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Nr. 70.

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Matt

Sonnabend den 2. September 1882.

DasKreisblatt" erscheint wöchent­lich zweimal, Mittwochs u. Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal, bei den Postanstal­ten kommt der Postausschlag hinzu.

für den

Kreis ßersfesö.

Bekanntmachungen aller Art werde« ausgenommen und die einspaltige Gar­mondzeile oder deren Raum mit 10 Psg. berechnet und wird bei Wiederho­lung entsprechender Rabatt gewährt.

Amtliches.

B e k a n ii t m a ch u n g wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe IX zu den Schuldverschreibungen der Preußischen Staats­anleihen ümn Jahre 1850 und 1852.

Die Zinsscheine Reihe IX Nr. 1 bis 8 zu den Schuldverschreibungen der Staatsanleihen von 1850 und 1852 über die Zinsen für die Zeit vom l. Oktober 1882 bis 30. September 1886 nebst den Anweisungen zur Abhebung der Reihe X wer­den vom 11. f. Mts. ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße 92 unten rechts, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Aus­nahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats, ausgereicht werden.

Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in Empfang genommen oder durch die Regierungs­Hauptkassen, die Bezirks-Hauptkassen in Hannover, Osnabrück und Lüneburg oder die Kreiskasse in Frankfurt a. M. bezogen werden. Wer die Em­pfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Talons mit einem für jede Anleihe abgesonderten Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Post- Amte Nr. 2 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher der Talons eine numerirte Starte als Empfangsbescheinigung, so ist das VerKichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar mit einer Empfangsbescheinigung versehen sofort zu­rück. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurück- zugeben.

JnSchriftwechselkaundieKontrolle d e r S t a a t s p a p i e r e s i ch m i t d e n I n h a b e r n der Talons nicht einlassen.

Wer die Zinsscheine durch eine der oben ge­nannten Provinzial-Kassen beziehen will, hat der­selben die Talons mit einem doppelten Verzeich­nisse einzureichen. Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfangsbescheinigung versehen sogleich zu­rückgegeben und ist bei Aushändigung der Zins­scheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzial- kassen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.

Der Einreichung der Schuldverschreibungen be­darf es zur Erlangung der neuen Zinsschein-Reihe nur dann, wenn die Talons abhanden gekommen sind ; in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzialkassen mittelst besonderer Eingabe einzureichen.

Berlin, den 19. August 1882.

Hauptverwaltung der Staatsschulden, (gez.) Hering, (gez.) Michelly.

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Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die Formu­lare zu den Verzeichnissen über die Behufs Em­pfangnahme der neuen Zinsscheine einzureichenden Talons bei der Regierungs-Hauptkasse hier und den sämmtlichen Steuerkassen unseres Bezirks un­entgeltlich zu haben sind.

Cassel, den 28. August 1882.

Königliche Regierung.

. 3- V.: (gez.) Mittler.

Seine Siaiestät der König haben mittelst Aller­höchsten Erlasses vom 12. d. Mts. dem Central- ausschuß der allgemeinen landwirthschaftlichen Landesausstellung zu Darmstadt zu gestatten ge­ruht, zu denjenigen Ausspielungen von landwirth­schaftlichen Thieren und Gegenständen der Land-, Forst- und Hauswirthschaft, welche derselbe gele­

gentlich der im September d. I. daselbst stattfin- denden landwirthschaftlichen Landesausstellung mit Genehmigung der Großherzoglichen Landesregie­rung zu veranstalten beabsichtigt, auch im diessei­tigen Staatsgebiete, und zwar in der Rheinprovinz, sowie in den Provinzen Westfalen und Hessen- Nassau Loose zu vertreiben.

Die Verwaltungs- und Polizeibehörden unseres Bezirks werden veranlaßt, dafür Sorge zu tragen, daß der Vertrieb der fraglichen Loose nicht bean­standet wird.

Cassel, den 25. August 1882.

Königliche Regierung, Abth. des Innern.

Die amtlichen Mittheilungen aus den Jahres­berichten der mit der Beaufsichtigung der Fabriken betrauten Beamten für das Jahr 1881 werden zu Anfang des Monats September d. I. in der Verlagsbuchhandlung von Fr. Kortkampf zu Berlin W. Lützowstraße 61 erscheinen.

Die möglichst weite Verbreitung dieserAmt­lichen Mittheilungen" ist ein nicht zu unterschätzen- des Mittel, um die Durchführung der Vorschriften der Gewerbe-Ordnung über die Beschäftigung der jugendlichen Arbeiter und über den Schutz der Arbeiter gegen Gefahren für Leben und Gesund­heit zu fördern, weshalb wir den Herren Landräthen, Magistraten, Ortspolizeibehörden und den Han­delskammern unseres Bezirkes die Anschaffung dieses Werkes, sowie die Förderung seiner weiteren Verbreitung mit dem Hinzufügen empfehlen, daß die oben genannte Verlagshandlung zur leich­teren Beschaffung des Werkes sich bereit erklärt hat, diejenigen Exemplare derAmtlichen Mitthei­lungen", welche bis zum Erscheinen des Jahr­ganges 1881 von Behörden oder Corporationen bestellt werden, zu demselben Preise zu liefern, welcher dem Reichsamt des Innern für die dem­selben zu liefernden Exemplare berechnet wird. Dieser Preis wird für den Druckbogen höchstens 15 Pfennig betragen. Gleichzeitig bestellte Exem­plare der von 1876 an erschienenen Jahrgänge will die genannte Verlagshandlung außerdem zu ermäßigten Preisen liefern.

Cassel, den 25. Juli 1882.

Königliche Regierung, Abth. des Innern.

