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DasKreisblatt» erscheint wöchent­lich zweimal, Mittwochs u. Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal, bei den Postansial- t-n kommt der Postausschlag hinzu.

für Den

Kreis Zerssesd.

Bekanntmachungen aller Art werde« ausgenommen und die einspaltige Gar- mondzeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet und wird bei Wiederho­lung entsprechender Rabatt gewährt.

timtiisöes.

Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe XIX zu den Staatsschuldscheinen, Reihe VIII zu den Prioritätsaktien Ser. I und II der Niederschlesisch- Märkischen Eisenbahn und Reihe VIII zu den Stammaktien der Münster-Hammer Eisenbahn.

Die Zinsscheine Reihe XIX Nr. 1 bis 8 zu den Staatsschuldscheinen vom Jahre 1842 Reihe VIII Nr. 1 bis 8 zu den Prioritätsaktien Ser. I und II der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn und Reihe VIII Nr. 1 bis 8 zu den Stammak­tien der Münster-Hammer Eisenbahn nebst den Anweisungen zur Abhebung der folgenden Reihe werden vom 4. December d. I. ab von der Kon­trolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstratze 92 unten rechts, Bormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftslage jeden Monats, ausgereicht werden.

Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in Empfang genommen oder durch die Regierungs- Hauptkassen, die Bezirks-Hauptkassen in Hannover, Osnabrück und Lüneburg, oder die Kreiskasse in Frankfurt a. M. bezogen werden.

Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Talons-mit einem für jede Schuid- gattung abgesonderten Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 2 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher der Ta­lons eine numerirte Marke als Empfangsbescheini­gung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren Falle erhalten die Ein­reicher das eine Exemplar mit einer Empfangs­bescheinigung versehen sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.

In Schriftwechsel kan n die Kontrolle der Staatspapiere sich mit den In­habern der Talons nicht ein lassen.

Wer die Zinsscheine durch eine der oben genann­ten Provinzialkassen beziehen will, hat derselbe die Talons mit einem doppelten Verzeichnisse einzu- reichen. Das eine Verzeichniß wird miteiner Em- pfangsbescheinigung versehen sofort zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den Königlichen Regierungen in den Amts-! blättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unent- geltlich zu haben. ;

Der Einreichung der Schuldverschreibungen be­darf es zur Erlangung der neuen Zinsschein-Reihe nur dann, wenn die Talons abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzialkassen mittelst besonderer Eingabe einzureichen.

Berlin, den 10. November 1882. Hauptverwaltung der Staatsschulden, gez. Sydow. Hering. Merleker. Michelly.

* *

Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die Formu­lare zu den Verzeichnissen über die Behufs Em­pfangnahme der neuen Zinsscheine einzureichenden| Talons bei der Regierungs-Hauptkasse hierselbst und den sämmtlichen Steuerkassen unseres Bezirks! unentgeltlich zu haben sind.

Lasset, den 21. November 1882.

Königliche Regierung, v. Brauchitsch.

Kreis Hersfeld.

Hersfeld, den 30. November 1882. I Die Herren Standesbeamten des Kreises wer-1

den angewiesen, die Standes-Haupt- und Nebenregisterfürdas Jahr 1883 durch einen schriftlich bevollmächtigten zuverlässigen Boten bis zum 15. December d. I. hier abholen zu lassen.

Da voraussichtlich der in Ihren Händen befind­liche Vorrath an Reserve-Formularen zum Nach- Heften in die Standesregister noch für das Jahr 1883 ausreichen wird, so werden diesmal keine bezüglichen Formulare mitgetheilt. Sollte dennoch ein Bedarf eintreten, so können die betreffenden Formulare s. Z. vom Landrathsamte bezogen werden.

Denjenigen Herren Standesbeamten, welche um Mittheilung von Formularen zu Registerauszügen nachgesucht haben, ist das betreffende Quantum pro' 1883 den Standesregistern beigefügt.

15140. Der Königliche Landrath

Freiherr von Broich.

Hersfeld, den 29. November 1882.

Der Ackermann Gottlieb Becker zu Heenes ist heute als Bürgermeister dieser Gemeinde bestätigt und eidlich verpflichtet worden.

15089. Der Königliche Landrath

_______Freiherr von B roich.

Hersfeld, den 1. December 1882.

Diejenigen Herren Ortsvorstände 2c. des Kreises, welche mit der Einreichung des Klassensteuer-Ver- anlagungs-Materials pro 1883184 nych im Rück­stände sind, werden hieran mit Frist bis zum 15. d. Mts. bei Meldung von 3 Mark Strafe erinnert.

