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I

verwichenen Sonnabend der Königin den Eid als Staatssekretär der Kolonien. Das Portefeuille für Indien hat Lord Kimberley erhalten, indeß Lord Hartington die Leitung des Kriegsministeriums übernommen hat. Angesichts des Eintrittes Lord Derby's in das Cabinet ist eine Rede beachtens- werth, welche derselbe im Resormclub zu Manchester gehalten hat. Lord Derby zeigte sich als einen entschiedenen Gegner der Idee' eines englischen Protectorats über Aegypten, welches er für eine gehässige Form der Lösung zu halten scheint; an der Nothwendigkeit, das Uebergewicht des englischen Einflusses am Nil geltend zu machen, hält er da­gegen entschieden fest. Sodann befürwortete Lord Derby Frankreichs Bestreben, ein Kolonialreich zu begründen, weil es ein sicherer Ausweg sei, um die Franzosen von dem Gedanken an die Rückgewinnung von Elsaß und Lothringen abzubringen.

Spanien.

Die spanische Regierung hat den Kortes den Ent­wurf eines Gesetzes vorgelegt, kraft dessen der zur Zeit noch giltige Handelsvertrag zwischen Deutschland und Spanien auf weitere zwei Monate verlängert werden soll. Bis zum Zustandekommen dieses Ge­setzes wird die spanische Regierung die bisherige Verlängerung weiter als zu Recht bestehend an­sehen.

Aus Hessen-Nassau.

Frielendorf, 19. December. Nachdem glück­licherweise seit einigen Jahren auf der hiesigen Braunkohlenzeche kein Unglücksfall vorgekommen, wurde dieser Tage der Bergmaun W.' vou hier vou beim Ausgra'ben nachstürzenden Kohlen so schwer getroffen, daß er schwer verletzt darniederliegt und an seinem Aufkommen gezweifelt wird. — Im nahegelegenen Ropperhausen wurde das Ehepaar F. mit Drillingen beglückt, einem Knäblein und zwei Mädchen, die sich sammt der Mutter munter und wohl befinden. (Tgbl.)

Marburg, 21. Decbr. Dieser Tage verstarb in der Jrrenheilanstalt das etwa neunjährige Mädchen eines daselbst Bediensteten unter heftigen Schmerzen an den Folgen einer Blutvergiftung, welche sich das Kind dadurch zugezogen hatte, daß in eine am Fuße entstandene kleine Wunde von den rothen Strümpfen, welche das Kind trug, giftige Bestandtheile in den Körper eingetreten waren.

Fulda, 20. Decbr. Nachdem die diesjährige Schwurgerichtsperiode unseres Landgerichtsbezirks zu Ende gegangen ist, dürfte für alle zum Ge­schworenendienste berufenen Herren die Mittheilung von hohem Interesse sein, daß der hiesige Ge- schworenen-Entschädigungs-Berein im Jahre 1882 an diejenigen 17 Mitglieder — 6 Fuldaer und 11 Nichtfuldaer —, welche in diesem Jahre das Ehren- Amt eines Geschworenen ausgeübt haben, für 27 Sitzungstage 780 Mark Tagegelder ausgezahll hat. Für die wohlthätige, praktische Wirksamkeit des genannten Vereins ist das ein handgreiflicher Beleg.

Von der Rhön. In Ostheim v. d. RH. be­schloß der dortige Gewerbeverein, die Plüsch-Weberei dort einzuführen, um den Webern einen etwas besseren Verdienst zu verschaffen.

