Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs u. Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal, bei den Postanstal- ten kommt der Postaufschlag hinzu.
für den
Jtreis Zerssesd.
Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die einspaltige Gar- mondzeile oder deren Raum mit 10 Psg. berechnet und wird bei Wiederholung entsprechender Rabatt gewährt.
Aöonnements -Einladung.
Mit dem 1. Oktober beginnt ein neues Abonnement auf das „Kreisblatt." Wir bitten dasselbe rechtzeitig erneuern zu wollen, damit bei Beginn des Quartals keine Unterbrechung in der Zustellung eintritt. Der vierteljährliche Abonnements- preis beträgt 1 Mark excl. Postaufschlag sowohl bei allen kaiserlichen Postanstalten als auch bei der Expedition.
haben, da das Kreisblatt die größte Verbreitung im hiesigen Kreise hat, sichern Erfolg, und kostet die viergespaltene Garmond-Zeile oder deren Raum 10 Pfg. Die Expedition.
timlüclKS.
Kreis Hersfeld.
Hersfeld, den 15. September 1882.
Unter Bezugnahme auf-das in der Nr. 73 des Kreisblattes veröffentlichte Protokoll über die diesjährige am 5. August d. I. dahier stattgehabte Bürgermeister-Versammlung sowie unter Hinweis auf meine Verfügungen vom 4. und 31 Mai 1881 Nr. 2237 und 6276 (Kreisblatt Nr. 37 und 45) bringe ich nachstehend die Bestimmungen über die Benutzung der landwirthschaftlich-chemischen Ver- suchsstelle zu Marburg, sowie das Regulativ für die Berechnung der Gebühren für Untersuchung vön Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen in derselben, zur allgemeinen Kenntniß und bemerke, daß, da, wie bekannt, auch der Kreis Hersfeld zu denjenigen Kreisen zählt, welche zu den Unterhaltungskosten der Anstalt beilragen, die von den Ortspolizeibehörden im öffentlichen Interesse beanspruchten Untersuchungen kostenfrei ausgeführt
werden. 10232.
Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Bestimmungen
über die Benutzung der landwirthschaftlichen Versuchsstelle zu Marburg, Abtheilung für Lebensmitte! - Untersuchung seitens der Behörden und Privaten.
Die genannte Versuchsstelle, Institut des landwirthschaftlichen Centralvereins für den Regierungsbezirk Kassel, übernimmt im Auftrage von Verwaltungsbehörden im Regierungsbezirk Kassel und von Privaten die Untersuchung von Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen auf ihre Zusammensetzung und Dualität, auf Fälschungen und auf Beimengung gesundheitsschädlicher Substanzen. Sie ist einem Kuratorium unterstellt, welches aus
a. dem Vorsitzenden des landwirthschastlichei: Zentralvereins,
b. dem Medizinal-Referenten bei der Königlichen Regierung, c. dem Königlichen Landrathe und
d. dem Königlichen Kreisphysikus in Marburg besteht.
Das Kuratorium hat mit dem Dirigenten der Versuchsstelle in zweifelhaften Fällen zu berathen und zu beschließen und die Arbeiten der Versuchsstelle zu überwachen und eventuell zum Schutze der ausführenden Chemiker zu vertreten.
1. Die von der Königlichen Regierung zu Kassel und von den Kreis- und Ortsverwaltungsbehörden derjenigen Kreise, welche zu den Unterhaltungskosten der Anstalt bei. tragen, im öffentlichen Interesse beanspruchten Untersuchungen werden kostenfrei ausgeführt. Die von Privaten verlangten Untersuchungen geschehen gegen Entrichtung bestimmter Ge. bühren, welche in die Kasse der landwirthschaftlichen Versuchsstellefließen. Für Feststellung der Gebühren ist vorläufig das nachstehende Regulativ maßgebend.
2. Von der Untersuchung bleiben alle die Gegenstände ausgeschlossen, deren Prüfung nach dem gegenwärtigen Standpunkte der analytischen Methoden ein zuverlässiges Ergebniß nicht erwarten läßt.
Dem Dirigenten der Anstalt steht die Besugniß bei, hiernach vorkommenden Falles Untersuchungen abzulehnen.
