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DaSKreisblatt" erscheint wöchent- lich dreimal, Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark 40 Pfg. pro Quartal.

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Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die einspaltige Gar­mondzeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet und wird bei Wiederho­lung entsprechender Rabatt gewährt.

Jtreis Zersseld.

Programm

zu dem am 12., 13. und 14. August 1883 zu Bir- stein stattfindenden Feste des landwirthschaftl. Kreis- vereins Gelnhausen verbunden mit der Generalver­sammlung des landwirthschaftlichen Centralvereins für den Regierungsbezirk Cassel, Thierschau, Ma- schinenausstellung und Viehmarkt aller Gattungen.

Sonntag den 12. August Vormittags 11 */* Uhr Frühschoppen und Concert auf dem Fest­platze. Nachmittags 3 Uhr Concert und Tanz auf dem Festplatze. Volksbelustigungen. Abends Be­leuchtung des Festplatzes durch electrisches Licht. Abends von 6 Uhr ab gesellige Vereinigung der bereits angekommenen Festgäste in der Festhalle.

Montag den 13. August Vormittags 9 Uhr officielle Begrüßung der Festgäste auf dem Festplatze. Vormittags 10 Uhr Generalversamm­lung des Centralvereins in der Festhalle. Nach­mittags Festessen, Eröffnung der Maschinen- und sonstigen Ausstellungen; Festconcert; Besichtigung der Weidenculturen, Silos und Wiesenbauten auf den Fürstlichen Hofgütern, auch Besichtigung der Frankfurter Quellwafferleitungs- Kunstbauten zu Fischborn. Abends Beleuchtung des Festplatzes durch electrisches Licht.

Dienstag den 14. August Morgens von 5 Uhr Viehmarkt oberhalb des Festplatzes. Vor­mittags 6 Uhr Eröffnung der Viehausstellung auf dem Festplatze. Vormittags 8 Uhr Musterung des aufgetriebenen Viehes. Vormittags 10' /3 Uhr Aufstellung des Festzuges und Festzug durchs Ort. Nachmittags 1 Uhr Prämiirung und Vor­führung der preisgekrönten Thiere. Nachmittags 2 Uhr Verloosung. Nachmittags 3 Uhr Festessen in der Festhalle. Hierauf Concert und Festball. Abends Beleuchtung des Festplatzes durch electrisches Licht.

Der Eintritt für Personen zum Festplatze ist nur von der Seite der Wächtersbacher Straße, Zu- trieb für das Vieh nur von der Sotzbacher Straße gestattet. Das Eintrittsgeld beträgt für Karten gültig für die 3 Tage a Person 1 Mk. 50 Pf.

Das Eintrittsgeld beträgt für Tageskarten: 1) für die Mitglieder des landwirthschaftlichen und der Vereine, welche sich am Festzuge betheiligen 30 Psg. 2) sür Frauen 30 Pfg. 3) für alle übrigen Besucher 50 Pfg. Kinder unter 14 Jahren haben freien Zutritt. Für Musik und Tanz wird weiter nichts erhoben. Die gelösten Eintritts­karten sind sichtbar zu tragen. Die Mitglieder des landwirthschaftlichen Kreisvereins haben sich als solche durch ihre Karte zu legitimiren. Die Mitglieder der an dem Festzuge sich betheiligenden übrigen Vereine sind Zwecks Empfangnahme der Eintrittskartell (ä 30 Pfg.) für den 14. August durch deren Vorstände spätestens bis zum 11. August anzumelden. Während des Festes: Festmusik aus- geführt von der Regimentsmusik des Königlich Preußischen Infanterie-Regiments Nr. 97 unter Leitung des Capellmeisters Herrn O. John. Speisen und Getränke werden nur gegen baare Zahlung der angeschlagenen Preise verabreicht. Anmeldungen zum Festessen auf dem Festplatze bei Gastwirth Koch (a Mk. 4,30 incl. Wein) sind bis zum 7. August erwünscht. Anfragen über Nachtquartier in Privatwohnungen, sowie über Beschaffung von Stallungen und Futter für Vieh 2c. sind bis spätestens den 4. August an den Vereinsvorstand zu richten. Für Transportmittel von der Station Wächters­bach und zurück wird bei rechtzeitiger Anmeldung bestens gesorgt gegen Zahlung einer Taxe von 1 Mk. für jede Fahrt. Die auf dem Festplatze ab­gestempelten Retourbillete der Frankfurt-Bebraer Bahn haben 3tägige Gültigkeit.

