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Nr. 32.

:UTK

Sonnabend den 14. April 1883.

DasKreisblatt" erscheint wöchent­lich dreimal, Dienstag-, Donnerstags und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark 40 Pfg. pro Quartal.

für den

Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die einspaltige Gar­mondzeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet und wird bei Wiederho­lung entsprechender Rabatt gewährt.

Ämlsicfjes.

Kreis Hersfelv.

Hersfeld, den 12. April 1883.

Für den Weißbinder Wilhelm W i e g a n d zu Philippsthal, geboren am 2. August 1864 daselbst, ist um Entlassung aus dem preußischen Unterthans- Verbande behufs Auswanderung nach Amerika nach­gesucht worden.

4751. Der Königliche Landrath ________________ Freiherr von Broich.

Hersfeld, den 13. April 18837" Für:

1) Johann Ernst Wilhelm Albrecht, geboren am 19. September 1864

2) Johannes Carl Wehn es, geboren am 3. Juni 1867, aus Meugshausen, ist um Entlassung aus dem preußischen Unter- thansverbande behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden.

4752 u. 4753. Der Königliche Landrath Freiherr'von Broich.

Festschrift jur Feier des 25jährigen Bestehens der Versuchsstation des Landwirthschastlichen Cen- tratvereins für den Regierungsbezirk Lasset

im Austrage des Directoriums des Vereins versaßt von Prosessor Dr. Th. Dietrich. sSchluß.)

Letzterer gab auf briefliche sowohl, als in den Zeitschrift.-?.; des Vereins veröffentlichte Anfragen Auskunft über Düngung, Fütterung und mannichsaltige technische Fragen. Diese Thätigkeit durch Zahlen zu belegen, verzichtet Referent- Es ist ihm aber bewußt, auf diesem Wege manchen Freund der Versuchsstation gewonnen zu haben. Nicht minder ist der Leiter derselben bestrebt gewesen, durch Abhandlungen über landwirthschaftliche Gegenstände und Fragen belehrend zu wirken. Dieselben wurden zum größten Theil in den: beiden landwirthschastlichen Blättern des Centralvereins, ferner in dem von Herrn Landesökonomieraih Wendelstadt f. Z. herausgegebenenBauernfreund" u. a. m. veröffent­licht. Referent zählte deren über einhundert.

Personalien der Station. Dirigent.

Professor Th. Dietrich, Dr. phil., seit dem 1. Oktober 1857. Assistenten:

Dr. Karl Kraushaar, vom 1. April 1865 an bis Ende Juli 1866; ging zur Technik über.

Dr. Fritz Grebe, vom i. September 1866 bis Ende August 1867; ging zum Lehrfach über.

Professor Dr. Jos. König, Dom 1. Oct. 1867 bis Ende Dezember 1870, von da ab Vorstand der landwirth- schastl. Versuchsstation zu Münster i. W.

Th. Engelhardt, vom 1. Februikr 1871 bis Ende September 1872, ging zur Technik über.

Dr. O. Vibrans, vom 1. Juni 1873 bis Ende August 1873. Dr. C. Cunerth, vom 1 April 1874 bis Ende September 1874. Dr. Deetz, vom 1. April 1876 bis Ende Dezember 1876; von da ab leitete derselbe die nach Marburg verlegte Samenprüsungsstation, jetzt Bibliothekar und Docent an der landwirthschastlichen Hochschule zu Berlin.

Dr. G. Zirnitö, vom 1. Januar 1877 bis zum 15. April 1879. M. Markendorf, vom 16. April 1879 bis Ende Juni 1881. O. Toepelmann, vom 1. Juli 1881 an.

Rühmlichst zu gedenken ist des Herrn Professors Dr. König, der als vormaliger Assistent der Versuchsstation hervorragenden Antheil an den Arbeiten der damaligen Zeit genommen hat.

Als Eleven bezw. Volontärs waren ferner zeitweise thätig im Laboratorium der Station:

Herm. Biskamp aus Wüstseld. C. Seysfarth aus Dens. C. Otto aus Blankenheim. W. Bettenhäuser aus Dörn- Hagen. G. Thon aus Kassel. C. Ulrichs aus Beberbeck. Dr. E. Nehm aus Nürnberg. Freiherr E. von Verschuer aus Salz, Dr. Weingärtner aus Breslau. Marburg, den 1. Oktober 1882,

# Die Commandogewalt des Kaisers.

Es ist kaum noch ein Zweifel darüber gestattet, daß die Fortschrittspartei es sich zur Aufgabe ge­stellt hat, die Einrichtungen des Heerwesens nach ihrem Sinne umzugestalten und auf dieses Ziel jetzt mit aller Macht loszusteuern.