3. Bei der Entnahme der zu untersuchenden Proben ist die größte Sorgfalt daraus zu verwenden, daß dieselben ; dem Durchschnittscharäkler des Gegenstandes resp, des ganzen I Waarenpostens entsprechen. Die Proben sind: an den : Dirigenten der Versuchsstelle, Professor Dr. Dietrich, | frankirt einzusenden, auch so zu »erpaden, daß sie möglichst unverändert in die Hände des untersuchenden Chemikers ! gelangen und müssen sämmtlich versiegelt sein. (Flaschen mit ganz neuen Korken, Blechbüchsen re.) Aus der Packet- adresse ist der Vermerk „Lebensmittel-Untersuchung" anzu- bringen. Die Proben sind von Briesen zu begleiten, in welchen der Zweck der Untersuchung mittelst präziser Fragestellung bezeichnet ist und eventuell auch die Bestand
theile anzugeben sind, auf welche der Gegenstand (qualitativ oder quantitativ) untersucht werden soll.
Sollen auf Grund der Untersuchung event. Entschädigungsansprüche erhoben oder Anzeigen bei Behörden gemacht werden, so muß die Probenahme unter Hinzuziehung des Beamten der Polizei geschehen und aus Verlangen dem Besitzer ein Theil der Probe amtlich verschlossen oder versiegelt zurückgelassen werden.
Ueber die Größe oder das Gewicht der einzusendenden Proben sind in der Gebührentaxe besondere Angaben gemacht.
4. Der Dirigent der Versuchsstelle ist befugt, Aufträge von Privaten zurückzuweisen, ohne Angabe von Gründen.
5. Es ist dem Dirigenten der Versuchsstelle gestattet, außerhalb der Versuchsstelle stehende Kräfte zu seiner Unterstützung heranzuziehen.
6. Der Dirigent der Versuchsstelle hat ein Analysen« (Arbeits-) Buch zu führen, aus welchem der Gang einer jeden einzelnen Untersuchung zu ersehen sein muß. Auf Grund desselben erstattet derselbe in objektiver Weise dem Austraggeber Bericht. So lange vom Reichsgesundheitsamte für gewisse Gegenstände Prüfungsmethoden und Grenzwerthe nicht festgestellt worden sind, (was nach §. 5 des Nahrungsmittelgesetzes vom 15. Mai 1879 zu erwarten steht), bleibt der Bericht auf Mittheilung der Untersuchungs-Resultatt beschränkt.
7. Der verbleibende Rest einer untersuchten Probe wird vier Wochen lang ausbewahrt.
8. Die Gebühren-Taxe soll nur im Allgemeinen einen Anhalt zur Berechnung der Untersuchungskosten gewähren. Der Vorstand der Versuchsstelle ist befugt, in besonderen die Arbeit vermehrenden oder erschwerenden Fällen die Taxe zu erhöhen, ebenso bei mehreren gleichartigen und gleichzeitigen Untersuchungen für einen Auftraggeber die Taxe zu erniedrigen; auch bleibt ihm überlassen, mit Gewerbetreibenden, welche regelmäßig wiederkehrende Untersuchungen für bestimmte Reihen von Gegenständen vorgenommen zu haben wünschen, jährliche Pauschsummen zu vereinbaren.
Für alle in der Taxe nicht aufgenommenen Untersuchungen bestimmt der Dirigent der Versuchsstelle nach eigenem Ermessen die Gebühren.
Der Betrag der Gebühren wird — wenn nichts Andere- mit dem Auftraggeber vereinbart wurde — bei Mittheilung desUntersuchungsergebniffes durch Post-Nachnahme erhoben.
9. Beschwerden über die Anstalt sind an den Vorsitzenden des Kuratoriums, Geheimen Regierungs-Rath W e n d e l- stadt in Kassel, zu richten.
Regulativ
für die Berechnung der Gebühren für Untersuchung von Nahrungsmitteln, Genußmitteln u. Gebrauchsgegenständen in der landwirthschaftlich-chemischen Versuchsstelle zu Marburg.
Zur Unter- Gebühren für
T <"--»-» »= »-**» Ä SÄ“
Quantum Mk. Mk.
1. Bier. Extrakt, Alkohol, Asche, Phosphorsäure 5 Liter — 10
Einzelne der vorstehenden Bestandtheile je 1 „ — 4
Ausführliche Untersuchungen je nach Ausdehnung u. Vereinb.