Birstein, im Juni 1883.

Das Festcomitä.

# aus den Berichten der Mrikaufsichlsbeamlen haben unseren Lesern neulich günstige Mittheilungen über die Besserung der industriellen Lage in Preußen Vorgelegen.

Erfreulicher Weise lauten die Berichte aus der Mehrzahl anderer deutscher Staaten nicht minder günstig. Aus Oberbayern wird z. B. die Begründung einer ganzen Anzahl neuer gewerblicher Anlagen berichtet. Ebenso wird die Lage in der Oberpfalz Regensburg, Ober-, Mittel- und Unterfranken, (wo die Zahl der Arbeiter von 37,600 aus 40,100 gestiegen ist) als befriedigend bezeichnet. In dem Berichte aus der Pfalz heißt es u. A. wie folgt:

Die Industrie der Pfalz, welche schon im Jahre 1881 einen regen Aufschwung genommen hatte, kann auch das Jahr 1882 als ein günstiges bezeichnen. Die emsige Thätig­keit in den meisten gewerblichen Anlagen war eine anhaltende und es sind nur kurze Perioden zu verzeichnen, in denen hier und da über eingetretene Verminderung der Aufträge geklagt, aber meistens zugleich die Zuversicht ausgesprochen wurde, daß dies nur vorübergehend sei, eine Ansicht, die sich wohl auch überall bestätigt haben dürfte. Aus der Vermehrung der Arbeiterzahl einer Reihe größerer und kleinerer Fabriken darf wohl auch geschlossen werden, daß im Großen und Ganzen die Anzahl der in der Industrie beschäftigten Leute, welche schon während des Jahres 1881 gegen das Vorjahr gestiegen war, auch im Jahre 1882 eine neue Vermehrung erfahren habe.

In Bezug aus die Verkaufspreise der Fabrikate wurde zwar in vielen Fällen geklagt, daß dieselben immer noch nicht in richtigem Einklänge mit den Selbstkosten, den Preisen der Rohmaterialien und Arbeitslöhne seien, aber eine volle Zufriedenstellung der meisten Industriellen in dieser Beziehung dürfte wohl schwerlich jemals eintreten, weil die Ansichten über das richtige Verhältniß der Ver­kaufspreise zu den Selbstkosten sich nicht immer in be­scheidenen Grenzen halten. Aus den Aeußerungen solcher Fabrikanten jedoch, die einer ruhigen und objectiven Würdigung der für die Industrie nothwendigen Lebensbe- dingungen zugänglich sind, ist zu folgern, daß die Mehrzahl der Industriellen auch mit dem finanziellen Ergebniß der gewerblichen Thätigkeit im Laufe des Jahres 1882 nicht unzufrieden ist. Der Ertrag der Landwirthschaft hat zwar nicht den Erwartungen entsprochen, welche die erste Hälfte des Jahres, besonders hinsichtlich der schließlich so schlecht ausgefallenen Weinernte und theilweise auch des Kartoffel- und Getreide-Erträgnisses, zu hegen Veranlassung gegeben hatte; jedoch war bisher ein »achtheiliger Einfluß dieser Verhältnisse aus die Fabrikthätigkeit nicht in erheblichem Maße zu bemerken.

