Sonnabend den 22.September 1883.
Nr. 100.
Kms
Das „Kreisblatt" erscheint wöchent» lich dreimal, Dienstags, Donnerstag- und Sonnabend». Preis desselben bei der Expedition 1 Mark 40 Pfg. pro Quartal.
für den
Areis Zersfeig
Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die einspaltige Gar- mondzeile oder deren Raum mit 10 Psg. berechnet und wird bei Wiederho» lung entsprechender Rabatt gewährt.
Abonnements-Einladung.
Mit dem 1. Oktober beginnt ein neues Abonnement auf das
Kreisölatt für den Kreis Kersfeld.
Wir bitten dasselbe rechtzeitig erneuern zu wollen, damit bei Beginn des Quartals keine Unterbrechung in der Zustellung eintritt. Der vierteljährliche Abonnementspreis für das Kreisblatt mit der wöchentlichen Beilage „Provinzial- EorreSpondenz" beträgt 1 Mark 40 Pfg.
Inserate haben, da das „Kreisblatt" die größte Verbreitung im hiesigen Kreise hat, sichern Erfolg, und kostet die viergespaltene Garmond-Zeile oder deren Raum 10 Pf.
Neu hinzutretenden Abonnenten wird das Kreis- blatt vom Tage der Bestellung an bis 1. Oktober c. gratis und tranco zugesandt.
Die Expedition.
ämüiitjes.
Kreis Hersfeld.
Hersfeld, den 19. September 1883.
Den Herren Ortsvorsländen der Landgemeinden und Gutsbezirke des hiesigen Kreises sende ich in den nächsten Tagen die nöthigen Formulare nebst einem AbUeferungsscheine zum Zwecke der am 2. November c. in Gemäsheit des §. 11 des Reglements vom 14. Januar 1882 (Amtsblatt Seite 59) zu bewirkenden Aufnahme des Pferde- und Rind- viehbestandes mit der Weisung zu, nach Aufstellung der Verzeichnisse nach den Vorschriften des §. 11 des gedachten Reglements weiter zu verfahren und solche dann mir bis zum 1. Dezember d. Js. zur Prüfung und Feststellung einzusenden.
Für das Jahr 1883 ist die Erhebung einer einfachen Abgabe von
20 Pfg. für jedes Pferd, Esel, Maulesel und Maulthier und
5 Pfg. für jedes Stück Rindvieh erforderlich, und nach diesseitiger Feststellung der Verzeichnisse die Erhebung von dem Gemeindegelderheber im Monat Januar L Js. bewirken zu lassen.
Die Ablieferung des Hauptbetrages hat bis zum 15. Februar k. Js. an die ständische Schatzkasse in Eaffel, nach Abzug von 2 °/0 Erhebegebühren, mittels des Ablieferungsscheins, ohne Be i rügung des Spezialverzeichnisses des Viehbestandes, unter der besonderen Bezeichnung: „Viehseuchesache" mit dem Vermerk: „portopflichtige Dienstsache unfrankirt" zu geschehen.
11804. Der Königliche Landrath
Freiherr von Broich.
Hersfeld, den 17. September 1883.
Unter Bezugnahme auf meine Verfügung vom 8. v. Mts. Nr. 10007 im Kreisblatt Nr. 82 ordne ich hierdurch weiter an, daß auch in solchen Fällen, wenn Schafe aus Ortschaften anderer Kreise rc. eingeführt werden sollen, und nicht durch eine Bescheinigung des betreffenden beamteten Thier- arztes nachgewiesen ist, daß diese Thiere räudesrel sind bezw. bei der 8 Wochen nach Beendigung des Heilverfahrens stattgehabten Untersuchung keine verdächtigen Krankheitserscheinungen gezeigt haben, eine Anzeige darüber durch die Herren OrtSvor- stände mir zu erstatten ist.
Die Herren Ortsvorstäude des Kreises haben die Schafhalter Ihrer Gemeinden hiervon in Kenntniß zu setzen, und auf genaueste Beachtung dieser Vor- ichrist zu halten.
41481. Der Königliche Landrath
_ Freiherr von Broich.