Kreis Hersfelv.

Hersfeld, den 30. August 1882.

Den Herren Bürgermeistern der Landgemeinden und Ortsverwaltern des Kreises sende ich in den nächsten Tagen die nöthigen Formulare nebst einem Ablieferungsscheine zumZwecke der am 2. Novemberc. in Gemäßheit des §. 11 des Reglements vom 11. Dezember 1875 (Amtsblatt S. 372) zu bewirken­den Aufnahme des Pferde- und Rindviehbestandes mit der Weisung zu, nach Aufstellung der Verzeich­nisse nach den Vorschriften des §. 11 des gedachten Reglements weiter zu verfahren und solche dann mir bis zum 1. Dezember d. J. zur Prüfung und Feststellung einzusenden.

Für das Jahr 1882 ist die Erhebung einer ein­fachen Abgabe von

20 Pfg. für jedes Pferd, Esel, Maulesel und Maulthiere und

5 Pfg. für jedes Stück Rindvieh erforderlich, und nach diesseitiger Feststellung der Verzeichnisse die Erhebung von dem Gemeindegeld­erheber im Monat Jaunar k. J. bewirken zu lassen.

Die Ablieferung des Hauptbetrages hat bis zum 15. Februar k. I. an die ständische Schatzkasse in Cassel, nach Abzug von 2 Z Erhebegebühren, mittels des Ablieferungsscheines ohne Beifügung des Special-Verzeichuisses des Viehbestandes unter der besonderen Bezeichnung:Viehseuchesache" mit dem Vermerk:portopflichtige Dienstsache u n f r a n k i r t" zu geschehen.

110731. Der Königliche Landrath

Freiherr von Broich.

Hersfeld, den 30. August 1882.

. Zufolge Mittheilung höhern Orts ist das Formu­

lar für ein Familien-Stammbuch zusammengestellt worden, welches außer den zweckmäßig angelegten Formularen noch einen Auszug aus dem Reichs­gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 enthält.

Das qu. Buch, welches in der Verlagsverwal­tung des reformirten Waisenhauses zu Cassel zum Preise von 30 Pfg. pro Exemplar zu haben ist, hat sich in denjenigen Provinzen, wo dasselbe be­reits Eingang gefunden hat, als sehr nützlich be­währt. Indem die Einführung der Familien-Bücher hiermit allgemein empfohlen wird und die Herrn Ortsvorstände des Kreises beauftragt werden, die Familienvorstände besonders hierauf aufmerksam zu machen, werden zugleich die Herren Standesbe­amten ermächtigt resp. veranlaßt, die unentgelt­liche Eintragung auf Ansuchen der Betheiligten zu bewirken, wobei noch erwähnt wird, daß die sorgfältige Führung der Familien-Bücher sowohl im Interesse der Standesbeamten als auch der be­theiligten Privatpersonen liegt.

11144. Der Königliche Landrath __Freiherr von Broich.

Gefunden: eine Wagenkäpsel. Meldung des Eigenthümers bei dem Ortsvorstand zu Mecklar.

Politische Nachrichten. Deutschland.

# Zum 2. September 1882.

Zum zwölften Male kehrt der Jahrestag des großen Sieges wieder, der nicht nur für den Aus­gang des französischen Krieges, sondern zugleich für die Beseitigung der sog. Mainlinie und für die Wiederaufrichtung des deutschen Reichs ent­scheidend war. Wer dieses Fest begeht, feiert zu­gleich den Triumph der überlegenen Staatskunst, ; welche der Reihe nach alle ihre Gegner und Rivalen davon überzeugte, daß es für die Einigung der deutschen Stämme nur einen Weg gebe.

Unserem Geschlechte ist das glückliche Loos ge­fallen, sich der Früchte dieses am Tage von Sedan aus seinen Höhepunkt angelangten Siegeszuges seit länger als einem Jahrzehnt in ungestörtem Frieden freuen und gleichzeitig rühmen zu dürfen, daß die staatserh alt ende Arbeit von denselben Händen gethan wird, deren Werk auch die staats- begründende Arbeit war. In unverwüstlicher Kraft und Frische waltet über dem Reich der kaiserliche Sieger von Sedan und ihm steht, wie damals, der Mann zur Seite, dem der Kaiser selbst nachgerühmt hat, seine Politik habe Preußenzu dieser Höhe" gebracht. Eine kaum übersehbare Zahl großer innerer und äußerer Er­folge bürgt uns dafür, daß im deutschen Reich der rechte Mann an der rechten Stelle steht und daß der Preis des großen, am 2. September 1870 erfochtenen Sieges so wohl und so sicher aufgeho­ben ist, wie unter den gegebenen Verhältnissen irgend gewünscht und erwartet werden konnte.

Die Erhaltung einer Regierung, der so Großes gegönnt gewesen, muß in den Wünschen Aller liegen, die den Werth des Siegespreises von Sedan überhaupt voll zu würdigen wissen. Die Feier des Siegesfestes enthält darum eine stille, aber mächtige Mahnung an die Festgenossen, nicht nur bei der erkorenen Fahne fest und treu auszuharren, sondern Sorge dafür zu tragen, daß diele Fahne in den rechten, vom Kaiser selbst ausgewählten Händen bleibe. , , t

Zu 'solcher Sorge haben wir heute besondere Veranlassung, wo eine gewisse Partei die Besei­tigung des Staatsmannes anstrebt, dessen Namen und Gedächtniß von demjenigen des zweiten Sep­tembers niemals zu trennen sein wird. Er ist derselbe geblieben, der er in den Tagen der großen Entscheidung war, der Mann des Kaiserlichen Vertrauens, der Mann des sorgfältig abgewogenen