Die Viehzählung am 10.Januar 1883. Soweit die amtliche deutsche Statistik auf die Ermittelung und Darstellung laudwirthschaftlicher Verhältnisse gerichtet ist, umfaßt dieselbe drei Arten von Erhebungen, welche sich gegenseitig er­gänzen. Es sind dies: die periodisch wiederkehren­den Aufnahmen über die Bodenbenutzung, die jähr­lichen Ermittelungen über die Ernteerträge und die Viehzählungen. Während die zuerst 1878 er­hobene Statistik der Bodenbenutzung den Umfang der einzelnen Culturarten und insbesondere der land- oder forstwirthschaftlicher Bearbeitung unter­worfenen Flächen, sowie deren Vertheilung auf die einzelnen Früchte erkennbar macht, giebt die Erntestatistik seit demselben Jahre über die von den landwirthschaftlichen Anbauflächen gewonnenen Erntemengen und deren jährliche Bewegung Auf­schluß. Die Höhe der auf einer gewissen Fläche erzielten Erträge ist aber, abgesehen von vorüber­gehenden Schwankungen, wesentlich von der Inten­sität des landwirthschaftlichen Betriebes abhängig, welche ihrerseits in der Stärke und der Zusammen­setzung der im Jahre 1873 für das gesammte Reich erhobenen Viehhaltung einen charakteristischen Aus­druck findet.

Nachdem diese Erhebungen durch die Berufs- statistik im laufenden Jahre insofern noch eine nicht unwichtige Ergänzung erfahren haben, als durch dieselbe die Zahl der Personen festgestellt wird, welche im Haupt- oder Nebenberufe Landwirth­schaft treiben, wird die landwirthschaftliche Stati­stik durch die erneute Aufnahme des Viehstandes am 10. Januar 1883 eine weitere Bereicherung erfahren.

Die Bedeutung der Viehzählungen reicht jedoch über die Landwirthschaft weit hinaus. Die Vieh­statistik hat ein allgemein wirthschaftliches In­teresse, das engere und weitere Kreise, den Staat und die Gemeinden in gleicher Weise angeht. Jeder­mann ist daher berufen, durch genaue Beachtung der für die Erhebung erlassenen Vorschriften an seinem Theile zum Gelingen des Ganzen beizu- tragen.

Das Aufnahmeverfahren in Preußen schließt sich im Allgemeinen demjenigen der letzten Viehzählung an. Dasselbe hat nur insofern eine wesentliche Vereinfachung erfahren, als diesmal nicht für jede Hanshaltung, sondern (wie 1867) nur für jedes Haus nebst den dazu gehörigen Nebengebäuden (Gehöft, Anwesen) eine Zählkarte vom Besitzer oder Verwalter desselben auszufüllen ist. In diese Karte sind sämmtliche am 10. Januar 1883 auf dem Gehöfte in Fütte­rung stehenden Viehstücke, gleichgültig, wer Eigenthümer derselben ist und welcher Haushaltung sie angehören, in einer Summe einzutragen. Die vorübergehend (auf Reisen, Fuhren u. s. w.) vom Gehöfte abwesenden Thiere sind dabei mit anfzuzeichnen, vorübergehend anwesende Vsehstücke aber unberücksichtigt zu lassen. Außerdem ist noch, wesentlich zur Vergleichung mit den Ergebnissen der letzten allgemeinen Viehzählung vom 10. Januar 1873 die Zahl der Haushaltungen (Hanswirth­schaften), und zwar nur diese allein, anzugeben, auf welche sich jener Gesammt-Viehstand der Ge­höfte vertheilt. Nicht viehbesitzende Haushaltungen bleiben also außer Betracht. Wird in einem Hause (Gehöfte) überhaupt Vieh der auf der Karte be­zeichnete!: Gattungen nicht gehalten, so ist dies durch Querstriche an den betreffenden Stellen an- zudeuten, die Richtigkeit dieser Fehlanzeige aber gleichfalls durch den die Karte ausfüllendenBesitzer oder Verwalter des Hauses zu bescheinigen, lieber einige weitere Einzelheiten geben die der Frage­karte beigefügten Bemerkungen in so klarer und einfacher Weise Aufschluß, daß sie einer weiteren Erläuterung schwerlich bedürfen.

Freiwillige Zähler in ehrenamtlicher Stellung werden spätestens bis zum 9. Januar k. I. in jedes Haus (Gehöft) eine Zählkarte bringen und dieselbe am 11. Januar wieder abholen.

Die Arbeit für die bevorstehende Zählung ist demnach für den Einzelnen eine sehr geringe, das Ergebniß derselben aber bei gewissenhafter Aus­führung für die Gesammtheit von größter Be­deutung. Möge daher Jeder am Zählungstage nach besten Kräften seine Schuldigkeit thun!

