Nr. 84.
Donnerstag den 16. August 1883.
Das „Kreisblatt" erscheint wöchent» lich dreimal, Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Preis befleißen bei der Expedition 1 Mark 40 Pfg. pro Quartal.
für den
Areis Zersfesö.
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Ämlliches.
Kreis Hersfelv.
Hersfeld, den 14. August 1883.
Für den am 20. August 1864 geborenen Christian Heinrich Schulz aus Heenes ist um Entlassung aus dem diesseitigen Staatsverbande behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden.
10378. Der Königliche Landrath
Freiherr von Broich.
Hersseld, den 13. August 1883.
Für den am 16. März 1864 geborenen George Faul stich zu Niederaula ist um Entlassung aus dem diesseitigen Staatsverbande behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden.
10344. Der Königliche Landrath
Freiherr von Broich.
‘ Cassel, den 10. August 1883.
Das Königliche Landrathsamt benachrichtige ich unter Bezugnahme auf mein Schreiben Nr. 12973 vom 26. Juni ergebenst, daß der flüchtige Post- secretair Wagner aus Greifenhagen inzwischen in Potsdam ergriffen und zur gerichtlichen Haft gebracht worden ist.
Der Kaiserliche Ober-Postdirector zur Linde. An das Königl. Landrathsamt in Hersfeld. 16151.
* * *
Hersfeld, den 13. August 1883,
Wird den Ortspolizeiverwaltungen uno der Königlichen Gendarmerie des Kreises unter Bezugnahme auf meine Verfügung vom 28. Juni 1883 Nr. 8282 im Kreisblatt Nr. 65 mitgetheilt.
10345. Der Königliche Landrath
_____Freiherr von Broich. _
Hersfeld, den 15. August 1883.
Der Ludwig Pfaff von Kerspenhausen hat für sich und seine Familie um Entlassung aus dem diesseitigen Staatsverbande behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht.
10401. Der Königliche Landrath
Freiherr von Broich.
# Deutschland und Italien.
Das Amtsblatt der italienischen Regierung meldet, Seine Majestät der deutsche Kaiser habe seine herzliche Theilnahme wegen des Unglücks von Jschia dem Könige Humbert in einem Telegramm von Gastein aus ausgedrückt und dabei hinzugefügt, die Seelengröße und das Mitgefühl des Königs habe sich im größten Glänze gezeigt, als er sich selbst an den Schauplatz des Unglücks begeben habe, Gott werde ihn dafür segnen. König Humbert habe telegraphisch geantwortet, das Wort des Kaisers tröste und stärke ihn und knüpfe die Bande der Bewunderung und Freundschaft noch enger, die ihn mit dem Kaiser verbänden.
Kaiser Wilhelm hat dem deutschen Volke aus dem Herzen gesprochen, als er dem Könige von Italien sein Mitgefühl an dem großen Unglück aus- drückte, welches Jschia, welches ganz Italien betroffen. Das deutsche Volk empfindet die herzlichste Theilnahme an diesem schrecklichen Ereigniß und hat das Bedürfniß, davon auch äußerlich Kunde zu geben. Die Worte des Beileids, welche der Kaiser an den König Humbert gerichtet, dürfen als ein Ausdruck der Theilnahme des ganzen deutschen Volkes betrachtet werden.
Auch unser Kronprinz und seine Gemahlin machen sich zu Dolmetschern der Gefühle des ganzen deutschen Volkes, indem sie in einem Erlaß an den Reichskanzler von ihrem Bedürfniß Zeugniß ablegen, ihrer Betrübniß über das Unglück von Jschia in würdiger Weise Ausdruck zu verleihen. Der Kronprinz und die Kronprinzessin möchten — wie es in dem Erlaß heißt — „von Tausenden umringt, im Geiste an die Trauerstätte treten, aber nicht nur um die Todten zu beklagen, sondern um zu helfen, das Überlebende Leid zu lindern." „Wir sind gewiß
— sagte der Kronprinz —, daß das deutsche Volk dem befreundeten Nachbarn im Unglück wird zur Seite stehen wollen und daß es bereits nach Wegen dahin sucht."
