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Nr. 16.

Matt

Loumbendden 24. Februar 1883.

DasKreisblatt" erscheint wöchent­lich zweimal, Mittwochs u. Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal, bei den Postanstal­ten kommt der Postausschlag hinzu.

für Den

Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die einspaltige Gar- mondzeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet und wird bei Wiederho­lung entsprechender Rabatt gewährt.

Ämlliches.

Kreis Hersfelr

: bezügliche Protokoll ist mir bis zum 10. März gemeinden Obergeis,Oberhaun, Oberrode, Peters- " " --------' berg, flkÄlos, Rohrbach, Roßbach, Rotensee, Sieg-

los, Sorga, Tann, Untergeis, Unterhaun, Wippers- omym w» «w.uj. Hain, Wllhelmshof,Niederaula, Allendorf,Asbach, Hersfeld, den 23. Februar 1883. Beiershausen, Engelbach, Frielingen, Gersdorf, Gershaüsen, Goßmannsrode, Hattenbach, Hedders-

i d. I. vorzulegen. ' 2080.

Der Königliche Landrath

Freiherr von Broich.

Hcrsfeld, den 22. Februar 1883.

Zwecks Einführung einer b e s s e^tu : Controlle über Die aus den Zwangs- erziehungs - Anstalten etwa beurlaub­ten Zöglinge, sowie zur Widerlegung der von entwichenen Zöglingen er­sah r u n g s ui ä ß i g den zuständigen Be­ll mt e n (Bürger m erstem, Gendar me n: .-n. s. w.) g e g e u ü b e r häufig ausgestellten^ unwahren Behauptungen eiuer sta;t- gehabten Beurlaubung, hat der Herr Landes-Director zu Gaffel auf meine Veraulass-mg

Die Herren Ortsvorstände zu: ' . . .. .. , -

Biedebach, Biengartes, Eichhof, Engelbach, dorf und Holzheim. Friedlos, Goßmannsrode, Hattenbach, Holz- heim, Kerspenhausen, Kirchheim, Kleba, Meck-

Mittwoch den 4. April d. I.

UM Morgens präcis $8 Uhr ab M u st e r u n g der Militairpflichtigen aus den Land-

die Vorstände der gedachten Anstalten angewiesen,! werden hierdurch an die Erledigung meiner Ver- alleli Zöglingen, welche etwa Seitens der Vor-1 fügung vom 27. November 1876 Nr. 11906 tm stände beurlaubt werden, eine Bescheinigung über Kreisblatt Nr. 96, die zur Erfüllung derMilttcur- die Dauer und den Zweck des Urlaubes 2C. Ms- Pflicht heranzuziehenden Perfonen betreffend, mit zustelleu und die Zöglinge anzuweisen, diese Be- Frist bis zum l. k. Mts. Nachmittag s scheinigung der Polizeibehörde des Orts, nach 2 U h r bet Meldung der Zusendung eines Straf- welchem sie beurlaubt worden sind, bei ihrer An- boten erinnert.

kunft auszuhändigen und bei ihrer Abreise wieder 2573. Der Königliche Laudrath

abzuholen. Freiherr von Broich.

Die Herren Bürgermeister 2C. des Kreises wer-, Hersfeld, den 23. Februar 1883.

den hiervon mit der Weisung in Kenntniß gesetzt, ; Für den am 20. November 1864 geborenen vorkommenden Falls die Urlaubsbe- Friedrich Georg Küchenmeiner aus Heringen scheinigungen zu visiren und miteiner ist um Entlassung aus dem diesseitigen Staats- Notiz u b e r d a s Betragen der Züg- verbände behufs' Auswanderung nach Amerika linge wäh-rcud der Dauer ihred Ur- naÄgesuchl worden.

laubs zu versehen. 2536. Der Königliche Landrath

Auf diese Weise werden einerseits die Anstalts- ___________ Freiherr von Broich.

Vorstände in die Lage gesetzt, im Falle schlechter Hagen, den 16. Februar 1883.

