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SK. 80.

Krei-Mblatt

Dienstag den 7. August 1883.

DasArmblatt" erscheint wöchent- lich dreimal, Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark 40 Pfg. pro Quartal.

-Kreis Hers seist.

Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die einspaltige Gar« mondzeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet und wird bei Wiederho« lung entsprechender Rabatt gewährt.

Amtliches.

Kreis Hersfeld.

Hersfeld, den 3. August 1883.

Bei Gelegenheit der diesjährigen Bürgermeister- Versammlung wurde bekanntlich von einem Bür­germeister zur Sprache gebracht, daß man im Kreise Schmalkalden die Landwegebausache gemäß §. 1 des Wegebaugesetzes vom 16. März 1879 zu einer Kreisangelegenheit gemacht habe, eine Ein­richtung, welche, weil dadurch alle Ungleichmäßig- keiten in der Vertheilung der Landwegebauarbeiten ausgeschlossen seien, sich auch für den hiesigen Kreis empfehle.

Auf meine bezügliche Anfrage an das Landraths­amt zu Schmalkalden, hat mir dasselbe indessen mitgetheilt, daß allerdings im Kreise Schmalkalden die Landwegebauten im Wesentlichen aus der Kreiskasse bestritten würden, daß aber diese Ein­richtung sich nicht auf den gedachten §. 1 des We- gedaugesetzes, sondern auf eine bereits um das Jahr 1680 erlassene Verordnung der Landgräfin Hedwig Sophie gründe, wonach von allem in die Landgemeinden des Kreises eingeführt werdenden fremdem d. h. dort nicht gebrauten Biere eine Abgabe von einem Pfg. pro Liter zur Kreiskasse erhoben würde. Es würden dadurch nach Durch­schnitt der letzten drei Jahre bemessen jährlich circa 10,000 M. aufgebracht, welche unter Hinzu­rechnung eines von den Eommunalständen oewil- ligten fixirten weiteren Jahresbeitrags von 2000 Mark zur Instandhaltung der zur Zeit vorhandenen Landwege die Stadt Schmalkalden participire an dieser Einrichtung nicht genügten..

Den Herren Ortsvorstäuden des Kreises gebe ich im Anschlüsse an das in der Beilage zur Nr. 58 des Kreisblattes veröffentlichte Protokoll hier­von Kenntniß. i ,

9033. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Hersfeld, den 4. August 1883.

Diejenigen Herren Ortsvorstände des hiesigen Kreises, welche noch mit Erledigung meiner Ver­fügung vom 6. Mai 1879 Nr. 5554 im Kreisblatt Nr. 37, die stattgefundenen Wasserbauten und Be­seitigung der Hindernisse des freien Flußlaufes betreffend, im Rückstände sind, werden hieran m i t Frist bis zum 13. d. Mts. Nachmittags 2 Uhr bei Meidung der Zusendung eines Strafboten erinnert.

9926. Der Königliche Landrath ___ Freiherr von Broich.

Hersfeld, den 3. August 1883.

An Stelle des verstorbenen Vicebürgermeisters Litzenbaur zu Hersfeld ist der jetzige Vicebürger- meister Adam Rechberg daselbst zum zweiten Stell­vertreter des dasigen Standesbeamten ernannt worden.

An Stelle des aus dem Gemeiudeamte ausge­schiedenen Bürgermeister Nicolaus Jäger zuMotzfeld ist der neugewählte Bürgermeister und bisherige Standesbeamten-Stellvertreter Heinrich Jäger da­selbst zum Standesbeamten für den dasigen Standes­amtsbezirk und an Stelle des letzteren der Lehrer Heinrich Theodor Wepler daselbst zum Stellver­treter des Standesbeamten bestellt worden.

9876. Der Königliche Landrath

Freiherr v o n B r o i ch.

Hersfeld, den 2, August 1883.

Der von dem communalständischen Baumeister Herru Xylanber dahier aufgestellte Landwege- bau-Etat für den Kreis Hersfeld pro 1884 liegt vom 6.August d.J. an vierzehn Tage lang zur Einsicht der Ortsvorstände 2C. des Kreises offen, und zwar:

1) für die zum ersten und bezw. zweiten Auf­sichtsbezirk gehörigen Gemeinden 2c. Aua, Allmershauseu, Biedebach, Liengartes, Fried­los, Gittersdorf, Hersfeld, Heenes, Meckbach, Mecklar, Meisebach, Obergeis, Reilos, Rohr­

bach, Tann und Untergeis sowie Asbach, Beiershausen, Eitra, Hilperhausen, Holzheim, Kerspenhausen, Kohlhausen, Kruspis, Ober- haun, Rotensee, Roßbach, Sieglos, Stärklos und Unterbaun im Geschäftslokale des Königlichen Ltlndrathsamtes;

