Nr. 79.
AMsDUatt
Mittwoch den 4. Octoier 1882.
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs u. Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal, bei den Postanstalten kommt der Postausschlag hinzu.
für den
Zireis ^ersfesb.
Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die einspaltige Gar- mondzeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet und wird bei Wiederholung entsprechender Rabatt gewährt.
zu recherchiren, ihn betreffenden Falles festzunehmen und an die nächste Militärbehörde, behufs Weitertransports hierher, abliefern lassen zu wollen.
Signalement: Geburtsort: Hersfeld, Kreis Hersfeld. Religion: evangelisch; Alter: 25 Jahr 1 Monat; Profession: Dachdecker; Größe: 1 m 65,5 cm; Haar'.blond; Stirn: gewöhnlich; Augenbraunen: blond; Augen: grau; Nase: gewöhnlich; Mund: gewöhnlich; Bart: fehlt; Zähne: vollzählig; Kinn: rund; Gesichtsbildung: rund; Gestalt: untersetzt; Sprache: deutsch. Besondere Kennzeichen: keine. Bekleidung: Feldmütze, Halsbinde, Waffenrock, (Unteroffizier-Rock), Drilljacke, Koppel mit Seitengewehr und Unteroffizier- Troddel, Tuchhose, Halbstiefel.
2. Thüringisches Infanterie-Regiment Nr. 32.
Casfel, den 30. September 1882.
Der hinter dem Tagelöhner Heinrich Roßbach aus Untergeis am 21. September 1882 erlassene Steckbrief wird als erledigt zurückgezogen.
Der Erste Staatsanwalt.
I. V. von Ditfurth.
Bestellungen aus das „Kreisblatt" werden noch fortwährend von allen Kaiserlichen Postanstalten und Landbriesträgern sowie von der Expedition angenommen.
Amtliches.
Kreis Hersfeld.
Hersfeld, den 4. October 1882.
Im Anschluß an meine Verfügungen vom 12. v. Mts. Nr. 11610 und Nr. 11755 im Kreisblatt Nr. 73 werden die Herren Bürgermeister der (in letzterer Verfügung bezeichneten) Urwahlorte hierdurch angewiesen, die Ihnen in diesen Tagen zugehenden Abtheilungslisten vom 9. bis einschließlich 11. d. Mts. in Ihrem Geschäftslokale auszulegen, vorher aber in Ihrer resp. Gemeinde öffentlich bekannt machen zu lassen, daß die Liste, wie angeordnet, offen liegt, und. Einwendungen gegen deren Nichtigkeit und Vollständigkeit binnen 3 Tagen bei Ihnen schriftlich oder zu Protokoll angebracht werden können.
Am 12. d. M t s. sind sodann die Listen durch Extra-Boten hierher zu senden unter Beifügung der etwa erhobenen Einwendungen sowie der be- richtlichen Anzeige, daß die Liste nach vorgängiger deshalbiger Bekanntmachung während der bezeichn neten drei Tage offen gelegen hat, und weitere als die überreichten (oder überhaupt keine) Reclama- tionen dagegen erhoben worden sind.
Die bis Abends den 12. d. Mts. dahier nicht eingetroffenen Abtheilungslisten werden durch Warte boten sofort abgeholt werden.
Die übrigen Herren Ortsvorstände des Kreises haben in gleicher Weise sofort bei Empfang dieser Verfügung in Ihren .Gemeinden bezw. Gutsbezirken die oben vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung (daß die Abtheilungsliste bei dem Ortsvorstaude des betreffenden Urwahlortes während der bezeichneten drei Tage offen liegt, und bei jenem die etwaigen Einwendungen anzubringen sind) zu erlassen, und alsbald, spätestens bis zum 11. d. Mts. bei Meidung der Zusendung eines Warteboten mir anzuzeigen, daß solches geschehen ist.
12611. Der Königliche Landrath
_____Freiherr von B r o i ch.
Hersfeld, den 29. September 1882.
