Nr. 48.
Donnerstag den 24. Mai 1883.
Das „Kreisblatt" erscheint wöchent» lich dreimal, Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark 40 Pfg. pro Quartal.
für den
«Kreis fjerssesö.
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Anilin ()cs.
Kreis Hersfeld.
(Min.-Bl. pro 1881 Nr. 38.) Allgemeine Vcrsügung Dom 17. October 1881 betreffend die Vollstreckung Don Freiheitsstrafen gegen schulpflichtige Kinder.
Nach einer Mittheilung des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten wird es seitens der Schulverwaltung als ein Uebelstand empfunden, daß in den Fällen, in denen Freiheitsstrafen gegen schulpflichtige Kinder zu voll- strecken sind, das Interesse der Schule hinsichtlich der Zeit der Vollstreckung häufig nicht die erforderliche Berücksichtigung findet.
Behufs Abstellung dieses Uebelstandes werden die mit der Strafvollstreckung betrauten Behörden und Beamten hiermit angewiesen, sich in den gedachten Fällen mit den betreffenden Schulvorständen (Schuldeputationen 2c.) über die zur Vollstreckung der Strafe geeignetste Zeit vorher zu verständigen und den hierauf bezüglichen Wünschen dieser Behörden thunlichst Rechnung zu tragen.
Berlin, den 17. October 1881.
Der Justizminister
(gez.) F r t e d b e r g.
An sämmtliche Königliche Amtsgerichte und sämmtliche Beamte der Staatsanwaltschaft. I. 4026.
* *
Hersfeld, den 8. Mai . 1883.
Vorstehender Erlaß wird den Herren Lokal- Schulinspectoren des Kreises hierdurch mit dem Hinzufügen zur Kenntniß gebracht, daß nach einer Entscheidung der Königlichen Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schnlsachcn, derselbe auf Wald- strafarbeiten gleichmäßig Anwendung findet. 5455. Der Königliche Landrath
Freiherr v o n Broich.
Hersfeld, den 22. Mai 1883.
Die Herren Bürgermeister 2c. zu
Allmershausen, Biedebach, Biengartes, Friedlos, Goßmannsrode, Hattenbach, Hersfeld, Holzheim, Kathus, Kirchheim, Kohlhausen, Rieckbach, Mecklar, Niederaula, Oberrode, Petersberg, Rohrbach, Roßbach, Tann, Wilhelmshof, Wippershain, Beugendorf, Harn- rode, Heringen, Lampertsfeld, Leimbach, Oberlengsseld, Röhrigshof, Wehrshausen, Wölsershausen und Wüstfeld werden hierdurch an die Erledigung meiner Verfügung vom 8. September 1881 Nr. 10411, Kreis- blatt Nr. 73, die Zuchtbullen betreffend, mit Frist bis zum 28. d. Mts. Nachmittags 2 Uhr bei Meldung der Zusendung eines Straf- boten erinnert.
6677. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Hersfeld, den 22. Mai 1833.
Für den am 21. Februar 1868 zu Tann geborenen I u st u s E i ch e n a u e'r ist um Entlassung aus dem diesseitigen Staatsverbaude behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden.
6671. Der Königliche Landrath ______Freiherr von Broich.
Hersfeld, den 22. Mai 1883.
Für die am 3. August 1867 geborene Elisabetha Schäfer aus Philippsthal ist um Ertheilung eines Reisepasses behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden.
6670. Der Königliche Landrath
Freiherr von Broich.
^Der Haushalt der arbeitenden Klassen.
Die Berufszählung .vom 5. Juni vorigen Jahres hat ergeben, daß zu der arbeitenden Bevölkerung, einschließlich der Angehörigen, im Ganzen 18,051,093 Personen, also fast 40 Procent der Gesammtbe- Völkerung gehören. Die Verhältnisse derselbe»! zu
erforschen und nach allen Richtungen hin zu beleuchten, ist eine der hervorragendsten Aufgaben der Socialstatistik, welche somit erst der Social- politik eine sichere Grundlage zur Beurtheilung der Lage der arbeitenden Klassen und zur Ergreifung etwaiger Reformmaßregeln giebt. Die statistischen Untersuchungen hierüber haben sich bisher vornehmlich auf den Arbeitslohn, die Frauen- und Kinderarbeit, die Wohlfahrtseinrichtungen derselben u. s. id bezogen. Es liegt aber auf der Hand, daß diese Untersuchungen nicht ausreicheu zur genaueren Beurtheilung der wirthschaftlichen Lage der Lohnarbeiter. Nicht bloß, was sie erworben, sondern auch wie sie das Erworbene verwenden, welche Bedürfnisse sie haben und wie sie sie befriedigen, kurz, ein Einblick in den Wirthschaftshaushalt, in das häusliche Budget der arbeitenden Klassen kann erst einen gewissen Aufschluß über die wirthschaftliche Lage derselben gewähren.