2) für die zum dritten Anfsichtsbezirk gehörigen Gemeinden 2c. Allendorf, Engelbach, Gers­dorf, Gershausen, Goßmannsrode, Hatten- bach, Kemmerode, Kirchheim, Kleba, Mengs- Hausen, Niederaula, Reckerode, Reimboldshau­sen, Rotterterode, Solms und Willingshain im Bürgermeistereilokale zu Nie­deraula;

3) für die zum vierten Aufsichtsbezirk gehörigen Gemeinden 2c. Petersberg, Wilhelmshof, Oberrode, Sorga, Kathus, Wippershain, Malkomes, Dünkelrode, Schenksolz, Lamperts- feld, Schenklengsfeld, Conrode, Landershausen, und Wüstfeld' im Bürgermeistereilo­kale zu Schenklengsfeld;

4) für die zum fünften Aufsichtsbezirk gehörigen Gemeinden Friedewald, Hilmes, Hillartshau- sen, Kleinensee, Lautenhausen, Motzfeld, Ober­lengsfeld, Unterweisenborn und Wehrshausen im Bürgermeistereilokale zu Frie­dewald.

5) für die zum sechsten Aufsichtsbezirk gehörigen Gemeinden Ausbach, Bengendorf.Getysemane, Harnrode, Heringen, Heimboldshausen, Herfa, Leimbach, Lengers, Nippe mit Röhrigshos, Philippsthal, Ransbach, Unterneurode, Wöl- fershausenund Widdershausen im Bürger­weist er eilocale zu Philippsthal.

Die Herren Ortsvorstände 2c. wollen diesen Etat während der besagten Zeit daselbst einsehen und sich in Betreff der für ihre bezüglichen Gemeinden 2c. vorgeschlagenen Etatssätze alsbald schriftlich beim Königlichen Landrathsamte erklären, indem sonst angenommen werden muß, daß Einwendungen dagegen nicht zu erheben sind und dem Kreistage demnächst bei Vorlage des Etats hiervon Kenntniß gegeben wird.

9676. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Hersfeld, den 3. August 1883.

Für:

1) Adam Schmidt, geboren am 8. Februar 1866;

2) Valentin Schade, geboren am 2. Juli 1866, beide aus Kalkobes, ist um Entlassung aus dem diesseitigen Staatsverbande behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden.

9879 u. 9880. Der Königliche Laudrath Freiherr von Broich.

Die Blutlaus (Schizoneara lanigera) und deren Vertilgung betreffend.

Ein sehr gefährlicher Feind des Apfelbaumes, die Blut­laus oder wolltragende Apfelbaum-Rindenlaus, bedroht unsern Bezirk und da dieses Insekt sich außerordentlich rasch vermehrt, so ist ein rapides Vorschrciten desselben sehr zu befürchten.

Man muß diesen neuen Feind, um ihn wirksam zu be. kämpsen, kennen; wir lassen deshalb die nachstehende Be- schreibung folgen:

Die Blutlaus war im Anfang dieses Jahrhunderts nur auf England beschränkt, wohin sie wahrscheinlich aus An-crika eingeschleppt worden ist. Im Jahre 1810 erschien sie in Jersey, 1814 in der Normandie. Bretagne und heute ist sie über ganz Fankreich verbreitet, sowie über einen großen Theil Süddeutschlands.

In der jüngsten Zeit ist sie in fast sämmtlichen Ge­markungen deS benachbarten Kreises Offenbach ausgetreten und hat auch bereits in verschiedenen Gemarkungen der Kreise Hanau und Gelnhausen ihr Zerstörungswerk begonnen.

Die Blutlaus gehört zum Geschlecht der Blattläuse und hat mit dieser Gattung die ganz enorme Vermehrung gemein.

Ihren Namen hat sie von dem rothen Farbstoff, welcher beim Zerdrücken deS Thiers zu Tage tritt. Sie kündigt ihre Gegenwart an jungen noch glatten Rinden der Aepfel- bäume durch einen weißen wolligen Streifen oder breiten Flecken schon aus einiger Entfernung an, denn der Körper der einzelnen Blutläuse ist mit einer weiß-wolligen Aus- schwitzung überzogen und nach Art aller Blattläuse sitzt immer eine große Gesellschaft saugend beisammen.

Die Blutlaus saugt nach Durchstechung der jungen Rinde mit ihrem Rüffel den Splint aus. Die verderblichen Folgen hiervon zeigen sich bald. Während der angegriffenen Stell« fortwährend Saft entzogen wird, fließt ihr neuer zu, welcher durch die Arbeit der Zellen unter der Rinde erzeugt wird und dies veranlaßt die Rinde zum Reißen.

An den Rändern der Risse sammelt sich nun immer mehr Bildungssait an; sie schwellen krankhaft und die Stelle ge­winnt bald ein grindiges, krebsartiges Ansehen. Weil sich hier aller Nahrungssast übermäßig ansammelt und höheren Theilen entzogen wird, so kränkelt und vertrocknet das Obere des Baumes schließlich gänzlich.

