fuhren, so wurden doch eine Anzahl nicht unbedeutender Fragen berührt. Auf eine Erwähnung der Entschädigung unschuldig Verurtheilter durch den Abgeordneten Bachem wies Justizminister Dr. Friedberg darauf hin daß diese Frage vor den Reichstag gehöre; doch glaubte er, nicht damit zurückhalten zu dürfen, daß er selbst ein Gegner solcher Entschädigung sei. Mitten in der Berathung des Justizetats ergriff der Minister des Innern von Puttkamer, der an dem Btorgen desselben Tages von seiner Reise in das Ueber- schwemmungsgebiet des Rheins zurückgekehrt war, das Wort, um dem Hause sofort Mittheilung von dem Stande der Dinge am Rhein zu machen. Der Minister erklärte, daß die Ueberschwemmung sich zwar nicht als eine so furchtbare Katastrophe, wie sie jüngst in einem Nachbarstaat sich ereignet, doch aber als eine schwere Heimsuchung darstelle. Zum Glück wäre während der Wassernoth eine förmliche Windstille vorhanden gewesen. Doch werde sich es nicht umgehen lassen, die Mithilfe des Staates schließlich in Anspruch zu nehmen. Die augerichteten elementaren Schäden wären nach verschiedenen Gesichtspunkten in mehrere Gruppen zu theilen und ließen sich noch nicht übersehen. Zunächst habe das Staatsministerium vom Kaiser die Ermächtigung zur Ausgabe von 500 000 M. ä fonds perdu für Abhilfe der dringendsten Roth erbeten. Das werde aber nur eine vorläufige Forderung sein, später werde die Regierung nach Feststellung des Schadens wohl mit größeren Forderungen an den Landtag herantreten. Zum Schluß sprach der Minister der gesammten Bevölkerung des Ueberschwemmungsgebietes, den Beamten und Soldaten die volle Anerkennung der Regierung für ihre Haltung während der Katastrophe aus. Bei der Fortsetzung der Berathung des Justizetats wurden auch vielfach die Gerichtskosten berührt, doch widersprachen die Abg. Simon von Zastrow und Korsch der Ansicht, daß diese Kosten so übermäßig hoch seien. Der Abg. von Bismarck (Fla- tow) hob hervor, daß die bekannt gewordenen Ver- urtheilungen unschuldig Verurtheilter noch aus dem alten Prozeßverfahren stammen, daß also die Aufhebung der Berufung damit nichts zu thun habe. Beim Eintritt in die Berathung des Finanzetats fragte Abg. von Tiedemann, ob in dieser Session noch ein Gesetzentwurf, betreffend die Einführung von Staatspapieren auf den Namen des Inhabers zu erwarten sei. Finanzminister Scholz erwiderte die Vorbereitungen wären so getroffen, daß die Vorlage wohl noch in dieser Session an das Haus gelangen könne. Die Fortsetzung der Etatsbe- rathung, und zwar des Etats des Ministeriums des Innern, wird am Montag erfolgen.
Die Berathung des Reichstags über die Sprachen- frage in Elsaß-Lothringen endigte mit der Ablehnung des Antrages der elsaß-lothringischen Abgeordneten auf ausnahmsweise Zulassung der sran- zösischen Sprache in den Verhandlungen des Landesausschusses. Diejenigen Redner, welche die Ablehnung des Antrages vertraten, wie die Abgeordneten v. Minnigerode, v. Bennigsen, v. Treischke erklärten die Angelegenheit für eine wesentlich politische und nationale, die Antragsteller aber, und ihre Freunde aus dem Centrum, Polen und Demokraten stellten sie als eine harmlose hin, als eine Sache der Billigkeit.
