch vor dem 1. December d. I. die Einschätzung zur Klassensteuer unter Ausfüllung der Spalten 7 bis 27 der Klassensteuer-Rollen bezw. 21 und 22 der Einkommens- Nachweisung bewirken und die vorgeschriebenen Bescheinigungen auf dem Titelblatte vollziehen zu lassen resp, solche selbst zu vollziehen.
Bei der Einschätzung sind die den Ortsvorständen mitgetheilten Revisions-Bemerkungen der Königlichen Regierung zur 1883/84er Klassensteuer-Veranlagung gehörig zu beachten; insbesondere aber muß ich erwarten, daß in den. EinkommenS-Nach- Weisungen die Grundsteuer-, Gebündesteuer- und Gewerbesteuer-Angaben richtig sind, baß die Größe deS vorhandenen Grundbesitzes nach Hectaren gewissenhaft eingetragen und daß dieser Grundbesitz wieder nach Ackerland und Wiesen 2c. getrennt angegeben wird.
Bis zum 1. Dezember d. I. sind sodann [ erklärt haben, für das kommende Jahr mehr ver- die ordnungsmäßig summirten beiden Klassensteuer- m»MW ^^»» <e>°« Ma^-„^ >0^« ;* «»f »;»>««
Rollen und die Einkommens-Nachweisung pro 1884/85, welche sämmtlich mit den vorgeschriebenen
wendet werden. Den Versuch habe ich auf einem Roggen- und einem Haferstück mit Sandboden 4., 5. und 6. Bodenklasse gemacht.
starken Pappumschlägen und entsprechender Auf- Bürgermeister Wolf — Lamperts- schrift versehen sein müssen, nebst der Schulden- selb. Die Düngung mit Chilisalpeter hatte bei
Rachweisung, einem amtlich als richtig bescheinigten
Verzeichniß der Mitglieder der Klassensteuer-Ein- schätzungs- Commission und den vorgeschriebenen „Bemerkungen zur Klassensteuer-Rolle" zur Prüfung und Vorrevision unter Wiederbeifügung der Einkommens-Nachweisung pro 1883/84 an mich einzu- reichen.
In Betreff der Schulden-Nachweisung und der von den Ortsvorständen auf besonderem Bogen aufzustellenden Bemerkungen zur Klassensteuer-Rolle verweise ich auf die M. 33 und 44 der Anweisung zur Aufstellung der Klasfensteuer-Rollen und Ein- kommens-Nachweisungen vom 19. Juli 1875. abgedruckt in Nr. 34 des Amtsblattes pro 1875.
der trockenen Witterung keinen Mehrertrag zur Folge. Derselbe wurde auf ein 3/+ Acker großes sandiges Haferland gestreut.
13516. Der Königliche Landrath
__Freiherr von Broich.
2.
3.
13464.
Der Königliche Landrath Freiherr von B r o i ch.
Hersfeld, den 24. October 1883.
Zur Verzinsung und Amortisirung des zum Bau des Landkrankenhauses aufgenommenen Darlehns wird hiermit für das Rechnungsjahr 1883/84 eine Kreissteuer im Betrage von 2880 M. ausgeschrieben.
Den Herren Ortsvorständen des hiesigen Kreises werden in den nächsten Tagen Nachweisungen der auf die rc.. Gemeinden repartirten Quoten zugehen und wollen dieselben dafür Sorge tragen, daß die Beträge bis spätestens zum 1. Dezember c. an den Rechnungsführer der Kreiskasse, Herrn Waisenhausverwalter Adams, dahier eingezahlt
werden. 13482.
Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Hersfeld, den 25. October 1883.
Anläßlich meiner Verfügung vom 8. Stars 1882 Nr. 3047 (Kreisblatt Nr. 20) und der daselbst veröffentlichten, mit dem Herrn Pfarrer Niemeyer zu Ronshausen und dem Ausschußvorsteher des landwirthschaftlichen Kreisvereins, Herrn L.Noll
4.
5,
6.
Gewerbeordnung
für das Deutsche Reich.
(Fortsetzung.)
gebrauchte Kleider, gebrauchte Wäsche, gebrauchte Betten und gebrauchte Bettstücke, insbesondere Bettsedern, Menschenhaare, Gärnabf alle, Enden undL)räumen von Seide, Wolle, Leinen oder Baumwolle;
Gold- und Silberwaaren, Bruchgold und Bruchsilber, sowie Taschenuhren; 7
Spielkarten;
Staats- und sonstige Werthpapiere, Lotterieloose, Be« zugs- und Antheilscheinc auf Werthpapiere und Lotterieloose;
explosive Stoffe, insbesondere Feuerwerkskörper, Schieß- pulver und Dynamit;
7. solche mineralische und andere Oele, welche leicht entzündlich sind, insbesondere Petroleum, sowie Spiritus.
8. Stoß-, Hieb- und Schußwaffen;
9. Gifte und gifthaltige Waaren, Arznei- und Geheimmittel.
Ausgeschlossen vom Feilbieten im Umherziehen sind ferner: 10. Druckschriften, andere Schriften und Bildwerke, insofern sie in sittlicher oder religiöser Beziehung Aergerniß zu geben geeignet sind, oder welche mittelst Zusicherung von Prämien oder Gewinnen vertrieben werden.