Hersfeld, den 19. September 1883.
Die Dimstulagd Anna Margaretha Wagner aus Odertestgsfeld, 21 Jahre alt, hat um Er-
theilung eines Reisepasses behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht.
11923.
Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Gefunden: ein Paar Schuhe. Meldung des Eigen- thümers bei dem Ortsvorstand zu Sieglos.
Die general-Versammlung Des tmldmirthschaft- lichen Bentrufoereins für Den Reg.^ez. Lasset Abgehalten zu Birstein am 13. und 14. August 1883.
(Fortsetzung.)
Dr. Tassius—Birstein:
Es ist bis jetzt blos von männlichen Vagabunden gesprochen worden, er bitte die weiblichen Mitglieder der Vagabundenzunft auch mit zu berücksichtigen.
Regierungs-Präsident v. Brauchitsch:
Auf dem platten Lande wird der Druck der Vagabundenplage am stärksten empfunden; der Schutz der Polizei und der Nachbarschaft gegen eindringliches Fordern und etwaige Drohungen ist da geringer als in den Städten. Die Nothwendigkeit einer Abhilfe ist von allen Seiten unbestritten anerkannt und es istZeit, vomDebattiren zum praktischen Handelnvorzugehen. Die Sorge, daß die Anlage eines Kreis-Arbeitshauses in Schlüchtern den großen allgemeineren Bestrebungen gegen das Vagabundenthum schaden möchte, kann ich nicht theilen, denn es würde nicht ausgeschlossen sein, daß doch auch andere Kreise dieser Arbeiter- kolonie sich anschließen. Es würde mir nun sehr erwünscht sein, gerade aus dem Kreise der Landwirthe Hessens mit Rücksicht auf unsere besonderen Verhältnisse bestimmte Vorschläge zu erhalten, in welcher Weise am besten gegen das Vagabunden- thum vorzugehen sein wird; vielleicht können wir uns heute wenigstens über die Hauptgrundsätze einigen, die bei allen weiteren Schritten m. E. maßgebend sein müssen.
Wenn von einem der Herren Vorredner betont ist, es sei die Hauptaufgabe, die Quellen zu verstopfen, aus denen sich das Vagabundenthum immer von neuem rekrutire und entwickele, so werden wir diese unendlich weitgreifende Angelegenheit heute doch wohl wesentlich fördern können. Der Hauptpunkt auf den es aber hierbei vor allem ankommt, ist die Erziehung unserer Jugend und die Bewahrung derselben vor frühzeitiger Verwahrlosung. Und in dieser Beziehung kann ich daraus hinweisen, daß in unserem RegierungsBezirk schon recht viel und mehr als in manch anderer Provinz in verhältnißmäßig kurzer Zeit geschehen ist. Wir besitzen eine Erziehungsanstalt ür verwahrloste evangelische Mädchen in Treysa, velche von dem hessischen Dlakonissenhause geleitet wird, in welcher zur Zeit über 130 kleine Mädchen von 6—12 Jahren untergebracht sind; dann für verwahrloste Knaben die Privatanstalten zu Rengs- Hausen, Hof Raidt, beide für evang. Knaben, zu Sannerz für katholische Knaben und der Herr- Bischof von Fulda ist eben damit beschäftigt, für katholische Mädchen eine Anstalt in Mabcrzell einzurichten.
Wir haben es aber heute vorzugsweise mit der Frage zu thun: Was kann geschehen, dem thatsächlich vorhandenen Uebelstande des Vagabunden- thnms entgegen zu arbeiten, uns in Stadt und Land gegen diese Plage zu schützen — und gleichzeitig den noch besserungsfähigen Personen neben der notdürftigsten Unterstützung entsprechende Gelegenheit zur Arbeit zu gewähren, damit sie wieder arbeiten lernen und durch diese wieder nützliche Glieder der menschlichen Gesellschaft werden können.
Bei der enormen Anzahl der Vagabunden wird dieses Ziel nicht leicht und nicht allein durch freie Vereine erreicht werden können, sondern mit diesen werden die Korporationen der Kresse und Gemeinden zusammen arbeiten müssen und auch die Regierung ist bereit und erachtet es als ihre Pflicht, für die
Bekämpfung des Vagabundenthums mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln mitzuwirken.
