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Nr. 56.

Dienstag den 12. Juni 1883.

DasKreisblatt" erscheint wöchent­lich dreimal, Dienstags, Donnerstags und ?r»nn abends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark 40 Psg. pro Quartal.

Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die einspaltige Gar­mondzeile oder deren Raum mit 10 Psg. berechnet und wird bei Wiederho­lung entsprechender Rabatt gewährt.

für den

«Kreis Kerssesö.

ilmtlutfes.

Kreis Hersfeld.

Hersfeld, den 8. Juni 1883.

Nachdem vor Kurzem die Frage aufgeworfen ist, von welcher Beschaffenheit dieRechen" sein müssen, welche nach pos. 17 des Fisch-Straftarifs vom 30. Dezember 1882 beim Wässern der Wiesen aus fischreichen Bächen eingelegt werden sollen, wird in dieser Beziehung Nachstehendes hierdurch zur Kenntniß aller Bethätigten gebracht.

Bis zum Jahre 1866 hatten in Kurhessen die Teichmeister mit darauf zu scheu, daß die Wiefeuwässerung ordnungsmäßig vor sich gehe und namentlich die Weite der s. g. Fischrechen zu bestimmen. Ausweislich der an vielen Orten aus dieser Zeit noch vorhandenen Rechen, bestanden dieselben aus quadratischen, je einen Zoll an den vier Außenseiten breiten Eichenstäben, welche in einer Entfernung von */4 Zoll mit einer scharfen Kante neben ein­ander in 2 Leisten oben und unten eingefügt waren. Die Länge dieser Leisten richtet sich nach der Breite der Wässerungsgräben.. Oft wurden zwei solcher Leisten in mehr oder minder stumpfen Winkel zusammengefügt vor­dem Eingang des Wässerungsgrabens ange­bracht.

Nach einer in Heft 2 derMittheilungen des Vereins zur Beförderung der Fischzucht im Reg.-Bez. Lasset" S. 57 enthaltenen Notiz haben sich aus eisernen Stäbchen herge­stellte Fischrechen bewährt und zwar aus Stäbchen von 0,0015 M. (1,5 Rim.) oder 0,015 M. (1,5 Centim.) Breite, bei einer Eut- fernung der Stäbchen (in lichter Weite) von 0,0185 M., sodaß Stäbchen + lichte Weite 0,02 M. betragen.

Höhe und Größe des Rechens hängt von der Wassermasse und Breite des abzuschließenden Raumes ab. Das Einsetzen und der Ver­schluß kann auf verschiedene Weise ausgeführt und dem leitenden Techniker überlassen wer­den, der für richtige Ausführung in Bezug auf den beabsichtigten Erfolg verantwortlich zu machen ist

Bei den erwähnten Dimensionen gehen ein­jährige Fische nicht mehr verloren, für Zu­rückhaltung jüngerer Fischbrut ist ein Schutz durch Rechen unausführbar.

Die Herren Ortsvorstände des Kreises haben dafür zu sorgen, daß sämmtliche in Betracht kommen­den Fischereiberechtigteu, Wiesenbesitzer und nament­lich die Wiesenvorstäudc hiervon Kenntniß erhalten, und fortan nur solche Rechen bei den Wässerungen eingelegt werden, welche die beschriebene Beschasten- heit haben. _

7105. Der Königliche Landrath

Freiherr von B roich.

Hersfeld, den 11. Juni 1883.

Diejenigen Herren Ortsvorstände des hiesigen Kreises, welche noch mit Erstattung der durch meine Verfügung vom 4. August 1882 Nr. 10257 im Kreisblatt Nr. 62 geforderten Nachweisnng über die in dem Monat April c. zur Zwangs­vollstreckung überwiesenen Rückstände an direkten Kommunal-, Kreis- und Provinzial-Steuern im Rückstände sind, werden hieran mit Frist bis zum 13. d. MtS. Nachmittags 2 Uhr bei Mkiduug der Zusendung eines Strasboten erinnert.

7427. Der Königliche Laudrath

Freiherr von Broich.

Hersfeld, den 11. Juni 1883.

Diejenigen Herren Ortsvorstände des hiesigen Kreises, welche noch mit Erstattung der durch meine Verfügung vom 24. Juli 1882 Nr. 9559 gefor­derten Nachweisnng über die in dem Monat April c. zur Zwangsvollstreckung überwiesenen SchulgeldS- rückstände int Rückstände sind, werden hieran mit

Frist bis zum 15. d. MtS. Nachn ittags 2 Uhr bei Meidung der Zusendung eines Straf- boten erinnert.

