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Nr. 95.

Mittwoch den 29. November 1882.

für den

DasKreisblntt" erscheint wöchent­lich zweimal, Mittwochs u. Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal, bei den Postanstal­ten kommt der Postausschlag hinzu.

Kreis ßersfefö.

Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die einspaltige Gar- mondzeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet und wird bei Wiederho­lung entsprechender Rabatt gewährt.

ctmtsirfjes.

Kreis Hersfeld.

Hersfeld, den 25. November 1882.

Gemäß Verfügung der Königlichen Regierung vom 26. April er. Ä. I. 6333 sind bei Gelegen­heit der Verhandlung des Communallandtags über den Geschäftsbericht der hessischen General-Lrand- Versicherungs-Commission die Mittel, welche zur Minderung bezw. zur rascheren und erfolgreicheren Löschung der in den letzten Jahren in auffallender Weise sich mehrenden Brände anzuwenden seien, berathen und ist in letzterer Beziehung der Beschluß gefaßt worden, den Herrn Oberpräsidenten zu er­suchen, aus die allseitige Durchführung der von der Königlichen Regierung erlassenen in dem SchriftchenDaS Feuerlöschwesen im Regierungsbezirk Cassel" enthaltenen Vorschriften hinzuwirken.

Bekanntlich sind diese Vorschriften im hiesigen Kreise, natürlich nach Ueberwindung von so mancherlei Hindernissen, fast überall zur Aus­führung gebracht, mithin innerhalb desselben die von dem Communallandtage gewünschten Mittel

geschaffen.

Bei jener Ausführung hatte ich durch die unter Anderem auch mit dem Feuerspritzen-Fabrikanten H. Kurtz in Stuttgart schon im Jahre 1879 die- serhalb gepflogenen besonderen Verhandlungen in Erfahrung gebracht, daß im Königreich Württem-

Erfahrung georacyl, oaß lm stunigmiy -u5uiu>.in=. . x>^Knm sländi> ^bres Kr iseS aus Lie in unfern i~~ ,......... / ^^-^

hrrnno ölrbwekens aearündet worden sei i Amtsblatte veröffentlichte Anweisung vom 14.l Aussichten Des Deutschen Parlamentarismus derung des Feuerlöschwesens gegründet worden sei, s»nt1pmr1pr 1070 388) b?rüalick> dp,-

fortkiif^ Ausstellung neuer Arbeitsbücher an Stelle früher

foitlauRnöen benutzter nochmals hinzuweisen und die strenge'

kalle^beranaezoaen würde? Mttü einer Befolgung dieser Vorschriften einzuschärfen.

kam herangezogen wurden. Lie Hitler einer ^ Ortsvorstände haben in allen Fällen, wo solchen KassWerden theils für die durch The auswärtige Arbeiter zuziehen und die Ausstellung s uahme an den Loschan tal^ eines Arbeitsbuchs beanspruchen, sich aber nicht

bei Vorhandensein weiterer Mittel zu anderweitigen Feuer-Löschzwecken, insbesondere zu Beiträgen an Feuerwehren und Gemeinden verwandt.

Ich habe deshalb thunlichst darauf hinzuwirken gesucht, daß diese überaus nützliche Einrichtung auch namentlich im hiesigen Regierungsbezirk ein­geführt werde. Da jedoch die bezüglichen Ver­handlungen nicht zum Resultate führen konnten, so nahm ich Veranlassung, der Kreisstandschaft des hiesigen Kreises gelegentlich ihrer letzten, am 9. September d. I. stattgehabten Sitzung unter Mittheilung eines Regulativs, betreffend die Grün­dung und Verwaltung einer Unterstützungskasse für bei der Löschhülfeleistung im Interesse der Rheinischen Provinzial-Feuer-Societät Beschädigte oder Verunglückte, welches ich als sehr nachahmungs- würdig, aus einer rheinischen Zeitung entnom­men und durch die Nr. 70 des hiesigen Kreisblattes laufenden Jahres veröffentlicht habe, von dieser auch für den hiesigen Kreis ganz besonders wich­tigen Angelegenheit Kenntniß zu geben und der­selben zugleich Gelegenheit zu bieten, sich im Hin­blick auf den §. 57 des Reglements der Hessischen Brandversicherungsanstalt in Cassel vom 19. März