Führung eine etwa später nachgesucht werdende In der Untersuchung ca 1. den Tagelöhner Urlaubs-Ertheilung zu verweigern, und andererseits Richard Schieferstein, 2. den Bergmann Wilhelm erhalten die Ortspolizeibehörden Gelegenheit, die Schieferstein aus Linden Amts Hattingen wegen beurlaubten Zöglinge überwachen zu lassen und..... .....

in besonders geeigneten Fällen die alsbaldige Zu­rückziehung des ertheilten Urlaubs bei den be­treffenden Anstaltsvorständen zu beantragen, sol che Zöglinge aber, welche sich durch eine Urlaubsbescheinigung nicht auszu- w e i s e n v e r m ö g e n, sofort i n d i e A n- stalt zurückbringen zu lassen.

1946. Der Königliche Laudrath

Freiherr von Broich.

bach,Meisebach, Niederaula, Oberrode,Peters- -- .------D---- T1-^.-- ,--.- -

berg, Rohrbach, Roßbach, Sieglos, Stärklos, gememben Kemmerode, Kerspenhauien, Kirchheim, Uutergeis, Unterhaun, Wilhelmshof, Wippers- Hain, Bengendorf, Eonrode, Gethseniane, Klei­nensee, Lampertsfeld, Oberlengsfeld, Ransbach, Röhrigshof. Unterueurode, Wehrshausen, Wid- dershäusen, Wölfershausen und Wüstfeld

Kleba, Kruspis, Mengshausen, Niederjoffa, Recke-

Hersfeld, den 21. Februar 1883.

Zu meiner Verwunderung wurden mir, als ich im Spätsommer v. I. eine Ermittelung aller im hiesigen Kreise befindlichen Trunkenbolde s. g. Gewohnheitssöffer veranlaßte, auch nicht wenige Frauenspersonen bezeichnet, welche sich dem übermäßigen Branntweingenusse ergeben haben.

Die unterdessen von zuverlässiger Seite gemachten, mir mitgetheilten Erfahrungen lassen darauf schließen, daß dieser auffallende Umstand nicht zum geringsten Theil darin seine Ursache haben mag, daß den Wöchnerinnen gewöhnlich Branntwein gereicht oder gar zugesteckt werde. ,

Indem ich es daher zur um so sicheren Erreichung des von mir bekanntlich verfolgten Zweckes, dem übermäßigen Branntweingenusse thunlichst entgegen zu wirken, für unbedingt nothwendig halte, jener oft auch sonst so nachtheilig wirkenden Unsitte des Branntweintrinkens der Wöchnerinnen zu steuern, weise ich die Herren Bürgermeister derjenigen Ge­meinden des Kreises, in denen sich Hebammen befinden, an, denselben zu Protokoll auszu- geben, das Branntweintrinken Seitens der ihrer P f l e g e. a n v e r t r a u t e n W ö ch n e- rinnen möglichst zu verhinderen und auf das Strengste darüber zu wachen, daß denselben weder Brauntwein ge­reicht noch weniger aber heimlich zuge­steckt wird, bu uit|Clviü sich sonst der Gefu." aussetzen, daß das Verfahren auf Entziehung des Prüfnugs-Zeugnisses gemäß §. 30 und 53 der Ge­werbe-Ordnung vom 21. Juni 1869 (Bundesgesetz-

Körperverletzung mit tödtlichem Erfolge ist Die J Aussage einer Persönlichkeit von Wichtigkeit, welche Augenzeuge der am 8. September 1881 zu Nach- rodl bei Altena stattgefundenen Schlägerei gewesen sein soll, nämlich des Erdarbeiters Fritz Wißmann aus Herzkamp Amts Haßlinghausen.

Alle Nachforschungen nach diesem Manne sind bisher vergeblich gewesen. In seiner Heimath hat er sich seit Jahren nicht mehr aufgehalten.

Er gehört anscheinend zu den Vagabunden, die bald hier bald dort Arbeit suchen.

Da es hiernach im Bereiche der Möglichkeit liegt, daß der rc. Wißmann sich zur Zeit im dortigen Kreise aufhält, richte ich an das Königliche Land­rathsamt das ergebenste Ersuchen, nach demselben gefälligst eingehende Ermittelungen anftellen zu

wolleu.

Der Erste Staatsanwalt.

K. 29 82.

* *

Hersfeld, den 23. Februar 1883.