Nach den Erfolgen, die sie bei der parlamenta­rischen Abstimmung über einzelne Forderungen des Militäretats mit ihrer Kritik über gewisse Hecres-

einrichtungen gehabt, schien es ihr angemessen, weiter vorzugehen und die Heranziehung der Offi­ziere zur Communalbesteuerung zu fordern. Hier­mit nicht genug, hat sie auch die Berathung der Gewerbenovelle dazu benutzt, um ihreFürsorge" für das Militär und ihr Interesse an einer Um­gestaltung der bestehenden militärischen Einrichtun­gen zu beweisen, indem sie ohne zwingende Veran­lassung neue Grundsätze bezüglich des Militärhand­werker- und Cautinenwesens und des Gewerbebetriebs von Personen des Soldatenstandes in Vorschlag brächte.

Der Geist, von welchem dieseReformideen" getragen werden, hat sich bei dem letztgedachten Anträge in aller nur wünschenswerthen Deutlich­keit geoffenbart. Nicht der Umstand, daß für die Personen des Soldatenstandes ein dem Princip der freien Concurrenz widerstreitender Ausnahmezustand geschaffen werden soll, kennzeichnet die wahren Ziele der fortschrittlichen Bestrebungen man ist ja daran gewöhnt, daß Alles, was mit dem Militär­wesen zusammenhängt, nach den Wünschen der Fortschrittspartei thatsächlicher oder angeblicher Begünstigungen entkleidet und im Verhältniß zu demfreien" Bürger möglichst schlecht und ungünstig gestellt werden soll; worauf die Fortschrittspartei eigentlich hinaus will, zeigt sich aus dem Anträge, den Betrieb eines Gewerbes für Personendes Solda- tenstandes von der Erlaubniß des Commandanten, bezw. Garnisonältesten des Garnisonorts abhängig zu machen. Es soll also hier durch Parlaments­mehrheit bestimmt werden, welche Officierscharge eine bestimmte Function auszuüben habe.

Man kann nicht annehmen, daß die Unkenntniß militärischer Verhältnisse diesen Gedanken eingege- ben hat; man wird darin vielmehr eine echt fort­schrittliche Reformidee zu suchen haben, die Idee, dem Recht des obersten Kriegsherrn zur Ernennung und Berufung von Offizieren für bestimmte mili­tärische Functioneudurch die Gesetzgebung Schranken aufzuerlegen.

Nach der Verfassung steht das Heer in Krieg und Frieden unter dem Befehle des Kaisers. Alle Ernennungen und Berufungen sind Befehle des Kaisers und derselbe ist hierin weder durch beson­dere Bestimmungen der Verfassung noch durch ein Gesetz.gebunden. Diese unumschränkte Commando- i gemalt des Kaisers macht das Heer zu einem ein- Heiltichen, von einem Geist und Willen beseelten. Selbst das Reichsmilitärgesetz sagt bezüglich der Genehmigung des Gewerbebetriebs für Militär­personen nur, daß dieselbe von demVorgesetzten" zu ertheilen sei: der Kaiser allein bestimmt, wer in diesem Falle der Vorgesetzte sein soll.

Der Fortschrittspartei mag freilich diese unum­schränkte Eommandogewalt kein militärisches Ideal sein; sie will dieselbe durch Gesetz einschränken und für dieselbe neue fortschrittlich-parlamentarische Grundsätze aufstellen. Das hat sie auch mit ihrer, Kritik des Verhältnisses zwischen Adlichen und Bürgerlichen in der Armee bewiesen. Nicht fort­schrittlich-parlamentarische Grundsätze, sondern der Wille des Kaisers beruft die geeigneten Persönlich­keiten zu den militairischen Stellen. Die Kritik, welche sich gegen das hierbei zum Ausdruck kom­mende Verhältniß zwischen Adlichen und Bürger­lichen richtet, richtet sich gegen die Commandogewalt des Kaisers. Wer da weiß, wie viel von der richtigen Auswahl der Officiere abhängt, und wer da weiß, wie unser Heer sich gerade dadurch den höchsten Anforderungen gewachsen gezeigt hat, daß an der rechten Stelle zur rechten Zeit die geeigneten Persönlichkeiten standen, wird weder annehmen, daß hierbei andere Interessen als diejenigen des Dienstes und des Vaterlandes im Spiele sind, noch nach dem fortschrittlichen Ideale streben, durch Gesetz oder Parlamentsmehrheit in irgend einem Punkte die Commandogewalt des Kaisers zu ersetzen oder zu beschränken.

