Sonnabend den 1. September 1883»
Nr. 91.
Kreis
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-Kreis Hersseld.
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Die Hleichstagseröffnung hat am 29. d. Nachmittags 2 Uhr im Reichstags- saale stattgefunden und zwar, wie hervorgehoben werden muß, vor einem beschlußfähigen Hause. Bei der nach der Eröffnungsbotschaft vorgenom- menen Auszählung ergab sich die Anwesenheit von 260 Mitgliedern.
Die Rede, welche nach Eintritt der Mitglieder des Bundesraths in den Saal von dem Stellvertreter des Herrn Reichskanzlers, dem Staatssekretär Herrn von Boetticher, verlesen und vom Hause stehend angehört wurde, lautete also:
Geehrte Herren!
Seine Majestät der Kaiser haben den Reichstag zu berufen geruht, um Ihnen den mit der königlich spanischen Regierung vereinbarten Handels- und Schifffahrtsvertrag zur verfassungsmäßigen Beschlußfassung vorzulegen.
Eine Einigung beider Regierungen über diesen Vertrag ist erst nach dem Schlüsse der letzten Reichstagssession zu Stande gekommen. Daß der Abschluß sich so lange verzögerte, beruhte auf Hindernissen, deren Beseitigung erst in Folge längerer und schwierigerer diplomatischer Verhandlungen gelangt
Aus dem Vertrage ergeben sich für die deutsche Einfuhr nach Spanien wichtige Zollermäßigungen, und seitens der beteiligten deutschen Industrie wurde der dringliche Wunsch kundgegeben, daß diese ZollerleichMungen alsbald in'Kraft treten möchten. In voller Würdigung der, hierbei in Betracht kommenden wirthschaftlichen Interessen haben die verbündeten Regierungen es sich angelegen sein lassen, den zweckmäßigsten Weg zu finden, um diesem Wunsche zu entsprechen. Sie haben sich dabei zu der Auffassung geeinigt, daß auf Grund diplomatischer Verständigung zwischen den beiden Vertragsmächten eine vorläufige Inkraftsetzung der vereinbarten Zollermäßigungen unter Vorbehalt der für die definitive Gültigkeit des Vertrages erforderlichen Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags zu geschehen habe, und daß für die darin liegende Abweichung von den Bestimmungen der Verfassung die Indemnität beiden gesetzgebenden Körpern demnächst nachzusuchen sein werde.
Die nachträgliche Zustimmung des Reichstages so bald als thunlich herbeizuführen, wurde dabei von vornherein um so mehr ins Auge gefaßt, als kein Zweifel darüber bestand, daß für die bethei- ligten Kreise die volle Gewißheit über die rechtliche Geltung des Vertrages im Interesse der Sicherheit ihrer geschäftlichen Dispositioneu von hohem Werthe sei.
Gleichwohl stand der sofortigen Berufung der Reichsvertretung die durch die Jahreszeit bedingte Rücksicht auf die persönliche Belästigung der im laufenden Jahre ohnehin ungewöhnlich in Anspruch genommenen Mitglieder derselben gegenüber, und hielt Se. Majestät der Kaiser Sich zu dem Ver- trauen berechtigt, daß das unter den verbündeten Regierungen bestehende Einverständniß über die Behandlung des Vertrages auch bei allen Parteien im Reichstage vorhanden sein werde.
Der unerwartete Umstand, daß nicht nur vereinzelte Stimmen, sondern die Organe weiter Steile übereinstimmend gegen die Abweichung von dem Buchstaben der Verfassungsbestimmungen Klage erhoben und dem in anderen Verfassungs' floaten thatsächlich in Uebung stehenden Prinzip eines Jndemnitäts-Verfahrens jede Anwendbarkeit auf die Reichsverfassung bestritten haben, hat Seiner Majestät dem Kaiser indessen den Anlaß gegeben, die der sofortigen Einberufung entgegen- stehenden Bedenken zurücktreten zu lassen.
Der Vertrag wird Ihnen unverzüglich mit dem Anträge zugehen, demselben, sowie der erwähnten vorläufigen Ermäßigung einzelner Zollsätze die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen.
Mit Allerhöchster Ermächtigung erkläre ich im Namen der verbündeten Regierungen den Reichstag für eröffnet.