Wird den Herren Ortspolizei-Verwaltern des Kreises zur Kenntnißnahme und Recherchirung mit­getheilt. Im Falle der Betretung des 2C. Wiß­mann ist alsbald bezügliche Anzeige anher zu er-

statten.

2549.

Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Hersfeld, den 16. Februar 1883.

Zur Vornahme des diesjährigen Ersatz-Geschäftes für den Kreis Hersfeld sind folgende Termine bc-

stimmt worden: ,

Moutatt den 2. April d. ^.

von Morgens präcis $8 uhr ab Ät u st e r u n g der PUlitairpflichtigen aus der Stadt Hersfeld und den Landgemeinden Allmershausen mit Hühlgans, Aua, Biedebach, Biengartes, Eich- Hof, Eitra, Friedlos, Gittersdorf, Heenes, Hilper-

rode, Reimboldshausen, Rotterterode, Solms, Stärklos, Willingshain, Friedewald, Bengendorf, Gethseniane, Harnrode, Heimboldshausen, Herfa, Heringen und Kleinensee.

Donnerstag den 5. April d. I.

a) von Morgens präcis ;8 Uhr ab Musterung der Militairpflichtigen aus den Land- gemeinoen Lautenhausen, Leimbach, Lengers, Wid­dershausen, Wölfershausen, und sämmtlichen Ge­meinden 2c. des Amtsgerichtsbezirks Schenklengs- feld.

b) von Nachmittags präcis 3 Uhr ab Loosuna, sowie Classification derjenigen Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz- Reserve I. Classe, welche wegen häuslicher, gewerb­licher oder Familien-Verhältnisse eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen be­anspruchen wollen.

Da; wird- wie bisher

im hirstge« städtischen Rathhause vor» genommen.

Die Herren Ortsvorstände der Stadt-und Land­gemeinden des Kreises selbstverständlich auch Die Herren Ortsverwalter werden angewiesen:

1) die militairpflichtigen Mannschaften ihrer Ge­meinden 2c. und zwar:

a) die in der Zeit vom 1. Januar bis einschließ­lich den 31. Dezember 1863 geborenen, so­weit sie nicht bereits in das Militair einge­stellt sind oder einen Ausstand erhalten haben, b) die in den Jahren 1862, 1861, 1860 oder früher geborenen, welche in den Ersatz-Ge­schäften des vorigen Jahres zurückgestellt, überzählig geblieben, oder gar nicht erschienen sind und demnach über ihr Militairverhält- niß noch keine feste Bestimmung erhalten haben,

zu den vorbezeichneten Mufterungsterminen vorzuladen,

2) dafür zu sorgen, daß diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zurückstellung bezw. Be­freiung vom Militairdienst beansprucht wird, sich im Musterungstermine ebenfalls einfinden,

3) in den Terminen sich P ersönlicheinzufinden oder im Falle einer Verhinderung dafür zu sorgen, daß der Vicebürgermeister anwesend ist,

4) für die rechtzeitige Gestellung der Militair­pflichtigen rc. zum Ersatz-Geschäft Sorge zu tragen und denselben ausdrücklich zu eröffnen, daß sie mit sauberem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.

Militairpflichtige, welche ohne ge­nügenden Entschuldigungsgrund im M u st e r u n g s t e r m i n e nicht erscheinen oder bei Ausrufung ihrer Namen im - Musterungslocalenichtanwesendsi u D, : werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder Haft bis zu 3Tagen bestraft; außerdem können ihnen die Vortheile der Loosung entzogen werden. Ist die : Versäumnitz in böswilliger Absicht i oder wiederholt erfolgt, so k a n n d i e : a lsbaldige Ein Ziehung zum MiUtair- - dienst als unsichere Heeresp slichtige

da dieselben sich sonst der Gefahr hausen, Kalkobes, Kathus, Kohlhausen, Meckbach, erfolgen. .

SbÄ^ Wtuub SleifcM- . ...... _ R-kIau.at.°»-» MU -uM^

Die«stag den 3. April d. J. von Morgens präcis $8 Uhr ab

rückstellung bezw. Befreiung vom Militairdienst, oder von Mannschaften der Reserve, Landwehr und

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