2. Branntwein. Fuselöl (Amylalkohol) l Liter 2 —
Mineralsäure 4 „ 2 4
Alkohol 4 „ — 4
3. Brod. Wassergehalt, Rohprotein, Rohfaser, Asche, I Leib oder 500 g — 10
Mineralische Zusätze 500 „ 2 5—10
Mutterkorn 200 „ 3 —
4. Butter. Wasser, Fett, Käse, Kochsalz 200 „ — 10
Einzelne der vorstehenden Bestandtheile 100 „ — 3—4
Fremde Fette (Talg?) 200 „ 5—10 —
Andere fremde Beimengungen 200 „ 2 5—10
5. Cacao. Theobromingehalt 100 „ — 15
Fett und Asche 100 „ — 5
Fett, Asche, Rohprotein, Rohfaser, Wasser 300 „ — 10
Fremde Zusätze 100 „ 2—3 —
6. Chocolade. Theobromingehalt Wasser, Fett, Zucker, Stärke
mehl, Rohprotein, Asche 500 „ — 15
Einzelne der vorstehenden Bestandtheile 100 „ — 3—10
7, Conditorwaaren. Giftige Mineralfarben nach 2—4 —
Bedürfniß,
8. Essenzen, Liqueure, Fruchtsäfte. Fuchsin 100 g 2 —
Schädliche Farbstoffe überhaupt 100 „ 3—10 —
Metallische Beimengungen 100 „ 2 —
Alkoholgehalt 200 „ — 4
Zuckergehalt 100 „ — 5
9. Gewürzpulver. Fremde Beimengungen überhaupt 100 „ 2—5 —
10. Kaffee, ungebrannter. Künstliche Färbung 200 „ 2 —
Beimengung künstlicher Bohnen, Steinchen, Erde ic. 200 „ — 2—5
Casieingehalt 200 „ - 15
gebrannter und gemahlener Kaffee, fremde Beimengungen 200 „ 2 —
11, Essig. Essigsäure 4 Liter — 2
Freie Mineralsäuren 4 „ 2 —
Scharfe Pflanzenstofse 4 „ 2 —
12. Käse. Wasser, Fett, Rohprotein, Asche 500 g — 10
Fremde Bestandtheile 200 „ 3—5 —
13. Milch. Spezifisches Gewicht (milder Quevenee-Müller'schen
Wage) Fettgehalt (mit dem Lactobutyrometer nach
Zur Unter- Gebühren für
Gegenstand der Untersuchung. ^chung ein- qualit quantit.
Nr. 3 a zusendendes Untersuchung.
Quantum Mk. Mk.
Marchand-Tollens) ^ Liter — 1
Chemische Analyse der normalen Bestandtheile 1 „ — 10
Fettgehalt durch Wägung ^ „ — 4
Trockensubstanz durch Wägung i „ — 2
— Buttermilch. Trockensubstanz durch Wägung 1 „ — 2
Fett durch Wägung 1 „ — 4
— Rahm. Trockensubstanz durch Wägung 4 „ — 2
Fett durch Wägung > „ — 4
Fremde Beimengungen | „ 3—10 —
14. Mehl und andere Mühlenprodukte. Wasser, Rohprotein,
Fett, Rohsaser und Asche 500 g — 10
Einzelne der vorsteh. Bestandtheile 100 „ — 2—5
Mineralische Beimengungen 200 „25
Beimengungen anderer Art Mikroskop. 200 „ 2 —
Mutterkorn 200 „ 3 —
Kleberbestimmung im Weizenmehl 500 „ — 4
Stärke, Zucker, Dextrin je 200 „ — 3—6
15. Seife. Wasser, Fett, Alkali 500 „ — 5
Einzelne der vorst. Bestandtheile 200 „ — 2
16. Stärke. Mikroskopische Prüfung 100 „ 3 —
17. Thee. Theein 100 „ — 15
Künstliche Färbung
Fremde Blätter 20 „ 5 __
18. Wasser. Organische Substanz, Ammoniak, Salpetersäure,
Salpetrige Säure, Chlor u. Schwefelsäure, qualitativ ;
Abdampsrückstand quantitativ 2 Liter ~ __
Vollständige Analyse und Mikroskop. Unters, zum Nachweis 5
der Brauchbarkeit oder Unbrauchbarkeit als Trinkwasser 3 „ — 15
Gesammthärte und bleibende Härte
Vollständige Analyse nach Ausdehnung und nach Vereinbarung.
19. Wein. Alkohol, Extrakt, Säure, spezifisches Gewicht 1 „ — 10
Aechtheit der Farbstoffe 1 „ 2 —
Glycerin 1 „ — 5
Einzelne Bestandtheile 1 „ — 2—5
20. Wurst. Mehlzusatz (mikroskopisch) 100 g 2 —
Anilin 100 „ 3 —
21. Zucker. Zuckergehalt durch Polarisation 100 „ — 3
Fremde Beimengungen 200 „ 2—5 4—10