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Nr. 79.

AMsDUatt

Mittwoch den 4. Octoier 1882.

DasKreisblatt" erscheint wöchent­lich zweimal, Mittwochs u. Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal, bei den Postanstal­ten kommt der Postausschlag hinzu.

für den

Zireis ^ersfesb.

Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die einspaltige Gar- mondzeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet und wird bei Wiederho­lung entsprechender Rabatt gewährt.

zu recherchiren, ihn betreffenden Falles festzunehmen und an die nächste Militärbehörde, behufs Weiter­transports hierher, abliefern lassen zu wollen.

Signalement: Geburtsort: Hersfeld, Kreis Hersfeld. Religion: evangelisch; Alter: 25 Jahr 1 Monat; Profession: Dachdecker; Größe: 1 m 65,5 cm; Haar'.blond; Stirn: gewöhnlich; Augen­braunen: blond; Augen: grau; Nase: gewöhnlich; Mund: gewöhnlich; Bart: fehlt; Zähne: voll­zählig; Kinn: rund; Gesichtsbildung: rund; Ge­stalt: untersetzt; Sprache: deutsch. Besondere Kennzeichen: keine. Bekleidung: Feldmütze, Halsbinde, Waffenrock, (Unteroffizier-Rock), Drill­jacke, Koppel mit Seitengewehr und Unteroffizier- Troddel, Tuchhose, Halbstiefel.

2. Thüringisches Infanterie-Regiment Nr. 32.

Casfel, den 30. September 1882.

Der hinter dem Tagelöhner Heinrich Roßbach aus Untergeis am 21. September 1882 erlassene Steckbrief wird als erledigt zurückgezogen.

Der Erste Staatsanwalt.

I. V. von Ditfurth.

Bestellungen aus das Kreisblatt" werden noch fortwährend von allen Kaiserlichen Postanstalten und Landbriesträgern sowie von der Expedition angenommen.

Amtliches.

Kreis Hersfeld.

Hersfeld, den 4. October 1882.

Im Anschluß an meine Verfügungen vom 12. v. Mts. Nr. 11610 und Nr. 11755 im Kreisblatt Nr. 73 werden die Herren Bürgermeister der (in letzterer Verfügung bezeichneten) Urwahlorte hier­durch angewiesen, die Ihnen in diesen Tagen zu­gehenden Abtheilungslisten vom 9. bis einschließlich 11. d. Mts. in Ihrem Ge­schäftslokale auszulegen, vorher aber in Ihrer resp. Gemeinde öffentlich bekannt machen zu lassen, daß die Liste, wie angeordnet, offen liegt, und. Einwendungen gegen deren Nichtigkeit und Voll­ständigkeit binnen 3 Tagen bei Ihnen schriftlich oder zu Protokoll angebracht werden können.

Am 12. d. M t s. sind sodann die Listen durch Extra-Boten hierher zu senden unter Beifügung der etwa erhobenen Einwendungen sowie der be- richtlichen Anzeige, daß die Liste nach vorgängiger deshalbiger Bekanntmachung während der bezeichn neten drei Tage offen gelegen hat, und weitere als die überreichten (oder überhaupt keine) Reclama- tionen dagegen erhoben worden sind.

Die bis Abends den 12. d. Mts. dahier nicht eingetroffenen Abtheilungslisten werden durch Warte boten sofort abgeholt werden.

Die übrigen Herren Ortsvorstände des Kreises haben in gleicher Weise sofort bei Empfang dieser Verfügung in Ihren .Gemeinden bezw. Gutsbezirken die oben vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung (daß die Abtheilungsliste bei dem Ortsvorstaude des betreffenden Urwahlortes wäh­rend der bezeichneten drei Tage offen liegt, und bei jenem die etwaigen Einwendungen anzubringen sind) zu erlassen, und alsbald, spätestens bis zum 11. d. Mts. bei Meidung der Zusendung eines Warteboten mir anzuzeigen, daß solches geschehen ist.

12611. Der Königliche Landrath

_____Freiherr von B r o i ch.

Hersfeld, den 29. September 1882.