Der Kronprinz und seine Gemahlin kennen das Herz des deutschen Volkes und dürfen sicher sein, daß sie sich nicht darin täuschen werden. Das deutsche Volk ist dem erhabenen Thronfolgerpaare dankbar, daß es ihm wieder in dem Beispiel werk- thätiger Nächstenliebevorangeht und ihm den richtigen Weg zeigt, seine Theilnahme in würdiger Weise zu bethätigen.
Das Kronprinzliche Paar hat sich an die Spitze einer Sammlung für die Verunglückten von Jschia gestellt. Diese Sammlung wird durch die erhabenen Protectoren zu einer Sammlung des deutschen Volkes für das von schwerem Ungemach heimgesuchte Italien. Unser Herrscherhaus hat durch sein Hervortreten bei dieser Gelegenheit gezeigt, wie hoch es die Pflichten der Freundschaft gerade im Unglück hält. Möchte das deutsche Volk diesem erhabenen Beispiel in würdiger Weise folgen und, eingedenk der Hilfe, die erst noch in diesem Winter den vom Unglück heimgesuchten Anwohnern des Rheinstroms in so überreichem Maße von überall her zu Theil geworden, auch seinerseits mit Freuden und reichlich spenden, um die Noth bei unseren südlichen Nach- baren zu lindern, deren Land so vielen Deutschen Gastfreundschaft, Erholung und Erguickung gewährt. In der Noth lernt man den Werth der Freundschaft kennen: möchte Italien die Freundschaft Deutschlands hoch schätzen lernen!
# Die preußisch-deutsche Eisenbahupotitik in der französischen Deputirtenkammer.
In den ausgedehnten Eisenbahndebatten, mit welchen sich in den letzten Wochen diefranzösische Deputirtenkammer beschäftigte, war es uns besonders merkwürdig, mit welch offener und rückhaltsloser Anerkennung man an dieser Stelle sich über die preußisch-deutsche Eisenbahnpolitik aussprach. Selbst diejenigen Redner, welche für Genehmigung der mit den großen Privatbahnen abgeschlossenen Verträge waren, lassen häufig einen gewissen Ton des Neides durchklingen, daß es Frankreich
nicht vergönnt sei, eine klare, zielbewußte Staats
bahnpolitik zu treiben; ja der Minister Raynal sind am 13. b. in Berlin angekommen.
beginnt seine erste Rede damit, sich für einen gründ- Die Madrider amtliche Zeitung veröffentlicht das sätzlichen Anhänger des Staatsbahngedankens zu Gesetz, durch welches der spanisch-deutfcheHandels- ■ " ‘ ° " ^ — 11—i vertrag, der am 14. d. M. in Wirksamkeit tritt,
erklären — eines Gedankens, der sich zu feinem
lebhaften Bedauern in Frankreich zur Zeit nur
nicht verwirklichen lasse.
Den Höhepunkt erreichte dieser Theil der Debatte in einer Rede des Abgeordneten Lockroy — eines Gegners der Regierungsvorlage — vom 24. Juli d.,J. Nachdem dieser Abgeordnete des Weiteren ausgeführt, in wie hohem Maße ein geschlossenes Staatsbahnsystem einem Privatbahnsysteme militärisch überlegen sei, bekennt er sich als einen Anhänger der Grundsätze von Stuart Mill und Fürst Bis- marck, welche beide erklärt hätten, daß ein Staat welcher seine Transportmittel nicht beherrsche, dem Untergänge verfallen sei. Der Redner kann dann nicht genug Worte der Anerkennung dafür finden, daß in Deutschland und Preußen nach diesem Grundgedanken „mit einer unermüdlichen Beharrlichkeit" verfahren sei. Er schildert mit glänzenden Farben die deutsche Verkehrspolitik; er rühmt die billigen Güter- und Personentarife der deutschen Eisenbahnen, die Einrichtung der vierten Wagenklasse für „die Landbewohner, die Arbeiter, die ärmeren Bevölkerungsklassen", er hebt hervor, daß die Betriebssicherheit auf den deutschen Bahnen eine größere sei, als auf den französischen. Vor allem anderen aber erfüllt den Redner mit Bewunderung, wie durch die Anlage und den Betrieb der Eisenbahnen, also insbesondere den Bau zweier Gleise auf allen strategisch wichtigen Linien, den Bau der Berliner ....... .... . ...