Unter Bezugnahme auf meine Verfügung vom 8. Februar 1881 Nr. 1544 im Kreisblatt Nr. 13 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß an Stelle des von hier verzogenen Apothekers Herrn Miller der Apotheker Herr Becker dahier als Sachverständiger zur Untersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen für den II. Schaubezirk der Stadt Hersfeld bestellt worden ist. Derselbe wird in gleicher Weise wie Herr Giller in Gemäsheit meiner Verfügung vom 18. November 1879 Nr. 12056 im Kreisblatt Nr. 94 in Verhinderungsfällen Fräulein Sunkel vertreten bezw. von dieser vertreten werden, und außerdem sämmtliche Sachverständige in hiesiger Stadt vertreten, wenn dieselben und auch deren Stellvertreter verhindert sein sollten. 12450. Der Königliche Landrath
__________Freiherr von Broich.
Stellungen, den 2. October 1882.
Steckbrief.
Der im nachfolgenden Signalement näher bezeichnete Musketier Wilhelm Göbel der 3. Compagnie 2. Thüringischen Infanterie-Regiments Nr. 32 hat sich am 27. er. ohne Urlaub aus der Garnison entfernt und ist der Fahnenflucht dringend verdächtig.
Alle resp. Militair- und Civilbehörden werden deshalb dienstergebenst ersucht, nach dem zc. Göbel
Berlin, 28. Sept. Der Vorstand des Ver- bandesderlandwirthschaftlichenDar- lehns-Kassen-Vereine nach dem System Reiffeisen hatte sich wegen Niederschlagung von Stempelgebühren an Se. Majestät den König gewandt. Dieses Gesuch mußte zwar abgeschlagen roerden, doch hat Se. Majestät, dem bei dieser Gelegenheit durch den Fürsten vo n Wied, welcher sich für die Darlehnskassen-Vereine seit ihrer Gründung lebhaft interessirt, sowie durch die Minister der Finanzen und der Landwirthschaft über die segensreiche Wirksamkeit der betreffenden Vereine Vortrag gehalten worden war, zugleich bestimmt, daß die Verdienste des Gründers und Anwalts der Darlehnskassen-Vereine, des Bürgermeisters a. D. Reiffeisen in Neuwied, in dem Bescheide im Allerhöchsten Auftrage ausdrückliche Anerkennung finden sollten. In Folge dessen ist dem Vorstand des Verbandes durch den Oberpräsidenten der Rheinprovinz ein Rescript der beiden eben genannten Ressortminister zugestellt worden, in welchem dem Bürgermeister Reiffeisen für sein selbstloses und gemeinnütziges Wirken zur Hebung der wirthschaftlichen Verhältnisse und speciell zur Beseitigung der Creditnoth in denKreisen der landwirthschaftlichen Bevölkerung die wärmste Anerkennung mit dem Wunsche ausgedrückt wird, daß es den Bemühungen des Urhebers dieser Bewegung, unterstützt von einer vorsichtigen und gewissenhaften Verwaltung der einzelnen Vereine, gelingen möge, die wohlthätigen Einrichtungen immer weiter auszubreiten und zu immer ersprießlicheren Resultaten zu führen. In diesen Bestrebungen würde dem Vereine seitens der Staatsregierung stets jede zulässige Unterstützung zu Theil werden. Diese Anerkennung der Reiffeisen'schen Verdienste hat einen um so höheren Werth, als sie auf einem eigenhändigen Zusatz Sr. Majestät zu der betreffenden Cabinetsordre beruht. Diese Thatsache zeigt jedenfalls aufs Neue, ein wie reges Interesse unser kaiserlicher und königlicher Herr inmitten der Erledigung der wichtigsten Fragen der auswärtigen wie der inneren Politik unausgesetzt auch denjenigen Bestrebungen zuwendet, welche auf die Pflege der m a t e r i e l l e n Wohlfahrt und des w i r t h s ch a f t l i ch e n G e- deihens der Bevölkerung gerichtet sind.
polttische Aachrichtm.
Deutschland.
