Nr. 97.
MlS
Sonnabend den 15. September 1883.
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Der „D. R.-A." veröffentlicht unterm 13. d.
Folgendes:
Se. Majestät der Kaiser und König haben in Betreff Allerhöchsterer Vertretung bei der Luther-Jubelfeier zu Wittenberg folgende Allerhöchste Ordre an Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit den Kronprinzen erlassen:
In den Tagen vom 12. bis 14. September dieses Jahres soll in Wittenberg eine Lulherfeier abgehalten werden, welche durch das Herannahen des vierhundertjährigen Gedächtnißtages von Luthers Geburt veranlaßt ist. Die an Mich gerichtete Bitte, persönlich dabei zu erscheinen, habe Ich nicht gewähren können. Ich empfinde aber als evangelischer Christ und als oberster Inhaber des Kirchenregiments lebhafte Theilnahme für jede derartige Feier, bei welcher das evangelische Bekenntniß ungeschwächten Ausdruck findet. Auch würdige Ich vollauf den reichen Segen, welcher für unsere theure evangelische Kirche davon ausgehen kann, daß ihre Glieder aller-Orten an das große Erbe und die edlen Güter erinnert werden, welche Gott der HErr durch die Reformation uns bescheert hat. Zumal in Wittenberg, dem nächsten Schauplatz von Luthers gewaltigem und gottge- segnetem Wirken, möchte Ich bei solchem Feste nicht unvertreten sein, um so weniger, als dasselbe über den Rahmen einer blos lokalen Feier hin- ausrast. Demzufolge will Ich Eurer Kaiser lichen und Königlichen Hoheit und Liebden Meine Vertretung bei dem bezüglichen Festgottesdienst hierdurch übertragen. Zu Gott dem HErrn aber flehe Ich, daß die bevorstehenden Lutherseste gereichen mögen zur Weckung und Vertiefung evangelischer Frömmigkeit, zur Wahrung guter Sitte und zur Befestigung des Friedens in unserer Kirche!
Schloß Babelsberg, den 25. August 1883.
Wilhelm.
An den Kronprinzen des Deutschen Reichs und von Preußen, Kaiserliche und Königliche Hoheit und Liebden.
In Folge dieses Allerhöchsten Auftrages hat Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz Sich heute früh nach Wittenberg begeben und bei der in der Reformationsoder Lutherhalle daselbst begangenen Gedächtnißfeier nachstehende Rede gehalten:
Nachdem ich eben in ernster Sammlung am Grabe unseres großen Reformators geweilt, betrete ich nunmehr die Stätte, in welcher der ssaubensstarke Mann in rastloser Arbeit die Wege richte, auf denen er freudigen Muthes vorwärts chritt zu seiner großen, weltgeschichtlichen That.
Beauftragt, Se. Majestät bei dem heutigen Festgottesdienste zu vertreten, soll es in Luthers Wohnhaus mein Erstes fein, die Worte zu verlesen, welche der Kaiser und König aus Anlaß dieser Feier an mich erlassen hat.
(Folgte die Verlesung der oben mitgetheilten Allerhöchsten Ordre.)
In sinniger Weise sind in diesen Räunien an§ den Tagen der Reformation Andenken aller Art vereinigt, deren Vermehrung und Vervollständigung ich glücklichen Fortgang wünsche. Denn unser Volk kann nicht oft und nicht lebhaft ge- nug an die Segnungen erinnert werden, welche es dem Manne verdankt, dessen Namen diese Halle trägt. Wer gedächte nicht hier und heute Dessen, was Martin Luthers Geist unb Wirken auf mehr als einem Gebiet beut)^nationalen Lebens für uns erworben hat.?!
Möge diese seinem Gedächtniß gewidmete Feier uns eine heilige Mahnung sein, die hohen Güter, welche die Reformation uns gewonnen, mit demselben Mnthe und in demselben Geiste zu behaupten, mit dem sie einst errangen worden sind! Möge sie insbesondere uns in dem Entschlüsse festigen, alle Zeit einzutreten für unser evangelisches Bekenntniß und mit ihm für Gewissensfreiheit und Duldung! Und mögen wir stets
dessen eingedenk bleiben, daß die Kraft und das Wesen des Protestantismus nicht im Buchstaben beruht und nicht in starrer Form, sondern in dem zugleich lebendigen und demüthigen Streben nach der Erkenntniß christlicher Wahrheit!