1880, welcher wörtlich lautet:

Für die Entdeckung von Brandstiftern, für hervorragende Thätigkeit bei dem Löschen von Bränden und für zeitiges Eintreffen auswär­tiger Spritzen können Prämien bewilligt wer­den. Ebenso können zur Förderung der Bildung militairisch organistrter Feuerwehren und des Feuerlöschwesens überhaupt Beiträge und den bei der Brandlöschung verunglückten Feuerwehr- ' männern bezw. deren Hinterbliebenen einmalige oder danernde Unterstützungen bewilligt werden" für die Dringlichkeit des Zustandekommens einer solchen Einrichtung für den communalständischen Verband des Regierungsbezirks Cassel aus- zusprechen. , _ .

Die Kreisstandschaft nahm diese Mittheilungen mit großem Interesse entgegen und sprach sich

daraufhin für die Wichtigkeit und Dringlichkeit der besagten Einrichtung, sowie dafür aus, daß die geeigneten Schritte gethan werden sollten, die­selbe thunlichst bald in's Leben zu rufen.

Da mir jedoch der Herr Landes-Director in Cassel auf mein bezügliches Schreiben, unterm 25. v. Mts. erwidert hat, daß das Reglement

der Hessischen Brandversicherungsanstalt vom 19.

März 1880 und damit der hier in Betracht kom-s^Asthierarztes Herrn Schmitt dahier^folgende mende §. 57 desselben erst nach Durchführung der ----------------

in Arbeit begriffenen Organisation der Anstalt in Kraft tritt, und bis dahin (voraussichtlich bis zum Jahre 1884) eine Aenderung der gegenwärtigen Einrichtung: Einstellung eines jährlichen Betrages von 3500 Mark zu Prämien und zur Förderung des Löschwesens in den Etat der General-Braud- Versicherungs-Commission nicht beabsichtigt wird so gebe ich den Herrn Ortsvorständen des Kreises zunächst von dieser Sachlage Kenntniß und sehe etwaigen begründeten Anträgen aus Unterstützungen zu den Kosten der Feuerlöschgeräthschaften entgegen.

13597. Der Königliche Landrath

Freiherr von B r o i ch.

Cassel, den 16. November 1882.

Es ist in letzter Zeit wiederholt Klage geführt worden, daß jugendliche und ältere Arbeiter, ohne ihr Arbeitsbuch von den Arbeitgebern mitzunehmen, ihre Arbeit verlassen, sich dann ein neues Arbeits­buch ausstellen lassen und anderwärts in Arbeit treten.

Wir veranlassen Euer Hochwohlgeboren hierdurch

November 1878 Nr. XII (Seite 388) bezüglich der

eines Arbeitsbuchs beanspruchen, sich aber nicht

darüber ausweisen können, in welcher Weise sie sich bisher beschäftigt haben, zunächst mit der Ortspolizeibehörde des Orts, wo der Antragsteller zuletzt einen längeren Aufenthalt genommen hat, sich in Benehmen zu setzen, ob der Nachsuchende nicht bisher schon im Besitze eines Arbeitsbuchs gewesen ist, oder denselben zur Einlieferung einer entsprechenden Bescheinigung zu veranlassen.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

Kühne.

An die Königlichen Landräthe 2C. A II 12320.

Hersfeld, den 28. November 1882.

Vorstehendes wird den Herren Ortsvorständen des Kreises unter Bezugnahme auf meine Ver­fügung vom 27. November 1878 Nr. 11700 im Kreisblatt Nr. 96 zur pünktlichsten Beachtung hier­durch mitgetheilt.

14939. Der Königliche Landrath

Freiherr von B r o i ch.

Hersfeld, den 27. November 1882.

Für Anna Maria Elisabeth Heinz von Roten- see, 15 Jahre alt, ist um Ertheilung eines Reise­passes behufs Auswanderung nach Amerika nach- gesncht worden.

15018. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Hersfeld, den 27. November 1882.