Der Staatssecretär v. Bötticher trat mit Entschiedenheit für die Ablehnung des Antrages ein, einmal weil kein Grund vorliege, ein erst im vorigen Jahre erlassenes Gesetz jetzt schon wieder zu ändern, sodann aus nationalen und politischen Gründen, indem er auf die weite Verbreitung des deutschen Sprachelements in Elsaß-Lothringen hinwies und eine Stärkung und Kräftigung desselben als im Interesse Deutschlands gelegen erklärte, und indem er anderseits die eventuelle Annahme des Antrags als einen schweren Fehler und als eine Gefährdung des Werks bezeichnete, welches Deutschland in Elsaß-Lothringen begonnen. In keinem Falle werde die Regierung den Antrag annehmen. Mit 153 gegen 119 Stimmen verwarf denn auch der Reichstag den Antrag in dritter Lesung, den er bedauerlicherweise im Sommer vor der Vertagung in zweiter Lesung angenommen hatte.
Ggypreu»
Aus Kairo vom 3. December wird gemeldet: „In dem Prozesse gegen Arabi sind mit Ausnahme der Anklage wegen bewaffneter Rebellion alle übrigen Anklagepunkte fallen gelassen worden. Arabi wurde unter Zustimmung des Advocaten Broadley am 3. d. Vormittag 9 Uhr in der Halle des alten Dairagebäudes vor das Kriegsgericht gestellt. Den Vorsitz bei dem Kriegsgerichte führte Raouf Pascha. Arabi bekannte sich der gegen ihn erhobenen Anklage schuldig. Die Gerichtsverhandlung, welcher nur wenige Europäer beiwohnten, dauerte nur fünf Minuten, worauf sich das Kriegsgericht bis Nach--!
mittag vertagte. Um drei Uhr verlaß der Präsident das Erkenntniß, in welchem es heißt, daß Arabi, weil er sich schuldig bekannt, habe zum Tode verurtheilt werden müssen, daß aber die Todesstrafe vom Khedive in lebenslängliche Verbannung um- gewandelt worden sei, welche hiermit ausgesprochen werde. — In dem Decrete des Khedive, welches diese Stratumwandlung ausspricht. wird gleichzeitig ausgesprochen, daß die Todesstrafe vollstreckt werden soll, wenn Arabi ohne Erlaubniß nach Egypten zurückkehren sollte.
Aus Heffen-Nasfau.
* Hersfeld, 6. December. Am 3. d. Mts. Nachmittags 3 Uhr brach zu S ch enkleugsfeld in dem Wohnhause des Schnittwaarenhändlers Hirsch Weinberg Feuer aus, welches hauptsächlich durch das energische Eingreifen der dortigen Feuerwehr in 1| Stunden gelöscht wurde. Auch die benachbarten Feuerwehren waren zur Hülfe herbeigeeilt. Die Schnittwaaren wurden, wenn auch theilweise angebrannt, gerettet. Die Ursache über die Entstehung des Brandes ist noch nicht ermittelt.
— „Milde Gaben für die bedrängte Bevölkerung einzelner Kreise der Rheinprovinz und Provinz Hessen-Nassau" an Lebensmitteln, Kleidungsstücken, Brennmaterial 2c. werden nach einem Erlaß des Herrn Ministers Maybach auf den preußischen Staatsbahnen frachtfrei befördert werden, wenn sie, mit obigem Vermerk versehen, an die staatlichen resp, städtischen Behörden der Jnundationsgebiete gesendet werden.