7428. Der Königliche Landrath

Freiherr von Broich.

Hersfeld, den 11. Juni 1883.

Die Herren Bürgermeister des Kreises werden hierdurch beauftragt, mir unfehlbar bis znm 15. d. M t s. zu berichten, wie viele arbeitsfähige Per­sonen aus Ihrer betreffenden Gemeinde sich gegen­wärtig arbeitsuchend in der Provinz Westfalen be­finden resp, daselbst bereits in Arbeit stehen.

7437. Der Königliche Landrath

___Freiherr von Broich.

Hersfeld, den 6. Juni 1883.

In Verfolg meines Ausschreibeus vom 6. April c. (Kreisblatt Nr. 29) bringe ich hierdurch zur all­gemeinen Kenntniß, daß die öffentliche Prüfung der Zöglinge des seit dem 24. v. Mts. von Eichhos nach Bieugartes-Mühle verlegten Lehrcursus für Drainage und Wiesenbau am 15. d. MtS. Morgens 8 Uhr beginnen wird und lade ich daher alle Interessenten ein, jener Prüfung beizuwohnen und sich zu dem Zwecke an gedachtem Tage etwas vor 8 Uhr auf dem Hofe von Bien- gartes-Mühle einznfinden.

7255. Der Königliche Landrath

Freiherr von Broich.

# Die kirchenpolitische Vorlage und die Presse.

Der Eindruck, den die neue kircheupolitische Vor­lage auf die Blätter gemacht hat, ist ein vorwiegend günstiger. Mehr oder weniger stellen sich alle Blätter zu dem Entwurf freundlich und wohlwol­lend, wenngleich sie mit ihrem Enourtheil noch zu- rückhalten, um den parlamentarischen Fractionen hierin nicht vorzugreifen. Besonders hervorgehoben mag werden, daß das Hauptblatt der Centrnms- partei in dem Entwurf einen Fortschritt erkennt, wenngleich es auch bezüglich der Einzelheiten noch kein abschließendes Urtheil fällt.

Nur ein Blatt ist schnell fertig mit dem Wort: für die National-Zeitung ist es nach dem bloßen Durchlesen des Entwurfs ausgemachte Sache, daß der Staatvor dem Papste die Waffen streckt." Man würde diesem Urtheil eine gewisse Bedeutung bestiegen versucht sein, wenn man sich nicht erin­nerte, daß die National-Zeitung diese Waffe, welche sie jetzt gegen die Regierung schwingt, schon häufig aus ihrer Rüst- und Rumpelkammer hervorgeholt hat: nach ihren früheren Urtheilen hat der Staat schon vor drei Jahren, und ebenso im vorigen Jahre die Waffen gestreckt", und es ist nur zu verwun­dern, daß sie oas vergessen konnte und der Welt jetzt als Neuigkeit verkündet, daß die Staatsge­walt erst mit der gegenwärtigen Vorlage sich unterwirft."

(Schlimmer aber als dieser, vielleicht mit einem Gebüchtuißfehler zu entschuldigende Widerspruch ist der Widerspruch, in der sich die Natioualzeituug in einem und demselben Artikel mit sich selbst be­findet. Es erfüllt nämlich das secessionistische Blatt mit Befriedigung, daß die Bischöfe durch den Entwurf in den stand gesetzt werden Jollen, alle oder fast alle jetzt vorhandenen Lücken in der Scelsorge auszusüllen" ; das Blatt versichert, nicht ohne Bedauern während des kirchenpolitischen Kampfes gesehen zu haben,daß vielen Tausenden preußischer Staatsbürger die Ausübung der Re­ligion erschwert wurde." Und dennoch tadelt sie die Vorlage, die diese Mängel beseitigt, und zwar deshalb, weil nicht zu gleicher Zeithochwichtige Staatsinteressen" befriedigt werden, will sagen, weil die Regierung die Beseitigung jener offenbaren und jetzt wohl von Niemandem mehr bestrittenen Mängel nicht von einer entgegenkommenden Hal­tung der Enrie abhängig macht.