15186. Der Königliche Landrath

___ ____Freiherr von Broich.

Hersfeld, den 2. December 1882.

Die mit dem Einbauen des Landwege­bau-Materials noch rückständigen Gemeinden des hiesigen Kreises werden an die Ausführung der verbliebenen Rückstände mit Fritz bis spätestens zum 8. d. Mls. bei Meidung der Einleitung des ä Conto-Verfahrens, erinnert. 15203. Der Königliche Landrath

________Freiherr von Broich.

Vor ungefähr 8 Tagen ist im Buchwälde, an der Gemarkung Wüstfeld gelegen, ein Schaslamm eingefangen worden. Meldung des Eigenthü- mers bei dem Ortsvorstand zu Schenklengsfeld.

Der Steckbrief hinter der ledigen Barbara Bodes aus Hersfeld ist durch Ergreifung erledigt.

Eaffel, den 28. November 1882.

Königliche Staatsanwaltschaft. Chuchul.

HussicOten bes Deutschen Parlamentarismus

(Fortsetzung.)

So lange Unfähigkeit »u parlamentarischer Selbstregierung und politische Unfähigkeit überhaupt für gleichbedeutend gelten, erscheint durchaus begreiflich, daß die gegen den deutschen Parlamentarismus» gerichteten Beweisführungen die gehörige Wirkung nicht thun.

Daß die Unmöglichkeit parlamentarischen Regiments in Deutschland, von allem Uebrigen abgesehen, ein Ergebniß unserer internationalen Lage und der eigenthümlichen Structur unseres öffentlichen Lebens ist, soll im weiteren Verlauf nachgewiesen, zunächst aber ein Blick auf die Er. gebnisse parlamentarischer Entwicklung in den außerdeutschen Ländern des europäischen Continenls geworfen werden.

gemein haben. Internationale Fragen, Entscheidungen, welche gesammteuropäische Verhältnisse und Lebensfragen betreffen, treten im regelmäßigen Verlauf der Dinge an die kleinern und mittleren Staaten nicht mehr heran, seit die Zugehörigkeit zum internationalen Äreopag von dem Besitz einer großen Armee abhängig geworden ist. Für die äußere Stellung dieser Staaten sind zeitweise innere »entmutigen und Jrrunaen nicht mehr entscheidend; Anarchien, wie sie z. B. in dem Spanien des vorigen Jahrzehnts ihr Wesen trieben, wären für jeden Großstaat tödtlich gewesen, in Ländern, die eine Existenz für sich führen, läßt man ihnen die Zeit, sich auszutoben. Solche Existenz für sich haben seit den letzten großen Krisen die scandinavischen und die pyrenäischen Länder, Holland, Belgien, die Schweiz u. f. w geführt. Den einen ist wegen der einfacheren Natur ihrer Ausgaben und Verhältnisse gegönnt gewesen, die mit dem Parlamentarismus verbundenen Schwierigkeiten zu überwunden, andere haben es der Eifersucht der Großmächte und beut allgemeinen Interesse an der Erhaltung des sogen. Gleichgewichts zu danken gehabt, daß die in ihnen vyrge- kommenen Zukurzschüsse des Parlamentarismus nicht für fremde Rechnung ausgebeutet wurden sie alle kommen für eine Betrachtung, welche es mit dem großstaatlichen Parlamentarismus zu thun, nur beiläufig, eigentlich nur soweit in Betracht, als die Erfahrung gelehrt hat, daß Spanien an der Wiedergewinnung seiner Großmachtstellung, Griechenland an der Erfüllung seines orientalischen Berufs, Dänemark an der Behauptung seines früheren Besitzstandes durch die Meisterldsigkeit, den Egoismus und die Beschränkt­heit seiner politischen Parteien und Parteiführer verhindert worden sind. Der günstigere Verlauf der parlamentarischen Entwickelung in Schweden und in den Niederlanden erklärt sich hauptsächlich daraus, daß beide Länder zu der constitutio- nellen Regierungsform erst übergingen, nachdem sie Jahr­hunderte lang im Besitz ständischer Institutionen und mit diesen -^verwachsener Gesellschaftsklassen gewesen waren. In dem demokratischen Norwegen, wo diese Voraussetzung nicht vorhanden war, ist der Gang der Entwickelung be­kanntlich ein anderer und Nichts weniger als glücklicher ge- Wesen.