Amtliches.
Kreis Hersseld.
Berlin, den 19. Juli 1883.
Das Auftreten der Cholera in Aegypten legt in Anbetracht der leichten Verschleppbarkeit dieser Krankheit den Sanitätsbehörden die Pflicht auf, den öffentlichen Gesundheitsverhältniffen die größre Sorgfalt zuzuwenden und sanitäre Uebelstände in geeigneter Weise und energisch zu bekämpfen, damit nirgends Zustände entstehen, welche die Entwickelung epidemischer Krankheiten begünstigen.
Die prophylaktischen Maßnahmen, welche zu diesem Zwecke zu ergreifen, sind der Königlichen Regierung bekannt.
Sie beziehen sich zunächst auf die Reinhaltung des Boden durch ordnungsmäßige Beseitigung oder Unschädlichmachung der Dejektionen und Abfälle aller Art, durch Reinhaltung und Desinfektion der öffentlichen Bedürfnißanstalten im Freien,
wie in geschlossenen Räumen.
Auf die Fernhaltung gesundheitswidriger Nah- rungs- und Genußmittel ist zu achten, insbesondere auf die Beschaffung eines ausreichenden und gesunden Trinkwaffers besondere Sorgfalt zu verwenden. Die Beschaffenheit der Brunnen und der anderweitigen Bezugsquellen für das Trink- waffer, die Sage der Aborte, Dungstellen und sonstigen zur Aufnahme von.FLulniß erregenden Substanzen bestimmten Anlagen ist erneut in sorgfältige Kontrole zu nehmen.
Nicht minder bedürfen die Wohnungen, namentlich diejenigen, welche von einer dichtgedrängten oder einer fluktuirenden Wohnbevölkerung benutzt werden, eingehender Beobachtung, wie Maffen- quartiere, Herbergen, Pennen, Logier- und Kosthäuser, ferner Privatquartiere, welche von mehreren Parteien bewohnt werden, sodann Räume, welche bei öffentlichen Bauten von Arbeitern zum Wohnen benutzt werden.
Gewerbliche Anlagen, in welchen, sei esFäul- niß erregende, sei es zur Verbreitung ansteckender Krankheiten geeignete Stoffe sich befinden, bedürfen einer erhöhten Beaufsichtigung.
Auch aus die vagirende Bevölkerung, sowie auf die aus Nachbarstaaten in Grenz-, namentlich im Flußverkehr auf diesseitiges Staatsgebiet übertretenden Personen ist die Aufmerksamkeit der Exekutivorgane zu richten.
Märkte, Messen und andere Veranstaltungen, welche Gelegenheit zur Anhäufung größerer Menschenmassen geben, werden eingehender Beobachtung bedürfen.
Es liegt nicht in meiner Absicht, durch vorstehende Anführungen die Richtungen abschließend zu bezeichnen, in welchen die mit der Wahrung der gesundheitlichen Interessen des Staates betrauten Landespolizeibehörden ihre Fürsorge zu entfalten haben. Ich vertraue vielmehr, daß sie auch über die angedeuteten Beziehungen hinaus nach den eigenthümlichen Verhältnissen ihrer Bezirke die geeigneten prophylaktischen Maßnahmen treffen werden. Auch wünsche ich, daß keine Maßregeln ergriffen werden, welche geeignet sind, die Bevölkerung zu beunruhigen, daß vielmehr überall nur die Ueberzeugung erweckt und bestärkt werde, sich lediglich um vorbeugende Anordnungen handle, welche zur Beseitigung der erfahrungs- müßig den Ausbruch und die Verbreitung ansteckender Krankheiten befördernden Mißstände bestimmt sind.
daß es
werden, welche den Ausbruch von Seuchen befürchten lassen, so sehe ich umgehender Berichterstattung entgegen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts-und Medicinal-Augelegenheiteu.
Im Aufträge: (gezJ Greifs.
An die Kgl. Regierung zu Caffel. I. 4546 M.
Caffel, den 10. August 1883.