Ob das große Elend und die bedeutende Capital-Ver­nichtung, welche die beiden letzten Monate des Jahres in Folge der außerordentlichen Hachfluthen des Rheines und seiner Nebenflüsse über einzelne Gegenden der Pfalz, ins­besondere aber über die Bewohner der Rhein-Niederungen gebracht haben, die Thätigkeit der Industrie beeinträchtigen werden, ist zur Zeit noch nicht abzusehen. Es sind indeß bis jetzt in dieser Beziehung nachtheilige Einwirkungen im Allgemeinen ebenfalls nicht ersichtlich geworden; ja es dürfte wahrscheinlich sein, daß die nothwendige Ersetzung oder Wiederherstellung so mancher vernichteter oder beschädigter Gegenstände eine verstärkte industrielle Thätigkeit wenigstens theilweise hervorrufen werde, wenn auch die direkt von dem Unglücke betroffenen Fabriken und Gewerbe-Anlagen für einige Zeit ihren Betrieb einstellen und dadurch, sowie durch die Zerstörung oder Beschädigung ihrer maschinellen und anderen Einrichtungen theilweise sehr große Verluste erleiden mußten. Die nicht unbedeutende Anzahl Arbeiter der durch Ueberfluthungen zu kürzerem oder längerem Stillstände ihrer Betriebe gezwungenen Fabriken und Gewerbe- Anlagen war während der Dauer dieses Stillstandes meistens beschäftigungslos und deshalb zu einem großen Theile aus die öffentliche und private Unterstützung ange­wiesen, bis ihnen ihr gewöhnlicher Erwerb wieder zugänglich wurde. Diejenigen unter ihnen, welche im überschwemmten Gebiete ihre eigenen oder gemietheten Wohnstätten hatten, werden ditjelben, sowie ihre Mobilien und Vorräthe wohl ganz oder theilweise zerstört, ihre Gärtchen und Landstücke unterwühlt, übersandet und der fruchtbaren Erde beraubt vorgefunden haben.

Bei der sofort eingetrekenen hochherzigen Fürsorge Sr. Majestät des Königs und den schnellen zweckentsprechenden Maßregeln des Kgl. Staatsministeriums und der Kgl. Kreis-Regierung, sowie Angesichts der allgemeinen Hülss- bereitschaft, die sich bei allen Behörden, sowie in allen Kreisen der Bevölkerung und von nah und fern in her­vorragender Weise gezeigt hat und welche sich noch fort­während bethätigt, wird es indeß wohl gelingen, auch diesem Theile der so schwer heimgesuchten Bevölkerung die nöthige Hülfe unb, soweit möglich, Entschädigung angedeihen zu lassen.

Wenn in Vorstehendem die Industrie im Allgemeinen als im Aufschwünge bezeichnet werden konnte, so ist anderer­seits heroorzuheben, daß ein Zweig derselben aus der Textil-Jndustrie, die Leinen-Zwirnerei, mit der Schließung der letzten Anlage dieser Art, welches noch dreißig bis vierzig Arbeiter beschäftigt hatte, im Sommer des abgelaufenen Jahres 1882 aufgehört hat, in der Pfalz zu existiren. Vor verschiedenen Jahren waren noch fünf Fabriken dieser Art mit mehreren Hundert Arbeitern in Thätigkeit; dieselben haben jedoch eine nach der andern ihren Betrieb eingestellt. Der Besitzer der zuletzt eingegangenen Leinen-Zwirnerei

schreibt daS Erliegen dieses Industriezweiges hauptsächlich der Concurrenz Belgiens zu, wo dieser Theil der Textil- Jndustrie in voller Blüthe stehe und durch die Gesetzgebung hinsichtlich der jugendlichen Arbeiter u. s. w. nicht so beein- , trächtigt werde, als in Deutschland. Diesen Verhältnissen I gegenüber sei der Zollschutz zu gering gewesen und es habe daher die Beschäftigung zu lohnenden Preisen derart abge« nommen, daß eine Schließung des Betriebes unvermeidlich geworden wäre.

