Nr. 62.
Arei
Das „Kreisblatt" erscheint wöchent« 1 ich dreimal, Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark 40 Pfg. pro Quartal.
Dienstag den 26. Juni 1883.
für den
.Kreis ^ersfefö.
Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die einspaltige Garmondzeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet und wird bei Wiederholung entsprechender Rabatt gewährt.
Aöonnements-Ginl'adung.
Mit dem 1. Juli beginnt ein neues Abonnement auf das „KreiSblatt." Wir bitten dasselbe rechtzeitig erneuern zu wollen, damit bei Beginn des Quartals keine Unterbrechung in der Zustellung eintritt. Der vierteljährliche Abonnementspreis beträgt 1 Mark 40 Pfg.
haben, da das KreiS- 6t$llf blatt dre größte Verbreitung im hiesigen Kreise hat, sichern Erfolg, und kostet die viergespaltene Garmond-Zeile oder deren Raum 10 Pfg.
Die Expedition.
Amtliches.
Der Herr Minister des Innern hat durch Erlaß vom 28. Mai d. I. dem Schlesischen Vereine für Pferdezucht und Pferderennen zu Breslau die Erlaubniß ertheilt, im Laufe dieses Jahres daselbst eine öffentliche Verloosung von Pferden, Gold- und Silbersachen, sowie von Gegenständen der Kunst, des Kunstgewerbes und der Industrie zu veran- stalten und die betreffenden Loose im ganzen Bereiche der Monarchie abzusetzen.
Kassel den 12. Juni 1883.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Kreis Hersseld.
Hersfeld, den 22. Juni 1883,
Die Ortspolizeiverwaltungen und die Königliche Gendarmerie des Kreises benachrichtige ich hierdurch, daß die Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Cottbus am 14. April d. I. für Recht erkannt hat, daß der Angeklagte, Buchhändler Wilhelm Dreßler aus Cottbus eines Vergehens gegen § 184 Reichs-Strafgesetzbuchs nicht schuldig und deshalb von Strafe freizusprechen; dagegen der fahrlässigen Verbreitung unzüchtiger Schriften durch die Presse schuldig und deshalb mit einer Geldstrafe von Einhundert Mark, im Unvermögensfalle für je zehn Mark mit einem Tage Hast zu bestrafen, diejenigen in Beschlag genommenen Bogen auf welchen sich die unzüchtigen Stellen Seite 1013, 1014, 1015, 1016 und 1017, 1111, 1114, 1115, 1116, 1117, 1118 des Schriftwerkes befinden, in allen vorgefundenen Exemplaren unbrauchbar zu machen, die Kosten des Verfahrens dem Angeklagten zur Last zu legen.
8091. Der Königliche Landrath ____Freiherr von Broich.
Hersfeld, den 21. Juni 1883.
Der Bürgermeister Caspar D e i ß zu Wippers- hain ist als Taxator für Justiz-, Finanz- und Verwaltungssachen verpflichtet worden. -
8074. Der Königliche Landrath
Freiherr von Broich.
-"Die Gerichtsferien beginnen am 15. Juli und endigen am 15. September d. J. Während der Ferien werden nur in Feriensachen Termine und Entscheidungen erlassen.
Feriensachen sind:
1) Strafsachen; „ m ...
2) Arrestsachen und die eine einstweilige Verfügung betreffenden Sachen;
3) Meß- und Marktsachen; , _
4) Streitigkeiten zwischen Vermiethern und lkn> thern von Wohnungs- und anderen Räumen wegen Ueberlassung, Benutzung und Räumung derselben, sowie wegen Zurückhaltung der vom Miether in die MiethSränme Angebrachten Sachen:
5) Wechselsacheu;
6) Bausachen, wenn über Fortsetzung eines angefangenen Baues gestritten wird.
Auf das Mahnverfahren, das Zwangsvollstreck- ungsverfahren und das Konkursverfahren sind die Ferien ohne Einfluß.
Auch aus die Angelegenheiten der nicht streitigen
Gerichtsbarkeit, z. B. Grundbuchsachen, sind die Ferien ohne Einfluß.