Abschrift hiervon ertheilen wir Euer Hochwohl- geboren zur Kenntnrßnahme und mit der Veranlassung, den öffentlichen Gefundheits-Verhältniffen des Ihrer Verwaltung unterstellten Bezirkes nach den in dem Erlaffe angedeuteten verschiedenen Richtungen eine erhöhte und unausgesetzte Aufmerksamkeit und Fürsorge zuzuwenden. Indem wir Ihnen anheimstellen muffen, je nach den besonderen örtlichen Umständen die geeigneten Maßregeln zu ergreifen, ist an einen im hiesigen Regierungsbezirk mit wenigen Ausnahmen gleichmäßig bestehenden und schon wiederholt zum Gegenstand diesseitiger Anordnungen gemachten Mitzstand besonders zu erinnern, das sind die mangelhaften Einrichtungen in Bezug aus öffentliche sowie private Reinhaltung der Wohnstätten und ihrer Umgebung. Nicht allem in den ländlichen Ortschaften, vielfach auch noch in den Städten befinden sich Abortanlagen und Dunggruben ohne jeden Schutz zur Reinhaltung des Bodens der benachbarten Brunnen und öffentlichen Straßen und Wegen. Die Gruben find theils gar nicht, theils mangelhaft ausgemauert und gegen den Ueberlauf des Inhalt ungenügend geschützt. Die flüssigen Stoffe dringen theils in den Boden, in den Untergrund der Wohnungen ein, und verderben die Luft in und um denselben sowie das Trinkwaffer, theils ergießen sie sich in offene Strasieuräume und verbreiten, darin stagnirend widrige Fäulnißgase. An vielen Orten summen zu diesen Mißständen noch ungenügende Einrichtungen zur Beseitigung gewerblicher Unreinlich- keiten, insbesondere der Abgänge aus den Schlachträumen hinzu, so daß Zustände der schlimmsten Art die Folge sind.
Die Erfahrung der letzten Jahre aus den verschiedensten Orten des hiesigen Bezirkes hat durch das häufige Auftreten von Typhus-Epidemien den Beweis geliefert, welche Gefahren jene Verhältnisse für den öffentlichen Gesundheitszustand mit sich führen und es dringend nöthig, gegen diese Mißstände, welche der Verbreitung epidemischer Krankheiten überhaupt den wesentlichsten Vorschub leisten, mit allen zu Gebote stehenden Mitteln anzukämpfen.
In gleicher Weise ist das Trinkwaffer, sobald dessen Bezugsquellen nicht die bestimmte Garantie der Reinheit bieten, also namentlich, wenn es Brunnen entnommen wird, welche in einem verunreinigten Boden in der Nähe von Dungstätten, Abortanlagen, Senkgruben, Straßengossen und Canälen liegen, überall zu controllren. Wir erneuern deshalb die bereits wiederholt ergangene Aufforderung, die Brunnenwasser durch die Unter» suchungsanstalt in Marburg prüfen zu lassen und müssen darauf dringen, daß Brunnen mit schlechtem Wasser der öffentlichen Benutzung überall entzogen werden.
Ebenso bedürfen Nahrungs- und Genußmittel zumal in der gegenwärtigen Jahreszeit, welche das Auftreten von Krankheiten der Verdauungsorgane ohnehin begünstigt, einer sorgfältigen, verschärften Aufsicht. Der öffentliche Verkehr mit Nahrungs- und Genußmitteln ist streng zu überwachend unreife Früchte, schlechtes Bier und verdorbene oder verdächtige Gegenstände aller Art sind unnachsichtlich vom Verkauf auszuschließen.
Endlich machen wir noch auf die in bem Erlasse des Herrn Ministers verlangte Beobachtung der Herbergen, Kost- und Logierhäuser 2c. besonders aufmerksam; es sind geeignete Personen mit deren Controle zu betrauen und anzuweisen,, daß sie sich von der Handhabung gehöriger Reinlichkeit in sämmtlichen Räumlichkeiten, Lagerstätten, Betten 2c. sowie der Abortsanlagen zu überzeugen und Ungehörigkeiten sofort abstellen zu, lassen und eventuell anzuzeigen haben. Auch ist der Gesundheitszustand der Insassen zu beachten und den Wirthen 2c. die Auflage zu machen, daß sie Erkrankungsfälle jeder Art alsbald zur Kenntniß