In diesem Sinne begrüße ich den heutigen und die noch folgenden Luthertage mit dem innigen Wunsche, daß sie beitragen mögen, unser protestantisches Bewußtsein zu stärken, unsere deutsche evangelische Kirche vor Zwietracht zu bewahren und rhren Frieden ftst und dauernd zu begründen.
— Ueber die Feier meldet „W. T. B." aus Wittenberg ferner Folgendes:
Die Luther-Jubelfeier wurde gestern Abend durch festlichen Glockenklang eingeläutet. In der Schloßkirche am Grabe Luthers fand ein liturgischer Gottesdienst statt, bei welchem der Ober-Konsistorial-Rath Professor Dr. Schmieder eine tief bewegende Ansprache hielt. Bei der darauf folgenden Begrüßung der Festgäste hießen General-Superintendent Dr. Möller im Namen des Festcomitäs, Bürgermeister Dr. Schild im Namen der Stadt die Erschienenen willkommen. Auch außerdeutsche Kirchen haben Deputationen hierher gesandt: Professor Salmond aus Schottland brächte die Grüße der freien Kirche Schottlands, eine irische Deputation diejenigen der Presby- terialkirche von Irland; Pastor Just aus Bradford gab der Theilnahme der deutsch-evangelischen Gemeinde in Braoford und anderer deurschen Gemeinden in England Ausdruck.
Amtliches.
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß an Stelle der allgemeinen Bestimmungen über Ausbildung und Prüfung für den Königlichen Forstverwaltungsdienst vom 30. Juni 1874 von dem Herrn Minister für Landwirthschaft, Domai- nen und Forsten unterm 1. August 1883 neue Bestimmungen erlassen sind, welche bei jedem Königlichen Oberförster eingesehen werden können.
Kassel den 30. August 1883.
Königliche Regierung.
Kreis Hersfeld.
Hersfeld, den 13. September 1883.
Die Herren Ortsvorstände zu:
Allendorf, Asbach, Aua, Eitra, Friedlos, Gershausen, Gittersdorf, Goßmannsrode, Hattenbach, Holzheim, Kathus, Kirchheim, Kleba, Kohlhausen, Kruspis, Meckbach, Meck- lar, Mengshausen, Niederanlä, Niederjossa, Petersberg, Rohrbach, Roßbach, Notensee, Rotterterode, Sorga, Stärklos, Tann, Unter« geis, Unterbaun, Wippershain, Bengendort, Conrode, Dünkelrode, Gethsemane, Herfa, Heringen, Hillartshausen, Lampertsfeld, Landershansen, Leimbach, Malkomes, Motzield, Oberlengsfeld, Ransbach, Röhrigshof, Unterneurode, Unterweisenborn, Wehrshausen, Wölfershausen und Wüstfeld werden hierdurch an die Erledigung meiner Verfügungen vom 24. Juli 1882 Nr. 9559 sowie vom 4. August 1882 Nr. 10257 im Kreisblatt Nr. 62, betreffend Einreichung der Nachweisungen über die zur Zwangsvollstreckung überwiesenen Rückstände an direkten Kommunal-, Kreis- und Provinzial- Steuern sowie Schulgeld pro Monat Juli er., mit Frist bis zum 18. d. Mts. Nachmittags 2 Uhr bei Reibung der Zusendung eines Strafbaren, erinnert.
11674. Der Königliche Laudrath
Freiherr von Broich.
Hersfeld, den 11. September 1883.
Der Kaufmann Herr Hermann Gesing dahier ] ist in Folge seines Ersuchens von dem Ehrenamte eines Oberbrandmeisters für den II. Bezirk des j hiesigen Kreises entbunden, und Herr Louis.
Volkmar dahier mit diesem Ehrenamt vom heutigen Tage an betraut worden.
11605. Der Königliche Landrath ____Freiherr von Broich.__
Hersfeld, den 11. September 1883.
Der früher dahier wohnhafte Sattlermeister Wilhelm Laut erb ach, 28 Jahre alt, hat für sich um Entlassung aus dem diesseitigen Unterthanen- Verbände behufs ferneren Verbleibens in Amerika nachsuchen lassen.
11606. Der Königliche Landrath
Freiherr von Broich.
Die Zenerat-Versammlung des tandmirthschafl- (icfjeri Bentrafoereins für den Reg.-Kez. Rassel. Abgehalten zu Birstein am 13. und 14. August 1883.
(Fortsetzung.)