Nachdem der Herr Kantor W e h u e s zu Heringen sein Amt als Sachverständiger zur Untersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen niedergelegt hat, ist für die Gemeinde Leimbach und die Häuser Nr. 1 bis einschließlich 88 in Heringen der Gast­wirth Herr Carl von Trümbach zu Heringen als Sachverständiger in bezeichneter Hinsicht be­stellt und eidlich verpflichtet worden, und der Ehe­frau des Herrn Kantor Wchncs der übrige Theil von Heringen als Schaubezirk zugewiesen. In Verhinderungsfällen haben die Genannten sich gegenseitig zu vertreten. Die Herren Bürger-

Meister zu Leimbach und Heringen haben in Ihren Gemeinden entsprechende öffentliche Bekanntmachung

zu erlassen.

14923.

Der Königliche Landrath ___Freiherr von Broich. Hersfeld, den 28. November 1882.

ZurAbhaltung von Stutenbesichtigungen im hiesigen Kreise sind Seitens des Königlichen

Termine anberaumt worden:

Sonnabend, den 2. Decem ber «.Morgens 10 Uhr in Niederaula.

Denselben Tag Nachmittags 12z Uhr in Beiershausen. .

Dienstag, den 5. December c. Morgens 9 Uhr in Friedewald.

Mittags 12UhrinHeimboldshausenund Nachmittags 3 Uhr in Philippsthal.

Freitag, den 8. December c. Vormittags 11 Uhr in Schenklengsfeld.

Dienstag, den 12. December c. Vormit­tags 11 Uhr in Hersfeld vor'm Clausthor. Die Herren Ortsvorstände 20. des Kreises haben diese Termine wiederholt auf ortsübliche Weise zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

15029. Der Königliche Landrath _________________Freiherr von Broich.

Gefunden: ein Stück braunes Futterzeug. Meldung des Eigenthümers bei dem Ortsvorstand zu Gersdorf.

Fortsetzung.) II.

Für die hauptsächlichsten Argumente gegen die Anwendbarkeit des parlamentarischen Systems auf Preußen und das Deutsche Reich werden von den­jenigen, welche sich zu ernsthafter Prüfung der Frage entschlossen haben, der Mangel an regierungs­fähigen Parteien und die Zerfahrenheit unseres Fractionswesens angesehen. Daß man auf diese Gründe das entscheidende Gewicht legt, macht der deutschen Gewissenhaftigkeit und Selbsterkenntniß alle Ehre; soll mit denselben Etwas ausgerichtet werden, so wird indessen nothwendig sein, dieselben zu vervollftändigen und diese Vervollständigung so einzurichten, daß die gewonnene Einsicht fruchtbar gemacht und zum Bewußtsein weiterer Kreise ge­bracht werden kann.

DasEingeständniß, der Fähigkeit zu selbstständiger Führung der Staatsgeschäfte zu entbehren, muß einem großen, hochgebildeten und mächtigen Volke ebenso sauer ankommen, wie den Parteien, welche dasselbe vertreten. Für die Nation als solche, scheint solches Bekenntniß das Eingeständniß einer Zurück- gebliebenheit hinter anderen, begünstigten Nationen einzuschließen, den Parteien aber wird ein Zeugniß gegen sich selbst zugemuthet, das sie immer nur be- diugungsmeise ablegen werden. Unvermeidlich er­scheint ferner, daß den Schlußfolgerungen aus dem bisherigen Verhalten und dem derzeitigen Entwicke- lungsstande unserer Parteien der Einwurf entgegen­gesetzt wird, das öffentliche Leben der Deutschen zähle erst nach anderthalb Jahrzehnten und lasse jenes Endurtheil verfrüht erscheinen; wenn den Parteien, die sich bisher aufgethan haben, die Regierungsfähigkeit zur Zeit auch noch abgehe, so sei damit keineswegs gesagt, daß das so bleiben müsse. Grade von Seiten der gemäßigten und einsichtigen Liberalen hört man diesen Einwurf häufig erheben und daran die Fordkrung knüpfen, daß unter Bescheidung für die Gegenwart der Zukunft nicht präjudicirt, und daß mindestens die Möglichkeit dereinstigen Einlenkens in die Bahnen desreinen" Parlamentarismus offen gehalten werden müsse.

Mit den herrschenden Stimmungen trifft diese Auffassung so genau zusammen, daß zu wirksamer Bekämpfung derselben außerordentlich geringe Aus-