Unter Bezugnahme auf meine Verfügung vom 8. Februar 1881 Nr. 1544 im Kreisblatt Nr. 13 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß an Stelle des von hier verzogenen Apothekers Herrn Miller der Apotheker Herr Becker dahier als Sachverständiger zur Untersuchung des Schweine­fleisches auf Trichinen für den II. Schaubezirk der Stadt Hersfeld bestellt worden ist. Derselbe wird in gleicher Weise wie Herr Giller in Gemäsheit meiner Verfügung vom 18. November 1879 Nr. 12056 im Kreisblatt Nr. 94 in Verhinderungsfällen Fräulein Sunkel vertreten bezw. von dieser ver­treten werden, und außerdem sämmtliche Sachver­ständige in hiesiger Stadt vertreten, wenn dieselben und auch deren Stellvertreter verhindert sein sollten. 12450. Der Königliche Landrath

__________Freiherr von Broich.

Stellungen, den 2. October 1882.

Steckbrief.

Der im nachfolgenden Signalement näher be­zeichnete Musketier Wilhelm Göbel der 3. Compagnie 2. Thüringischen Infanterie-Regiments Nr. 32 hat sich am 27. er. ohne Urlaub aus der Garnison entfernt und ist der Fahnenflucht dringend ver­dächtig.

Alle resp. Militair- und Civilbehörden werden deshalb dienstergebenst ersucht, nach dem zc. Göbel

Berlin, 28. Sept. Der Vorstand des Ver- bandesderlandwirthschaftlichenDar- lehns-Kassen-Vereine nach dem System Reiffeisen hatte sich wegen Niederschlagung von Stempelgebühren an Se. Majestät den König gewandt. Dieses Gesuch mußte zwar abgeschlagen roerden, doch hat Se. Majestät, dem bei dieser Ge­legenheit durch den Fürsten vo n Wied, welcher sich für die Darlehnskassen-Vereine seit ihrer Gründung lebhaft interessirt, sowie durch die Mi­nister der Finanzen und der Landwirthschaft über die segensreiche Wirksamkeit der betreffenden Ver­eine Vortrag gehalten worden war, zugleich be­stimmt, daß die Verdienste des Gründers und An­walts der Darlehnskassen-Vereine, des Bürger­meisters a. D. Reiffeisen in Neuwied, in dem Bescheide im Allerhöchsten Auftrage aus­drückliche Anerkennung finden sollten. In Folge dessen ist dem Vorstand des Verbandes durch den Oberpräsidenten der Rheinprovinz ein Rescript der beiden eben genannten Ressortminister zugestellt worden, in welchem dem Bürgermeister Reiffeisen für sein selbstloses und gemeinnütziges Wirken zur Hebung der wirthschaftlichen Verhältnisse und speciell zur Beseitigung der Creditnoth in denKreisen der landwirthschaftlichen Bevölkerung die wärmste Anerkennung mit dem Wunsche ausgedrückt wird, daß es den Bemühungen des Urhebers dieser Be­wegung, unterstützt von einer vorsichtigen und ge­wissenhaften Verwaltung der einzelnen Vereine, gelingen möge, die wohlthätigen Einrichtungen immer weiter auszubreiten und zu immer ersprieß­licheren Resultaten zu führen. In diesen Bestre­bungen würde dem Vereine seitens der Staatsre­gierung stets jede zulässige Unterstützung zu Theil werden. Diese Anerkennung der Reiffeisen'schen Verdienste hat einen um so höheren Werth, als sie auf einem eigenhändigen Zusatz Sr. Majestät zu der betreffenden Cabinetsordre be­ruht. Diese Thatsache zeigt jedenfalls aufs Neue, ein wie reges Interesse unser kaiserlicher und kö­niglicher Herr inmitten der Erledigung der wich­tigsten Fragen der auswärtigen wie der inneren Politik unausgesetzt auch denjenigen Bestrebungen zuwendet, welche auf die Pflege der m a t e r i e l l e n Wohlfahrt und des w i r t h s ch a f t l i ch e n G e- deihens der Bevölkerung gerichtet sind.

polttische Aachrichtm.

Deutschland.

