Nr. 76
für den
Sonnabend den 28. Juli 1883.
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Jücis flerssesi)
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# Noch einmal das Gesetz vom 11. Juli.
„Warum zerbrechen Sie sich meinen Kopf" soll M. A. Rothschild einem s. g. guten Freunde zur Antwort gegeben haben, der ihm Besorgnisse über ein von dem größten Banlhause der Welt begonnenes Unternehmen ausdrückte.
An diese treffende Abfertigung wird man erinnert, wenn man immer wieder Zeitungsauseinandersetzungen darüber begegnet, daß es für unsere Regierung schwer, ja unmöglich sein werde, von dem am 11. Juli d. J. vollzogenen kirchenpolitischen Gesetze den erwarteten Nutzen zu ziehen. Die in dieser Rücksicht von der liberalen Presse geäußerten Bedenken haben wir bereits zu erörtern Gelegenheit gehabt und dabei den Nachweis geführt, daß Preußen im Vollbesitz aller der Mittel geblieben ist, deren es zur Geltendmachung der Staatsautorität bedarf. Die entgegengesetzten Einwendungen werden jetzt von der entgegengesetzten Seite, d. h. aus dem Lager der Centrumsparthei erhoben. Nach dem Vorgang gewisser römischer Zeitungen, welche im Vertrauen des Vaticans zu stehen behaupten, suchen Correspondenten katholischer Blätter den Nachweis zu führen, daß es unrichtig gewesen sei, mit einem selbstständigen Gesetze vorzu- gehen, wo man in Mitten von Verhandlungen über die von der Curie namhaft gemachten Bedingungen für den kirchen- politischen Ausgleich gestanden habe. Eines der Hauptorgane der Centrumspreffe hat dieses Verhältniß in die folgende Formel bringen zu können geglaubt:
„Man fragt beim heiligen Stuhl an, was zur Erreichung des Friedens nöthig sei, und ist bereit, darüber zu verhandeln.
Der heilige Stuhl antwortet, indem er seine Wünsche auseinandersetzt.
Man thut, als ob man von dieser Auseinandersetzung nichts wisse, und erläßt ein Gesetz, ohne darüber mit dem heiligen Stuhle verhandelt zu haben."
Bei dieser anscheinend klaren und einfachen Darlegung läuft eine grobe und handgreifliche Unrichtigkeit unter. Sowohl in dem Schreiben, welches unser König an den Papst gerichtet hatte, wie in den amtlichen Mittheilungen der Regierung an den Cardinal-Staalssekretär war darauf hingewiesen worden, daß es sich zunächst nur um eine Regelung der Anzeigepflicht handeln werde und daß wenn kirchlicherseits aus diesem Gebiete ein Entgegenkommen gezeigt würde, die Staatsregierung dazu die Hand bieten könne, diejenigen Gesetze einer nochmaligen Erwägung zu unterziehen, „welche im Zustande des Kampfes zum Schutz streitiger Rechte des Staates erforderlich waren, ohne für friedliche Beziehungen dauernd nothwendig zu sein." In der Folge ist dann im Sinne weiteren Entgegenlomniens diesseitig die Bereitschaft ausgesprochen worden, die Verpflichtung zur Anzeige geistlicher Anstellungen auf die festen Anstellungen zu beschränken.
Aus diese Vorschläge ist mit der Forderung geantwortet worden, die Kirche müsse vorgängig größere Freiheiten für das Hirtenamt und für die Erziehung der Geistlichen ver- langen. Ein direkter Versuch zu gemeinsamer Regelung der aus die Anzeigepflicht bezüglichen Fragen wurde mithin nicht beliebt. Auf diesen Punkt aber kam es der Regierung vor Allem und zwar nicht in ihrem einseitigen Interesse, sondern in demjenigen der katholischen Bevöllerung an, welche ohne Seelsorger blieb, weil man kirchlicher Seils keine anstcllte, um die Erfüllung der Anzeigepflicht zu vermeiden.
Um diesem Zustande ein Ende zu machen, beschloß die Regierung, nachdem auf dem Wege der Verhandlung ein Resultat nicht erreicht werden konnte, einen andern Weg, den der inneren Gesetzgebung zu beschreiten. Das ist durch das Gesetz vom 11. Juli geschehen.