Stadtbahn, die Anlage der geräumigen Bahnhöfe, | Von dänischer Seite werden den deutschen die Schlagfertigkeit der Armee gesteigert werde. Kaisermanövern des 4. und 11. Armeekorps bet«
Er zählt die 10 Eisenbahnlinien auf, welche jetzt von Osten her nach der französischen Grenze führen, und schließt diesen Theil seiner Rede mit den Worten: „Das sind die Ergebnisse des Staatsbe- trtedes, des Staatseigenthums!"_____
politische Jiadjudjten.
Deutschland.
Der Kronprinz begiebt sich, wie nunmehr bestimmt, am 19. d. Mts. Abends nach der statt« gehabten Taufe seines Enkels von Potsdam mit dem fahrplanmäßigen Courierzug nach Darmstadt, wo er am folgenden Tage Vormittags 8 Uhr 50 Minuten einzutreffen gedenkt und wo Tags zuvor der Großherzog von Hessen mit dem Erbgroßherzog und den Prinzessinnen Victoria, Elisabeth, Irene und Alix, von England zurückkehrend, bereits eingetroffen sein wird. Noch am Montag, den 20., wird der Kronprinz die Darmstädter Garnison, am folgenden Tage die von Mainz, am 22. die in Offenbach und am 24. August die in Gießen in« spiziren. Während dieser fünf Tage wird der Kronprinz am großherzoglichen Hoflager in Darmstadt Wohnung nehmen und nach den jeweiligen Besichtigungen dorthin zurückkehren. In der Begleitung des Kronprinzen werden sich Generalmajor Mischke, die Majore von Rabe und Wildenbruch, Rittmeister Frhr. von Nyvenheim und Hauptmann von Wessel befinden.
Unter dem Vorsitze Seiner Kaiser-
lichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen hat am 13. d. die Bildung des Central- komitees für die deutsche Hülfe für Jschia im Kronprinzlichen Palais stattgefunden.
Dem Vernehmen nach legt der preußische Minister für Landwirthschaft großes Gewicht darauf, daß an den landwirthschaftlichen Schulen eingehende Anleitungen zum vergleichenden Studium der Wetterkarte und Wetterberichte der Seewarte und der demnächst im Binnenlande zu errichtenden meteorologischen Zentralstellen gegeben werden, um so meteorologische Kenntnisse in der Bevölkerung zu verbreiten und ihr die sachgemäße Benutzung der Prognosen zu erleichtern.
Drei türkische Officiere mit zehn jungen Türken, die später in die Cadettenanstalt eintreten sollen,
spanischerseits ratificirt wird.
Der „Reichsanzeiger" schreibt: „Von Reichswegen ist beschlossen, eine wissenschaftliche Expedition'nach Egypten zu entsenden, welche die Aufgabe hat, die Entstehung, Natur und den Verlauf der Cholera, sowie die zur Verhütung derselben geeigneten Maßregeln an Ort und Stelle zu erforschen. Die Expedition, welche unter der Leitung des Mitgliedes des Kaiserlichen Gesundheitsamt, Geheimen Regierungs-Raths Dr. Koch steht, wird im Laufe dieser Woche abreisen, um sich zunächst nach Alexandrien zu begeben."
# Wie wir aus zuverlässiger Quelle erfahren, ist die bekannte Polizeiverordnung des Oberpräsidenten der Povinz Sachsen über die Sonntagsheiligung v. 18. Dcbr. 1882 durch Beschluß des Ministers des Innern vom 8. d. M. außer Kraft gesetzt worden. Diese Maßregel ist augenscheinlich auf die Entscheidungen des Kammergerichtes zu Berlin vom 5. Juli er. zurückzuführen, in denen die Be- fugniß der Regierungsbehörden, über die äußere Heilighaltung der Sonn- und Festtage im Wege der polizeilichen Anordnung allgemein verbindliche Vorschriften zu erlassen, zwar ausdrücklich anerkannt, die jetzt aufgehobene Verordnung aber doch in einem.der wesentlichstem Punkte als zu weit gehend erachtet worden ist, so daß dieselbe nicht mehr aufrecht erhalten werden konnte.