Aus dem Gesagten erhellt, daß sich die Blutläuse besonders gern an jungen Bäumen der Baumschulen, an Zwergbäumen rc. einfinden. Sie gehen aber auch ältere Bäume an, namentlich gewähren schadhafte Stellen, Riffe rc. Angriffs­punkte, die ihnen den Zugang zum Splint gestatten. Hier sitzen sie klumpenweise in allen Größen als eine schmierige, grau-weiße, formlose Masse, welche sich immer weiter ausdehnt.

Man hat die Blutläuse auch an den Wurzeln gesunden. Hier in der Erde oder an den bezeichneten Stellen der oberen Theile des Baumes überwintern sie vorzugsweise.

Mit dem Erwachen der Vegetation im ersten Frühjahr finden sich auch die Blutläuse alsbald wieder ein und zwar als Larven und als erwachsene flügellose Geschlechtsthiere. Nach mehreren Häutungen werden sie geschlechtsreif und zeigen bei 1,5 Millimeter Länge einen gewölbten Körper von röthlich-brauner Grundfarbe, welche durch weißliche und bläuliche Wollfäden mehr oder weniger bedeckt wird.

Jede Laus bringt, sobald sie erwachsen ist, lebendige Junge zur Welt. Es finden sich 30 bis 40 Eier im Mutter­leibe und ebensoviel Junge können geboren werden. In der Regel finden 8 Bruten in einem Jahre statt, wodurch sich die so enorm rasche Vermehrung des Insekts erklärt. Nimmt man 30 Junge an, so giebt das bei der ersten Brüt 30, bei der zweiten 900, bei der dritten 27 000 und so fun, »ei der achten Brut aber 57 Milliarden Läuse!

Die Gefährlichkeit des Thieres erhöht sich durch den Um­stand, daß im Nachsommer und Herbste bei den beiden letzten Generationen beflügelte Exemplare erscheinen, welche zahlreiche neue Ansiedelungen in der Nachbarschaft bilden. Diese mit Flügeln versehenen Blutläuse sind gegen Nässe und Kälte weniger empfindlich und bleiben oft lange in den Winter hinein an den Zweigen fitzen. Allmählig ziehen sie sich in die geschilderten grindigen Wucherungen und an den Wurzelhals der Bäume zurück, von wo aus im Frühjahr die ersten Läuse wieder erscheinen.

Die Vertilgung des Thiers ist möglich «S gehört aber die größte Achtsamkeit dazu. Am sichersten gelingt sie, wenn das Insekt sich an einzelnen Stellen deS BaumeS zu zeigen beginnt.

Versäumt eS der Baumbesitzer in dieser ersten Zeit deS Auftretens gegen das Insekt einzuschreiten, so überzieht eS bald den Baum bis in die kleinsten Zweige hinaus und seine Vertilgung ist dann weit schwieriger, der Baum aber geht zu Grunde.

Deshalb müssen alle Apfelbäume jeder Gemarkung von Anfang Mai an, so oft als möglich durchgesehen und die Nester des Ungeziefers mit rauhen Lumpen und Bürsten zerdrückt und zerstört werden.

Bei größeren Bäumen ist es nöthig, die stark befallenen Beste abzuschneiden und sofort an Ort und Stelle zu ver­brennen.

Wenn bereits die ganze Baumkrone stark befallen ist, so empfiehlt sich auch im Spätsommer oder Herbst das Ver­jüngen derselben unter sorgfältiger Reinigung der stehen gebliebenen Aeste.

Außerordentlich bewährt zur Vertilgung der Blutläuse und anderer schädlicher Insekten hat sich folgende von dem ver­dienten Hosrath Professor Dr. N e ßler, in Karlsruhe, zu­sammengesetzte Mischung:

40 Gramm Schmierseife,

50 Fuselöl,

50 Tabaksextrakt,

2 Deciliter Weingeist mit Wasser auf 1 Liter ver­dünnt.

Dieses ganz sicher wirkende Nertilgungsmittel nebst Ge­brauchsanweisung kann man aus dem Central-Depot bet Herrn Carl Sattle, Generalagent, Heinrichsstraße Nr. 73 in Darmstadt beziehen.

Eine Büchse von 4 Kilogr. kostet 2 Mark 50 Pf. » »2 1 50

und eine von 1 1 ab Darmstadt.

Den landwirthschastlichen und Gartenbau-Vereinen, sowie den Conjum-Vereinen und den Landgemeinden wird, wenn sie gemeinschaftliche Bestellungen machen, ein entsprechender Rabatt gewährt.

Da die an den Wurzeln sitzende Brut der Blutlaus den Winter leicht überdauert, so ist im Herbst der Boden um den Stamm aufzugraben, die Wurzel von der Brut zu reinigen und mit denselben Mitteln, wie der Stamm zu behandeln.

Als Vorbeugungsmittel empfiehlt sich die sorgfältigste Rindenpflege, das Beseitigen von Moos und Flechten, daS Abscharren verkommener Rindentheile.Bcstreichen der Stämme und Zweige mit Kalkmilch oder mit einer Mischung von