— Der heutige Tag, der Tag des heiligen Ni- colans, wird uns ein astronomisches Ereigniß ersten Ranges bringen, welches von der ganzen gebildeten Welt ob seiner Seltenheit und Wichtigkeit mit großer Spannung erwartet wird, und, bei klarem Himmel, in einem Theile seines Verlaufes auch von uns beobachtet werden kann. Es ist der Vor Übergang des Plane ts Venus vor der Sonne. Einer Sonnenfinsternis) im Kleinen vergleichbar findet ein solcher Vorübergang dann statt, wenn die Venus in gerader Linie zwischen Sonne und Erde steht. Derselbe ereignet sich in einem Jahrtausend höchstens nur sechsmal, und viele Generationen gehen vorüber, ohne ihn gesehen zu haben. Die Vorübergänge geschehen paarweise, immer 2 in einem Zwischenraum von 8 Jahren. Die einzelnen Paare aber sind über 100 Jahre auseinander. Der letzte fand bekanntlich am 9. December des Jahres 1874 statt, und die beiden folgenden werden erst wieder unsere Urenkel oder Ururenkel am 7. und 5. Juni der Jahre 2004 und 2012 beobachten können. Von enormer Wichtigkeit ist ein solcher Venusvorüber- gang (oder wie Manche zu sagen belieben — Durchgang), weil er dem Astronomen das vorzüglichste Mittel giebt, die Entfernung der Erde und damit aller Planeten von der Sonne genau zu bestimmen und somit einen Maßstab über sämmtliche Größenverhältnisse des ganzen Weltalls zu gewinnen.
R a u s ch e n b e r g, 2. Decbr. In der Nacht vom Mittwoch zum Donnerstag wurde bei dem Briefträger J. hierselbst ein frecher Einbruchsdiebstahl verübt. Von der Scheune gelangten die Diebe, denn wahrscheinlich sind es mehrere gewesen, in das Wohnhaus, wo dieselben in einem Zimmer drei Anzüge des Mannes und die besten Strümpfe und Hemden entwendeten. Die J.'schen Eheleute, welche nebenan schliefen, hörten nicht das geringste Geräusch. Bis jetzt hat man noch keine Spur der Thäter entdeckt.
Berichtigung 6etr. Dartehnskassenvereine.
Zu ihrem Bedauern hat die unterzeichnete Verbandsleitung erst in den jüngsten Tagen durch das in Nr. 21 des Kreisblattes für den Kreis Hersfeld enthaltene Referat über die Verhandlungen einer am 2. März d. I. zu Bebra stattgehabten Versammlung von Vertretern ländlicher Darlehns- Kassenvereine im Regierungsbezirk Cassel Kenntniß von den über die Einrichtungen und Bestrebungen unseres Verbands und seiner Vereine, seitens eines Redners, Pfarrer H a u pt-Friedewald — wohl nur aus Unkenntniß — dortselbst gemachten völlig unrichtigen Angaben erhalten, welche selbstverständlich nicht mit Stillschweigen Übergängen werden dürfen.
Zur Abwehr und Berichtigung sind wir vielmehr zu folgender Erklärung veranlaßt:
I. Unwahr ist die Behauptung des Herrn Haupt, daß unsere Vereine bezw. ihr Verband:
1) vom Principe der Dividendeulosigkeit der Einlagen, (worunter Herr Haupt wohl die auch von Herrn Raiffeisen acceptirten Stammantheile versteht),
2) von der Möglichkeit längerer Befristung der Darlehen,
3) von der Untheilbarkeit und Unangreifbarfeit des Reservefonds abgewichen und
4) die Unentgeltlichkeit der vom Vorstände geleisteten Dienste preisgegeben haben.
Die bei uns eingeführten, bei der Neubildung von Vereinen durchweg zur Annahme gelangenden Muster-Statuten enthalten vielmehr nach wie vor Bestimmungen wonach:
1) die Stammantheile nur in derHöhe des für die vom Vereine aufgenommenen A n l e h e n b e w i l l i g t e n Z i n s - süßes verz inst;
2) die Darlehen auf mehrere Jahre gewährt werden dürfen;
3) der Reservefond untheilbar ist und bei Auflösung des Vereins nur zu gemeinnützigen Zwecken verwendet werden kann;
4) die Mitglieder des Vorstandes und Verwaltungsrathes ihr Amt als Ehrenamt ausüben und nur Ersatz vonBaarauSlagen verlangen können.