Neben der christlichen Barmherzigkeit, die uns hierbei vor allem leiten soll, muß aber auch ernste und oft rücksichtslose Strenge walten, daß der uralte Satz „wer nicht arbeiten will, der soll auch nicht essen" wieder voll und ganz zur Durchführung gelangt, damit faule Vagabunden endlich merken, daß es den fleißigen Staatsbürgern Ernst ist, sich nicht länger von ihnen ausplundern zu lassen, wenn sie nicht arbeiten wollen.
Ob demnächst zu diesem Zwecke für den Regierungsbezirk Kassel eine besondere Arbeiterkolonie zu errichten sein wird, oder ob eine solche für die Provinz Hessen-Nassau gemeinsam und etwa auch für das Großherzogthum Hessen genügen wird, oder ob wir uns ganz oder theilweise für die nächste Zeit der Kolonie Wilhelmsdorf anschließen können so lange dieselbe bereit und im ©tonte ist, die Vagabunden des Regierungsbezirks auf- zunehmen, wird weiterer Erwägung und Beschlußnahme vorbehalten bleiben müssen.
Als Vorbereitung hierfür wird aber m. E. folgendes schon jetzt und sofort ins Werk gesetzt Werden können und müssen:
1. Wie es die Vereine gegen Hausbettelei erstreben, muß endlich der Grundsatz allgemein anerkannt und durchgeführt werden: daß kein Einzelner selbst einem unbekannten Bettler Unterstützung gewährt, sondern es muß dies Vereinen bez. den Gemeinden überlassen werden. Sogenannte Alrnosen, wie sie geaen- wärtra noch viel zu viel gegeben werden, was ja im Königreich Sachsen bei Strafe von 2 M. verboten ist, sind unzulässige Verschwendung, die von den Vagabunden nur zum Schnaps verwendet werden, wodurch denselben also nicht geholfen, sondern nur ihrem Laster Vorschub geleistet wird. — Es schließt dies in keiner Weise aus, daß Hausarme direkt unterstützt werden; diese Art die Noth unserer Brüder und Schwestern zu lindern, hängt mit der Vagabundenfrage nicht zusammen und dieser Mildthätigkeit soll hier keineswegs entgegen getreten werden.
2. Vereine und Gemeinden geben in der Regel niemals baares Geld, sondern nur Natural- verpflegung und
3. auch diese nur gegen Arbeit. —
4. Zu diesem Zwecke ist es nothwendig, daß über den ganzen Regierungsbezirk ein von Verpflegungsstationen eingerichtet wird; am besten wird dies zunächst in den 65 Städten Hessens geschehen können, denn dort wird am leichtesten Gelegenheit zur Arbeit für die Vagabunden von der betr. Stadt einzurichten sein, da diese stets irgend welche Arbeit, wie Holzkleinmachen, Steineklopfen, Straßen- reimgen, Wege bessern 2c. zu vergeben haben wird. DieKontrole dieser Arbeit wird der betr. Bürgermeister mit seinen polizeilichen Organen am besten führen könnenund darüber wachen, daß auch die Gemeinde-Armenpflege an Reisende und Bettler, sowie an alle arbeitsfähigen Individuen fortan nur nach vorstehend angegebenen Grundsätzen ausgeübt wird.
Hierdurch wird auch dem platten Lande am leichtesten und sichersten geholfen werden, denn sobald derartige Verpflegungsstationen in sämmtlichen Städten eingerichtet sind, wird es auf dem Lande leicht und ohne Gefahr sein, jeden Bettler ab- und dorthin zu verweisen, und wenn dies unter eifrigster Unterstützung der Gendarmerie einige Zeit mit Energie und Konsequenz durchgeführt wird, so wird sich zeigen, daß diese Straßen und Orte von den Landstreichern gemieden
5.
werden.
Damit aber das platte Land bei diesem Vorgehen gegen die Landstreicher auch entsprechend