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Nr. 85.

Sonnabend den 18. August 1883.

DasKreisblatt- erscheint wöchent» lich dreimal, Dienstag-, Donnerstag« und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark 40 Pfg. pro Quartal.

für den

Jtreis HersfM

Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die einspaltige Gar» mondzeile oder deren Raum mit 10 Psg. berechnet und wird bei Wiederho» lung entsprechender Rabatt gewährt.

Amtliches.

Kreis Hersfeld.

In Gemäßheit des. §. 13 der Verordnung vom 20. September 1867, das Verfahren bei den Wahlen zum Commnnallandtage des Regierungsbezirks Cassel betreffend, (Amtsblatt de 1867 Seite 836) haben wir bezüglich der in Ansehung der örtlichen Verwaltung einer Gemeinde gleichgestellten Guts­bezirke des Kreises Hersfeld bestimmt, daß:

1) die auf dem Hofe Meisebach wohnhaften

Wahlberechtigten mit der Gemeinde K a l k o b e 2, 2) die auf dem Hofe Oberrode wohnhaften

Wahlberechtigten mit der Gemeinde Sorga, 3) die auf den Höfen Engelbach und Stern­berg wohnhaften Wahlberechtigten mit der Gemeinde Solms,

, 4) die zu Domaine Biengartes wohnhaften Wahlberechtigten mit der Gemeinde Unter­baun,

5) die zu Domaine Wilhelms Hof wohnhaften Wahlberechtigten mit der Gemeinde Peters-

wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge­bracht.

Hersfeld, den 16. August 1883.

Der Bezirks-Ausschuß sür die Wahl eines Abge­ordneten im Stande der Landgemeinden des Kreises Hersfeld.

Der Wahlkommissar: Die Beisitzer: Freiherr von Broich vr.H.Müller.

Königlicher Landrath. A. Rechberg.

Nachdem von uns am heutigen Tage behufs Ein­leitung der Ersatzwahl eines Abgeordneten zum Eommunallandtage des Regierungsbezirks Cassel im Stande der Höchstbesteuerten, die Liste der Höchstbesteuerten des hiesigen Kreises, welche zu einer Abgeordnetenwahl gesetzlich berufen sind, aufgestellt worden ist, wird dieselbe nach Vorschrift des §. 22 der Verordnung vom 22. September 1867 betreffend das Verfahren bei den Wahlen zum Communallandtag des Regierungsbezirks Cassel unter Hinweisung auf §. 23 dieser Ver­ordnung, wonach Reklamationen inner­halb 14 Tagen vom Tage der Veröffent­lichung an bei dem unterzeichneten Bezirks-Ausschusse anzubringen sind, hiermit bekannt gemacht.

Unter Hinweisung auf das den Wahlkommissionen der Landgemeinden des Kreises Hersfeld speziell zugefertigte Ausschreiben vom heutigen Tage in Betreff der Anfertigung und Offenlegung der Wählerlisten zur Wahl eines Abgeordneten zum Eommunallandtage für den Landwahlbezirk Hers- selb werden die Herren Ortsvorstände der Land­gemeinden des Kreises hierdurch angewiesen, bis spätestens zum 5. L Mts. mir bei Meidung der Zusendung eines Warteboten berichttich anzu- zeigen:

1) daß die Wählerliste von der Wahlkommffsion vorschriftsmäßig aufgestellt,

2) daß und von welchem Tage an dieselbe zu Jedermanns Einsicht in dem Geschäftslökal des Bürgermeisters offen gelegt, und

3) daß die geschehene Offenlegung in der Ge­meinde auf ortsübliche Weise bekannt gemacht worden ist.

Hersfeld, den 16. August 1883.

10460II. Der Königliche Landrath

Freiherr von Broich.

berg,

6) die zu Domaine Eichhof wohnhaften Wahl­berechtigten mit der Gemeinde Asbach,

. 7) die im fiskalischen Gutsbezirke der Ober­försterei Hersfeld wohnhaften Wahlbe­rechtigten mit der Gemeinde Reckerode, umuc»» im wuuuc un yuujuvcncumcn muuu<

8) die im fiskalischen Gutsbezirke der Ober- besitzer und Gewerbetreibenden des Kreises Hersfeld. försterei Niederaula wohnhaften Wahl- Der Wahlkommissar: berechtigte» mit der Gemeinde Beier shausen £

den Wahlact demnächst vorzunehmen haben und Königlicher Landrath.

Hersfeld, den 16. August 1883.

Der Bezirks-Ausschuß für die Wahl eines Abge­ordneten im Stande der höchstbesteuerten Grund»

Der Wahlkommissar: Freiherr von Broich

Die Beisitzer: vr.H. Müller.

A. Rechberg.

Verzeichniß der höstbesteuerten Grundbesitzer und Gewerbetreibenden im Kreise Hersfeld.

Der Steuerpflichtigen

Dieselben haben jährlich entrichtet.

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Wohnort.

Namen und Stand.

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Heruiannshof

Hersfeld do.

Eichmühle Hersfeld

Engelbach Hattenbach Hersfeld Obergeis Meifebach HUnterhaun 12Hersfeld

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do.

do.