Aus dem Vorstehenden erhellt, daß der Vorwurf, welchen man der Regierung aus ihrem „einseitigen" Vorgehen machen zu können glaubt, ein völlig unbegründeter ist. Die Regierung hat gethan, was sie der katholischen Bevölkerung schuldig zu sein glaubte und was ihr allein zu thun übrig blieb, nachdem ihre Vorschläge keine Berücksichtigung gesunden hatten. In diesem Bewußtsein wird sie sich weder durch die von dieser, noch durch die von jener Seite erhobenen Vorwürse beirren lassen.
Politische Nachrichten.
Deutschland.
Se. Majestät der Kaiser setzt mit günstigem Erfolge die Badekur in Gastein fort und unternimmt trotz der Ungunst des Wetters bald größere, bald kleinere Ausflüge in die herrliche Umgebung des Wildbades. Die Absicht, dem österreichischen Kaiser in Jschl einen Besuch abzustatten, ist neuerdings aufgegeben worden, da Kaiser Franz Josef seinen erlauchten Freund in Gastein aufsuchen will. Zur Vereinbarung der dazu erforderlichen Vorbereitungen sollte am Mittwoch der Minister des Aeußern und des kaiserlichen Hauses, Graf Kalnoky aus Jschl in Gastein eintreffen. Die Rückkehr unseres Kaisers nach Berlin ist nach wie vor auf den Anfang der zweiten Augustwoche in Aussicht genommen.
Die Ratifikation des deutsch-französischen Literarvertrages wird in allernächster Zeit erwartet. Was den mit Belgien zu vereinbarenden Vertrag betrifft, so wird derselbe auf derselben Grundlage mit dem deutsch-französischen sieben. Zur Zeit sind von Seiten Belgiens noch keinerlei Bestimmungen getroffen, ob es Kommissare nach Berlin zu schicken gedenkt oder den deutsch-französischen Vertrag ohne Weiteres den Verhandlungen zu Grunde legen will.
Die Berufungen und Wahlen zum Laudes-Eisen bahn rath, welcher auf Grund des Gesetzes vom 1. Juni 1882 einzusetzen ist, sind nunmehr erfolgt. -Von den 30 Mitgliedern und 30 Stellvertretern, welche seitens der Bezirks- Eisenbahuräthe zu wählen waren, kommen je 2 auf Ostpreußen, Westpreußen, Posen, Pommern, je 3 auf Schlesien, Brandenburg, Sachsen, je 2 auf Hannover, Schleswig-Holstein, je 3 aus Westfalen, Hessen-Nassau und die Rheinprovinz. Ueber den Termin des Zusammentritts des Landes- Eisenbahnrathes ist zwar noch keine Bestimmung getroffen worden, aber es ist sicher, daß der Zusammentritt in den nächsten Wochen erfolgen wird. Nach § 15 des Gesetzes vom 1. Juni 1882, welcher am 1. Januar d. Js. in Kraft getreten ist, sind nämlich dem Landes- Eisenbahnrath „zur Aeußerung" vorzulegen: 1) die dem Staatshaushaltsetat beizufügende Uebersicht der Normal-Trans- portgebühren für Personen und Güter; 2) die allgemeinen Bestimmungen über die Anwendung der Tarife (allgemeine Tarifvorschriften und Güterklassifikation); 3) die Anordnungen wegen Zulassung oder Versagung von ^Differentialtarifen (unregelmäßig gebildeten Tarifen); 4) Anträge auf allgemeine Aenderungen des Betriebs- und Bahnpolizei-Reglements, soweit sie nicht technische Details enthalten. Erwähnenswerth ist noch, daß von den seitens der Bezirks Eisenbahnräthe gewählten 30 Mitgliedern des Landes-Eisenbahnrathes 12 der Land- und Forstwirthschaft, 9 der Industrie und 9 dem Handelsstande angeboren.
England.
Allgemeines Interesse hat die von der englischen Regierung gefaßte Entschließung erregt, es auf eine ablehnende Entscheidung über den mit Herrn von Lesseps geschlossenen Vertrag nicht ankommen zu lassen, sondern die die Erbauung eines zweiten Suez-Kanals betreffende Vereinbarung wieder auf- zuheben. Offenbar hat Herr Gladstone feinem Kabinct eine parlamentarische Niederlage ersparen und einer Verhandlung aus dem Wege gehen wollen, welche die weitverbreiteteVerstimmung seiner Landsleute über die französische Kolonialpolitik zum öffentlichen Ausdruck gebracht hätte. Daran, daß das Scheitern dieses Projekts in Paris einen überaus peinlichen Eindruck machen und den Franzosen für ein Zeichen unfreundlicher Gesinnung des britischen Volks gelten wird, hat natürlich nichts geändert werden können.