Wer Druckschriften, andere Schriften oder Bildwerke im Umherziehen feilbieten will, hat ein Verzeichniß derselben der zuständigen Verwaltungsbehörde seines Wohnortes zur Genehmigung vorzulegen. Die Genehmigung ist nur zu versagen, soweit das Verzeichniß Druckschriften, andere Schriften oder Bildwerke der vorbezeichneten Art enthält. Der Gewerbetreibende darf nur die in dem genehmigten Verzeichnisse enthaltenen Druckschriften, anderen Schriften oder Bildwerke bei sich führen, und ist verpflichtet, das Verzeichniß während der Ausübung des Gewerbebetriebes
bei sich zu führen, auf Erfordern der zuständigen Behörden oder Beamten vorzuzeigen und, sofern er hierzu nicht im Stande ist, auf deren Geheiß den Betrieb bis zur Herbei«
zu Biengartes - Mühle über die °BeNutzung schaffung des Verzeichnisses einzustellen.
von Chilisalpeter als Düngemittel ge-!.^ §■ ^ Ausgeschlossen vom Gewerbebetriebe im Umher« psiogenen Verhandlungen ist in den Gemeinden I, hie Ausübung der Heilkunde, insoweit der Ausübende Untergels, Hermaen, Wrddershausen u. Lamperts- -....... - -
selb im letzten Frühjahre ein Persuch mit der;
Düngung von Chilisalpeter gemacht worden.
Ich habe nun die betreffenden Ortsvorstünde zum Bericht über den erzielten Erfolg veranlaßt und glaube im allgemeinen Interesse den wesentlichen Inhalt dieser Berichte nachstehend zur öffentlichen Kenntniß bringen zu müssen.
Bürgermeister Vaupel—Untergeis. Die Verwendung von Chilisalpeter als Düngemittel hatte einen sehr guten Erfolg. Äcr Chilisalpeter ist, wenn auch etwas kostspielig, als Düngemittel allgemein zu empfehlen. Das Versuchsfeld war vermengter Sand- und Lehmboden und die Fruchtgattung Hafer.
Bürgermeister Gebühr—Heringen. Ich
2.
3.
für dieselbe nicht approbirt ist;
das Aufsuchen sowie die Vermittelung von Darlehns» gkschäften und von Rückkaufsgeschäften ohne vorgängige Bestellung, ferner das Aufsuchen von Bestellungen auf Slaats- und sonstige Werthpapiere, Lotterieloose Bezugs- und Antheilscheine auf Werthpapiere Lotterieloose;
das Aufsuchen von Bestellungen auf Branntwein Spiritus bei Personen, in deren Gewerbebetriebe
und und
und die«
selben keine Verwendung finden.
§. 56 b. Der Bundesrath ist befugt, soweit ein Bedürfniß obwaltet, anzuordnen, daß und inwiefern der Ankauf oder das Feiibietcn von einzelnen der im §. 56 Absatz 2 ausgeschlossenen Waaren im Umherziehen gestattet sein soll.
Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, sowie zur Ab« ‘ wchr oder Unterdrückung von Seuchen kann durch Beschluß ; des Bündesraths und in dringenden Fällen durch Anord« nung des Reichskanzlers nach Einvernehmen mit dem Aus«
schuß des Bundesraths für Handel und Verkehr für den Umfahs des Reichs oder für Theile desselben bestimmt werden, daß und inwiefern außer den in den §§. 56 und 56a ausgeführten Gegenständen und Leistungen auch noch Peter gedüngten' Fläche desselben Ackert Bei andere Gegenstände und Leistungen auf bestimmte Dauer der Gerste tst — iedeusalls in T-olae der um M" bem Gewerbebetriebe im Umherziehen ausge chlossen leoeNsaUÄ w an- kem sollen. Die Anordnung ist dem Reichstag sofort, oder,
Haltenden Drockenheit Bitt , geringer Gewinn wen» derselbe nicht versammelt ist, bei seinem nächsten Zu- u b C t die Düngerkosten, erzielt worden. Hch ' sammentritt mitzutheilen. Dieselbe ist außer Kraft zu setzen, werde die Düngung mit Chilisalpeter fortbetreiben wenn der Reichstag die Zustimmung nicht ertheilt.
^ —' ^-. .....!-.....'f Durch die Landesregierungen kann das Uniherziehen mit
mit Chilisalpeter bei
Hafer ungefähr ein Drittheil Garben mehr ge erndet, als auf einer gleichen nicht mitChilisal
und die hiesigen Landwirthe, welche meinen mit , . - - _ ...
Cbtlifalveter acdünaten Hafer acfcbcn haben, Zuchthengste» zur Deckung von einten untersagt oder ä;&^MM i T«rÄ —.n im
gen. Das Haferfeld war tiefgründiger, leichter IN her Art, daß dieselben versteigert oder im Wege des Sandboden, der Gerstenacker Sandboden mit : Glüüspiels oder der Ausspielung (Kotierte) abgesetzt werden, naheliegenden Felsenuntergrund. : ist nicht gestaltet. Ausnahmen von diesem Verbote dürfen
Büraermeister Trlefchma lltt — Wid- uon ber zuständigen Behörde zugelassen werden.
d erSan sen Wo her Cl l salveter benutzt gütliche Ankündigungen des Gewerbebetriebes dürfe» oersiiausen. oenupi uur unUt bcm Namen des Gewerbetreibenden mit Hinzu-
worden ist, ist fffst das Doppelte gecrudet Ivorden. . (ügung seines Wohnortes erlassen werden. Wird für den Es ist der Chrlksalpeter allgemein zu empfehlen - Gewerbebetrieb eine Verkaussstelle benutzt, so muß an der- und wird derselbe, wie mir schon mehrere Bauern selben in einer für Jedermann erkennbaren Weise ein den