# Briefe über Neusrailzösische Zustände. ii.

In dem Vaterlande der politisch-administrativen Centralisation und der ministeriellen Allgewalt ver­steht es sich von selbst, daß ein größerer Theil des Beamtenthums von den zahlreichen Regierungs- und Systemwechseln der letzten zwölf Jahre mit betrof­fen worden ist. Ziemlich regelmäßig haben mit den Ministern die höheren Ministerialfunctionäre, die Präfecten, Unter-Präfecten und höheren Finanz­beamten gewechselt; bei den grbßen Staatsoerän- berungen vom September 1870, vom Mai und vom December 1877 sind auch in den mittleren und unteren Berwaltungsämtern sehr zahlreiche Ab- und Einsetzungen vorgekommen, mitunter selbst Feldhüter und Flurschützen aus „politischen Rück­sichten" gewechselt worden. Das Element der Be­ständigkeit wird dem gegenüber ansichtießlich durch den Rlchterstand (die „Magisträtur" oder genauer die „sitzende Magisträtur" — im Gegensatz zu der magisträture debout, der Staatsanwaltschaft, so genänutt) gebildet. Wie in keinem andern Stande hat sich in demjenigen der französischen Richter eine feste, bis hinter die große Revolution zurück­reichende Tradition und mit Hülfe dieser Tradi­tion ein ehrenhafter Unabhängigkeitssinn erhalten, der die Stürme der Revolution ebenso überdauert hat, wie die Gewaltsamkeiteu des ersten und später des zweiten Kaiserreichs. Durch ihre Uuabsetzbar- keit gegen Willkür-Acte geschützt, suchten und suchen die Richter die stolzen Ueberlieferungen des alten Gerichts-Adels aufrecht zu erhalten, indem sie ohne Rücksicht auf Tagesstimmungeu, Tadel oder Beifall der Parteien ihres Amtes warten. Schon weil diesem Stande zahlreiche noch zur Zeit des Kaiser­reichs ernannte Functionäre angehören und weil derselbe sich herkömmlich aus einer Anzahl alter Familien rekrutirt, gilt er für aristokratisch, be­ziehentlich für gut-katholisch und allem demokra­tischen Wesen abgeneigt; int Grunde genommen ist es aber nur die vornehme Unabhängigkeit, die den französischen Richterstand bei den heutigen Macht­habern ebenso unpopulär gemacht hat, wie früher bei den Touangebern des Kaiserreichs.

Napoleon III. wußte sehr genau, daß sein Re­giment in den Reihen der Richter zahlreiche Gegner

habe. Er war indessen zu sehr Staatsmann und als solcher zu sehr von der Unentbehrlichkeit eines unabhängigen und wegen dieser Unabhängigkeit geachteten Richterstandes überzeugt, als daß er ernsthafte Versuche zur Antastung desselben und zur Bedrohung der richterlichen Unabsetzbarkeit ge­macht hätte. — Dieser Unabsetzbarkeit und damit der Grundlage des öffentlichen Vertrauens zum Richterstande zu Leibe gehen zu wollen, ist der heutigen Demokratie vorbehalten geblieben. Seit einer Reihe von Jahren wird in den sog. vorge­schritten republicaniMn Kreisen darüber geklagt, daß die Gerichte der Republik abgeneigt seien, daß sie bei Gelegenheit der Schließung gewisser Ordens­häuser der Regierung absichtliche Schwierigkeiten gemacht, sich vielfach als Freunde des Klerus und der Monarchie gezeigt hätten und es als unnatür­licher und staatsgefährlicher Zustand angesehen werden müsse, wenn in einer Republik amtirende Richter nicht zugleich überzeugte Republikaner seien. — An diesem Raisonnement hatten neben der Par­teileidenschaft Neid und Begehrlichkeit den Haupt- antheil. Gelang es den Grundsatz der richterlichen Unabsetzbarkeit zu beseitigen und die sogenannte Reinigung des Richterstandes durchzusetzen, so er­öffnete sich für die zahlreichen, dem Juristenstande angehörigen republicanischen Parlamentarier, deren Freunde und Genossen die Aussicht auf eine reiche und glänzende Beute, für die Partei als solche eine neue Möglichkeit, den gewonnenen Einfluß zu erweitern und zu befestigen. — Daß die Gefahren einer Politik, welche die rühmlich bekannte franzö­sische Rechtspflege zum Spielball von Parteium­trieben und zum politischen Handelsartikel zu machen drohte, von dem Einen absichtlich, von den Andern aus gewohnheitsmäßig gewordener Urtheils- losigkeit übersehen wurden, verstand sich in einer Zeit der Alleinherrschaft des Fractionsgeistes von selbst.