Die Bearbeitung der Vormundschafts- und Nachlaßsachen kann während der Ferien unterbleiben, : soweit das Bedürfniß einer Beschleunigung nicht vorhanden ist. Kassel den 15. Juni 1883.
Präsident des Königlichen Oberlaudesgerichts. M a g e r.
; eine Verkürzung der Interessen des andern Theils abgesehen hatten? „Gleiches Recht für alle" ist bekanntlich ein Lieblingswort unserer Volks- und Freiheitsmänner, — wenn mit demselben wirklich Ernst gemacht werden soll, glaubt man aber die Sache umkehren unb erst Beweise dafür fordern zu müssen, daß gleichartige Behandlung aller Staatsdiener die oberste Forderung der Gerechtigkeit sei. Im Uebrigen kann sich die Fortschrittspartei und ihre Presse beruhigen. Wenn auch unter der gegenwärtigen Constellation die Zurückziehung beider Pensionsgesetze nothwendig geworden war, so hat dies doch nur die Bedeutung einer augenblicklichen Verzögerung. Beide Gesetze werden sehr bald wieder erscheinen, und es wird bann hoffentlich gelingen, dieselben in einer den Wünschen der zunächst Betheiligten entsprechenden Weise auch gegen die Fortschrittspartei zu Stande zu bringen.
Politische Kachrichteil.
Das Befinden Sr. Majestät des Kaisers ist nach den aus Ems eingehenden Nachrichten ein durchaus erfreuliches. Die Brunnenkur, welche gleich am Tage nach der Ankunft begonnen wurde, wird täglich fortgesetzt, und nebenher macht der Kaiser kleinere und größere Ausflüge durch das prächtige Lahuthal.
Der Bundes rath hält noch eine Reihe von Sitzungen ab, um die noch vorliegenden Geschäfte zu erledigen, namentlich aber um über die Gesetzentwürfe in der Fassung, in welcher sie aus den Verhandlungen des Reichstages hervorgegangen sind, Beschluß zu fassen. Den beiden wichtigsten Vorlagen der verflossenen Reichstagsseffion hat der Bundesrath in der neuen Fassung bereits seine Zustimmung ertheilt: die Publikation des Krankenkassen gesetzes ist bereits erfolgt, während die gleichfalls im Bundesrath angenommene Gewerbeord- uungsnovelle Anlaß zu einer redactionell veränderten neuen Veröffentlichung der Gewerbeordnung überhaupt Veranlassung geben wird.
Für die künftige neue Session des Landtags liegt bereits eine wichtige Aufgabe vor; die Berathung einer neuen Eisenbahnvorlage, durch welche die Verstaatlichung des preußischen Eisenbahnwesens ihre Fortsetzung und soweit es sich um die Hauptlinien handelt, ihren Abschluß erhalten soll. Nach einer Mittheilung, durch welche der „Staatsanzei- ger" vor einigen Tagen überraschte, sind den Gesellschaften der bisher noch im Privatbesitz befindlichen sechs größeren Bahnlinien Seitens des Staats Offerten Behufs des Ankaufs der Linien gemacht worden. Da diese Anerbietungen dem ! Werth der Objecte entsprechen, so wird an der Annahme Seitens der Gesellschaften nicht gezweifelt; aber auch die Zustimmung des Landtages zu der bezüglichen Vortage kann als sicher vorausgesetzt, werden.
Der Bundesrath hat beschlossen, daß die für die Verwendung von Melilotenblüthen (Steinklee) zur Herstellung von Tabackfabrikaten festgesetzte jährliche Minimalmenge von 100 kg auf 25 kg herabgesetzt werde.
Wie der „Standard" erfahren haben will, gilt als sicher, daß das Russische K a i s e r p a a r im Juli in London eintreffen werde; die Kaiserin wird in England verbleiben, während der Zar dem Kaiser Wilhelm in Ems einen Besuch machen werde; beide Kaiser werden sodann mit dem Kaiser von Oesterreich eine Zusammenkunft haben.