Namhafte Volkswirthe haben die Untersuchung und Vergleichung von Arbeiterbndgets eine der wichtigsten Aufgaben der Socialstatistik genannt. Aber bisher ist doch nur verhältnißmäßig wenig Material in dieser Beziehung von den Statistikern herbeigeschafft worden. Besonders hervorzuheben ist die Untersuchung vom Jahre 1848, die vom Preußischen Landes-Oekonomie-Collegium ausging und sich auf ländliche Arbeiterfamilien erstreckte; ferner die im Jahre 1872 vom Congreß deutscher Landwirthe veranlaßte, gleichfalls auf ländliche Arbeiter bezügliche; ferner eine Untersuchung von öem Bergassessor Fries im Jahre 1875 über das Budget der schlesischen Fabrikarbeiter. Eine von den Directoren der statistischen Bureaus deutscher Städte im Jahre 1879 veranlaßte Untersuchung über das Budget der arbeitenden Klassen in den Städten ist nicht sehr erfolgreich gewesen. Alle diese hier erwähnten Untersuchungen haben nicht mehr als 1200 Arbeiterbndgets ermittelt, eine immer noch nicht ausreichende Zahl. Eine jüngst erschienene socialstatistische Untersuchung von Paul Balliu „der Haushalt der arbeitenden Klassen" macht es sich zur Aufgabe, das bisher in dieser Beziehung bekannt gewordene, aber sehr zerstreute Material zu sammeln und noch durch mancherlei neue Untersuchungen zu ergänzen. Diesem schätzens- werthen Beitrag zur Aufklärung über die Zustände des so zahlreichen Arbeiterslandes entnehmen wir folgende belehrende Notizen.
Für die Arbeiterbndgets kommen in Betracht Nahrung, Kleidung, Wohnung, Feuerung, sonstige Ausgaben (worunter auch die Abgaben). Wahrung und Wohnung bilden dabei die wichtigsten Factoren. Die Einnahmen ländlicher Arbeiterfamilien bestehen neben Geldlohn namentlich aus Naturallohn, der bei der Aufstellung des Budgets nach ortsüblichen Preisen umgerechnet ist. Die Einnahmen variiren zwischen 600, 700 und 850 Mark. Die Ausgaben für Nahrung belaufen sich auf 414 bis 583 Mark, nehmen also 50 bis 70 Procent des Lohnes in Anspruch. Die Ausgaben für Wohnung schwanken zwischen 29, 45, 50 und 60 Mark, belaufen sich also etwa aus 4 bis 7 Procent.
Die industriellen und gewerblichen Arbeiter gehen in ihren Einnahmen je nach den Orten weit auseinander, aus Oberschlesien liegen Budgets mit (Einnahmen von 540 und 805 Mark vor, die Ausgaben für Nahrung betragen 395, bezw. 490 M., also 73 beUD. 61 Procent, für Wohnung werden auch nur 61 bezw. 24 Mark ausgegeben. In Berlin sind Arbeiterbndgets mit 850, 1250 und 1350 Mark Einnahmen ermittelt; für Nahrung wurden ausgegeben 424, 460 und 720 Mk. d. h. 50, 37 bezw. 53 Prozent, für Wohnung 168,192 bezw. 370. Der Wohnungsprozentsatz ist hier also ein bedeutend höherer, nämlich 20, 15 und 30 Prozent. In München wurde bei einem Maurergesellen mit Frau und zwei Kindern eine Einnahme von 1300 Mark, bei einer Ausgabe für Nahrung Don 980 und für Wohnung von 72 Mark, bei einem Tischlergesellen mit Frau und 2 Kindern
1500 M. Einnahine und als Ausgabe für Nahrung 958, für Wohnung 144 Mark constatirt. Die Nahrung nimmt also hier 75 und 64 Prozent des Lohnes in Anspruch. Ein Fabrikarbeiter bei Dessau hat mit Frau uud vier Kindern eine Ein* nähme von 624 Mark und braucht hiervon für Nahrung 403 Mark, also 63 Procent, für Wohnung 104 Mark, also 16 Procent.