Für ebenso ausgemacht muß angesehen werden, daß das vielbeliebte, von den Vätern des heutigen Liberalismus regelmäßig ins Gefecht geführte Beispiel Englands und seiner parlamentarischen Einrichtungen für uns gar Nichts beweist. Ein Jnsclreich, das des Schutzes stehender Heere »>e bedurft, seit acht Jahrhunderten keine fremden Invasionen erlitten, nie eine Periode des aufgeklärten Despotismus durchgemacht und den Feudalismus überwunden hat, ohne das feste Knochengerüst seiner aristokratischen Organisation zerschmettern zu müssen, kann mit einem demokratisch ent- wicketten, wegen seiner geographischen Lage beständig ge­fährdeten Contiiiental-Slaate, schlechterdings nicht in die nämliche Reihe gestellt werden Lange bestritten, wird das heute von Allen, die auf politisches Urtheil überhaupt An­spruch machen, ohne Weiteres anerkannt. Stahl's vor zwanzig Jahren ausgesprochene Behauptung, daß der Be- nanb des englischen Parlamentarismus durch seinenaristo­kratischen Untelbau" bedingt fei, wird heute ebenso allgemein zugegeben, wie sie ihrer Zeit bestritten und verlacht wurde. Als Lothar Bücher im Jahre l852 jede theoretische Erklärung der Begriffe Whigs und Tories für Thorheit erklärte und den Unterschied zwischen diesen Parteien darauf zurückführte, daß Der richtige Whig,von Lord John Russell's Aeiter- mutter" abstamme, während der Tory hinter Mr. Disraeli sitze, war des Geschreiis über diese angebliche Verläumdung kein Ende: in unsern Tagen ratfomüren die vorgeschrittenen Liberalen mit Vorliebe darüber, daß die beiden großen Parteien Alt-Englands bloße Junker-Cliquen seien, die es dahin gebracht hätten, den Bauernstand zu vernichten und alles ländliche Grundeigenthum in die Hände einiger Tausend Latijundienbesitzer zu vereinigen. Der ernsthaften geschicht­lichen Betrachtung ist seit einem Menschenalter nicht mehr zweifelhaft, daß der familienhafte Charakter der beiden englischen Adelsparteien mit der Regierungssähigkeit der­selben im engsten Zusammenhang steht, und daß das brittische parlamentarische Regiment wesentlich dadurch möglich ge­worden ist, daß dieselbe ein Jahrhundert lang durch eine Anzahl aristokratischer Geschlechter geführt wurde, die die Regierung successive unter sich theilten. Suchers Formel,

daß die herrschenden Parteienzwei Cliquen gewesen seien,

Von Rußland und der Türkei abgesehen, bestehen parlamen. daß die herrschenden Parteienzwei Cliquen gewesen seien, tarische Einrichtungen in allen Staaten unseres Welttheils; die sich behaglich hin- und Herschaukelten und hin und in den meisten derselben wird angeblich oder wirklich roi6er auch von anderen Interessen als ihren eigenen Notiz mit dem Parlamentarismus Ernst ocmacht," d. h. die nahmen», begegnet noch heute Einwendungen, deren Recht Zusammensetzung der Regierung durch die jeweilige Mehr- nicht besiritten werden soll daß sie unsern Liberalen das Heit der Volksvertretung bedingt. Daß die in den Staaten Wesen der Sache ungleich deutlicher bezeichnet hat, als die zweiten Ranges gemachten bezüglichen Erfahrungen für uns Summe Montesquieu'scher und Rotteck-Welckerscher staats, nicht in Betracht kommen können, versteht sich von selbst, rechtlicher und rechtsphilosophischer Constructionen über Die Entwickelung der letzten anderthalb Jahrhunderte hat diesen Gegenstand, liegt für den Unbefangenen auf der

einen Unterschied"zwischen großen und kleinen, bezw. mittleren Land. Mit einem Worte: die jenseit des Kanals mit

Staaten geschaffen, der die beiderseitigen Existenzbedingungen dem Parlamentarismus gemachten Erfahrungen wollen für

incommensurabel erscheinen läßt. Wo das Leben einer uns und für die Entscheidung der vorliegenden Frage gar

Ration in engere Grenzen gebannt, geographisch festum- Nichts bedeuten, weil England ein eigenartig entwickelter schrieben und so construirt ist, daß es sich mit größerer Inselstaat und weil das brittische Parlamentswesen ein oder geringerer Deutlichkeit von einem Punkte übersehen Ding ist, welches auf keine theoretische Formel gebracht und in ein handliches Gefäß sammeln läßt, da walten werden kann.

Verhältnisse ob, die mit den unfrigen schlechterdings Nichts Für eine Betrachtung, welche sich über die mit dem pari«-