Bereits im Mai d. J. kam es in der Deputirten- kammer zu lebhaften Verhandlungen über die sog. „Reform" der Magistratur. Während darüber gestritten wurde, ob die Absetzbarkeit der Richter bleibend oder nur zeitweilig eingeführt werden sollte, brächte die Linke mit kaum begreiflicher Kopf­losigkeit einen Antrag ein, der den Vorschlag ent­hielt, daß die Richter (behufs Vermeidung eines allzuweit greifenden Einflusses der Regierung) nicht mehr auf Vorschlag des Justizministers durch den Präsidenten der Republik ernannt, sondern (wie in den Tagen der „glorreichen" ersten Republik) von dem souveränen Volke gewählt werden sollten. (S.f.)

— (Eine vergiftete Stecknadel.) Eine junge Erzieherin in Berlin benutzte jüngst eine Steck­nadel, die sie längere Zeit in einer farbigen Schleife stecken hatte, zum Reinigen der Zähne und ritzte sich dabei unvorsichtiger Weife das Zahnfleisch blutig. Bald darauf schwollen ihr die Halsdrüsen, das Zahnfleisch und die Backe so bedenklich an, daß ärztliche Hülfe nöthig wurde. Der Arzt con- statirte eine Blutvergiftung, welche wahrscheinlich dadurch herbeigeführt wurde, daß die Nadel von der Schleife giftige Farbstoffe angesetzt hatte. Es kann daher aus mehr als einem Grunde nicht ge- dung davor gewarnt werden, Stecknadeln in den Mund zu nehmen.

— Dortmund, 21. December. Auf der Zeche Hardenberg stürzte heute in Folge eines Seilbruchs der Förderkorb in den Sumpf. Etwa zwanzig Arbeiter sollen, der „Dortmunder Zeitung" zufolge, dabei um's Leben gekommen sein. — Eine ander­weitige Meldung lautet: Auf der Zeche „Fürst Hardenberg" riß, als heute früh um 3 Uhr die Belegschaft ausfahren wollte und beinahe oben war, das Seil. Die Fangvorrichtung des Fahr­stuhls füngirte, aber der Förderkorb war anschei­nend zu schwach, er brach und stürzte 1800 Fuß hinunter in die sumpfige Schachtsohle. Die In­sassen waren sofort todt. Die untenstehenden Ar­beiter, welche auf den niederfahrenden Korb warte­ten. retteten sich. Die Ursache des Unglücks ist wahrscheinlich eine zu starke Belastung des Fahr­stuhls, welcher 20 Mann aufnehmen sollte, während 25 ausfuhren, die jetzt sämmtlich todt sind. Die Förderung der Leichen ist noch im Gange.

— Dresden, 4. December. In dem Frem­denzimmer eines hiesigen Hotels ist gestern früh ein 12jähriges Mädchen, welches am Abend zu­vor mit einer Frau dahin gekommen war, auf dem Sopha sitzend tobt (ohne Zweifel vergiftet) vorge­funden worden. Die Frau war verschwunden. Durch die nach erstatteter Anzeige sofort einge- leileten Erörterungen ist die Person des Kindes festgestellt und durch hinterlassene Briefe und Gifte in Gewißheit gesetzt worden, daß die Mutter des Kindes, eine hier wohnhafte, getrennt lebende Ehe­frau, dasselbe getödtet und die Absicht gehabt hat, danach sich selbst das Leben zu nehmen. Nach weiterer eingegangener Nachricht hat die Frau sich vorgestern Abend noch im Dorfe Plauen gleichfalls vergiftet.