Diese Mittheilungen, so sporadisch sie sind, gewähren doch immerhin einen gewissen Einblick in die Durchschnittsbedürfnisse einiger Arbeiterkategorien und in die Mittel, wie sie befriedigt werden. Der Verfasser des erwähnten Buches wird in einem zweiten Theile noch weiteres Material herbeischaffen, und es wird sich dann erst Gelegenheit bieten, aus der Vergleichung verschiedener Budgets und Arbeiterkategorien die sociale Lage der Arbeiterbevölkerung in dieser Richtung etwas näher kennen zu lernen.
Pottttsärje Nachrichten.'
Mit Bezug auf die Erörterungen, welche in der im April d. I. abgehaltenen Staatsbahn- k o n f e r e n z stattgefunden haben, ist jetzt zur Erleichterung des allgemeinen Verkehrs eine Ermäßigung der Nachnahme-Proviston für Betrüge von mehr als 100 Mark dahin genehmigt worden, daß für den diese Summe übersteigenden Betrag Die Provision auf | pCt. herabgesetzt worden ist. Es s^ll demnach hinfort die Nachnahme-Provifion bei Beträgen bis zu 100 M. mit 1 M. und bei Beträgen über 100 M. für jede weitere 100 M. mit 50 Pf. berechnet werden.
Der zwischen Deutschland und Italien geschlossene Ha ndels- und Schisffah rtsvertrag Hat, wie schon von uns konstatirt worden, in beiden Ländern gleich nach dem ersten Bekanntwerden der demselben zu Grunde liegenden Absicht, dem Verkehr zwischen beiden vertragschließenden Theilen die möglichste Erleichterung zu gewähren, eine sehr günstige Ausnahme gefunden. Diese hat auch jetzt, nachdem der Vertrag vollständig bekannt worden ist, ihre volle Berechtigung. Nicht nur, daß die Meist« begünstigungSklausel das Fundament des Vertrages bildet, es sind auch von beiden reiten weitgehende Zugeständnisse gemacht worden, weichenden Handelsverkehr wesentlich erleichtern werden. So hat Italien den Eingangszoll aus Hopfen ganz aufgehoben und für andere wichtige Handelsartikel der deutschen Ausfuhr, wie Chininsalze und andere Alkaloide, sowie für Zink in den verschiedenen Bearbeitungen und für optische, mathematische, chemische und andere Instrumente den bisherigen Zoll gebunden, d. h. jede Erhöhung desselben ausgeschlossen. Dagegen ist von deutscher Seite die Befreiung derEingangs- abgaben für Schwefel, Weinstein, Lakritzensaft, Seidenkokons, nicht gefärbte Seide, Abfälle von gefärbter Seide, rohe Korallen und lebendes Geflügel, und ebenso der bisherige Zoll für nicht lebendes Geflügel, Reis und Eier gebunden und der Zoll für frische Weinbeeren von 15 M. auf 10 M., für frische Apfelsinen, Zitronen u. s. w. von 12 M. auf 4 M., für getrocknete Datteln, Mandeln, Pomeranzen, u. s. w. von 30 M. auf 10 M., für Oliven von 60 M. auf 30 M., für Speiseöl in Flaschen und Krägen von 20 M. auf 10 M. und für Olivenöl in Fässern von 8 M. auf 4 M. Herabgesetzt worden.
Die Pensionen der auf Grund des Ausführnugs- gesetzeS zum deutschen GerichtsverfassungS- gesetze von 1878 seit dem 1. October v. I. in den "Ruhestand versetzten Richter und Staatsanwälte werden vom 1. April d. J. ab aus dem Civilbe- amten-Pensionsfonds gezahlt.
Der in Hannover versammelte allgemeine deutsche H a n d iv e r k e r t a g wurde am 22. d. Mts. im Festsaale des alten Rathhauses mit einem dreifachen Hoch auf Se. Majestät den Kaiser eröffnet. Etwa 250 Delegirte aus allen Theilen Deutschlands, welche ca. 320 Mandate vertreten, wann