15 Landershausen 16Hersfeld 17$ do.

18 Unterweisenborn

20Belershaufen 21 Oberlengsfeld 22Hattenbach 23Wölfershausen 24 Niederaula 25Hillartshauseu 26 Friedewald

i(Hof Weisenborn) 27Hersfeld 28Kerspenhausen 29Hersfeld

30 Reckerode

31 Biengartesmühle WStMos

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Lautenhausen Niederaula

-Bippart, Ernst, Gutsbesitzer Rechberg, Adam, Tuchfabrikant Engelhardt, Wilhelm, Bierbrauereibesitzer Braun, Georg Hermann, Mühlenbesitzer Schimmelpfeng, Karl

Scheffer, Gutsbesitzer

Gentzel, Friedrich, Gutsbesitzer Kniese, Reinhard, Gastwirth Roll, Ferdinand, Gutsbesitzer Roll, Franz, Gutsbesitzer Schwarz, Friedrich, Gutsbesitzer Knauff, Balthasar, Wirth und Oekonom Wolff, Conrad, Bierbrauereibesitzer Braun, Friedrich, Tuchfabrikant Reinhardt, August, Gutsbesitzer jBraun, Eduard, Tuchfabrikant

-Braun, Bernhard iun., Partikulier ^Reinhardt, AdoW^Mptsbesitzer Stuckhardt, Cark, Oeconom und Spediteur Lenz, Karl, Gutsbesitzer

>Licht, Ludwig, Gutsbesitzer von Lepel, Baron, Gutsbesitzer Gliemeroth, Georg, Müller und Oekouom Thomas, Karl, Gutsbesitzer Schönewolf, Nicolaus, Gutsbesitzer Hoßbach, Heinrich

Schiffner, Karl, Gastwirth

Schenk, Jacob Johannes, Gutsbesitzer Gesing, Hermann, Kaufmann Schüler, Konrad, Gutsbesitzer

Roll, Franz Ludwig, Mühlenbesitzer Schmidt, Rudolph, Oekonom Sandrock, Friedrich, Oekonom Grenzebach, Jacob, Oekonom

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# Der Handelsvertrag mit Spanien.

Der Reichskanzler hat mit der spanischen Regie­rung ein Ueberemkommen dahin getroffen, daß unter Vorbehalt der späteren Ratification des am 12. Juli zu Stande gekommenen Handelsvertrags der Waarenverkehr Mischen beiden Staaten vom 14. August an den in dem Vertrage vorgesehenen ZoLtarissätzen unterworfen werden soll. ^-

Dieses außergewöhnliche und provisorische Ueber» einkommen ist dadurch veranlaßt, worden, daß es mit unverhältnißmäßig großen Schwierigkeiten ver­knüpft war, den Reichstag in gegenwärtiger Jahres­zeit einzuberufen, um die verfassungsmäßige Ge­nehmigung des Vertrags selbst zum Zweck seiner Ratification zu erlangen, daß aber aus einem Auf­schub des Inkrafttretens- des Vertrages bis züm Winter, wo der Reichstag die Genehmigung ohne Schwierigkeiten ertheilen könnte, der deutschen In­dustrie eine schwere Schädigung erwachsen wäre, wofür die Regierung die Verantwortung nicht über­nehmen zu können glaubte.

Es hätte vielleicht nahe gelegen, in Anbetracht der erwähnten obwaltenden Umstände den Handels­vertrag selbst in Kraft zu setzen unter Vorbehalt der Genehmigung des Reichstags. In ähnlicher Weise war bezüglich des am 16. December 1878 abgeschlossenen deutsch-österreichischen Handelsver-

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99 abgeschlossenen deutsch-österreichischen Handelsver- 10, trags, der am 1. Januar 1879 in Kraft treten sollte, verfahren worden. Doch hat die Regierung hiervon Abstand nehmen zu sollen geglaubt, weil von diesem Mittel doch nur ganz ausnahmsweise und nur unter den zwingendsten Umständen Ge­brauch gemacht werden darf. Sie zog es vor, ein Mittel ausfindig zu machen, welches der deutschen Industrie ehestens die Vortheile des Vertrags zu- führte und dabei doch dem Reichstage volle Frei­heit der Entschließung bezüglich der Verwerfung oder Genehmigung des Vertrags selbst sicherte, dessen vorzeitige Ratification ihm in vielleicht un­erwünschter Weise die Hände gebunden hätte. Es handelte sich hierbei nur darum, ob die spanische Regierung sich bereit finden ließe, ohne daß der Vertrag selbst in Kraft tritt, den deutschen Waaren bei der Einfuhr provisorisch und widerruflich er­mäßigte Sätze zu gewähren, wofür Deutschland den spanischen Waaren bei der Einfuhr in Deutsch-

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land ein entsprechendes Aeauivalent bieten wollte. Spanien stimmte zu, und so ist es der Regierung

möglich gewesen, der deutschen Industrie die Vor­theile des Vertrages zu Theil werden zu lasten, ohne daß dieser selbst ratificirt und in Kraft ge-

treten ist. r ,

Man sollte meinen, daß dieses Ueberemkommen allseitigen Beifall hätte finden sollen. Die In­dustrie hat erreicht, was sie wollte und den Rechten des Reichstages ist nicht das Mindeste vergeben, denn der Vertrag, den er genehmigen soll, bleibt eben zu seiner Genehmigung vorbehalten. In der