H Der Zweck der Steuerreform. Unter den Beschwerden, welche die fortschrittliche Opposition unaufhörlich wiederholt, wird keine so häufig vernommen, wie die Klage darüber, daß die neu
bewilligten Steuern unverhältnißmäßig höher seien, als die eingetretenen Steuernachlässe. Indem man dem Volke vorrechnet, wieviel an neuen Zöllen und Steuern im letzten Jahre eingegangen und wie wenig an alten Steuern erlassen worden, thut man, als ob die vereinnahmten Gelder in unerklärlicher Weise von einem geheimnißvollen Abgrunde verschlungen seien und als ob es nur einer besseren, natürlich liberalen Regierung bedürfe, damit die bereits vorhandenen Mittel für alle Staatsbedürfnisse ausreichten. Ziemlich unumwunden hat der Abgeordnete Richter das ausgesprochen, als er bei Gelegenheit der letzten Reichstagsberathungen die Behauptung aufstellte, bei einiger Sparsamkeit werde es möglich sein, ohne die Bewilligung irgend welcher neuer indirecten Steuern durchzukommen, und die allseitig als nothwendig anerkannten Nachlässe an directen Steuern dennoch eintreten zu lassen. Demgegenüber muß mit allem Nachdrucke daran erinnert werden, daß die Verantwortung für den Staatshaushalt gerade so von der Volksvertretung wie von der Regierung getragen und daß kein Heller der Staatskasse entnommen wird, ohne daß vorher die Zustimmung des Landtages eingeholt worden ist. Wenn die Leute thun, als ob sie nicht wüßten, wo das Geld bleibt, so beweisen sie damit nur, daß sie den Staatshaushalt nicht kennen oder nicht kennen wollen. Ferner muß daran erinnert werden, daß dem Gerede von der Möglichkeit, durch erhöhte Sparsamkeit die für weitere Steuerermäßigungen erforderlichen Summen äü beschaffen, nicht nur von conservativer, sondern ebenso nachdrücklich von gemäßigt liberaler Seite entgegen getreten worden ist und daß z. B. der Abgeordnete v. Bennigsen Herrn Richter die Unmöglichkeit von Ersparungen im größeren Stil direct nachgewiesen hat. Nichts ist darum sinnloser, als das fortschrittliche Geschrei über neue Steuern, welche der Regierung für ihre Zwecke bewilligt werden sollen. Die Zwecke der Regierung sind genau dieselben wie die Zwecke des Volks und die Bewilligung neuer indirecter Steuern, welche der Reichskanzler für nothwendig hält, soll nicht für Regierungs- und Verwaltungszwecke, sondern für Volkszwecke im eigentlichsten Sinne des Worts verwendet werden. Was hat denn die Regierung davon, wenn die auf die ärmeren Schichten der Bevölkerung schwer drückende Klassensteuer aufgehoben, wenn die unerträgliche Last der Com- munalzuschläge erleichtert und das Schulgeld erlassen werden soll. Kann dabei irgend ein anderer Zweck obwalten, als für diejenigen, welche die Steuern aufbringen müssen, eine Erleichterung eintreten zu lassen und darauf hinzuwirken, daß die öffentlichen Lasten in einer möglichst bequemen Weise vertheilt werden? Wer dazu mitwirkt, leistet nicht sowohl der Regierung als sich selbst einen Dienst. Nicht Regierungs-, sondern Volkslasten sollen erleichtert, nicht Regierungs-, sondern Volkszwecke gefördert werden. Die erhöhten Staatsausgaben sind ausschließlich solche, welche durch das öffentliche Wohl bedingt und vornehmlich dadurch verursacht werden, daß der Staat für die Staatsangehörigen mehr als bisher thun will und thun muß. „Mir bewilligen sie keine Steuern, sondern nur sich selbst" hat der Reichskanzler bei Gelegenheit der Berathung des Tabaksmonopols gesagt. Dasselbe kann die Regierung sagen, wenn von fortschrittlicher Seite gethan .wird, als ob sie mehr Geld als bisher brauche und als ob kostspieliger als bisher regiert werden solle. Wenn behauptet wird, daß man nur fortschrittlich zu wählen nöthig habe, um billiger wie bisher weg- zukommen, so bedeutet das einfach eine Specula- tion auf die Urtheilslosigkeit der Wähler; oder sollte es wirklich Leute geben, die es als einen Gewinn ansehen, wenn sie nach wie vor Klassensteuer, Communalzuschläge und hohe Schulgelder bezahlen müssen?