Das Ab geordneten Haus setzte am sonn- abend den 23. Juni, die 2. Berathung des kirchcn- politischen Gesetzes fort. Es wurde dann an stelle des Art. 2 der Regierungsvorlage, den die Kommission gestrichen hatte, ein Antrag des Abg. Frhr. von Zedlitz zur Diskussion gestellt, auf Einstellung emev neuen Art. 2 betreffend den Einspruch gegen die Anstellung eines Geistlichen, wenn seine Vorbildung den Gesetzes-Vorschriften nicht entspricht. Zur Diskussion hatten sich 7 Redner gemeldet, 2 für
# Die Zurückziehung des CivMeamleu- Penflonsgeseßes.
Mit der Herabwürdigung der Ergebnisse der letzten parlamentarischen Session hat die regierungsfeindliche Presse so wenig Glück gemacht, daß sie sich nach neuem Agirationsstoff umsteht. Den Leuten glaubhaft zu machen, daß die Sicherung der gewerblichen Lohnarbeiter gegen Krankheitsfälle, die Abänderung der Gewerbe-Ordnung im Sinne verstärkten Schutzes der seßhaften Bevölkerung gegen die Ausbeutung durch Hausirer, betrügerische Geldvermittler und unzuverlässige Volksanwälte und daß endlich die Beseitigung der untersten Stufen der preußischen Klassensteuer nichts weiter als Beeinträchtigungen der „Volksfreiheit" bedeuteten, geht nun einmal auf die Dauer nicht. Auf die Agitationsmühle muß darum neues Korn geschüttet werden: glückt es mit Anklagen gegen die Ergebnisse des Einverständnisses zwischen Regierung und Volksvertretung nicht, so läßt sich vielleicht mit Beschwerden darüber etwas ausrichten, daß wichtige Arbeiten versäumt und durch die Schuld der Regierung verzögert wordeu sind.
In-den letzten Tagen ist die „Zurückziehung des Civilbeamten-Pensionsgesetzes" zum Gegenstände solcher Beschwerden gemacht worden. — Im Lauf der letzten Session hatte die Regierung dem Reichstage zwei Pensionsgesetze, eines betr. die Regelung der Militärpensiouen, ein anderes betr. die Erhöhung der Pensionen für Civilbeamte vorgelegt. Aeußer- lich von einander unabhängig standen diese beiden Gesetze innerlich in einem Zusammenhang, weil sie den Zweck verfolgten, den Betheiligten beider Classen n gleicher Weise Gerechtigkeit widerfahren zu assen, beide Pensionsordnungen nach gleichen Grundätzen zu regeln. Unter dem Einfluß der Fort- chrittspartei, welche auch bei dieser Gelegenheit hre Feindseligkeiten gegen den Stand bethätigten, dem das Vaterland seine Größe, Einheit und Sicherheit zu danken hat, — erhob die Mehrheit des Reichstags gegen das MilitärpensionSgesetz Einwendnngen, welche die Regierung zur Zurückziehung dieses Entwurfs nöthigten. Cousequeuter Weise zog die Regierung nunmehr auch das Civil-, beamteu-Pensionsgesetz in der Erwägung zurück,1 daß es nicht richtig sein würde, eine Classe von Beamten (die Civilisten) gegen die andere (die Militärs) zu begünstigen und die beiden gleich verdienten Kategorien von Staatsdienern mit verschiedenem Maße zu messen.
Die fortschrittliche Presse hat keinen Anstand genommen, der Regierung daraus einen Lorwurf zu machen und die Behauptung in die Welt zu senden, daß die beabsichtigte gleiche Behandlung von Civil- und Mititürbcamteu und deren Peu- sionen eine Ungerechtigkeit, eine Benachtheiligung der Ersteren gegen die Letzteren bilde und daß das Princip gleichartiger Behandlung der Peusions- gesetze ein neues, nirgend auf Gesetze gegründetes sei! Mit anderen Worten: die Gerechtigkeit soll verlangen, daß die Civilbeamten vor den Militärs begünstigt werden und daß man die Angehörigen der Armee hinter diejenigen der Justiz und Verwaltung zurück setzt.
Branchen über diese Zumuthung noch Worte verloren zu werben? Liegt für alle Billigdenken- den nicht vielmehr auf der Hand, daß die Verantwortlichkeit dafür, daß einem Theil der Beamtenschaft sein volles Recht noch nicht geworden, nicht der für die Gerechtigkeit Anstehenden Regierung, sondern denjenigen zufällt, welche es auf