Die in der^27. zu Hersfeld 1882 abgehaltenen Generalversammlung bestellten Revisoren, Herr Heinrich Vaupel zu Niederhone, sind Herr Reinhard zu Landershausen haben die Rechnung mit den zugehörigen Belegen geprüft und wie die anliegende Bescheinigung ausweist, (welche zur Einsicht der Versammlung übergeben wird) nichts zu erinnern ge- funden, ich erlaube mir deshalb Ertheilung der Dechargc zu beantragen.
Die Decharge wurde von der Versammlung ertheilt.
Dem Gang der Verhandlungen vorgreisend theilen wir gleich an dieser Stelle mit, daß zu Revisoren der Rechnung 1883/84 die Herren Gutsbesitzer vom Hof—Hombreffen und Amrs-Nh WeiK—Lurghosungen gewählt mürben,
daß zur Abhaltung der 29. Wanderversammlung deS landw. Zentralvereins Kassel bestimmt wurde, und
daß an Stelle des durch das Loos aus dem Direktorium des landw. Zentralvereins ausscheidenden Herrn Oldenburg —Wilhelmshof Herr Gutsbesitzer Theodor Lierschenk auS Wichmannshausen zum Mitglied des Direktoriums mit 44 gegen 9 Stimmen, die auf Herrn Oldenburg fielen, gewählt wurde.
Zweiter Gegenstand:
Ueber den Nutzen der Sammelmolkereien.
Referent v. Bruchhausen:
Der beste Hebel zur Aufbesserung jeder Ackerwirthschaft ist und bleibt ein wohlgenährter, den Verhältnissen nach möglichst großer Viehbestand. Mag auch mit künstlichem Dünger noch so viel experimentirt werden, derselbe bleibt nur ein Aushülfemittel. Der nervus rerum jeder Acker- wirthschaft bleibt der thierische Dünger, der in seiner Zusammensetzung auf allen Bodensorten wirksam ist. Dieses gilt ganz besonders vom Rindviehdünger. In der Regel bildet auch das Rindvieh den bei weitem größten Viehbestand in jeder Wirthschaft.
Da gilt es nun, die Erzeugnisse des Rindviehbestandes und in erster Linie die Milch, möglichst gut zu verwerthen. Wo dieses geschieht, blühet die ganze Wirthschaft; denn guter Ertrag aus der Milch führt von selbst zu guter Pfleg« und reichlicher Fütterung des Viehes. Beides schafft vielen und kräftigen Dünger, dieser bringt Kraft und Kultur in den Boden und schließlich Korn in den Sack. —
Sie sehen das, m. H., bestätigt bei den Wirthschaften, die in der Nähe großer Städte liegen, wohin die Milch täglich direkt an den Mann gebracht werden kann. Der hohe Kaufwerth solcher günstig gelegenen Wirthschaften, mögen solche nun groß oder noch so klein sein, zeigt das schon deutlich genug. Aber nur wenige Wirthschaften befinden sich in der günstigen Lage, die Milch ohne erhebliche Kosten direkt abzusetzen.
Zwavermöglichen es jetzt die Eisenbahnen manchen Wirthschaften, d.ie von der Linie nicht zu weit entfernt liegen, die Milch nach großen Städten zu schicken, was aber mit mancherlei Unkosten und sehr oft mit direktem Schaden verbunden ist, wenn die Milch zu heißer Jahreszeit auf dem langen Transport sauer wird. Außerdem kann von solchen entfernt gelegenen Wirthschaften die Milch in den Städten nicht selbst vertrieben, sondern muß an Verkäufer, an die sogenannten Milchhändler abgegeben werden. Unter diesen giebt es recht brave Leute, aber auch recht viele Schwindler, worüber wohl in allen Wirthschaften, die Milch an Verkäufer abgeben, recht unangenehme Erfahrungen gemacht werden.
Die Versendung von Milch aus große Entfernungen ist auch nur den größeren Wirthschaften möglich, die täglich mehrere 100 Liter Milch abzugeben haben. Für kleiner« Wirthschaften ist das aus einer Menge von Umständen völlig unausführbar. Da ist man auf Selbstverwerthung der Milch durch Fabrikation von Butter, Käse und Mästung angewiesen.
Aus größeren Wirthschaften, wo eine entsprechende Menge Milch vorhanden ist, kann deren Verwerthung in genannter Weise schon eine gute sein, indem dort mehr Zeit, Kenntniß und Aufmerksamkeit ausgewendct werden können. In kleinen Wirthschaften, wo die Haussrau die Kinder, den Feuerheerd, den Gurten zu versorgen hat, und bei der Heu- und Frucht-