Es ist bedauerlich, wie sehr gerade die sog. kul- turkämpferischen" Blätter im Eifer des Gefechts

so blind und so unvorsichtig sein können, den Standpunkt zu verlassen, den sie sonst und mit Recht als die erste und sicherste Grundlage für die kirchenpolitische Stellung des Staates verthei­digen. Diesem Standpunkt gemäß muß der Staat aus eigener Machtvollkommenheit diejenigen gesetz­lichen Einrichtungen auf kirchenpolitischem Gebiet treffen, die er nach seinem Urtheil und Bedürfniß für angemessen hält. Daß die Befriedigung der seelsorgerischen Bedürfnisse der katholischen Unter« thanen im Interesse des Staates liegt und daß die Nichtbefriedigung derselben ein Fehler ist, erkennt dieNational-Zeitung" an: und doch verlangt sie, daß der Staat das nicht thue, was er für noth­wendig hält und was seine Pflicht ist: sie ver­langt vielmehr, daß sich der Staat hierin von den Entschließungen der Curie abhängig mache!

Nur eine vollständige Verkennung des Verhält­nisses, in welchem sich der Staat zu den katho­lischen Unterthanen einerseits und der Curie ander­seits befindet, macht es erklärlich, daß die National- Zeitung so widerspruchsvolle Forderungen stellt. Die katholischen Unterthanen sind keineswegs wie sie zu glauben scheint die Angehörigen eines fremden Staates, es sind Preußen, deren In­teresse vom Staat ebenso zu wahren ist, wie das­jenige der anderen Konfessionen. Wäre der Papst eine fremde auswärtige Kriegsmacht, so läge kein Grund vor, gegen ihn nachgiebig zu sein. Wenn der Staat aber jetzt nachgiebig ist, so ist er es nicht gegen die Curie, sondern gegen seine katho­lischen Nnteothanen, deren Befriedigung bezüglich ihrer seelsorgerischen Bedürfnisse sein eigenstes und gewiß einhochwichtiges Staatsinteresse" ist.

Bei einer so vollständigen Verkennung der In­teressen, die auf dem Spiele stehen, ist nicht zu verwundern, daß sich die National-Zeitung bezüg­lich anderer Punkte in Uebertreibungen und schiefen Auffassungen bewegt. Sie meint, der Entwurf biete unvergleichlich mehr, als der Antrag Windt- Horst gefordert habe. Nun, dieser Antrag forderte bekanntlich vollständige Freigebung des Messelesens und Sacramentspendens an jedweden Geistlichen. Nach dem Entwurf kommen aber nur solche Geist­liche in Frage, welche den gesetzlichen Anforderungen bezüglich der Nationalität und Vorbildung genügen, was die National-Zeitung wohlweislich verschweigt. Auch daß der Entwurf wie die National-Zei­tung meint der Curie die Handhabe bieten werde, an Stelle der ordentlichen Pfarrer lauter absetzbare Seelsorger anzustellen, ist eine Annahme, welche Artikel 19 des Gesetzes vom 11. Mai 1873 ausschließt, wonach die Neuerrichtung von Seel- forgeämtern nur mit Genehmigung des Ministers der geistlichen Angelegenheiten zulässig ist.

Die Behauptungen und Auffassungen der Na- tional-Ztg, sind, wie man sieht, hinfällig; bei einiger Ueberlegung wird sie das selbst einsehen. Nach den Wahrnehmungen, die sonst über die Haltung der Parteien zu machen sind, ist es daher auch wahrscheinlich, daß die National-Ztg. mit ihrem schnell fertigen absprechenden Urtheil ziem­lich vereinsamt sein wird.

poUtische Jladjliebten.

Der Schluß bezw. die Vertagung der Reichs­tag s s e s s i o u wird voraussichtlich am nächsten Mittwoch eintreten. Das Abgeordnetenhaus wird heute, Montag, die erste Berathung der Kirchenvorlage vornehmen und damit an einem Tage, spätestens am Dienstag, zu Ende kommen.

Wie man denB. P. N." aus Rom mittheilt, wird auf Verfügung des italienischen Kriegsmi- nisteriums eine S p e z i a l k o in m i s s i o n von Offizieren und Militärärzten sich nach Berlin zum Studium der Hygiene-Ausstellung und zur Berichterstattung über dieselbe begeben.

Wie man derFranks. Ztg." aus Konstan- t i n o p e l uieldet, hat Fürst Bismarck dem dor­tigen Botschafter Herrn v. Radowitz telegraphirt,