Die Bestrebungen der Fortschrittspartei liegen klar auf der Hand: man wird sich über das Wesen :

derselben keiner Täuschung mehr hingeben, auch wennSparsamkeitsrücksichten" oder dieInteressen des Privatgewerbes" vorgeschützt werden. Wenn sie fortfährt, in dieser Weise sich selbst den Boden unter den Füßen abzugraben, auf welchem sie jetzt noch stehen mag, so kann uns das nur recht sein. Sie auf die für sie hieraus entstehenden besonderen Gefahren ausmerksam zu machen, haben wir keine Veranlassung.

politischeNachrichten.

Se. Kgl. Hoheit der Prinz Friedrich Karl v o n P r e u ß e n ist von seiner mehrmonatlichen Reise nach dem Orient mit den ihn begleitenden Herren und den im Gefolge befindlichen Personen am 11. d. Nachmittags im besten Wohlsein über Wien nach Berlin zurückgekehrt.

# Die Ver h a ndlu ngen über die Ge­werbe n o v e ll e. Der Reichstag ist seit mehreren Tagen mit der Berathung der Gewerbenovelle be­schäftigt. Es verlohnt sich, über den Gang der bisherigen Verhandlungen und über die Stellung der Parteien zu den einschlägigen Hauptfragen einen Ueberblick zu gewinnen. Zunächst wurde über die­jenigen Aenderungen verhandelt, welche bezüglich des stehenden Gewerbebetriebs ins Auge gefaßt sind und den Zweck verfolgen, dem in einigen Zweigen desselben erwiesenermaßen vielfach hervorgetretenen Mißbrauch der Gewerbefreiheit vorzubeugen. Na­mentlich sind es die Veranstaltung von Schaustel­lungen und Lustbarkeiten (Tingeltangel) und das Tanz-, Turn- und Schwimm-Gewerbe, sowie das­jenige der Rechtskonsulenten (Winkeladvokaten), für welche nach der Regierungsvorlage der Grund­satz eingeführt werden soll, daß dieser Gewerbebe­trieb untersagt werden kann, wenn Thatsachen vor­liegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetrei­benden darthun, bezw. welche die Annahme rechtfertigen, daß mit jenen Lustbarkeiten gegen die gute Sitte verstoßen wird. Bezüglich der Lustbar­keiten (Tingeltangel) enthielt die bisherige Gesetz­gebung keine besondere Bestimmung, betreffs des Tanz-, Turn- und Schwimmgewerbes war nur bestimmt, daß dasselbe denen untersagt werden kann, welche bereits wegen Vergehens oder Verbrechens gegen die Sittlichkeit bestraft worden sind. Das Gewerbe der Rechtskonsulenten, der Heirathsver- mittler, der Vermittler von Jmmobilienverträgen rc. ist aber bisher überhaupt nicht konzessionspflichtig gewesen und sollte dasselbe fortan gleichfalls unter­sagt werden können bei dem Vorhandensein für Unzuverlässigkeit sprechender Thatsachen. Durch die von der Commission gebilligten Vorschläge der Re­gierungsvorlage sollte erheblichen Mißständen, welche selbst von zahlreichen liberalen Städteverwaltungen anerkannt werden, abgeholfen werden: die bestehen­den Bestimmungen schützen nicht vor Benachtheili- gingen der allerschlimmsten Art; die Polizei ist nicht in der Lage, dem Mißbrauch der Gewerbe­freiheit auf diesen Gebieten vorzubeugen, und die Auswüchse derartiger Gewerbebetriebe schädigen das öffentliche Leben und die Sittlichkeit. Wenn die Uebelstände beseitigt werden sollen, ist es natürlich nothwendig, daß die Polizei eine größere Macht und einen größeren Spielraum erhält, um für den Schutz des Publikums auch schon dann sorgen zu können, bevor noch die Schädigung eingetreten und bevor richterliche Erkenntnisse ein Vergehen oder Verbrechen constatirt haben. Von der Nothwen­digkeit, die polizeilichen Befugnisse in den bezeich­neten Punkten zu erhöhen, ist, wie die bisherigen Verhandlungen des Reichstags constatirt haben, die große Majorität überzeugt. Conservative, Centrum und Nationalliberale haben der Regie­rungsvorlage zum Siege verholfen, nur bezüglich der Rechtsconsulenten (und der Heirathsvermittler, gewerbmäßigen Vermittler von Jmmobilienverträ­gen, die mit jenen auf gleiche Stufe gestellt werden sollten) haben sich die Natioualliberalen den Auf­fassungen der Fortschrittspartei angeschlossen und