II. Die Errichtung eines besonderen, zur Zeit 81 ländliche Kreditgenossenschaften in Hessen, Baden, Westphalen 2C. mit ca. 8000 Mitgliedern umfassenden südwestdeickschen Verbandes ist lediglich dem Umstände zuzuschreiben, daß die, s. Z. der bon Herrn Raiffeisen begründeten, deutschen landwirth- schaftlichen Generalbank angehörenden, hessischen und westphälischen Vereine nach Auflösung dieser Bank (1877), gleichwie die älteren badischen Dar- lehns-Kassenvereine, es auf das Allerbestimmteste abgelehnt haben, mit Herrn Raiffeisen und der von ihm errichteten „Anwaltschaft" in irgend welche neue Verbindung zu treten.
III. Der Großherzogl. Landes-Oeconomierath Herr Dr. Weidenhammer zu Hermstadt — im klebrigen ein warmer Freund und verdienstvoller Förderer des landwirthschaftlichen Genossenschaftswesens — ist weder Leiter noch Mitglied unseres Verbandes. Lediglich im Interesse der Beendigung des zwischen den Vertretern der Systeme Raiffeisen und Schulze- Delitzsch entbrannten, höchst unfruchtbaren Kampfes trat er im Verein mit Andern mit Dr. Schnlze- Delitzsch auf dessen Wunsch in Verhandlung, als deren höchst befriedigendes, über die Gränze unseres Verbandes hinaus wirksames Resultat außer Anderem das werthvolle Anerkenntniß der Berechtigung der eigenartigen Gestaltung ländlicher Ereditvereine Seitens des Herrn Dr. Schulze zu verzeichnen ist.
Eine Veränderung in der gänzlich unabhängigen Stellung unseres Verbandes — welcher neben einer Geldausgleichungsstelle nunmehr auch eine ständige Revision eingeführt hat — ist in Folge der erwähnten Verhandlungen in keiner Beziehung eingetreten.
Die Darlehnskassen-Vereine im Regierungsbezirke Cassel können selbstverständlich thun, was ihnen beliebt, wenn sie jedoch von einem Zusammenwirken mit den benachbarten älteren und jüngeren Darlehnskassen-Vereinen im Großherzogthum Hessen und in der Provinz Westphalen in Folge von, wie wir annehmen, nur auf ungenügender Information beruhenden unrichtigen Angaben zum Nachtheil ihres eigenen und des allgemeinen Interesses abgehalten worden sind, so kaun dies nur lebhaft beklagt werden.
Darmstadt, den 17. November 1882.
Präsidium des Verbandes südwestdeutscher landwirthschaftlicher Credit- Genossenschaften _______Haas.__________
Eine Heirath aus Verzweiflung.
Von Henry Perl. (Fortsetzung.)
Die Trennung rückte immer näher, bald sollte es Ernst werden, heimlich war ein Jedes von ihnen erstaunt, daß Ihnen dieser letzte Moment des Scheidens nicht mehr Herzeleid verursachte, sie hatten es sich schlimmer vorgestellt. Die armen Kinder, sie wußten nicht, daß sich das Bittre einer Trennung erst recht fühlbar macht, sobald die erste Aufregung vorüber ist.
Die Sonne neigte sich zum Untergänge, als Glorra aufstand und ihrem Freunde die Hand reichend sagte: Ich muß Dich jetzt verlassen. Lebe wohl, David."
„Lebe wohl Gloria!"
„Gott beschütze Dich, David Liudsay."
„Dich auch!"
Beide schlugen eine entgegengesetzte Richtung ein. Aber sie lief nicht rasch nach Hause, wie es sonst ihre Gewohnheit war, blieb vielmehr wiederholt stehen und sah ihrem Freunde nach. Auch dieser blieb stehen, bis sie ihn endlich zurückrief: „David, Morgen bin ich fort, weißt Du es?"
„Ich weiß es" — sagte er mit einem tiefen Seufzer.
„Oh, David, sei nicht traurig, ich bitte Dich",