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für den
Kreis Arsseld
Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die einspaltige Gar- mondzeile oder deren Raum mit 10 Psg. berechnet und wird bei Wiederholung entsprechender Rabatt gewährt.
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fierung die Otternjagd demnächst ausüben wird.
53. Der Königliche Landrath
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tigkeit .listigen .Ä^-
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Nr. 104.
Das „KreiSblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs u. Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal, bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu.
sÄ Abonnements-Ginkadung.
Platze pAlit dem 1. Januar beginnt ein neues Abonnement e Entstehst das „Kreisblalt." Wir bitten dasselbe i bildet Btzeitig erneuern zu wollen, damit bei Beginn und gre^ Quartals keine Unterbrechung in der Zustel- Cochinchsing eintritt. Der vierteljährliche Abonnements- inz von Mis beträgt 1 Mark exel. Postaufschlag sowohl im Besim allen kaiserlichen Postanstalten als auch bei ber kam es Expedition.
und Ana ^»»^«»^^^ I)«6en, da das Kreisblatt Vrovi^- die größte Verbrei
tung im hiesigen Kreise hat, sichern Erfolg, und kostet die viergespaltene Garmond-Zeile oder deren Rauni 10 Pfg.
___________SMe Expedition.
Amtliches.
Kreis Hersseld.
Hersfeld, den 27. December 1882." Im Hinblick daranf, daß die Hebung der Fischzucht in erster Linie von der Vertilgung der der Fischerei so überaus nachtheiligen, auch hier-häufig vorkommenden Fischottern abhängt, auf die Vernichtung derselben aber nur dann mit Erfolg hingewirkt werden kann, wenn mit der Grenze ber einzelnen Jagdbezirke die weitere Verfolgung der aufgespürten Ottern nicht abgeschnitten wird, erscheint es hwendig, daß bei ber V e rp achtung
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vom 12. Januar 1878 Nr. 16 (Kreisblatt Nr. 5) zu verfahren ist, künftig in alle Verpachtungsprotokolle folgende Pachtbedingung ausgenommen wird:
„Zwecks Hebung der Fischzucht, insbesondere um eine systematische Verminderung der Fischottern zu unterstützen, gestattet Verpachterin den von Königlicher Regierung eigens dazu bestimmten Otternjägern jederzeit die Jagd auf Fischottern in und an den Gewässern und Wasserläufen des Verpachtungsgebietes, und überläßt die erbeuteten Ottern den qu. Jägern unentgeltlich. Jagdpächter hat sich dieser Bedingung zu unterwerfen, es verbleibt ihm jedoch ebenfalls das Recht, die Otternjagd jederzeit auszuüben."
suchungdes Schweinefleisches auf Trichinen während des Jahres 1882 in tabellarischer Form unter Aufstellung nachstehender Rubriken Bericht zu erstatten:
1) Zahl derdurch die amtlichen Beschauer untersuchten Schweine;
2) Zahl der trichinös befundenen Schweine;
3) Angabe der Gemeinden 20., in denen sich die trichinösen Schweine befanden;
4) Zahl der trichinösen Schweine in den einzelnen Gemeinden;
5) Zahl der trichinös befundenen amerktamfchen Speckseiten und sonstigen Schweinefleischpräparate; „ .
6) Zahl der finnig befundenen Schweine.
7) Zahl der amtlichen Trichinenbeschauer.
16197. Der Königliche Landrath
_________Freiherr von Broich. $ergfelt)' Ö£n Dezember 1882.
Nachstehend bringe ich die Bestimmungen und Nachrichten des Königlichen Kriegsministeriums vom 10. October d. I., betreffend die Anmeldungen 20. zu den Unteroffizier-Vorschulen und Unter- offizier-Schnleu zur öffentlichen Kenntniß.
15898. Der Königliche Landrath
Freiherr von Broich.
Bestimmungen für die Anmeldungen zu den Unteroffizier-Vorschulen und Unteroffiziers eitlen.