Die starke Beschäftigung der meisten übrigen Industrie, zweige scheint nicht einen nur vorübergehenden Charakter zu besitzen, sondern eine andauernde Besierung und Hebung zu versprechen.

Politische Nachrichten.

Deutschland,

In Betreff der kirchlichen Schulfeier des vierhundertjährigen Gedächtnißtages der Geburt Martin Luthers hat der Cultusminister jetzt die erforderlichen Bestimmungen erlassen. Danach können unter evangelischen Schulen, von denen der Allerhöchste Erlaß vom 21. Mai spricht, nur die­jenigen verstanden werden, welche nach ihrem con- fessionellen Charakter der evangelisch unirten oder der lutherischen Konfession angehören. Was in dieser Beziehung die höheren Schulen betrifft, so findet der Allerhöchste Erlaß auf alle diese Schulen Anwendung, mag ihr confeffioueller Charakter durch die Stiftung und die Statuten oder durch die ge­schichtliche Entwickelung und den thatsächlichen Be­stand festgestellt sein. Solchen Schulen, welche [tiftungv und statutenmäßig oder historisch und thatsächlich der reformirten Konfession angehören, bleibt es anheimgestellt, ob sie im Einverständniß mit den betreffenden kirchlichen Organen die Schul­feier begehen wollen. Auf katholische Schulen, j wiederum ohne Unterschied, ob dieser katholisch kon­fessionelle Charakter stiftungs- und statutenmäßig oder historisch und thatsächlich bestimmt sei, findet der Allerhöchste Erlaß selbstverständlich keine An­wendung. An den paritätischen Schulen endlich soll die Feier für den evangelischen Theil abge- halten werden. An der Feier sollen alle Lehrer und «Schüler, welche der evangelisch unirten oder der lutherischen Konfession angehören, theilnehmen. Der 10. November ist für die theilnehmenden Schulen ein lectionsfreier Tag. Als nothwendiger und hauptsächlicher Theil der Feier ist ein Vortrag des Directors oder eines Mitgliedes des Lehrer- collegiums zu betrachten, welcher der Festversamm- lung die Bedeutung des Tages vergegenwärtigt. Auf diesen Vortrag findet sinnentsprechende An­wendung der in dem Allerhöchsten Erlaß für das kirchliche Dankgebet ausgesprochene Gesichtspunkt, daß es sich nicht um den Lobpreis eines Menschen, sondern um den Lobpreis Gottes für die in der Reformation dem deutschen Volk zu Theil gewor­dene göttliche Gnade handle. Gesang der Schüler hat die Feier einzuleiten und abzuschließen. Be­thätigung der Schüler durch Declamation u. s. W. bleibt der Erwägung der Directoren unter aus­drücklich dazu einzuholender Genehmigung des Pro- vinzial-Schulcollegiums überlassen. Soweit die Räumlichkeit es zuläßt, soll die Feier öffentlich sein, event. im Kirchengebäude. Dieselben Anord­nungen finden auch auf die staatlichen Präparan- denanstalten und die höheren Mädchenschulen An­wendung. Bei den Seminaren ermöglichen der rein coiifessionelle Charakter dieser Anstalten, so­wie die musikalische Ausbildung der Zöglinge und die fast ausnahmslos günstigen Raumverhältnisse eine reichere Ausstattung der Feier. Der Gesang soll mit Orgelbegleitung stattfinden, auch andere musikalische Aufführungen und Vorträge dürfen nicht fehlen. Im Wesentlichen sollen dieselben Grundsätze auch für die Mittelschulen 2c. zur Geltung kommen. Bei den übrigen Volksschulen läßt die große Verschiedenheit in ihrer Einrichtung die sorgfältige Prüfung der Verhältnisse geboten erscheinen, doch soll auch dort überall die Feier im Sinne des Allerhöchsten Erlasses stattfinden. Alle