Frankreich.
Das Zustandekommen der Verträge, welche der französische Minister der öffentlichen Arbeiten Raynal mit den großen Eisenbahngesellschaften getroffen hat, wird nach den letzten Abstimmungen im Pariser Abgeordnetenhause für gesichert angesehen. Die gedachten Gesellschaften übernehmen den Bau von 4700 Kilometer neuer Schienenwege, zu welchem die Staatskasse einen Zuschuß leistet. Die neuen Linien werden mit den alten verschmolzen und den Gesellschaften zur Verwaltung übergeben; der Staat garantirt die nach einem gewissen Durchschnittssatz berechnete Verzinsung der aufgewendeten Capitalien und erhält dafürdieZusicherung.daß zwei Dritthelle eines etwaigen Mehrgewinns ihm zu Gute kommen sollen; außerdem sichert die Regierung sich für die Dauer von 15 Jahren ein Rückkaufsrecht. Die in dieser Angelegenheit von dem Minister Raynal gehaltene Rede conftatirt, daß an einem solchen Rückkauf vorläufig ebenso wenig zu denken sei, wie au eine Durchführung des Staatsbahnsystems überhaupt; für die in dieser Richtung angestellten Be- mühungeu sei der richtige Zeitpunkt bedauerlicher Weise verpaßt und dadurch ein Zustand herbeigeführt worden, der keine andere Möglichkeit, als diejenige einer Verständigung mit den inzwischen zu Großmächten gewordenen großen Compagnien zu- läßt.
Rußland.
Aus Rußland wird gemeldet, daß die dortige Oberkirchenbehörde dem neu gewählten, in Oesterreich gewechten Metropoliten von Belgrad und Serbien die Anerkennung versagt und den ruffischen Geistlichen verboten hat, den Namen dieses Prälaten im Kirchengebete zu nennen; der Vorsteher eines serbischen Klosters in Moskau, dersich dieser Anordnung nicht fügte, ist mit Absetzung bestraft worden.
Afrika.
Dem Zulukönig Ketschwayo ergebt es so schlimm, daß er jetzt wahrscheinlich bedauern wird, die Ruhe und Sicherheit des Exils mit den Gefahren seines Heimathlandes vertauscht zu haben. Nach einer Depesche des Reuterschen Bureau aus Durban soll Ketschwayo von dem Häuptling Usipebu angegriffen und völlig aufs Haupt geschlagen worden sein. Usipebu brannte hierauf Ulundi, die Hauptstadt Ketschwayo's nieder. Letzterer wurde indem Kampfe verwundet. — Nach einer weiteren Depesche des „W. T. B." soll Ketschwayo sogar getödtet worden sein. — Wie aus Durban vom 26. d. gemeldet wird, bestätigt sich die Nachricht von dem Tode Ketschwayo vollständig. Gleichzeitig mit ihm wurden auch alle seine Frauen und viele seiner Führer getödtet. Die Schaaren des Häuptlings Usibepu bringen überall siegreich im Zululande vor.
Aus Kairo wird unter dem 24. d. gemeldet: Der Khedive gedenkt am Donnerstag nach Alexau- brien zurückzukehren. — Auch unter dem englischen Infanterie-Regiment in Suez ist die Cholera aufgetreten, 2 Ulaiin sind gestorben. In dem englischen Regiment, welches den Dienst auf der Citadelle in Kairo versieht, sind 2 Erkrankungsfälle vorgekommen, von denen einer tödtlich endete. — In den letzten 24 Stunden bis zum 25. d. früh 8 Uhr sind in Kairo 463 Personen, davon 259 in der Vorstadt Bulak, 117 in Chibin, 95 in Gizeh und 2 Personen in Jsmailia an der Cholera gestorben.
Asien.
Die „North China Daily News" bringen einen Bericht über eine Christenmetzelei, welche in Amman (China) stattgefunden hat. Ein junger französischer Priester und einige Familien von neubekehrten Eingeborenen sind als Opfer der Lolks- wulh gefallen und alle den Christen gehörigen Häuser zwischen Lung-Kong und Ta-Li sind durch