I. Nothwendige körperliche Eigenschaften für die Aufnahme.
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1) Die zur Einstellung in die Meroffizier-Vor- schulen sich meldenden junM?Leute müssen vollkommen gesund und fM-von körperlichen Gebrechen und wahrnehmbaren Anlagen zu chronischen Krankheiten sein.. Dieselben sollen bei einem Alter von 15 Jahren eine Körpergröße von mindestens 151 cm und einen Brustumfang von 70 -76 cm, bei einem Alter von 16 Jahren eine Körpergröße von mindestens 153 cm und einen Brustumfang von 73—79 cm haben.*) ^
2) Auf beut rechten Auge muß volle Sehschärfe vorhanden sein, auf dem lm^E^- bie letztere mehr als die Hälfte betMem Kurzsichtigkeit, bei welcher der Fernpunktsabstand auf dem rechten Auge 70 cm ober weniger beträgt, schließt von der Einstellung aus.**)
3) Beide Ohren müssen normale Hörweite besitzen.
4) Die in der Anlage 1 der Rekrutirungs-Ordnung verzeichneten Fehler machen der Mehrzahl nach zur Aufnahme ungeeignet, wenn sie nicht sehr unbedeutend sind, oder sich noch beheben lassen. Dieselben sind in dem ärztlichen Atteste in jedem Falle zu erwähnen.
5) Die in Gemäßheit des §. 63,2 der Dienstanweisung zur Beurtheilung der Militärdienstfähigkeit 20. vom 8. April 1877 auszustellenden militärärztlichen Atteste haben sich darüber auszusprechen, ob der Untersuchte im Verhältniß zu feinem Alter- gut, genügend ober mangelhaft entwickelt ist, sowie ob derselbe voraussichtlich mit dem vollendeten 18. bezw. 19. Lebensjahre völlig felb= dienstfähig sein wird.
B. Unteroffizierschulen.
Zu den im §. 63,1 der Dienstanweisung vom 8ten April 1877 enthaltenen Vorschriften treten nachstehende Bestimmungen hinzu:
1) Das Minimalmaß für den Brustumfang hat bei einem Alter von 17—18 Jahren 74—80 cm, von 18 — 19 Jahren 76—82 cm, nach zurückgelegtem 19ten Lebensjahre 78—84 cm zu betragen.*)
2) Auf dem rechten Auge muß volle Sehschärfe vorhanden sein, auf dem Unken muß dieselbe mehr als die Hälfte betragen. Kurzsichtigkeit, bei welcher der Fernpunktsabstand auf dem rechten Auge 70 cm oder weniger beträgt, schließt von der Einstellung aus.**)
3) Beide Ohren müssen normale Hörweite besitzen.
4) Die in der Anlage 1 der Rekrutiruugs-Ord- nung verzeichneten Fehler machen der Mehrzahl nach zur Aufnahme ungeeignet, wenn sie nicht sehr unbedeutend sind, oder sich noch beheben lassen. Dieselben sind in dem ärztlichen Atteste in jedem Falle zu erwähnen. Da es mehrfach vorgekommen, daß bei der ärztlichen Untersuchung der FreiwillAw für die Unteroff hier schulen der Absatz 4 des l 5
für die Unteroffizierschulen der Absatz 4 des der Rekrutirungs - Ordnung bezw. Absatz 2 7 der Dienstanweisung vom 8. Ap>R Maßstab für die Beurtheilung angesehen und dementsprechend dpi- nicht vorschriftsgemäß nach 8?W- §. 35,1 genannter DienstMuckt worden ist, so wird hierd? Utzen- darauf aufmerksam gemach . stimmung der RekrutiruuE' auf solche Freiwillige beZ ,^^'ucke tritt in den Waffendienst nur zu finden hat diese Deute
die körperliche Brauchba^^Wpeu- schule handelt, deren Zif .^okomo- rücksichtigung des an i. urö 8 besondeH. hohe Anforder .. .
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Brauchbarkeit für den Friedensdienst der Infanterie besitzen müssen.
In dßm militärärztlichen Atteste ist auszusprecheli, ob der Mtersuchte gut, genügend oder mangelhaft entwickelt ist.
II. Anmelde-Papiere.
Die Anmeldung bei der Inspektion der Jnfauterie- schulenwird seitens derLandwehr-Bezirkskommandos mittelst eines Nationales bewirkt, für welches das Schema 1 maßgebend ist.