H Der Zweck der Steuerreform. Unter den Beschwerden, welche die fortschrittliche Oppo­sition unaufhörlich wiederholt, wird keine so häufig vernommen, wie die Klage darüber, daß die neu­

bewilligten Steuern unverhältnißmäßig höher seien, als die eingetretenen Steuernachlässe. Indem man dem Volke vorrechnet, wieviel an neuen Zöllen und Steuern im letzten Jahre eingegangen und wie wenig an alten Steuern erlassen worden, thut man, als ob die vereinnahmten Gelder in unerklärlicher Weise von einem geheimnißvollen Abgrunde ver­schlungen seien und als ob es nur einer besseren, natürlich liberalen Regierung bedürfe, damit die bereits vorhandenen Mittel für alle Staatsbedürf­nisse ausreichten. Ziemlich unumwunden hat der Abgeordnete Richter das ausgesprochen, als er bei Gelegenheit der letzten Reichstagsberathungen die Behauptung aufstellte, bei einiger Sparsamkeit werde es möglich sein, ohne die Bewilligung irgend welcher neuer indirecten Steuern durchzukommen, und die allseitig als nothwendig anerkannten Nach­lässe an directen Steuern dennoch eintreten zu lassen. Demgegenüber muß mit allem Nachdrucke daran erinnert werden, daß die Verantwortung für den Staatshaushalt gerade so von der Volks­vertretung wie von der Regierung getragen und daß kein Heller der Staatskasse entnommen wird, ohne daß vorher die Zustimmung des Landtages eingeholt worden ist. Wenn die Leute thun, als ob sie nicht wüßten, wo das Geld bleibt, so be­weisen sie damit nur, daß sie den Staatshaushalt nicht kennen oder nicht kennen wollen. Ferner muß daran erinnert werden, daß dem Gerede von der Möglichkeit, durch erhöhte Sparsamkeit die für weitere Steuerermäßigungen erforderlichen Summen äü beschaffen, nicht nur von conservativer, sondern ebenso nachdrücklich von gemäßigt liberaler Seite entgegen getreten worden ist und daß z. B. der Abgeordnete v. Bennigsen Herrn Richter die Unmöglichkeit von Ersparungen im größeren Stil direct nachgewiesen hat. Nichts ist darum sinn­loser, als das fortschrittliche Geschrei über neue Steuern, welche der Regierung für ihre Zwecke bewilligt werden sollen. Die Zwecke der Regierung sind genau dieselben wie die Zwecke des Volks und die Bewilligung neuer indirecter Steu­ern, welche der Reichskanzler für nothwendig hält, soll nicht für Regierungs- und Verwaltungszwecke, sondern für Volkszwecke im eigentlichsten Sinne des Worts verwendet werden. Was hat denn die Regierung davon, wenn die auf die ärmeren Schich­ten der Bevölkerung schwer drückende Klassensteuer aufgehoben, wenn die unerträgliche Last der Com- munalzuschläge erleichtert und das Schulgeld er­lassen werden soll. Kann dabei irgend ein anderer Zweck obwalten, als für diejenigen, welche die Steuern aufbringen müssen, eine Erleichterung ein­treten zu lassen und darauf hinzuwirken, daß die öffentlichen Lasten in einer möglichst bequemen Weise vertheilt werden? Wer dazu mitwirkt, leistet nicht sowohl der Regierung als sich selbst einen Dienst. Nicht Regierungs-, sondern Volks­lasten sollen erleichtert, nicht Regierungs-, sondern Volkszwecke gefördert werden. Die erhöhten Staatsausgaben sind ausschließlich solche, welche durch das öffentliche Wohl bedingt und vornehm­lich dadurch verursacht werden, daß der Staat für die Staatsangehörigen mehr als bisher thun will und thun muß.Mir bewilligen sie keine Steu­ern, sondern nur sich selbst" hat der Reichskanzler bei Gelegenheit der Berathung des Tabaksmono­pols gesagt. Dasselbe kann die Regierung sagen, wenn von fortschrittlicher Seite gethan .wird, als ob sie mehr Geld als bisher brauche und als ob kostspieliger als bisher regiert werden solle. Wenn behauptet wird, daß man nur fortschrittlich zu wählen nöthig habe, um billiger wie bisher weg- zukommen, so bedeutet das einfach eine Specula- tion auf die Urtheilslosigkeit der Wähler; oder sollte es wirklich Leute geben, die es als einen Gewinn ansehen, wenn sie nach wie vor Klassen­steuer, Communalzuschläge und hohe Schulgelder bezahlen müssen?