Dem Nationale sind als besondere Anlagen bei- zufügen:
als jfeit ttcft nach stellt cklich : Be-
Sollten besondere Verhältnisse in einzelnen Fällen die Aufnahme dieser- Bedingung in das bezügliche VM-Mungsprotokoll uMMMch erscheinen lassen, schaben die^t^Mkiden Herren Ortsvorstände mir darüber eingehend zu berichten. Gehen binnen 4 Wochen derartige Berichte nicht dahier ein, so nehme ich an, daß überall diese zweckdienliche Bestimmung in Anwendung kommen wird, und würde ich im Weiteren bei späterer Nichtbeachtung derselben die betreffenden Ortsvorstände dafür zur Verantwortung ziehen.
Von den Inhabern eigener Jagdbezirke glaube ich annehmen zu dürfen, daß dieselben den staatlich beauftragten Otternjägern gleiche Befugnisse ein- räumen werden, wie ich auch erwarten zu können hoffe, daß die derzeitigen Pächter von Gemeindejagden für die Dauer der laufenben Pachtperiode 1 v sich bereit finden lassen werden, auf bezügliches i Nachsuchen die Abhaltung von Otternjagden in f und an den Bächen und Wasserläufen innerhalb ihrer Jagdbezirke zu gestatten.
Zugleich bringe ich hierdurch zur allgemeinen Kenntniß, daß der Königliche Förster Herr Iäckelzu üdersdorf, Oberförstern Rotenburg-Süd, welcher § Otternjäger ausgebildet und in dem Besitze . _
«t* «>- ?»' A-N-M W|" äÄ-SSÄS £ SÄ ' genau zu prüfen, 06 dieselben vollsländig gesund sind und ------„-.-„- — ' mir dem übrigen Bau des Körpers in Größe und Funktion
Freiherr von Broich? Harmoniken.
" - - j**) Die Ergebnisse der Untersuchung jedes einzelnen
ie Herren Bürgermeister und Ortsverwalter ~ 6ct verdecktem anderen Auge — sind unter Be. = aJ;f„» L^ unD ^"Muvutter Nutzung der Snellen'schen Sehproben tn unreduzirten Zahlen
Haben mir bis zum 10. Januar anzugeben. (Bergt. §. 4,8 der Dienstanweisung vom 8. . I. über dw Erfahrungen hinsichtlich der Unter- April 1877.)
1) Der Meldeschein (§. 83 der Ersatzordnung) tit denjenigen Fällen, in welchen es sich um die Aufnahme von Freiwilligen in eine Unteroffizier- schule handelt.
2) Eine nach Maßgabe des Schemas 2 mit dem Freiwilligen aufzunehmende Verhandlung, in welcher sich der Betreffende verpflichtet, nach der Ueberweisung aus der Unteroffizierschule noch vier Jahre aktiv/ bei einem Truppentheil zu dienen.
3) Eine gleichartige, nach Maßgabe des Schemas 3 aufzunehmende Verhandlung, in welcher der für eine Unteroffizier-Vorschule Angemeldete sich zum Uebertritt in eine Unteroffizierschule und demnächst zur Erfüllung einer entsprechenden aktiven Dienstzeit beim Truppentheil verpflichtet.
4) Ein Prüfungs-Nachweis nach Schema 4. Berlin den 10. Oktober 1882.
Kriegs-Ministerium. v. Kamele.
**) Siehe nebenstehende Note**).
(Fortsetzung folgt.) ___ Hers seid, den 30. Dezember 1882.
Die Herren Ortsvorstände zu:
Kathus, Meckbach, Niederaula, Kleba, Kohlhausen, Malkomcs und Oberlengsfeld werden hierdurch nochmals an die Einzahlung der unte'rm 23. November er. Nr. 14842 im Kreisblalt Nr. 94 ausgeschriebenen Kreissteuer pro 1882 83 mitFrist bis zum 3. Januar k.J. bei Meldung von 3 M. Strafe erinnert.
15767. Der Königliche Landrath
Freiherr von Broich.
Hersfeld, den 23. ^Dezember 1882. ~ Die Erledigung der Schulstelle zu Hilmes vom 1. Februar 1883 ab wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß Bewerber um dieselbe ihre Meldungsgesuche nebst den nöthigen Sitten-